Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 11.03.1998

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97   

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OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97 (https://dejure.org/1997,5379)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.12.1997 - 7 M 1367/97 (https://dejure.org/1997,5379)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 7 M 1367/97 (https://dejure.org/1997,5379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 17 Abs. 6c S. 2 FStrG; § 80 Abs. 5 VwGO
    Fernstraßen; Vorläufiger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluß; Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses; Aufschiebende Wirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fernstraßen; Vorläufiger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluß; Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses; Aufschiebende Wirkung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 719
  • NVwZ-RR 1998, 719 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    An einem solchen Kausalzusammenhang fehlt es im allgemeinen, wenn es lediglich um weiträumige Änderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme und dadurch bedingte Lärmbelästigungen geht (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996 - 11 B 65.96 -, NVwZ 1997, 394; Beschl. v. 9.2.1989 - 4 B 234.88 -).

    "Dies bedeutet aber noch nicht, daß jeder von einer solchen Änderung Betroffene - auch wenn sein Grundstück möglicherweise kilometerweit entfernt liegt - ein abwägungsbeachtliches Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes besitzt; vielmehr kommt es darauf an, ob das Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage noch als schutzwürdiges Interesse angesehen werden kann" (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, a.a.O., m. w. N.).

    Gegen eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 41 BImSchG spricht ferner nicht nur, daß sie erhebliche Abgrenzungsprobleme aufwürfe, sondern auch, daß sie praktisch zu einer vom Gesetz- und Verordnungsgeber nicht gewollten Lärmsanierung im weiten Umfeld von Planfeststellungsvorhaben führen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, a.a.O.; Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Band I, Rdnr. 59 zu § 41 BImSchG).

    Einer Erweiterung des passiven Lärmschutzes sind indessen Grenzen gezogen durch den vom Gesetz vorausgesetzten räumlichen Zusammenhang mit dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg, der einen Anspruch auf Schutzmaßnahmen allein aufgrund einer Zunahme des Verkehrs oder zum Zwecke der Lärmsanierung von hier nicht näher interessierenden Sonderfällen abgesehen (vgl. etwa VGH München, Urt. v. 5.3.1996, NVwZ-RR 1997, 159, 161) ausschließt (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, a.a.O.; Feldhaus, a.a.O., Rdnr. 20 zu § 42 BImSchG m.w.N.).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschl. v. 21.7.1994,- 4 VR 1.94 -, BVerwGE 96, 239, 245 f.; Urt. v. 8.6.1995 - 4 C 4.94 -, DVBl 1995, 1012 = NVwZ 1996, 381; Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, DVBl 1996, 677 = NVwZ 1996, 788 = UPR 1996, 228), der sich der Senat schon in der Vergangenheit angeschlossen hat, kann die Nichteinhaltung von Verfahrensbestimmungen nur dann zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung oder zur Rechtswidrigkeitsfeststellung führen, wenn sich der formelle Mangel auf die materiell-rechtliche Position Betroffener ausgewirkt haben kann.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat konsequenterweise auch nach dem Inkrafttreten des Planungsvereinfachungsgesetzes an seiner Rechtsprechung festgehalten (vgl. etwa Urt. v. 25.1.1996, aaO.).

  • BVerwG, 15.05.1996 - 11 VR 3.96

    Eisenbahnverkehrsrecht: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    "Offensichtlich" ist ein Mangel bei der Abwägung im Sinne dieser Vorschrift, wenn er die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials sowie die Gewichtung der Belange betrifft und sich ohne weiteres aus der Planbegründung und den zugrundeliegenden Unterlagen ergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.5.1996 - 11 VR 3.96 -, DVBl. 1996, 925 = UPR 1996, 353 zu der gleichlautenden Vorschrift des § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG).

