Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7440
VGH Hessen, 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95 (https://dejure.org/1995,7440)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95 (https://dejure.org/1995,7440)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. August 1995 - 10 UZ 2185/95 (https://dejure.org/1995,7440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 55 VwGO, § 101 Abs 1 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO
    Asylverfahren: Berufungszulassung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Eröffnung der mündlichen Verhandlung entgegen zugesichertem späteren Beginn - reduzierte Anforderung an die Darlegung des ohne Verfahrensfehler hypothetisch erfolgten Sachvortrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 98
  • NVwZ 1996, 817 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UZ 152/94
    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95
    Dementsprechend hat der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 28.03.1994 - 12 UZ 152/94 -) in einem Fall der Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit des Verfahrens (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 5 VwGO) dem Antrag auf Zulassung der Berufung stattgegeben, ohne zu prüfen, ob substantiierte Ausführungen dazu vorliegen, was im Falle der Wahrung des Öffentlichkeitsprinzips über das bisherige Vorbringen hinaus noch vorgetragen worden wäre.
  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95
    Ein solches Verfahren verletzt in so eklatanter Weise den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und den damit zusammenhängenden Grundsatz der Mündlichkeit der Verhandlung (§ 101 Abs. 1 VwGO) sowie den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens (§ 55 VwGO i.V.m. § 169 GVG), daß die Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs in diesem Fall nicht etwa deshalb erfolglos bleiben darf, weil, und das ist "grundsätzlich" dazu erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.1983 - 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26), keine substantiierten Ausführungen dazu gemacht worden sind, was im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über das bisherige Vorbringen hinaus noch vorgetragen worden wäre.
  • VGH Hessen, 10.02.1999 - 6 UZ 371/98

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Verdichtung zu einer

    Aus den vorgenannten Erwägungen bedarf es in einem derartigen Fall zur schlüssigen Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs keiner Ausführungen dazu, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs über das bisherige Vorbringen hinaus noch vorgetragen worden wäre (vgl. dazu ausführlich: Hess. VGH, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96.A -, a.a.O.; 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96.A -, AuAS 1997, 140; 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95 -, AuAS 1996, 22).
  • VGH Hessen, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96

    Persönliches Erscheinen eines Beteiligten: Mitteilung der Ladung zum Termin an

    Hatte der Beteiligte dagegen - wie im vorliegenden Fall der Kläger - überhaupt keine Gelegenheit, sich im Rahmen einer mündlichen Verhandlung umfassend zur Sach- und Rechtslage zu äußern, bedarf es zur schlüssigen Darlegung des von ihm geltend gemachten Gehörsverstoßes keiner Ausführungen dazu, was von ihm im Termin zur mündlichen Verhandlung zur Begründung des geltend gemachten Anspruches bzw. zur Bestätigung des eingenommenen Rechtsstandpunktes vorgetragen worden wäre (Hess. VGH, Beschluß vom 3. August 1995 - 10 UZ 2185/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 5. März 1991 - 18 A 120/91.A - Hamburgisches OVG, Beschluß vom 24. Oktober 1991 - Bs VII 102/91 -).
  • VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

    Der Senat hat in dieser Entscheidung ferner geprüft, ob der die Zulassung der Berufung erstrebende Beteiligte hinreichende Ausführungen dazu gemacht hat, ob das angefochtene Urteil auf der gerügten Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhe, wobei er diese Voraussetzung in jenem Fall als erfüllt ansah, weil jedenfalls nicht ausgeschlossen werden könne, daß die Entscheidung des Gerichts erster Instanz anders ausgefallen wäre, wenn es dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs beachtet hätte (vgl. zu dieser Kausalitätsprüfung im Hinblick auf § 93 BVerfGG: BVerfGE 28, 17 (20), BVerfGE 82, 236 (257); grundsätzlich a. A. der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, ESVGH 43, 173 = ZAR 94, 88 = EZAR 633 Nr. 22, anders allerdings wohl Beschluß vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 - differenzierend zum Falle einer besonders "eklatanten" Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 der Verhandlung sowie der Öffentlichkeit des Verfahrens der 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 3. August 1995 - 10 UZ 2185/95 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.1995 - 6 L 44/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5323
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.1995 - 6 L 44/95 (https://dejure.org/1995,5323)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.08.1995 - 6 L 44/95 (https://dejure.org/1995,5323)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. August 1995 - 6 L 44/95 (https://dejure.org/1995,5323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entwässerungsabgabensatzung; Gleichheitsgrundsatz; Äquivalenzprinzip; Abwassergebühr; Fälligkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 817 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    Sie enthält insbesondere eine hinreichende Differenzierung nach unterschiedlichen Leistungen, weil nicht etwa für Wasserzähler unterschiedlicher Nennleistung gleiche Grundgebühren erhoben werden (vgl. hierzu OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.1999 - 2 K 19/97 - und OVG Greifswald, Urteil vom 15.08.1995 - 6 L 44/95 - NVwZ 1996, 817).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2009 - 9 LB 415/07

