Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.05.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1996 - 1 B 165.96   

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https://dejure.org/1996,1357
BVerwG, 24.09.1996 - 1 B 165.96 (https://dejure.org/1996,1357)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1996 - 1 B 165.96 (https://dejure.org/1996,1357)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1996 - 1 B 165.96 (https://dejure.org/1996,1357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    IHK-Beitragsbescheide - Nichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 85; VwVfG § 43
    Gewerberecht - Beitragsbescheide einer Industrie- und Handelskammer, Kein Verstoß gegen EG-Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1866 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 501
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78

    Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 B 165.96
    Das hat das Oberverwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu auch BVerwGE 59, 242 ; Senatsurteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15) näher dargelegt.
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 6.86

    Handlungsfreiheit - Apotheker - Hinterbliebenenversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 B 165.96
    Das hat das Oberverwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu auch BVerwGE 59, 242 ; Senatsurteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15) näher dargelegt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2018 - 6 A 11120/17

    Abgrenzung von Abrechnungseinheiten für Ausbaubeiträge

    Ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz kann nur dann einen Aufklärungsmangel darstellen, soweit nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts eine (weitere) Sachaufklärung entscheidungserheblich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1996 - 1 B 165.96 -, NVwZ 1997, 501) und das Urteil auf dem Aufklärungsmangel beruhen kann (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 14.91 -, NVwZ 1993, 692).
  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 4 K 3493/07

    IHK-Pflichtmitgliedschaft von Kapitalgesellschaften ohne eigenen

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Pflichtmitgliedschaft mit unmittelbar anwendbaren Normen des Gemeinschaftsrechts unvereinbar sein könnte (vgl. hierzu schon: BVerwG, B. v. 24.09.1996 - 1 B 165.96 -, GewArch 1997, 22; VGHBW, B. v. 15.05.2000 - 14 S 353/00 -).

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Beitragsbescheide einer Industrie- und Handelskammer keine wettbewerbsbehindernden "Vereinbarungen" oder "Beschlüsse" im Sinne von Art. 85 EG-Vertrag a.F. (jetzt Art. 81 EG-Vertrag) sind ( BVerwG, Beschl. v. 24.9.1996 - 1 B 165/96 ).".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 6 A 10944/17

    Ausbaubeitrag für mit einer Garage bebautes Grundstück

    Ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz kann nur dann einen Aufklärungsmangel darstellen, soweit nach der Auffassung des Verwaltungsgerichts eine (weitere) Sachaufklärung erforderlich war (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 5.01 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 24. September 1996 - 1 B 165.96 -, NVwZ 1997, 501).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 24.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1420
BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 24.95 (https://dejure.org/1996,1420)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.1996 - 7 C 24.95 (https://dejure.org/1996,1420)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 1996 - 7 C 24.95 (https://dejure.org/1996,1420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Sparkassengrundstück

  • rechtsportal.de

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung von Grundstücken von Sparkassen in der sowjetischen Besatzungszone

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 501 (Ls.)
  • NJ 1997, 41
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 24.95
    Maßgeblich ist allein, daß sich ausschließlich nach den speziellen Vorschriften des Einigungsvertrages bestimmt, welche Vermögenswerte der Sparkasse als vom Zentralstaat vereinnahmtem Träger öffentlicher Verwaltung zustehen; denn anders als die Restitution zugunsten Privater, die der Wiedergutmachung erlittenen staatlichen Unrechts dient, bezwecken die Art. 21 Abs. 3 und 22 Abs. 1 Satz 7 EV vorrangig, die Leistungsfähigkeit der Körperschaften öffentlichen Rechts durch Ausstattung mit solchem Vermögen zu fördern, von dem angenommen werden kann, daß es der Wahrnehmung ihrer Aufgaben dient (BTDrucks 12/5553, S. 168; BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 [161]).
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Die Sparkassen der DDR waren als Teil der volkseigenen Wirtschaft vom Zentralstaat vereinnahmte Träger öffentlicher Verwaltung, die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben mit Vermögensgegenständen ausgestattet wurden; diese waren den Sparkassen als Rechtsträgern zugeordnet (BVerwG VIZ 1996, 448).
  • BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 19.04

    Enteignung; entschädigungslose Vermögensverschiebung; staatlicher Bereich.

    Die dem Wiedervereinigungsrecht vorgegebene Systematik besagt, dass die Schädigungstatbestände des Vermögensgesetzes ausschließlich dazu dienen, Vermögensverluste wieder gutzumachen, die durch den politisch-ideologisch motivierten Zugriff des Staates auf privates Eigentum geprägt waren, während für die Korrektur von Eigentumsverschiebungen innerhalb des staatlichen oder staatlich gelenkten Bereichs die die Verteilung des öffentlichen Vermögens regelnden Art. 21 und 22 EV und die in ihrem Gefolge erlassenen Vorschriften des Vermögenszuordnungsgesetzes vorrangig sind (vgl. Urteile vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73 S. 209 , vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 72 S. 203 , vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 31 S. 63 , vom 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 26.02 - BVerwGE 119, 158 = Buchholz 428.41 § 1 EntschG Nr. 2 S. 9 , vom 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 29.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 59 S. 112 , vom 11. März 2004 - BVerwG 7 C 61.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 60 S. 118 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 8 C 2.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 21 S. 58 ).

    c) Die Abgrenzung zwischen den Rückübertragungsansprüchen des Vermögensgesetzes und der Anwendbarkeit der Vorschriften des Einigungsvertrages (Art. 21 und 22 EV) wird allerdings nicht danach entschieden, ob dem Träger öffentlicher Verwaltung sein ehemaliges Vermögen zugeordnet werden muss (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - a.a.O. S. 213).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - (a.a.O. S. 213) ausgeführt, dass das Vermögensgesetz die Restitution Privater betreffe.