    Eine abstrakte Vermutung, daß ohne den Mangel anders geplant worden wäre, ist hingegen nicht ausreichend (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 16.8.1995 - 4 B 92.95 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104 = UPR 1995, 445 = NVwZ-RR 1996, 68; Beschl. v. 2.2.1996 - 4 A 42.95 -, UPR 1996, 235 f.; Beschl. v. 15.5.1996, a.a.O. ).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Seinem Gegenstand nach bezieht sich das Abwägungsgebot auf diejenigen öffentlichen und privaten Belange, die in die Abwägung jeweils "nach Lage der Dinge" eingestellt werden müssen (BVerwG, st. Rspr., vgl. Urt. v. 14.2.1995 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56, 63 f.; Urt. v. 15.4.1977 - IV C 100.74 -, BVerwGE 52, 237, 244).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschl. v. 21.7.1994,- 4 VR 1.94 -, BVerwGE 96, 239, 245 f.; Urt. v. 8.6.1995 - 4 C 4.94 -, DVBl 1995, 1012 = NVwZ 1996, 381; Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, DVBl 1996, 677 = NVwZ 1996, 788 = UPR 1996, 228), der sich der Senat schon in der Vergangenheit angeschlossen hat, kann die Nichteinhaltung von Verfahrensbestimmungen nur dann zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung oder zur Rechtswidrigkeitsfeststellung führen, wenn sich der formelle Mangel auf die materiell-rechtliche Position Betroffener ausgewirkt haben kann.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Der Antragsteller meint allerdings, der von ihm eingeschlagene Weg sei durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorgezeichnet, wonach das Gericht statt der Aufhebung (nur) die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Planfestellungsbeschlusses und dessen Nichtvollziehbarkeit festzustellen hat, wenn ein Planfeststellungsbeschluß gemäß § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG nicht aufgehoben werden darf, weil erhebliche Mängel der Abwägung durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können (BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 19.94 -, DVBl 1996, 907 = UPR 1996, 339).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Erst wenn jedoch feststeht, daß eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Abwägungsmaterials stattgefunden hat, ist als Schlußfolgerung die Feststellung der materiellen Rechtswidrigkeit gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.6.1992 - 4 B 1-11/92 -, DVBl 1992, 1435 = NVwZ 1993, 572).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschl. v. 21.7.1994,- 4 VR 1.94 -, BVerwGE 96, 239, 245 f.; Urt. v. 8.6.1995 - 4 C 4.94 -, DVBl 1995, 1012 = NVwZ 1996, 381; Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, DVBl 1996, 677 = NVwZ 1996, 788 = UPR 1996, 228), der sich der Senat schon in der Vergangenheit angeschlossen hat, kann die Nichteinhaltung von Verfahrensbestimmungen nur dann zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung oder zur Rechtswidrigkeitsfeststellung führen, wenn sich der formelle Mangel auf die materiell-rechtliche Position Betroffener ausgewirkt haben kann.
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Bei einer Prüfung im Einzelfall kann sich durchaus ergeben, daß wegen besonderer Gegebenheiten auch das Interesse von Anwohnern an der Vermeidung einer Verkehrszunahme zum notwendigen Abwägungsmaterial zu zählen ist, selbst wenn die damit verbundene Lärmzunahme, bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel, für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (BVerwG, Beschl. v. 19.2.1992 - 4 NB 11.91 -, NJW 1992, 2844 f.).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97
    Eine abstrakte Vermutung, daß ohne den Mangel anders geplant worden wäre, ist hingegen nicht ausreichend (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 16.8.1995 - 4 B 92.95 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104 = UPR 1995, 445 = NVwZ-RR 1996, 68; Beschl. v. 2.2.1996 - 4 A 42.95 -, UPR 1996, 235 f.; Beschl. v. 15.5.1996, a.a.O. ).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

  • BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Begriff der Planänderung

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88

    Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzanlage bei Inbetriebnahme einer Autobahn

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 98/06

    Aufhebung eines (geänderten) Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats sind auch Geräuschimmissionen unterhalb der Lärmgrenzwerte der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung - und außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Verordnung bei der planerischen Abwägung zu berücksichtigen und damit geeignet, dem Betroffenen die Klagebefugnis im Rahmen des Anspruchs auf gerechte Abwägung zu vermitteln (BVerwG, Beschl. v. 5.3.1999 - 4 VR 3.98, - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 149; Senat, Beschl. v. 4.12.1997 - 7 M 1367/97 -, NVwZ 1998, 719; Kühling/Herrmann, Fachplanungsrecht, 2. Aufl. 2000, Rn. 431).

    Solche getrennten Planfeststellungen sind bei Straßenbauprojekten auch nicht unüblich, wenn das Vorhaben etwa regionale Zuständigkeitsgrenzen überschreitet (vgl. "Wesertunnel": Planfeststellung durch zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Bezirksregierungen Oldenburg und Lüneburg = NdsOVG, Beschl. v. 4.12.1997 - 7 M 1367/97 - NVwZ-RR 1998, 719; "B 3 Ortsumgehung Celle": Planfeststellung durch zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Bezirksregierungen Hannover und Lüneburg = NdsOVG, Urt. v. 15.2.2007 - 7 KS 135/03 -.

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip;

    Solche getrennten Planfeststellungen sind bei Straßenbauprojekten auch nicht unüblich, wenn das Vorhaben etwa regionale Zuständigkeitsgrenzen überschreitet (vgl. "Wesertunnel": Planfeststellung durch zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Bezirksregierungen Oldenburg und Lüneburg = NdsOVG, Beschl. v. 4.12.1997 - 7 M 1367/97 -, NVwZ-RR 1998, 719; "B 3 Ortsumgehung Celle": Planfeststellung durch zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Bezirksregierungen Hannover und Lüneburg = NdsOVG, Urt. v. 15.2.2007 - 7 KS 135/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12

    Begründungsfrist; Bezugnahme; Pauschale Bezugnahme; Planänderungsbeschluss;

    Lärmschutzgesichtspunkten ist allerdings auch unterhalb der Erheblichkeitsschwelle, die durch § 2 Abs. 1 VerkehrslärmschutzVO als im Wege der Abwägung nicht überwindbare Grenze bezeichnet wird, im Rahmen des nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG gebotenen Interessenausgleichs Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 VR 3.98 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 149; Nds. OVG, Beschl. v. 04.12.1997 - 7 M 1367/97 -, NVwZ 1998, 719).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1155/97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; Bundesfernstraßen; Planfeststellung;

    Sie gewähren ihnen darum Schutz nur im Hinblick auf eine "bestmögliche Verwirklichung ihrer materiellen Rechtsposition", vermitteln hingegen nicht unabhängig vom materiellen Recht eine eigene selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition (vgl. hierzu ergänzend den Beschluß des Senats v. heutigen Tage im Verfahren 7 M 1367/97).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.03.1998 - 2 NE 97.3184   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7613
VGH Bayern, 11.03.1998 - 2 NE 97.3184 (https://dejure.org/1998,7613)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.1998 - 2 NE 97.3184 (https://dejure.org/1998,7613)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 1998 - 2 NE 97.3184 (https://dejure.org/1998,7613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 719 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1998 - 2 NE 97.3184
    Der Abschnitt muß eine eigenständige - wenn auch nicht in vollem Umfang die ihm in der Gesamtplanung zugedachte - Verkehrsfunktion für den Fall haben, daß sich das Gesamtkonzept der Planung im nachhinein als nicht realisierbar erweist (BVerwGE 100, 370/387 = NVwZ 1996, 1016 mit weiteren Nachweisen).

    Die Einwendungen des Antragstellers hinsichtlich der Verkehrsfunktion des Abschnitts, der verkehrlichen Lösung im Bereich der Einmündung in die M Straße und der Anbindung an die bisherige Staatsstraßentrasse im Ortsteil H lassen außer acht, daß die mit der Abschnittsbildung nur als vorübergehend angestrebte Lösung nicht den Anforderungen entsprechen muß, die an eine dauerhafte Lösung zu stellen wäre (BVerwGE 100, 370/388).

  • BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93

    Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1998 - 2 NE 97.3184
    Mängel, die einem Bebauungsplan anhaften, führen dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwGE 82, 225 ; BVerwG vom 29.3.1993 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 75 = NVwZ 1994, 271 = DVBl 1993, 661 ; vom 4.1.1994 Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 69 = NVwZ 1994, 684 ; vom 25.2.1997 NVwZ 1997, 896/897).

    Denn die Gefahr, daß durch eine partielle Zurücknahme der Grenze des Geltungsbereichs das planerische Geflecht so nachhaltig gestört wird, daß ein bloßer Planungstorso übrigbleibt, der den Anforderungen an eine ausgewogene Planung nicht mehr genügt, ist in Fällen dieser Art vergleichsweise gering (vgl. BVerwG vom 4.1.1994 Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 69 = NVwZ 1994, 684 ).

