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   VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97   

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https://dejure.org/1998,2045
VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97 (https://dejure.org/1998,2045)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.01.1998 - 5 S 2053/97 (https://dejure.org/1998,2045)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Januar 1998 - 5 S 2053/97 (https://dejure.org/1998,2045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks während der Rechtsmittelfrist - Prozeßübernahme; Umfang des Abwehrrechts aus GG Art 14 Abs 1 im Falle eines Überbaus - zulässige Verweisung auf zivilrechtliche Abwehransprüche, Auswirkungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Prozessübernahme nach Erwerb eines streitbefangenen Grundstücks, Zulassung der Berufung wegen falschen Spruchkörpers in erster Instanz - Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Überbauung einer Teilfläche des Baugrundstücks, Schutzumfang ...

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozeßrecht: Prozessübernahme nach Erwerb eines streitbefangenen Grundstücks, Zulassung der Berufung wegen falschen Spruchkörpers in erster Instanz - Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Überbauung einer Teilfläche des Baugrundstücks, Schutzumfang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 975
  • NVwZ-RR 1998, 975
  • VBlBW 1998, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 5 S 1798/95

    Wegen eines in der Baugenehmigung aufgeführten - zivilrechtlich zu beurteilenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97
    Sollten die Nutzungsmöglichkeiten der als Rechtsnachfolgerin in die Nachbargrundstücke begünstigten Klägerin auf der von der Grunddienstbarkeit (Bauverbot) erfaßten Teilfläche des Baugrundstücks durch das genehmigte Vorhaben eingeschränkt oder gar vereitelt werden, müßte die Klägerin zur Abwehr den Zivilrechtsweg beschreiten (vgl. Senatsurt. v. 05.05.1994 - 5 S 148/94 -, VBlBW 1995, 59 zur Beeinträchtigung eines - nur - durch Grunddienstbarkeit gesicherten Überfahrtsrechts durch das genehmigte Vorhaben und Senatsurt. v. 04.03.1996 - 5 S 1798/95 -, VBlBW 1996, 299 hinsichtlich einer Baugenehmigung für ein Vorhaben, das in Form eines Überbaus das Nachbargrundstück beansprucht).

    Eine Verkürzung der nachbarlichen (Abwehr-)Rechte der Klägerin ist dadurch nicht eingetreten, da diese die ihr vermeintlich aus der Grunddienstbarkeit zustehenden (Abwehr-)Ansprüche im ordentlichen Rechtsweg geltend machen kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 20.06.1996 - 4 B 106.96 - über die Zurückweisung der gegen das Senatsurt. v. 04.03.1996 - 5 S 1798/95 - eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde).

  • BVerwG, 20.06.1996 - 4 B 106.96

    Überbau einer Grundstücksgrenze - Voraussetzungen der Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97
    Eine Verkürzung der nachbarlichen (Abwehr-)Rechte der Klägerin ist dadurch nicht eingetreten, da diese die ihr vermeintlich aus der Grunddienstbarkeit zustehenden (Abwehr-)Ansprüche im ordentlichen Rechtsweg geltend machen kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 20.06.1996 - 4 B 106.96 - über die Zurückweisung der gegen das Senatsurt. v. 04.03.1996 - 5 S 1798/95 - eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97
    Für ihre gegenteilige Auffassung kann sich die Klägerin nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.09.1991 - 4 C 5.87 (BVerwGE 89, 69 = PBauE § 15 BauNVO Nr. 6) - berufen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1997 - 5 S 2568/97

    Nachbarschützende Wirkung einer Baulast; Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97
    Denn ein Verstoß gegen eine durch Baulast gesicherte Verpflichtung wäre wie ein Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Vorschrift i.S.d. § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO 1983 (= § 59 Abs. 1 Satz 1 LBO 1995) zu werten (vgl. Senatsurt. v. 27.12.1993 - 5 S 1077/93 -, VBlBW 1984, 179); hierauf könnte sich die Klägerin als von der Baulast (Bauverbot) materiell Begünstige wohl auch berufen (vgl. zum Nachbarschutz bei Verstoß gegen eine durch Baulast übernommene Verpflichtung Senatsbeschl. v. 09.12.1997 - 5 S 2568/97).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97
    Insbesondere hat es den hierfür angebotenen Sachverständigenbeweis (S. 14 der Klagebegründung vom 12.02.1997) nicht erhoben." Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts jedoch dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht förmlich beantragt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1993 - 2 C 14.91 -, DVBl. 1993, 955).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1989 - 8 S 1863/89

    Keine Prüfung wirtschaftlicher Auswirkungen einer Baugenehmigung auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97
    Daß dieser Aspekt im einfach-gesetzlichen Baunachbarstreit nicht erfaßt wird (vgl. zur Wettbewerbsneutralität der Baugenehmigung VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.08.1989 - 8 S 1863/89 -, NVwZ 1990, 575) genügt allein nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - 11 B 484/97

