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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95   

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https://dejure.org/1997,1359
BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95 (https://dejure.org/1997,1359)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1997 - 8 C 6.95 (https://dejure.org/1997,1359)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1997 - 8 C 6.95 (https://dejure.org/1997,1359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einzelne Erschließungsanlage - Natürliche Betrachtungsweise - Abschnittsbildung - Rechtmäßige Herstellung - Bebauungsplan und abweichender Planfeststellungsbeschluß - Erschließungsrechtliches Planerfordernis - Planungsrechtliche Bindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, - Begriff der Erschließungsanlage bei aus Teilstrecken bestehendem Straßenzug, Privilegierte Fachplanungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 290
  • ZMR 1997, 615
  • DVBl 1998, 46
  • DVBl 1998, 53
  • DÖV 1998, 212
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Privilegierte Fachplanungen gemäß § 38 BauGB schließen inhaltlich abweichende, dieselbe Fläche betreffende Festsetzungen in nachfolgenden Bebauungsplänen aus (im Anschluß an Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111 ff.); derartige Bebauungspläne vermögen deshalb nicht - ebensowenig wie die in ihrer Genehmigung ggf. zu sehende Zustimmung im Sinne von § 125 Abs. 2 Satz 1 BauGB - die Rechtmäßigkeit der Straßenherstellung gemäß § 125 BauGB zu begründen.

    Insoweit tritt die gemeindliche Bauleitplanung hinter eine bereits vorhandene Fachplanung zurück; einander widersprechende Festsetzungen verschiedener Planungsträger in bezug auf ein und dieselbe Fläche sind rechtlich unzulässig (Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111 (116 f.) [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 48/86]).

    Die einem wirksamen Planfeststellungsbeschluß nachfolgende Bauplanung muß daher entweder dessen Festsetzungen nachrichtlich übernehmen (Urteil vom 16. Dezember 1988, a.a.O.; Gaentzsch, Berliner Komm. zum BauGB, 2. Auflage, § 9 Rn. 31) oder - wenn sie davon abweichen will - regelmäßig die vorherige Änderung des Planfeststellungsbeschlusses abwarten (Bielenberg, a.a.O., Rn. 6).

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Ob ein aus zwei unterschiedlich benannten Teilsrecken bestehender Straßenzug als eine einzelne beitragsfähige Erschließungsanlage anzusehen ist, hängt von dem Gesamteindruck eines unbefangenen Beobachters bei natürlicher Betrachtungsweise ab; die gebotene Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse setzt nicht zwingend eine Augenscheinseinnahme voraus (wie Urteil vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94 - Buchholz 406.11 § 130 BauGB Nr. 41 S. 11 ff.).

    a) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94 - Buchholz 406.11 § 130 BauGB Nr. 41, S. 11 ff.) nimmt das Berufungsgericht auf der Grundlage des Akteninhalts und einer ihm vorgelegten Fotografie an, die tatsächlichen Verhältnisse - in dem insoweit maßgebenden Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten - vermittelten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise den Eindruck, bei der Straße "Im Alten See" und dem sich daran anschließenden Schönbuchweg (bis zur Filderstraße oder bis zur Hohewartstraße) handele es sich um eine einzelne Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

    So hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 7. Juni 1996 (a.a.O., S. 15) entschieden, das materielle Recht verlange nicht stets die unmittelbare Gewinnung des Eindrucks vor Ort; vielmehr könnten hierfür auch andere Erkenntnisquellen ausreichen.

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Zwar ist die Umdeutung einer Plangenehmigung in eine solche Zustimmung grundsätzlich möglich (vgl. Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 (306 f.) [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81]).

    der den bisher festgestellten Verlauf der Erschließungsanlage oder deren Grenzen rechtlich in Frage stellt und für die Gemeinde wie für die höhere Verwaltungsbehörde eine entsprechende neue Prüfung erforderlich macht", so ist die Umdeutung rechtlich ausgeschlossen (Urteil vom 10. Juni 1981, a.a.O., S. 307).

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Tritt ein Bebauungsplan erst nachträglich in Kraft bzw. wird eine Zustimmung erst nachträglich erteilt, wird die Herstellung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans bzw. des Wirksamwerdens der Zustimmung rechtmäßig; ein zuvor ergangener und mangels Erfüllung der Anforderung des § 125 Abs. 1 und 2 BauGB rechtswidriger Erschließungsbeitragsbescheid wird in diesem Zeitpunkt geheilt (vgl. einerseits Urteil vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4 S. 8 (12) und andererseits u.a. Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 (3 f.)).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Das hat der erkennende Senat im Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 2.93 -(BVerwGE 97, 62 ff.) im einzelnen begründet; daran wird festgehalten.
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Gleichwohl ist die Zurückverweisung aber auch hinsichtlich dieser Teilstrecke wegen der tatsächlich ungeklärten Frage einer beachtlichen oder unbeachtlichen Abweichung (vgl. § 125 Abs. 3 BauGB) von den maßgeblichen planerischen Festsetzungen unumgänglich (vgl. zur Heranziehung der Kriterien des § 125 Abs. 3 BauGB auch in Fällen einer Zustimmung nach § 125 Abs. 2 BauGB: Urteil vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 6.96 -).
  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 94.67

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung von für Straßen

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95
    Tritt ein Bebauungsplan erst nachträglich in Kraft bzw. wird eine Zustimmung erst nachträglich erteilt, wird die Herstellung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans bzw. des Wirksamwerdens der Zustimmung rechtmäßig; ein zuvor ergangener und mangels Erfüllung der Anforderung des § 125 Abs. 1 und 2 BauGB rechtswidriger Erschließungsbeitragsbescheid wird in diesem Zeitpunkt geheilt (vgl. einerseits Urteil vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4 S. 8 (12) und andererseits u.a. Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 (3 f.)).
  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der

    Zudem ist für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht eine rechtswirksame Erschließungsbeitragssatzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1973 - IV C 39.72 -, Rn. 10) sowie das Bestehen eines wirksamen Bebauungsplans erforderlich (vgl. BVerwGE 97, 62 ; BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1997 - 8 C 6.95 -, Rn. 12).
  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Eines Revisionsverfahrens bedarf es dazu nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Mai 1997 - BVerwG 4 B 91.97 - Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 10 = UPR 1997, 468 = NVwZ 1998, 172).
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Vielmehr kann die unmittelbare Gewinnung des Eindrucks vor Ort aus den Gründen des konkreten Einzelfalls entbehrlich sein, etwa wenn aufgrund anderer Erkenntnisquellen, z.B. anhand von Fotografien hinreichend sichere Feststellungen über die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort getroffen werden können (vgl. Urteile vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94 - Buchholz § 130 BauGB Nr. 41 S. 14 f. und vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 6.95 - Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 35 S. 10).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 10.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3190
BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 10.95 (https://dejure.org/1997,3190)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1997 - 6 P 10.95 (https://dejure.org/1997,3190)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1997 - 6 P 10.95 (https://dejure.org/1997,3190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Personalvertretungsrecht - Begriff des behördlichen Organisationsplans nach dem LPersVG Hessen, Mitwirkungsbefugnis der Personalvertretung an der "Erstellung und Veränderung von Organisationsplänen", Stellenverlagerung innerhalb einer Dienststelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behördlicher Organisationsplan - Behördeninterne Verwaltungseinheiten - Mitwirkungsbefugnis der Personalvertretung - Stellenverlagerung innerhalb Dienststelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 161
  • NVwZ 1998, 290 (Ls.)
  • DÖV 1998, 563
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 6.95

    Personalvertretungsrecht - Begriff des behördlichen Organisationsplans nach dem

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 10.95
    Eine Stellenbesetzungsliste, wie sie die Philipps-Universität Marburg führt, ist entgegen der Auffassung des Antragstellers ebenfalls kein Organisationsplan (vgl. Beschluß vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 6.95 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 10.95
    Der Antragsteller muß ebenso wie die Gerichte davon ausgehen, daß eine Dienststelle, die mit ihrer Rechtsauffassung nicht durchdringt, die gerichtliche Rechtsansicht loyal beachtet und ihren rechtlich bestehenden Verpflichtungen nachkommt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.92 - BVerwGE 96, 355, 358 = PersR 1995, 16, 17).
  • VGH Hessen, 17.03.1994 - TL 2868/93

    Eilantrag einer Personalvertretung wegen Verletzung ihres Mitwirkungsrechts bei

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 10.95
    Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, mit dem der Antragsteller erreichen wollte, daß die genannte Stellenverlagerung vorläufig unterbleibt und das Stufenverfahren eingeleitet wird, blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg (vgl. Beschluß des Hess. VGH vom 17. März 1994 - TL 2868/93 - PersR 1994, 376).
  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 4.10

    Rücknahme einer vollzogenen Maßnahme; Rechtsanspruch des Personalrats;

    Der Personalrat soll Gelegenheit erhalten, bei Entscheidungen, welche die innerbehördliche Organisationsstruktur betreffen und damit zugleich die Interessen der in der Dienststelle Beschäftigten berühren können, seine Vorstellung rechtzeitig geltend zu machen (vgl. Beschluss vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 10.95 - BVerwGE 105, 161 = Buchholz 251.5 § 81 HePersVG Nr. 3 S. 4 f. und 6; OVG Münster, Beschluss vom 22. September 2004 - 1 A 508/03.PVL - juris Rn. 40; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O. § 75 Rn. 45).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - 1 A 3279/00

    Neuordnung der Verteilung der Aufgaben der Geschäftsstelle ; Änderung und

    vgl. OVG NRW, Beschluss des Fachsenats vom 25. Oktober 1989 - CL 63/86 -, a.a.O.; zur Abgrenzung von Geschäftsverteilungsplan und Organisationsplan auch BVerwG, Beschluss vom 27. August 1997 - 6 P 10.95 -, ZfPR 1998, 49.
  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 6.95

    Personalvertretungsrecht - Begriff des behördlichen Organisationsplans nach dem

    Der beschließende Senat hat in der - weitgehend die gleichen Beteiligten betreffenden - Entscheidung vom heutigen Tag in der Parallelsache BVerwG 6 P 10.95 (Beschluß vom 27. August 1997 - zur Veröffentlichung bestimmt) rechtlich geklärt, daß es keines schriftlichen Organisationsplanes bedürfe, um die Beteiligungsbefugnis des Personalrats nach § 81 Abs. 2 HePersVG auszulösen.

    Änderungen in der "Stellenliste" könnten demnach nur im Einzelfall Ausdruck einer Organisationsentscheidung sein: In dem erwähnten Verfahren BVerwG 6 P 10.95 hat der Senat es für möglich erachtet, daß eine Stellenverlagerung ausnahmsweise auch einmal die aufgabenbezogene Funktions- und Organisationsstruktur der Dienststelle ändern könnte.

  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 5.10

    Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen auf die allgemeinbildenden und auf

    Der Personalrat soll Gelegenheit erhalten, bei Entscheidungen, welche die innerbehördliche Organisationsstruktur betreffen und damit zugleich die Interessen der in der Dienststelle Beschäftigten berühren können, seine Vorstellung rechtzeitig geltend zu machen (vgl. Beschluss vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 10.95 - BVerwGE 105, 161 = Buchholz 251.5 § 81 HePersVG Nr. 3 S. 4 f. und 6; OVG Münster, Beschluss vom 22. September 2004 - 1 A 508/03.PVL - juris Rn. 40; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O. § 75 Rn. 45).
  • VG Frankfurt/Main, 08.08.2007 - 9 G 979/07

    Umfang des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    In ähnlicher Weise ist das BVerwG bei der Auslegung von § 81 Abs. 2 HPVG hinsichtlich der Mitwirkung bei der Änderung von Organisationsplänen verfahren (Beschluß vom 27. August 1997 - 6 P 10.95 - PersR 1998, 108 ff.; Beschluß vom 27. August 1997 - 6 P 6.95 - PersR 1998, 112 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 07.10.1998 - 9 G 1792/98

    Anspruch auf chancengleichen Zugang zu Beförderungsämtern ; Beachtung der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 11.95   

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https://dejure.org/1996,2392
BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 11.95 (https://dejure.org/1996,2392)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1996 - 2 C 11.95 (https://dejure.org/1996,2392)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 2 C 11.95 (https://dejure.org/1996,2392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurlaubung eines Beamten unter Wegfall seiner Dienstbezüge zur Wahrnehmung einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt - Bezug von Versorgungsbezügen nach dem Beamtenversorgungsgesetz sowie von Versorgungsbezügen von der Europäischen Patentorganisation - Anspruch auf ...

  • rechtsportal.de

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen nach der Versorgungsordnung für das Europäisches Patentamt mit Versorgungsbezügen nach dem BeamtVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 320
  • NVwZ 1998, 290 (Ls.)
  • DVBl 1997, 999
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 11.95
    Ob das Verwaltungsgericht diese Prüfung in einer dem Kläger subjektiv genügenden Art vorgenommen hat, berührt nicht die grundsätzliche Frage des hierzu allein vom Verwaltungsgericht der Internationalen Organisation zu gewährenden, nationalen und internationalen Maßstäben genügenden Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 59, 63 [90 ff.]).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 20.95

    Recht der Soldatenrecht: Versorgung bei Zusammentreffen von Versorgungsbezügen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 11.95
    Ihr sind durch völkerrechtlichen Akt unmittelbar Hoheitsrechte in bezug auf die Erteilung von europäischen Patenten eingeräumt worden (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 20.95 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt [DVBl 1996, S. 1144]).
  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 58.78