  • VGH Bayern, 22.11.2002 - 2 N 97.3183
    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1998 - 2 NE 97.3184
    Der Antragsteller wendet sich im Hauptsacheverfahren 2 N 97.3183 gegen die Gültigkeit des am 29. August 1997 bekanntgemachten Bebauungsplanes K - An der Lauterach, der in seinem westlichen Bereich ein Gewerbegebiet für einen Einkaufsmarkt, im östlichen Bereich ein Mischgebiet festsetzt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachstandes wird auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie des Hauptsacheverfahrens Az. 2 N 97.3183 und die vorgelegten Behördenakten verwiesen.

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1998 - 2 NE 97.3184
    Mängel, die einem Bebauungsplan anhaften, führen dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwGE 82, 225 ; BVerwG vom 29.3.1993 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 75 = NVwZ 1994, 271 = DVBl 1993, 661 ; vom 4.1.1994 Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 69 = NVwZ 1994, 684 ; vom 25.2.1997 NVwZ 1997, 896/897).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1998 - 2 NE 97.3184
    Mängel, die einem Bebauungsplan anhaften, führen dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwGE 82, 225 ; BVerwG vom 29.3.1993 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 75 = NVwZ 1994, 271 = DVBl 1993, 661 ; vom 4.1.1994 Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 69 = NVwZ 1994, 684 ; vom 25.2.1997 NVwZ 1997, 896/897).
  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1998 - 2 NE 97.3184
    Mängel, die einem Bebauungsplan anhaften, führen dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung i.S. des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwGE 82, 225 ; BVerwG vom 29.3.1993 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 75 = NVwZ 1994, 271 = DVBl 1993, 661 ; vom 4.1.1994 Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 69 = NVwZ 1994, 684 ; vom 25.2.1997 NVwZ 1997, 896/897).
  • BVerfG, 23.02.1995 - 2 BvR 1783/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Möglichkeit des aus einem sicheren

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1998 - 2 NE 97.3184
    In seiner Entscheidung vom 24. November 1994 ( VGH n.F. 48, 34 = BayVBl. 1995, 561 ) ist der Senat davon ausgegangen, daß ein Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht (§ 11 Satz 2, § 6 Abs. 2 BauGB ) nichtig ist, der generell Bauten in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet zuläßt, obwohl Art. 61 Abs. 2 Satz 1 BayWG das verbietet.
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1998 - 2 NE 97.3184
    a) Wegen der weitreichenden Folgen, die die Aussetzung des Vollzugs von Rechtsvorschriften hat, ist beim Erlaß einstweiliger Anordnungen gegen Normen in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. z.B. BVerfGE 93, 181/186; 43, 198/201) ein strenger Maßstab anzulegen.
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1998 - 2 NE 97.3184
    Insoweit wollte die Gesetzesänderung die Reichweite der Antragsbefugnis gegenüber dem früheren Recht einschränken (vgl. BVerwG vom 7.7.1997 BayVBl. 1998, 57/58).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.1998 - 2 NE 97.3184
    Immissionen sind nicht erst dann in die Abwägung einzubeziehen, wenn sie dem Betroffenen nicht mehr zuzumuten sind und, weil sie durch Schutzvorkehrungen nicht mehr vermieden werden können, durch Geldzahlungen ausgeglichen werden müssen (BVerwG vom 19.2.1992 NJW 1992, 2844/2845; BayVGH vom 8.7.1994 2 NE 94.390 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 21.12.1976 - 1 BvR 799/76

    Keine einstweilige Anordnung bei Wechsel eines Schulsystems

  • VGH Bayern, 04.06.1997 - 26 N 96.2963
  • VGH Bayern, 09.02.1989 - 7 NE 89.36
  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 9 N 12.218

    Bestimmtheit der Festsetzung der Emissionskontingente im Bebauungsplan

    Eine Regel dahingehend, dass nur bei Erreichen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm eine planbedingte Zunahme vom Lärm abwägungsrelevant ist, besteht nicht (BayVGH, B.v. 11.3.1998 - 2 NE 97.3184 - juris Rn. 25).
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