    Straßenreinigungsgebührenpflicht bei Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage

    Das Fehlen einer hinreichend bestimmten Regelung über die Entstehung der Gebührenschuld hat nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB nicht die Gesamtunwirksamkeit der Straßenreinigungsgebührensatzung der Beklagten zur Folge (im Ergebnis anders OVG Greifswald, Beschluss vom 15.8.1995 - 6 L 44795 - LKV 1996, 214 und OVG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2003 - 2 B 303/03 - KStZ 2004, 52; wie hier Driehaus, a. a. O., § 2 Rdnr. 50).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Nach § 2 Abs. 1 KAG MV ist in der Satzung keine zusätzliche Regelung im Hinblick auf die hierauf beruhende konkrete Gebührenschuld erforderlich (vgl. hierzu OVG Greifswald vom 15.08.1995 - 6 L 44/95 - Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 721 a, 721 b, zu den Begriffen Gebührenschuld und Gebührenpflicht bezüglich der nicht identischen Rechtslage in Niedersachsen).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02

    Verwaltungsgebühr für Abbruchgenehmigung, Rahmengebühr,

    Ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab darf nur nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 KAG M-V; OVG Greifswald, Beschluss vom 15.08.1995 - 6 L 44/95 -, KStZ 1996, 78 = LKV 1996, 214 = ZKF 1996, 63 = GemH 1996, 242 = NVwZ 1996, 817; Aussprung, a.a.O.).
  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 5680/17

    Unzulässiger Gemeindeanteil iHv 50 % bei Anliegerverkehr

    Fehlt die Regelung des Abgabesatzes insoweit, genügt die Satzung nicht den Erfordernissen des § 2 Satz 2 KAG und ist insgesamt unwirksam (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2003 - 2 B 303/03 -, juris, Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. August 1995 - 6 L 44/95 -, juris, Rn. 29; Driehaus, KStZ 2020, S. 41 m. w. N).
  • VG Aachen, 11.03.2005 - 7 K 1430/02

    Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Jülich unwirksam

    vgl. in diesem Zusammenhang: OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 15. August 1995 - 6 L 44/95 -, KStZ 1996, 78 ff. zum dortigen Landesrecht und unter Hinweis auf die Rechtslage in anderen Bundesländern; Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 2 Rn. 97, 30.
  • VG Aachen, 11.03.2005 - 7 K 2062/03

    Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Jülich unwirksam

    vgl. in diesem Zusammenhang: OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 15. August 1995 - 6 L 44/95 -, KStZ 1996, 78 ff. zum dortigen Landesrecht und unter Hinweis auf die Rechtslage in anderen Bundesländern; Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 2 Rn. 97, 30.
  • VG Lüneburg, 08.10.2014 - 5 A 113/13

    Erschwernisbeitrag; versiegelte Fläche; Flächenbeitrag; Gewässerunterhaltung;

    Der danach vorliegende Verstoß gegen die Anforderungen des § 6 Abs. 2 Nr. 6 WVG führt zur Unwirksamkeit des § 33 Abs. 3 UVS (vgl. Reinhardt, in: Reinhardt/Hasche, WVG, 2011, § 6, Rn. 1; vgl. zum ebenfalls Mindestanforderungen an den Satzungsinhalt stellenden § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW: OVG NRW, Urt. v. 20.01.2011 - 14 A 1331/07 -, juris, Rn. 43; zu § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M.-V.: OVG M.-V., Beschl. v. 15.08.1995 - 6 L 44/95 -, juris, Rn. 28 f.; allgemein zu den entsprechenden Bestimmungen der KAG der Länder: Holtbrügge, in: Driehaus, KAG, Stand: März 2014, § 2, Rn. 50).
  • VG Potsdam, 25.02.2008 - 8 K 813/06