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Anforderung an die Festsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 11.95
    Die Fürsorgepflicht umfaßt die Pflicht des Dienstherrn, seine Beamten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, daß die Geltendmachung von Ansprüchen nicht an Formalien scheitert (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 58.78 - [Buchholz 235 § 6 Nr. 20]).
  • BFH, 22.11.2006 - X R 29/05

    Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete sind Einkünfte aus

    Der Begriff "employees" wird der englischen Fassung des Art. 13 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) vom 5. Oktober 1973 (BGBl II 1976, 826) ausdrücklich in Abgrenzung zu dem Begriff "former employees" verwendet; mit Letzterem werden die ehemaligen Bediensteten der EPO bezeichnet (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1996 2 C 11.95, BVerwGE 102, 320, 325, ZBR 1997, 233, 234).
  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R

    Elterngeld - Beamtin des Europäischen Patentamts - Anspruchsberechtigung -

    Hinsichtlich der zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingestellten Bediensteten kommt der Europäischen Patentorganisation eigenständige Organisationsgewalt und Personalhoheit zu (BVerwGE 102, 320, 324 f) .
  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 12.95

    Versorgungsordnung für ehemalige Bedienstete des europäischen Patentamts - Höhe

    Das Europäische Patentamt entscheidet für seine ehemaligen Bediensteten nach seiner Versorgungsordnung über die Höhe der von ihm zu gewährenden Versorgungsbezüge einschließlich der Höhe des Ausgleichsbetrages wegen eines früheren Beamtenverhältnisses zur Bundesrepublik Deutschland (wie BVerwG 2 C 11.95).

    Für die Berechnung des Ausgleichsbetrages durch das Europäische Patentamt als neuen Dienstherrn gebietet es die Fürsorgepflicht des früheren Dienstherrn nicht, über die erbetene Auskunft hinaus unaufgefordert weitere Auskünfte, Mitteilungen und rechtliche Stellungnahmen abzugeben (wie BVerwG 2 C 11.95).

    Zur Entscheidung von Streitsachen über die Versorgung ehemaliger Bediensteter des Europäischen Patentamts und der damit verbundenen Auslegung von Begriffen seiner Versorgungsordnung ist das Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation zuständig (wie BVerwG 2 C 11.95).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2011 - 6 A 1492/10

    Auskunftspflicht des Dienstherrn über die finanziellen Auswirkungen eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 2 C 11.95 -, BVerwGE 102, 320; BayVGH, Beschluss vom 11. April 2006 - 3 ZB 05.1894 -, juris; Plog/Wiedow, BBG, § 79 (a.F.), Rn. 6 e ff.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 19.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7076
BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 19.95 (https://dejure.org/1997,7076)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1997 - 2 C 19.95 (https://dejure.org/1997,7076)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 2 C 19.95 (https://dejure.org/1997,7076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsdienstalter - Neuregelung 1990 - Übergangsregelung - Besoldungslebensalter eines Richters - Neuregelung des Besoldungsdienstalters - Urlaub ohne Dienstbezüge zur Kinderbetreuung und Besoldungsdienstalter

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 290 (Ls.)
  • DVBl 1998, 203
  • DÖV 1998, 256
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 19.95
    Die dargelegte Abgrenzung steht auch im Einklang mit den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im Nichtannahme-Beschluß vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 - (ZBR 1995, 233 (235)), daß das ab dem 1. Januar 1990 geltende Recht auch auf die vorhandenen Beamten angewandt wird, "soweit" für das Besoldungsdienstalter relevante Tatbestände, wie etwa Kinderbetreuungszeiten oder ein Statuswechsel, nach dem Stichtag eintreten oder über den Stichtag hinausreichen.

    Vielmehr gilt der in den Materialien angegebene Grund der Stichtagsregelung, die Überprüfung einer Vielzahl von Berechnungen des Besoldungsdienstalters zu vermeiden, entsprechend auch für das Besoldungslebensalter der Richter und Staatsanwälte (vgl. im übrigen im Sinne einer Geltung der Übergangsvorschrift für die gleichfalls nicht ausdrücklich erwähnten Soldaten die wiederholten Hinweise auf Soldaten in dem angeführten Nichtannahme-Beschluß des BVerfG vom 26. April 1995 (a.a.O.) sowie Schwegmann/Summer, BBesG, § 28 Rz. 17 (a)).

  • VG Stuttgart, 25.07.2003 - 17 K 1701/03

    Rückwirkende Festsetzung des Besoldungsdienstalters wegen Beurlaubung ohne

    Insbesondere gilt § 28 BBesG in der derzeitigen Fassung auch für die am 01.01.1990 vorhandenen Beamten, soweit es um Sachlagen geht, die nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.1997, ZBR 1998, 30).
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