Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 18.02.1997 | BVerwG, 03.01.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1996 - 4 B 231.96   

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https://dejure.org/1996,2637
BVerwG, 11.12.1996 - 4 B 231.96 (https://dejure.org/1996,2637)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1996 - 4 B 231.96 (https://dejure.org/1996,2637)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 4 B 231.96 (https://dejure.org/1996,2637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach Bestandsschutz einer Bebauung im Außenbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 4; GG Art. 14 Abs. 1
    Bauplanungsrecht - Bebauung im Außenbereich, Bestandsschutz bei besonders alter Bausubstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 521
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.05.1993 - 4 B 77.93

    Gewährleistete Rechte durch den Bestandsschutz für einst legale Bauwerke -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1996 - 4 B 231.96
    Die Verwendung moderner Wiederherstellungsmaterialien führt zu einer Änderung der Bausubstanz und läßt der Bestandsschutz entfallen (BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1993 - BVerwG 4 B 77.93 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 63).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1996 - 4 B 231.96
    Daneben kommt ein Bestandsschutz nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 145.90 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 267 = UPR 1991, 271 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 19. Juli 1988 - BVerwG 4 B 124.88 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 250; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 [BVerwG 15.02.1990 - 4 C 23/86] = NVwZ 1990, 755; Urteil vom 10. August 1990 - BVerwG 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 [BVerwG 10.08.1990 - 4 C 3/90]; Urteil vom 14. Januar 1993 - BVerwG 4 C 33.90 - DVBl 1993, 653).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1996 - 4 B 231.96
    Daneben kommt ein Bestandsschutz nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 145.90 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 267 = UPR 1991, 271 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 19. Juli 1988 - BVerwG 4 B 124.88 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 250; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 [BVerwG 15.02.1990 - 4 C 23/86] = NVwZ 1990, 755; Urteil vom 10. August 1990 - BVerwG 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 [BVerwG 10.08.1990 - 4 C 3/90]; Urteil vom 14. Januar 1993 - BVerwG 4 C 33.90 - DVBl 1993, 653).
  • VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1100

    Baugenehmigung - Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Das Gebäude war unbenutzbar mit der Folge, dass kein Bestandsschutz mehr vorliegt (BVerwG, B.v. 11.12.1996 - 4 B 231.96 - juris Rn. 2).

    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur wird übereinstimmend vertreten, dass der Bestandsschutz mit der Unbenutzbarkeit endet (vgl. statt aller BVerwG, B.v. 11.12.1996 - 4 B 231/96 - juris Rn. 2; ebenso BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 1 ZB 14.68 - juris Rn. 3).

  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 A 462/18

    Baugenehmigung; Bestandsschutz; Beweislast; feststellungsfähiges

    Dass auf der Rechtsfolgenseite des § 79 Abs. 1 NBauO im Rahmen der Ermessensausübung Vertrauensschutz- und Bestandsschutzgesichtspunkte durchaus eine Rolle spielen und einem bauaufsichtlichen Einschreiten nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) entgegenstehen können (vgl. hierzu z.B. BVerfG, Beschl. v. 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02 -, juris Rn. 10 ff., und Beschl. v. 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92 -, juris Rn. 5; BVerwG, Urt. v. 22.04.2015 - 7 C 7/13 -, juris Rn. 26, Beschl. v. 24.07.2006 - 4 B 53/06 -, juris Rn. 5, und Beschl. v. 11.12.1996 - 4 B 231/96 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Beschl. v. 09.06.2020 - 1 ME 108/19 -, juris Rn. 17, Beschl. v. 11.10.2019 - 1 LA 74/18 -, juris Rn. 15, Beschl. v. 11.05.2005 - 1 ME 22/05 - n.v., S. 4, und Urt. v. 27.02.1981 - 1 A 64/79 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 08.05.2020 - 2 B 457/20 -, juris Rn. 15; OVG MV, Urt. v. 04.09.2013 - 3 L 108/11 -, juris Rn. 69 ff.; OVG SH, Beschl. v. 23.02.2011 - 1 LA 103/10 -, juris Rn. 5; OVG RP, Urt. v. 20.04.2006 - 8 A 10119/06 -, juris Rn. 20; Beckmann, DVP 2020, 147, 151 m.w.N.; Lindner, JuS 2014, 118, 120-121; Lindner, DÖV 2014, 313, 322; Michl, ThürVBl.
  • VG Schleswig, 10.05.2021 - 2 B 1/21

    Baueinstellungsverfügung bei ungenehmigter Einzäunung eines Grundstücks mit einem

    Auf den sog. passiven Bestandsschutz können sich die Antragsteller schon deshalb nicht berufen, weil ein solcher spätestens mit der Beseitigung der "alten" Weidezaunanlage im Jahr 2020 erloschen wäre, zumal es sich bei der vollständigen Neuerrichtung des Zauns auch nicht um eine bloße Instandhaltungsmaßnahme handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.1996 - 4 B 231/96 -, Rn. 2, juris).
  • VG Düsseldorf, 26.10.2006 - 11 K 4507/05

    Umbau und Nutzungsänderung eines Hallenbaus für kulturelle und wirtschaftliche

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 4 B 231.96 - zitiert nach Juris (vgl. Sachverhalt der vorgehenden Entscheidung: OVG NRW, Beschluss vom 3. September 1996 - 10 A 2314/91), S. 2 des Entscheidungsabdrucks); BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1993 - 4 B 77.93 -, zitiert nach Juris; BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - IV C 75.71 -, BVerwGE 47, 126 ff.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 11 N 23.07

    Anordnung zur Beseitigung eines 1989 - ohne Genehmigung - neu errichteten

    Ob der vormals an gleicher Stelle befindliche und von der Klägerin vor der Neuerrichtung restlos beseitigte Steg, einmal genehmigt war, ist rechtlich unerheblich, weil der so genannte passive Bestandsschutz (vgl. dazu Gehrke, Brehsan, NVwZ 1999, 932) entfällt, wenn der ursprünglich legale Bestand in seiner Substanz nicht mehr vorhanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996, - 4 B 231/96 -, NVwZ-RR 1997, 521; Beschluss vom 24. Mai 1993, - 4 B 77/93 -, bei Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - 1 LA 103/10

    Chance zur Legalisierung eines materiell illegalen Gebäudes durch eine

    Aus den von den Klägern angeführten Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 20. Mai 1980 - 3 S 617/80 - juris und des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 - 4 B 231.96 - BRS 58 Nr. 93 ergibt sich nichts anderes.
  • VG München, 25.10.2017 - M 9 K 17.1099

    Teilprivilegierung

    Die eingetretene Unbenutzbarkeit - nicht die vom Landratsamt angesprochene Nicht-Nutzung - lässt eine vorhandene Genehmigung entfallen (BVerwG, B.v. 11.12.1996 - 4 B 231/96 - juris Rn. 2; ebenso BayVGH, B.v. 9.8.2017 - 1 ZB 14.68 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2000 - 10 A 180/00

    Erteilung einer Baugenehmigung für ein bereits teilweise verwirklichtes

  • VG Göttingen, 29.06.2004 - 2 A 364/03

    Abrissverfügung; Altanlagen; Außenbereich; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 09.07.1999 - 1 L 2626/99

    Erweiterung eines Wohngebäudes im Außenbereich;; Außenbereich (Wohnbebäude,

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 207.96   

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https://dejure.org/1997,6694
BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 207.96 (https://dejure.org/1997,6694)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1997 - 4 B 207.96 (https://dejure.org/1997,6694)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 4 B 207.96 (https://dejure.org/1997,6694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer Klärungsbedürftigkeit bezüglich des Vorliegens eines "außergewöhnlichen Ereignisses" im Sinne von § 35 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 3
    Bauplanungsrecht - Begriff des "außergewöhnliches Ereignisses" in § 35 Abs. 4 BauGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 521 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.05.1986 - 4 B 95.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen eines rechtswidrigen

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1997 - 4 B 207.96
    Die Beschwerde meint, der Sachverhalt des vorliegenden Falles unterscheide sich von dem mit Beschluß vom 7. Mai 1986 - BVerwG 4 B 95.86 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 235) entschiedenen Fall dadurch, daß der Kläger zu keinem Zeitpunkt mit den durch die Baugenehmigung vom 26. Mai 1992 genehmigten Abbrucharbeiten einverstanden gewesen sei.

    Im übrigen hat der Senat bereits in dem Beschluß vom 7. Mai 1986 (a.a.O.) darauf abgestellt, daß es in den hier zu behandelnden Fällen ohne Belang ist, ob und inwieweit die Handlungsweise des Architekten vom Auftrag des Bauherrn gedeckt ist.

    Daß das Berufungsgericht einen solchen Abbruch nicht als "außergewöhnliches Ereignis" im Sinne von § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB angesehen hat, steht in Einklang mit dem Beschluß des Senats vom 7. Mai 1986 (a.a.O.) und wirft keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf auf.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.01.1997 - 4 B 230.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11608
BVerwG, 03.01.1997 - 4 B 230.96 (https://dejure.org/1997,11608)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.1997 - 4 B 230.96 (https://dejure.org/1997,11608)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 1997 - 4 B 230.96 (https://dejure.org/1997,11608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der isolierten Aufhebung einer Auflage - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen des Fehlens der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 521 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95

    Fernstraßenrecht Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1997 - 4 B 230.96
    In seinem Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - (NVwZ 1996, 906) hat er für den Bereich des Planfeststellungsrechts ausgesprochen, daß der Kläger keinen Anspruch auf Planaufhebung oder -ergänzung hat, wenn die Planfeststellungsbehörde ihm gegenüber verbindlich erklärt, Schutzvorkehrungen zu seinen Gunsten treffen zu wollen.
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1997 - 4 B 230.96
    Die Beschwerde legt nicht dar, inwiefern sich das Berufungsgericht mit einem von ihm aufgestellten abstrakten Rechtssatz in Widerspruch zu einer vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - (NVwZ 1984, 366) formulierten Rechtsauffassung gesetzt haben soll.
  • BVerwG, 20.07.1993 - 4 B 110.93

    Baugenehmigung - Zivilrechtliche Hindernisse - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1997 - 4 B 230.96
    Die Beschwerde legt auch nicht dar, woraus sich die geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juli 1993 - BVerwG 4 B 110.93 - (NVwZ 1994, 482) ergeben soll.
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