  • BVerwG, 29.10.2003 - 8 C 26.02

    Entschädigung; unmittelbare -; mittelbare Schädigung; dingliches Recht;

    Es trifft allerdings zu, dass das Vermögensgesetz nicht die Wiedergutmachung solcher Vermögensverluste erfasst, die nicht durch den Zugriff des Staates auf privates Eigentum geprägt waren, sondern Eigentumsverschiebungen innerhalb des staatlichen oder staatlich gelenkten Bereiches darstellen (Urteile vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 72 und BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73).
  • BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02

    Singularrestitution; Unternehmensvermögen; Wiederaufleben Unternehmensträger;

    Dabei handelt es sich um Vorgänge, die - wie etwa die Umwandlung des sozialistischen Eigentums einer Genossenschaft in Volkseigentum - zu einem Zuordnungswechsel innerhalb des sozialistischen Eigentumssektors führten (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 ; Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73 S. 209 ; Urteil vom 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 29.02 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 10.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsberechtigung von Sparkassen in der

    Wie der Senat in seinem den Verfahrensbeteiligten bekannten, einen gleichartigen Sachverhalt betreffenden Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73 = VIZ 1996, 448 = ZOV 1996, 376) dargelegt hat, handelte es sich in derartigen Fällen nicht um eine Wegnahme, zu deren Wiedergutmachung die Vorschriften des Vermögensgesetzes geschaffen worden sind, sondern um die anderweitige Zuordnung eines Vermögenswertes innerhalb des staatlichen Bereichs und damit um eine staatsorganisatorische Maßnahme, deren eigentumsrechtliche Folgen durch die Vorschriften des Einigungsvertrages über die Verteilung des öffentlichen Vermögens geregelt werden.

    Das Vorbringen der Revision, ihre Rechtsvorgängerinnen hätten mit dem Erwerb der Grundstücke und der Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch wehrfähiges privates Eigentum im Sinne von § 903 BGB erlangt, berücksichtigt nicht die im Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - a.a.O. näher dargelegten Besonderheiten in der Rechtsstellung der neu gegründeten Sparkassen und deren durch staatsorganisatorische Maßnahmen erfolgte Einbindung in die staatlich gelenkte Bankenwirtschaft.

  • BVerwG, 23.02.2005 - 8 C 2.04

    Entschädigungslose Enteignung; Vermögensverschiebung; Vermögensverschiebung im

    Bei der Überführung in Volkseigentum handelte es sich nicht um eine Wegnahme, zu deren Wiedergutmachung die Vorschriften des Vermögensgesetzes geschaffen worden sind, sondern um die anderweitige Zuordnung von Vermögenswerten innerhalb des staatlichen Bereiches und damit um eine staatsorganisatorische Maßnahme, deren eigentumsrechtliche Folgen durch die Vorschriften des Einigungsvertrages über die Verteilung des öffentlichen Vermögens geregelt werden (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73 S. 210).
  • BVerwG, 02.04.1997 - 7 B 65.97

    Unsicherheiten bei der Tatsachenfeststellung - Voraussetzungen der Rüge im

    Der beschließende Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 und 7 C 24.95 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nrn. 72 und 73) näher dargelegt, daß Vermögensverschiebungen innerhalb des staatlichen Bereichs, die auf einer Umorganisation der Staatsgewalt beruhen, nicht vom Vermögensgesetz erfaßt werden und daß solche Verschiebungen nur nach Maßgabe der die Zuordnung des öffentlichen Vermögens regelnden Art. 21 und 22 EV und der in ihrem Gefolge erlassenen Vorschriften des Vermögenszuordnungsgesetzes rückgängig gemacht werden können.

    Zum öffentlichen Vermögen im Sinne dieser Bestimmungen gehört auch das ehemalige Vermögen von Anstalten des öffentlichen Rechts (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - a.a.O.).

  • VG Schwerin, 29.08.1996 - 3 A 426/94

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundbesitzes nach dem Vermögensgesetz ;

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  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 26.02

    Ablösebefugnis; Ablösebetrag; Begünstigter; Eigentumsverschiebung innerhalb des

    Es trifft allerdings zu, dass das Vermögensgesetz nicht die Wiedergutmachung solcher Vermögensverluste erfasst, die nicht durch den Zugriff des Staates auf privates Eigentum geprägt waren, sondern Eigentumsverschiebungen innerhalb des staatlichen oder staatlich gelenkten Bereiches darstellen (Urteile vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 72 und BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73).
  • BVerwG, 27.08.2001 - 8 B 126.01

    Anforderung an eine Divergenzrüge gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO - Gegenstand des

    Sie entnimmt den angeführten Urteilen vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 82, vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 10.95 - BVerwGE 101, 143 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 72 und vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 24.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 73 den Rechtssatz,.
  • BVerwG, 27.03.1997 - 7 B 35.97
  • VG Greifswald, 25.01.1995 - 3 A 157/93

    Rechtsnachfolge in Sparkassenvermögen

  • BVerwG, 26.05.1997 - 7 B 156.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rückübertragung

  • VG Magdeburg, 18.05.2004 - 5 A 524/03
  • BVerwG, 05.05.1997 - 7 B 136.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 07.04.1997 - 7 B 102.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Magdeburg, 09.12.2003 - 5 A 151/03
  • VG Berlin, 06.04.2001 - 31 A 10.01

    Enteignung von Grundstücken ; Rückübertragung von Grundstücken ; Voraussetzungen

  • VG Lüneburg, 20.02.2001 - 3 A 247/98

    Rückübertragung von Grundstücken des Beitrittsgebietes; Anspruchsgrundlagen für

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