    Zulassung eines Rechtsmittels; Schwierigkeiten einer Rechtssache;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97
    Die hierzu angeführten "faktischen wirtschaftlichen Auswirkungen der durchzuführenden Bauarbeiten auf den Gewerbebetrieb" der Klägerin bedeuten für sich gesehen noch keine besonderen tatsächlichen Schwierigkeiten; abgesehen davon wären diese - unterstellt besonders schwierigen - Umstände auch nicht entscheidungserheblich (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Münster, Beschl. v. 14.04.1997 - 11 B 484/97 -, NVwZ 1997, 1004).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 5 S 148/94

    Erteilung einer Baugenehmigung unbeschadet privater Rechte Dritter - hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97
    Sollten die Nutzungsmöglichkeiten der als Rechtsnachfolgerin in die Nachbargrundstücke begünstigten Klägerin auf der von der Grunddienstbarkeit (Bauverbot) erfaßten Teilfläche des Baugrundstücks durch das genehmigte Vorhaben eingeschränkt oder gar vereitelt werden, müßte die Klägerin zur Abwehr den Zivilrechtsweg beschreiten (vgl. Senatsurt. v. 05.05.1994 - 5 S 148/94 -, VBlBW 1995, 59 zur Beeinträchtigung eines - nur - durch Grunddienstbarkeit gesicherten Überfahrtsrechts durch das genehmigte Vorhaben und Senatsurt. v. 04.03.1996 - 5 S 1798/95 -, VBlBW 1996, 299 hinsichtlich einer Baugenehmigung für ein Vorhaben, das in Form eines Überbaus das Nachbargrundstück beansprucht).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.1983 - 5 S 1077/83

    Abbruch baulicher Anlage bei Widerspruch zur Baulast

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97
    Denn ein Verstoß gegen eine durch Baulast gesicherte Verpflichtung wäre wie ein Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Vorschrift i.S.d. § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO 1983 (= § 59 Abs. 1 Satz 1 LBO 1995) zu werten (vgl. Senatsurt. v. 27.12.1993 - 5 S 1077/93 -, VBlBW 1984, 179); hierauf könnte sich die Klägerin als von der Baulast (Bauverbot) materiell Begünstige wohl auch berufen (vgl. zum Nachbarschutz bei Verstoß gegen eine durch Baulast übernommene Verpflichtung Senatsbeschl. v. 09.12.1997 - 5 S 2568/97).
  • VGH Bayern, 19.07.1989 - 8 A 87.40015
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97
    Das ist bei der baurechtlichen Nachbarklage der Fall, bei der die möglichen nachbarrechtlichen (Abwehr-)Positionen grundstücksbezogen sind und nicht von der Person des jeweiligen Grundstückseigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten abhängen (vgl. Eyermann/Rennert, VwGO, 10. Aufl., RdNr. 11 zu § 90 sowie Bay.VGH, Urt. v. 19.07.1989 - 8 A 87.40015 -, NVwZ-RR 1990, 172 zur Klagebefugnis des Erwerbers nach § 266 Abs. 1 ZPO bei Veräußerung eines von einem Planfeststellungsbeschluß mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Grundstücks).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2016 - 1 U 80/16

    Nachbarrecht: Anspruch auf Unterlassung der Errichtung einer Mauer zur Abgrenzung

    Es entspricht der herrschenden Meinung, dass sich Nachbarn ihre Rechte aus § 1004 BGB ohne Bindung an die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung im Zivilrechtsweg erstreiten können (BGH, Urteil vom 26.02.1993 - V ZR 74/92, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.1996 - 5 S 1798/95, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.1998 - 5 S 2053/97, juris Rn. 6; Staudinger/Karl-Heinz Gursky (2012) BGB, § 1004, Rn. 184; F. Ebbing in: Erman BGB, Kommentar, § 1004, Rn. 55; Palandt/Bassenge, BGB, 2016, § 1004 Rn. 39; Seidel, Öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Nachbarschutz, 2000, Rn. 800; Saller in: Grziwotz/Lüke/Saller; Praxishandbuch Nachbarrecht, 2005, Rn. B 103).
  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet;

    Außerdem ist für die Prüfung im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens ein anderer Zeitpunkt maßgebend als bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (BayVGH vom 29.7.2004 - 9 ZB 04.698 - Juris; OVG SL vom 14.1.2000 - 2 Q 38/99 - Juris; VGH BW vom 23.1.1998 NVwZ 1998, 975).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 S 522/11

    Passpflicht; Ausstellung eines Ausweisersatzes

    Nicht klärungsbedürftig ist eine Frage, deren Beantwortung sich ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 23.01.1998 - 5 S 2053/97 - NVwZ 1998, 977).
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