    Ausschluss des Verzinsungsanspruchs bei Ablösung der Vorausleistung von dem

    Das wäre aber nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG zwingend erforderlich gewesen, so dass dessen Fehlen zur Nichtigkeit aller beitragsrechtlichen Vorschriften führte (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE -, LKV 2001, 132 (138); Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 36/98 - OVG Greifswald, Beschluss vom 15. August 1995 - 6 L 44/95 -, LKV 1996, 214 (215).
  • VG Düsseldorf, 21.10.2008 - 24 K 4693/08

    Möglichkeit einer Festsetzung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.12.1994 - 11 S 2990/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5089
VGH Baden-Württemberg, 07.12.1994 - 11 S 2990/94 (https://dejure.org/1994,5089)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.1994 - 11 S 2990/94 (https://dejure.org/1994,5089)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - 11 S 2990/94 (https://dejure.org/1994,5089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufenthaltsrechtliche Privilegierung eines nicht-EG-angehörigen Arbeitnehmers, der bei einem Unternehmen aus den EG-Mitgliedstaaten im Bundesgebiet tätig ist - Auswirkungen des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines für ein italienisches Unternehmen erwerbstätigen Polen ohne Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis; Recht auf freien Dienstleistungsverkehr; Besondere Rechtsposition eines Drittstaats-Arbeitnehmers; Erledigung der Abschiebungsandrohung durch die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 817
  • EuZW 1997, 32
  • VBlBW 1995, 93 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 09.08.1994 - C-43/93

    Vander Elst / Office des migrations internationales

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.1994 - 11 S 2990/94
    Art. 59 EG-Vertrag bestimmt, daß nicht nur sämtliche Diskriminierungen des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistungserbringers zu beseitigen sind, die auf seiner Staatsangehörigkeit beruhen, sondern daß auch alle Beschränkungen aufzuheben sind, die - obwohl sie unterschiedslos für einheimische Dienstleistende wie für Dienstleistende anderer Mitgliedstaaten gelten - geeignet sind, die Tätigkeit eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden, der dort rechtmäßig gleichartige Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (s. dazu sowie zum folgenden insbesondere EuGH, Urteil vom 9.8.1994, Rs. C-43/93 - Vander Elst - in Bulletin EuGH Nr. 23/94, S. 10 ff).

    Es läuft den Art. 59 und 60 EG-Vertrag zuwider, wenn ein Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, die zur Erbringung von Dienstleistungen auf seinem Gebiet tätig werden und die Angehörige von Drittstaaten ordnungsgemäß und dauerhaft beschäftigen, dazu verpflichtet, für diese Arbeitnehmer eine Arbeitserlaubnis einzuholen (s. dazu EuGH, Urteile vom 27.3.1990, Slg. 1990-I, 1417, 1443, und vom 9.8.1994, aaO; auch Randelzhofer in Grabitz/Hilf, Kommentar zur Europäischen Union, Art. 60 EWG-Vertrag, RdNr. 25).

  • VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01

    Visumsfreiheit türkischer Fernfahrer, die bei Unternehmen mit Sitz in der Türkei

    Auch die vom Prozessbevollmächtigten der Klägers zitierte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 7. Dezember 1994 (AuAS 1995, 88 [89]) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • VG Karlsruhe, 07.05.2019 - 5 K 2914/19

    Anwendungsfälle der EGRL 115/2008 Art 6 Abs 2 S 1 i.V.m. AufenthG 2004 § 50 Abs 3

    Dies ist im Ansatz zwar denkbar, denn mit der Erfüllung der Ausreisepflicht durch eine freiwillige und endgültige Ausreise hätte sich die Abschiebungsandrohung aus dem Bescheid des Bundesamts erledigt, so dass sie nicht erneut Grundlage der Abschiebung sein könnte (siehe VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.12.1994 - 11 S 2990/94 -, juris Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht