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   OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99   

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OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99 (https://dejure.org/2001,6706)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99 (https://dejure.org/2001,6706)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 (https://dejure.org/2001,6706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AO-1977 § 119 Abs 1; AO-1977 § 125 Abs 1; AO-1977 § 157 Abs 1; AO-1977 § 157 Abs 2; BauGB § 134 Abs 2; ThürKAG § 7 Abs 1; ThürKAG § 7 Abs 9
    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Ausbaubeiträge; Erschließungsbeiträge; Beitragsrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Ausbaubeiträge; Erschließungsbeitrag; Bestimmtheit; mehrere Grundstücke; Zusammenfassung; Auslegung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 774
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 3 B 935/93

    Erschließungsbeitragsbescheid; Festsetzungsbetrag für Buchgrundstücke;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99
    Vielmehr reicht die Zusammenfassung in einem Schriftstück aus, wenn darin die jeweiligen Beiträge für jedes Grundstück getrennt ausgewiesen und festgesetzt werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.12.1992 - 6 B 90.427 -, BayVBl. 1993, S. 534; HessVGH, Beschluss vom 11.05.1993 - 5 TH 963/92 -, Gemeindehaushalt 1994, S. 283 [284]; Beschluss vom 04.04.1995 - 5 TH 1264/93 -, NVwZ-RR 1995, S. 599 [600]; Nds. OVG, Urteil vom 12.12.1989 - 9 A 62/88 -, NVwZ 1990, S. 590; OVG NW, Beschluss vom 29.07.1994 - 3 B 935/93 -, NVwZ-RR 1995, S. 108; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2001, § 8 Rdnr. 76a).

    Aus den genannten Erwägungen genügt es auch grundsätzlich nicht, dass in dem Bescheid die einzelnen zu veranlagenden Grundstücke mit Angabe ihrer Flurstücksnummern, Größe, beitragspflichtigen Grundstücksfläche und Berechnungsfaktoren aufgelistet werden, selbst wenn durch einen einfachen Rechenvorgang zu ermitteln wäre, wie sich der Beitrag auf die einzelnen Grundstücke verteilt (so auch OVG NW, Beschluss vom 27.02.1989 - 3 A 645/85 -, NVwZ 1989, S. 1087 [1088]; vgl. auch Beschluss vom 29.07.1994 - 3 B 935/93 -, NVwZ-RR 1995, S. 108).

    Wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, war eine gesonderte Beitragsfestsetzung hier auch nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil die herangezogenen Grundstücke eine sog. wirtschaftliche Grundstückseinheit bildeten (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.12.1992 - 6 B 90.427 -, BayVBl. 1993, S. 534; HessVGH, Beschluss vom 11.05.1993 - 5 TH 963/92 -, Gemeindehaushalt 1994, S. 283 [284]; OVG NW, Beschluss vom 29.07.1994 - 3 B 935/93 -, NVwZ-RR 1995, S. 108).

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99
    Vielmehr reicht die Zusammenfassung in einem Schriftstück aus, wenn darin die jeweiligen Beiträge für jedes Grundstück getrennt ausgewiesen und festgesetzt werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.12.1992 - 6 B 90.427 -, BayVBl. 1993, S. 534; HessVGH, Beschluss vom 11.05.1993 - 5 TH 963/92 -, Gemeindehaushalt 1994, S. 283 [284]; Beschluss vom 04.04.1995 - 5 TH 1264/93 -, NVwZ-RR 1995, S. 599 [600]; Nds. OVG, Urteil vom 12.12.1989 - 9 A 62/88 -, NVwZ 1990, S. 590; OVG NW, Beschluss vom 29.07.1994 - 3 B 935/93 -, NVwZ-RR 1995, S. 108; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2001, § 8 Rdnr. 76a).

    Wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, war eine gesonderte Beitragsfestsetzung hier auch nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil die herangezogenen Grundstücke eine sog. wirtschaftliche Grundstückseinheit bildeten (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.12.1992 - 6 B 90.427 -, BayVBl. 1993, S. 534; HessVGH, Beschluss vom 11.05.1993 - 5 TH 963/92 -, Gemeindehaushalt 1994, S. 283 [284]; OVG NW, Beschluss vom 29.07.1994 - 3 B 935/93 -, NVwZ-RR 1995, S. 108).

  • OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Abgabenbescheid;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99
    Eine unaufgegliederte Zusammenfassung beeinträchtigt daher dann nicht die Bestimmtheit des Abgabenbescheids, wenn gleichwohl eindeutig feststeht, welche Abgabenfälle von dem Bescheid erfasst werden und auch ansonsten keine Notwendigkeit zu einer Differenzierung besteht (vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 212 f. = ThürVBl. 2001, S. 85 [86], m. w. Nw.).

    In Bezug auf allgemeine Anforderungen an die Bestimmtheit, die Angabe des Abgabenschuldners sowie einen zusammengefassten Vergnügungssteuerbescheid hat der Senat entschieden, dass die Annahme der Nichtigkeit wegen Unbestimmtheit ausscheidet, wenn etwaige Zweifel an der Bestimmtheit durch eine (vorrangige) Auslegung des Bescheids beseitigt werden können, und dass es für diese Auslegung nicht darauf ankommt, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (Beschluss des Senats vom 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99 -, NVwZ-RR 2000, S. 818 [819] = ThürVBl. 2000, S. 112 [113]; Beschluss vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 17.12.1992 - 6 B 90.427
    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99
    Vielmehr reicht die Zusammenfassung in einem Schriftstück aus, wenn darin die jeweiligen Beiträge für jedes Grundstück getrennt ausgewiesen und festgesetzt werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.12.1992 - 6 B 90.427 -, BayVBl. 1993, S. 534; HessVGH, Beschluss vom 11.05.1993 - 5 TH 963/92 -, Gemeindehaushalt 1994, S. 283 [284]; Beschluss vom 04.04.1995 - 5 TH 1264/93 -, NVwZ-RR 1995, S. 599 [600]; Nds. OVG, Urteil vom 12.12.1989 - 9 A 62/88 -, NVwZ 1990, S. 590; OVG NW, Beschluss vom 29.07.1994 - 3 B 935/93 -, NVwZ-RR 1995, S. 108; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2001, § 8 Rdnr. 76a).

    Wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, war eine gesonderte Beitragsfestsetzung hier auch nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil die herangezogenen Grundstücke eine sog. wirtschaftliche Grundstückseinheit bildeten (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.12.1992 - 6 B 90.427 -, BayVBl. 1993, S. 534; HessVGH, Beschluss vom 11.05.1993 - 5 TH 963/92 -, Gemeindehaushalt 1994, S. 283 [284]; OVG NW, Beschluss vom 29.07.1994 - 3 B 935/93 -, NVwZ-RR 1995, S. 108).

  • VGH Hessen, 11.05.1993 - 5 TH 963/92

    Straßenbeitrag - zur Abweichung vom formellen Grundstücksbegriff

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99
    Vielmehr reicht die Zusammenfassung in einem Schriftstück aus, wenn darin die jeweiligen Beiträge für jedes Grundstück getrennt ausgewiesen und festgesetzt werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.12.1992 - 6 B 90.427 -, BayVBl. 1993, S. 534; HessVGH, Beschluss vom 11.05.1993 - 5 TH 963/92 -, Gemeindehaushalt 1994, S. 283 [284]; Beschluss vom 04.04.1995 - 5 TH 1264/93 -, NVwZ-RR 1995, S. 599 [600]; Nds. OVG, Urteil vom 12.12.1989 - 9 A 62/88 -, NVwZ 1990, S. 590; OVG NW, Beschluss vom 29.07.1994 - 3 B 935/93 -, NVwZ-RR 1995, S. 108; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2001, § 8 Rdnr. 76a).

    Wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, war eine gesonderte Beitragsfestsetzung hier auch nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil die herangezogenen Grundstücke eine sog. wirtschaftliche Grundstückseinheit bildeten (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.12.1992 - 6 B 90.427 -, BayVBl. 1993, S. 534; HessVGH, Beschluss vom 11.05.1993 - 5 TH 963/92 -, Gemeindehaushalt 1994, S. 283 [284]; OVG NW, Beschluss vom 29.07.1994 - 3 B 935/93 -, NVwZ-RR 1995, S. 108).

  • OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99
    Sinn des Bestimmtheitsgebots ist aber gerade auch, wie der Senat bereits entschieden hat, dass der Verwaltungsakt eine geeignete Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein muss (vgl. Beschluss vom 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99 -, Umdruck S. 4, m. w. Nw.).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99
    Sie knüpft zwar an das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht an, kann aber nur in Anspruch genommen werden, soweit die persönliche Beitragspflicht entstanden und nicht wieder erloschen ist (sog. Akzessorietät der öffentlichen Last, § 7 Abs. 9 Satz 1 2. HS ThürKAG; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Auflage 2001, § 27 Rdnr. 2, 7 f.; BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 43/95 -, NVwZ 1999, S. 178 [182]).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99
    Das gilt selbst dann, wenn die größeren Flurstücke einheitlich genutzt werden oder - als gesteigerte Form der einheitlichen Nutzung - die zwischen ihnen verlaufende Grenze durch ein Bauwerk überbaut wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.01.1988 - 8 C 111/86 -, BVerwGE 79, 1 [3, 7]).
  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99
    Ein gröblich unangemessenes Ergebnis tritt durch die Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs grundsätzlich nur dann ein, wenn ein (z. B. sog. Handtuch-) Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben müsste, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren angrenzenden Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.1973 - IV C 62.71 -, BVerwGE 42, 269 [270 ff.]; Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, NVwZ 1987, 420 [421]).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99
    Das Verwaltungsgericht war hier nämlich nicht verpflichtet, diese Rechtsfrage endgültig zu entscheiden, und musste im Hinblick auf die dargestellte uneinheitliche obergerichtliche Rechtsprechung auch nicht notwendig zu "ernstlichen" Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheids gelangen (vgl. Beschluss des Senats vom 23.04.1998 - 4 ZEO 6/97 -, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. Nw.).
  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer

  • VGH Hessen, 04.04.1995 - 5 TH 1264/93

    Straßenbeitrag: Ersetzung eines Belages für einen Gehweg - zur Verbesserung bzw

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1989 - 12 B 86/89
  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Abgabenbescheid;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.12.1989 - 9 A 62/88
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1997 - 6 A 11951/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1989 - 3 A 645/85
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1989 - 3 A 2807/88
  • BVerwG, 09.07.2019 - 9 B 29.18

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines Abgabenbescheides

    Dass diese Auslegung des Landesrechts, die der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts folgt (OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 - NVwZ-RR 2002, 774 ) und im Übrigen einer verbreiteten Auffassung in obergerichtlicher Rechtsprechung und Kommentarliteratur zu vergleichbaren Fallkonstellationen entspricht (vgl. OVG Münster, Urteil vom 15. März 1989 - 3 A 2807/88 - NVwZ 1989, 1086 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Dezember 1989 - 9 A 62/88 - NVwZ 1990, 590; OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. März 2004 - 2 L 103/03 - juris LS 2 und Rn. 13 f. sowie Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 4 L 219/10 - juris Rn. 3 f.; Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2019, § 8 Rn. 76a; a.A. wohl VGH München, Urteil vom 27. September 2018 - 6 BV 17.13 19 - juris Rn. 14 f.), grundlegend dem Rechtsstaatsprinzip widersprechen würde, ist nicht ersichtlich und wird auch in der Beschwerde nicht dargelegt.
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2020 - 9 LC 138/17

    Abgabenverzicht; Abwasserbeseitigungspflicht; Aufgabenübertragung;

    Das Erfordernis, die festgesetzte Abgabe nach Art und Betrag zu bezeichnen, verlangt die Angabe der einzelnen, durch die Verwirklichung eines bestimmten Abgabentatbestandes jeweils ausgelösten Abgabenschuld (ThürOVG, Beschluss vom 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99 - juris Rn. 3).

    Anders als z. T. angenommen (vgl. SächsOVG, Urteil vom 11.2.2015, a. a. O., Rn. 14), führt die fehlende Bestimmtheit des Bescheides in Bezug auf einen Teil der Grundstücke indes nur zu dessen (Teil-)Rechtswidrigkeit und nicht zur (Teil-)Nichtigkeit (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.12.1989 - 9 A 62/88 - NVwZ 1990, 590; ebenso ThürOVG, Beschluss vom 20.12.2001, a. a. O., Rn. 8; Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 62. Erg.

  • VG Frankfurt/Oder, 11.06.2020 - 3 K 1057/13

    Rechtswidrigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides wegen vollständiger

    Eine Zusammenfassung in einem Schriftstück ist aber nur dann zulässig, wenn darin die jeweiligen Beiträge für jedes Grundstück getrennt ausgewiesen und festgesetzt werden (vgl. VGH München, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 6 B 90.427 -, juris Rn. 24 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 11. Mai 1993 - 5 TH 963/92 -, juris Rn. 9 und Beschluss vom 04. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 27. Februar 1989 - 3 A 645/85 -, juris Rn.1 ff. und Beschluss vom 29. Juli 1994 - 3 B 935/93 -, juris Rn. 11; OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 -, juris Rn. 2 ff.).

    Ob stets eine ausdrückliche, getrennte Ausweisung der Beiträge für verschiedene selbstständige Grundstücke zu fordern ist, oder ob es genügt, wenn jedenfalls aus dem Bescheid selbst heraus durch Auslegung oder durch einen bloßen Rechenvorgang mehrere einzelne, sich jeweils auf ein Buchgrundstück beziehende Beitragsansprüche erkennbar sind (so OVG Koblenz, Urteil vom 2. Dezember 1997 - 6 A 11951/97 -, Orientierungssatz bei juris), ist umstritten (a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 -, juris Rn. 6 unter Bezugnahme auf OVG Münster, Beschluss vom 27. Februar 1989 - 3 A 645/85 -, juris Rn.1 ff.).

  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 514/08

    Erschließungsbeitrag für Teileinrichtung - Gehweg

    Denn Nichtigkeit ist gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 b) ThürKAG i. V. m. § 125 Abs. 1 AO nur anzunehmen, soweit der Bescheid an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. Beschluss des Senats vom 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99 -, Umdruck Seite 8).
  • OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11

    Nichtigkeit eines Ausbaubeitragsbescheides bei Veranlagung einer nur der Größe,

    Gegenstand der sachlichen Beitragspflicht ist grundsätzlich das gesamte Buchgrundstück (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. November 2007 - 4 ZKO 27/07 - ThürVBl. 2008, 139 und vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 - KStZ 2002, 51 - 52).

    Der Senat hat entschieden, dass die Annahme der Nichtigkeit eines Bescheides wegen Unbestimmtheit ausscheidet, wenn etwaige Zweifel an der Bestimmtheit eines Bescheides durch vorrangige Auslegung beseitigt werden können, und dass es für diese Auslegung nicht darauf ankommt, wie ein außen stehender Dritter, sondern wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheides verstehen musste (vgl. zum Anschlussbeitragsrecht: Senatsbeschluss vom 30. August 2010 - 4 EO 659/08 - ThürVGRspr. 2012, 129 - 132 zur Veranlagung eines Flurstückes, das Teil eines Buchgrundstückes ist und auch Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 - NVwZ-RR 2002, 774 ff. zur Veranlagung mehrerer Buchgrundstücke).

  • VG Weimar, 18.12.2006 - 6 E 1423/06

    Ausbaubeiträge; Begriff der wirtschaftlichen Grundstückseinheit im

    Ein gröblich unangemessenes Ergebnis tritt durch die Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs grundsätzlich nur dann ein, wenn ein (z. B. sog. Handtuch-) Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben müsste, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren angrenzenden Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.06.1973 - IV C 62.71 -, BVerwGE 42, 269 [270 ff.]; Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, NVwZ 1987, 420 [421], ThürOVG, Beschluss vom 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99 -, NVwZ-RR 2002, 774 f.).

    führlich ThürOVG, Beschluss vom 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99 - zitiert nach juris, dort unter den Randziffern 3 ff.).

    Dies ist bei fehlender Bestimmtheit hinsichtlich einzelner Grundstücke nicht der Fall, weil immerhin noch klar bleibt, was von wem verlangt und für welche Grundstücke der Beitrag gefordert wird (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 20.12.2001, 4 ZEO 867/99, a.a.O; OVG NW, Beschluss vom 15.03.1989 - 3 A 2807/88 -, NVwZ 1989, S. 1086 [1087]).

  • VG Meiningen, 12.02.2004 - 1 E 289/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrags; Zwangsverwalter; Straßenausbaubeitrag;

    Vielmehr reicht die Zusammenfassung in einem Schriftstück aus, wenn darin die jeweiligen Beiträge für jedes Grundstück getrennt ausgewiesen und festgesetzt werden (ThürOVG, Beschluss vom 20.12.2001, 4 ZEO 867/99, NVwZ-RR 2002, 774 f. m.w.N.).

    Dies gilt selbst dann, wenn größere Flurstücke einheitlich genutzt werden oder - als gesteigerte Form der einheitlichen Nutzung - die zwischen ihnen verlaufende Grenze durch ein Bauwerk überbaut wäre (ThürOVG, Beschluss vom 20.12.2001, 4 ZEO 867/99 a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 29.06.2018 - 4 KO 596/17

    Rechtswidrigkeit eines landesrechtlichen Anschlussbeitragsbescheides, in dem für

    In der Rechtsprechung des Senats ist es geklärt, dass dieser Mangel der hinreichenden Bestimmtheit i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 3b) ThürKAG i. V. m. § 119 Abs. 1 AO nur zur Rechtswidrigkeit und nicht zur Nichtigkeit des Bescheides führt (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 - KStZ 2003, 51 - 52 und vom 30. August 2010 - 4 EO 659/08 - ThürVBl. 2011, 179 - 180).
  • VG Frankfurt/Oder, 17.08.2017 - 3 L 572/17

    Erschließungsbeiträge

    Eine Zusammenfassung in einem Schriftstück ist aber nur dann zulässig, wenn darin die jeweiligen Beiträge für jedes Grundstück getrennt ausgewiesen und festgesetzt werden (vgl. VGH München, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 6 B 90.427 -, juris Rn. 24 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 11. Mai 1993 - 5 TH 963/92 -, juris Rn. 9 und Beschluss vom 04. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 27. Februar 1989 - 3 A 645/85 -, juris Rn.1 ff. und Beschluss vom 29. Juli 1994 - 3 B 935/93 -, juris Rn. 11; OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 -, juris Rn. 2 ff.).

    Ob stets eine ausdrückliche, getrennte Ausweisung der Beiträge für verschiedene selbstständige Grundstücke zu fordern ist, oder ob es genügt, wenn jedenfalls aus dem Bescheid selbst heraus durch Auslegung oder durch einen bloßen Rechenvorgang mehrere einzelne, sich jeweils auf ein Buchgrundstück beziehende Beitragsansprüche erkennbar sind (so OVG Koblenz, Urteil vom 2. Dezember 1997 - 6 A 11951/97 -, Orientierungssatz bei juris), ist umstritten (a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 ZEO 867/99 -, juris Rn. 6 unter Bezugnahme auf OVG Münster, Beschluss vom 27. Februar 1989 - 3 A 645/85 -, juris Rn.1 ff.).

  • OVG Thüringen, 27.11.2007 - 4 ZKO 27/07

    Ausbaubeiträge; Beitragspflicht von ungetrennten Hofräumen; Ausbaubeitrag;

    So hat der Senat im Beschluss vom 20.12.2001 ausgeführt, dass im Erschließungsbeitragsrecht ein Abweichen vom dort geltenden Buchgrundstücksbegriff dann ausnahmsweise zulässig sei, wenn es nach dem Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen, wenn bspw. ein baulich nutzbares Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben müsste (vgl. Beschluss vom 20.12.2001, 4 ZEO 867/99, NVwZ-RR 2002, S. 774).

    Eine solche Auslegung würde, damit sie überhaupt Vorrang vor der satzungsrechtlichen Festlegung des Buchgrundstücksbegriffs haben könnte, in gleicher Weise wie im Beschluss vom 20.12.2001 (a. a. O.) zumindest voraussetzen, dass die Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs auf Dauer zu völlig unangemessenen Ergebnissen führen würde, weil noch nicht veranlagte Grundstücke - endgültig - unveranlagt blieben, obwohl sie aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Verkehrsanlage einen beitragsrechtlichen Vorteil beziehen.

  • VG Meiningen, 11.03.2004 - 1 E 93/04

    Ausbaubeiträge; Zur (Un-)Bestimmtheit eines Beitragsbescheides für die

  • VG Halle, 05.03.2010 - 4 A 508/08

    Abwasserbeitrag für zwei Buchgrundstücke als wirtschaftliche Einheit

  • OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06

    Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Anwendung satzungsrechtlicher

  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

  • VG Meiningen, 02.04.2008 - 1 E 62/08

    Erschließungsbeiträge; Zur Bestimmtheit der (Erschließungs-)Beitragsfestsetzung

  • VG Weimar, 02.05.2007 - 6 E 222/07

    Ausbaubeiträge; Zur Auslegung des § 21 a Abs. 4 Satz 1 ThürKAG; Entstehung;

  • VG Cottbus, 17.03.2022 - 6 K 1617/18

    Eigentumswechsel und die Erstattung eines Kanalanschlussbeitrages

  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 507/08

    Abgrenzung zwischen Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht

  • OVG Thüringen, 30.08.2010 - 4 EO 659/08

    Bestimmtheit eines Entwässerungsbeitragsbescheids für ein Flurstück als Teil

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 4 L 219/10

    Nichtigkeit eines Beitragsbescheides wegen mangelnder Bestimmtheit

  • OVG Thüringen, 13.12.2010 - 4 EO 689/08

    Anwendung der Privilegierungsvorschriften auf wirtschaftliche Grundstückseinheit

  • OVG Thüringen, 28.01.2005 - 4 ZKO 360/04

    Auslegung eines Abgabenbescheids; Verwaltungsverfahrensrecht; Abgabenbescheid;

  • OVG Thüringen, 02.04.2007 - 4 ZKO 196/07

    Beiträge; Anspruch auf Erstattung eines zu Unrecht gezahlten Wasserbeitrags;

  • VG Weimar, 29.10.2012 - 6 E 547/12

    Abgabenrecht: Zu den Anforderungen eines rechtmäßigen Duldungsbescheids im

  • VG Halle, 19.10.2012 - 4 A 400/10

    Abwasserbeitrag für ehemalige Bergbaugrundstücke

  • VG Weimar, 24.01.2007 - 6 K 387/06

    Ausbaubeiträge; Begriff der "tatsächlichen Bebauung" i.S.v. § 7 Abs. 7

  • VG München, 19.11.2013 - M 2 K 13.1527

    Straßenausbaubeitrag; Wirksamkeit der Satzung; Bestimmtheit (einheitliche

  • VG München, 25.11.2008 - M 2 K 08.2699

    Erschließungsbeitrag; Beitragsbescheid; Bestimmtheit

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