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   BVerwG, 14.11.2001 - 6 B 60.01   

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https://dejure.org/2001,2245
BVerwG, 14.11.2001 - 6 B 60.01 (https://dejure.org/2001,2245)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2001 - 6 B 60.01 (https://dejure.org/2001,2245)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2001 - 6 B 60.01 (https://dejure.org/2001,2245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Apotheker - Pflichtzugehörigkeit - Kammerzugehörigkeit - Apothekerkammer - Industrie- und Handelskammer - Beitragspflicht

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; IHKG § 1; ; IHKG § 3 Abs. 4 Satz 2; ; GewO § 6 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Apotheker, Apothekerkammer, Industrie- und Handelskammer, Pflichtzugehörigkeit, Doppelpflichtzugehörigkeit, Beitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 187
  • DVBl 2002, 206
  • DÖV 2002, 875
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2001 - 6 B 60.01
    Es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan und ersichtlich sein (Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9).

    In derartigen Fällen ist trotz des Auslaufens des alten Rechts eine richtungsweisende Klärung zu erwarten, wie die neue Vorschrift anzuwenden ist (Beschluss vom 20. Dezember 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2001 - 6 B 60.01
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Pflichtzugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Urteil vom 21. Juli 1998 - BVerwG 1 C 32.97 - BVerwGE 107, 169 = GewArch 1998, 410).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2001 - 6 B 60.01
    Denn der Apotheker übt einen freien Beruf des Gesundheitswesens aus und nimmt zugleich als Inhaber einer Apotheke am wirtschaftlichen Verkehr im Sinne des traditionellen Gewerbebegriffs teil (BVerfGE 5, 25 ; ferner BVerfGE 94, 372 ), auch wenn der Verkauf von Arzneimitteln gemäß § 6 Satz 2 GewO nur im Rahmen ausdrücklicher Bestimmungen durch die Gewerbeordnung geregelt ist.
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2001 - 6 B 60.01
    Das Äquivalenzprinzip gebietet, dass die Höhe des Beitrags nicht in einem Missverhältnis zu dem Vorteil aus der Kammerzugehörigkeit stehen darf, den er abgelten soll (Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 7.98 - BVerwGE 108, 169 = GewArch 1999, 193).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2001 - 6 B 60.01
    Der zuständige Normgeber darf allerdings in gewissen Grenzen pauschalieren und typisieren (vgl. z.B. Urteil vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 C 9.93 - Buchholz 430.2 Kammerzugehörigkeit Nr. 7 = GewArch 1997, 237).
  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2001 - 6 B 60.01
    Denn der Apotheker übt einen freien Beruf des Gesundheitswesens aus und nimmt zugleich als Inhaber einer Apotheke am wirtschaftlichen Verkehr im Sinne des traditionellen Gewerbebegriffs teil (BVerfGE 5, 25 ; ferner BVerfGE 94, 372 ), auch wenn der Verkauf von Arzneimitteln gemäß § 6 Satz 2 GewO nur im Rahmen ausdrücklicher Bestimmungen durch die Gewerbeordnung geregelt ist.
  • BGH, 08.07.2002 - NotZ 25/01

    Erhebung von festen Beiträgen zur Notarkammer

    Das Äquivalenzprinzip gebietet, daß die Höhe des Beitrags nicht in einem Mißverhältnis zu dem Vorteil aus der Kammerzugehörigkeit stehen darf, den er abgelten soll (BVerwG NVwZ-RR 2002, 187, 188; NJW 1999, 2292, 2295.
  • BVerwG, 11.07.2016 - 10 B 1.15

    Pflichtmitgliedschaft in zwei Landestierärztekammern

    Sie setzt sich nicht mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Konkretisierung des Schutzbereichs und der Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG bezüglich der Doppelmitgliedschaft in berufsständischen Kammern auseinander (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. April 2006 - 6 C 19.05 - BVerwGE 125, 384; Beschlüsse vom 14. November 2001 - 6 B 60.01 - Buchholz 451.09 IHKG Nr. 16 und vom 21. Oktober 2004 - 6 B 60.04 - Buchholz 451.09 IHKG Nr. 18) und legt auch nicht dar, aus welchen Gründen die sich daraus ergebenden Fragen nicht schon anhand der üblichen Methoden der Verfassungsinterpretation auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung zu beantworten sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2006 - 4 A 4451/03

    Erhebung von Kammerbeiträgen zu der Industrie- und Handelskammer und zu der

    Dass die Klägerin als Steuerberatungsgesellschaft neben ihrer Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer zulässigerweise auch Mitglied der Beklagten ist, vgl. dazu § 2 Abs. 1 und 2 IHKG; ferner: BVerwG, Beschlüsse vom 21.10.2004 - 6 B 60.04 -, GewArch 2005, 24, und vom 14.11.2001 - 6 B 60.01 -, GewArch 2002, 69; OVG NRW, Urteil vom 24.2.1997 - 25 A 2531/94 -, GewArch 1997, 200; Jahn, GewArch 2004, 410, ist zwischen den Beteiligten nicht streitig und bedarf deshalb keiner Vertiefung.
  • OVG Thüringen, 19.06.2014 - 3 KO 1177/10

    (Zwangs-)Mitgliedschaft in der Landestierärztekammer; Festsetzung eines

    Bereits die unterschiedliche Aufgabenstellung der Kammern rechtfertigt auch in Abwägung der betroffenen Grundrechte die Mitgliedschaft in mehreren berufsständigen Organisationen (vgl. zur Doppelmitgliedschaft in Steuerberaterkammer und in Industrie- und Handelskammer: BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 6 B 60/04 - juris; zur Doppelmitgliedschaft in Apothekerkammer und Industrie- und Handelskammer: BVerwG, Beschluss vom 14. November 2001 - 6 B 60/01 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 C 19/97 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2019 - 6 S 1092/18

    Beitragsbefreiung für die Handwerkskammer für Existenzgründer;

    Eine solche Veranlagung mit dem jeweiligen Grundbetrag der genannten Beiträge ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Blick auf das Äquivalenzprinzip nicht zu beanstanden, weil die Mitgliedschaft in einer weiteren Kammer nichts daran ändert, dass das "Doppelmitglied" trotz seiner weiteren Verpflichtungen jedenfalls insoweit in vollem Umfang der jeweiligen Kammer angehört (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Beschluss vom 14.11.2001 - 6 B 60/01 -, GewArch 2002, S. 69 bezüglich der Doppelpflichtzugehörigkeit eines Apothekeninhabers zur IHK und Apothekerkammer).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 5 A 601/07

    Verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Erhebung der Kammerbeiträge für einen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. November 2001 - 6 B 60.01 -, DVBl. 2002, 206, und vom 25. Juli 1989 - 1 B 109.89 -, …
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 5 A 3533/06

    Berechnung eines von einem Apothekeninhaber zu zahlenden Kammerbeitrags

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. November 2001 - 6 B 60.01 -, DVBl. 2002, 206, und vom 25. Juli 1989 - 1 B 109.89 -, …
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2008 - 5 A 346/06

    Verstoß einer berufsständischen Beitragsordnung gegen das verfassungsrechtliche

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. November 2001 - 6 B 60.01 -, DVBl. 2002, 206, und vom 25. Juli 1989 - 1 B 109.89 -, …
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05

    Gerichtlicher Eingangsstempel als eine dem Gegenbeweis zugängliche öffentliche

    Dem entspricht das verfassungsrechtlich gebilligte überkommene Berufsbild des Apothekers als eines freien Berufs, für das neben der akademischen Ausbildung die Auferlegung besonderer öffentlich-rechtlicher Standespflichten sowie allgemein die Unterstellung unter die Standesaufsicht und die Berufsgerichtsbarkeit kennzeichnend ist, ohne dass es auf die selbständige Berufsausübung ankäme (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 1964, BVerfGE 17, 232; Beschluss vom 22. Mai 1996, BVerfGE 94, 372; BVerwG, Beschluss vom 14. November 2001, DVBl. 2002, 206).
  • VG Berlin, 06.05.2004 - 14 A 385.98

    Apothekerkammer Berlin muss aus der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

    Die wirtschaftliche Selbstständigkeit eines Apothekers begründet deshalb zusätzlich seine Kaufmannseigenschaft (zu dieser Doppelstellung: BVerwG, Beschluss v. 14. November 2001 - 6 B 60.01 - NVwZ-RR 2002, 187 ff.; BVerfG, Beschluss v. 22. Mai 1996 - BVerfGE 94, 372 ff.), so dass er zugleich als Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer zu Beiträgen herangezogen wird ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 HGB ; §§ 2 Abs. 1 und 2 ; 3 Abs. 4 Satz 2 IHKG ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2016 - 12 N 76.15

    Baukammer; Pflichtmitgliedschaft; Berufsaufgabe eines im Bauwesen tätigen

  • VG Schleswig, 18.04.2002 - 12 A 375/98

    Verbandsrecht; doppelte Kammerzugehörigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft

  • VG Köln, 19.09.2002 - 1 K 1197/01

    IHK-Beitrag; Grundgesetezs; Europarecht

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