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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04 OVG   

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https://dejure.org/2005,5005
OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04 OVG (https://dejure.org/2005,5005)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.02.2005 - 6 A 11716/04 OVG (https://dejure.org/2005,5005)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 6 A 11716/04 OVG (https://dejure.org/2005,5005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer Straße; Pflicht zur fehlerfreien Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes und der Größe der insgesamt erschlossenen Grundstücke; Einrechnung der Zahlung einer verjährten ...

  • Judicialis

    BauGB § 127; ; BauGB § 133; ; BauGB § 133 Abs. 2; ; BauGB § 134; ; BauGB § 134 Abs. 1; ; BauGB § 134 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Erschließungsaufwand; Erschließungsanlage; Erschlossensein; Verteilung; Aufwandsverteilung; Grundstück; Erschließungsbeitragspflicht;, Entstehen der Beitragspflicht; Berechenbarkeit; Abrechnung; Rechnung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechenbarkeit des Erschließungsaufwands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3803 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2005, 846
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04
    Diese setzt im Allgemeinen voraus, dass sämtliche beitragsfähigen Aufwendungen ermittelt werden können, was mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung regelmäßig der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 1975, BVerwGE 49, 131 ).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04
    Insoweit hat die Gemeinde keinen Entscheidungsspielraum, wie er ihr bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten von beitragsfinanzierten öffentlichen Anlagen nach der Rechtsprechung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979, BVerwGE 59, 249 = KStZ 1980, 68; und Urteil des Senats vom 9. April 1997, NVwZ-RR 1998, 327, auch veröffentlicht in ESOVGRP).
  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99

    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04
    Verzögert die Gemeinde nach endgültiger Feststellung einer Erschließungsanlage den Eintritt der noch fehlenden Voraussetzungen für deren Abrechenbarkeit ohne jeden sachlich vertretbaren Grund jahrelang, hat dies allerdings zur Folge, dass Fremdfinanzierungskosten, die allein wegen dieser Verzögerung entstanden sind, nicht zum erforderlichen Erschließungsaufwand gehören (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000, BVerwGE 110, 344 = NVwZ 2001, 686).
  • BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 75.88

    Erschließungsaufwand - Anbaustraße - Abbiegespur - Fernstraßen - Bundesstraße -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04
    Die Auffassung der Beklagten, dass diese Kosten zum Aufwand der Erschließungsanlage "A." rechnen, findet keine Stütze in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1990 (BVerwGE 85, 1 = NVwZ 1990, 869).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96

    Sind Erschließungsmaßnahmen immer ausschreibungspflichtig?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04
    Insoweit hat die Gemeinde keinen Entscheidungsspielraum, wie er ihr bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten von beitragsfinanzierten öffentlichen Anlagen nach der Rechtsprechung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979, BVerwGE 59, 249 = KStZ 1980, 68; und Urteil des Senats vom 9. April 1997, NVwZ-RR 1998, 327, auch veröffentlicht in ESOVGRP).
  • VG Koblenz, 20.02.2006 - 4 K 905/05

    Ausbaubeitrag verjährt!

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 1. Februar 2005 ? 6 A 11716/04 ?.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 6 A 10389/06

    Ausbaubeitragsrecht - zur Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht

    Die Ausbaubeitragspflicht entsteht nach Abschluss der Ausbauarbeiten mit der Berechenbarkeit des Aufwands, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung bzw. mit dem Eintritt der Verjährung der betreffenden Forderung (Fortführung von OVG RP, KStZ 2005, 116 = NVwZ-RR 2005, 846, ESOVGRP).

    Der Senat (NVwZ-RR 2005, 846) hat außerdem entschieden, dass die sachliche Erschließungsbeitragspflicht auch dann erst mit der Berechenbarkeit des Aufwands entsteht, wenn die Gemeinde es versäumt, ihre Gläubiger zur zügigen Rechnungstellung zu veranlassen.

    Zwar hat der Senat (NVwZ-RR 2005, 846) auf diesen Gesichtspunkt bei der Erörterung der Frage hingewiesen, ob eine Gemeinde nach endgültiger Fertigstellung einer Erschließungsanlage ihre Gläubiger zur zügigen Rechnungstellung veranlassen muss.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10

    Verzögerter Eingang einer Unternehmerrechnung für Erschließungsanlage

    Ebenfalls unerheblich ist, ob die Gemeinde alles Zumutbare veranlasst hat, um die Schlussrechnung sobald wie möglich zu erhalten, d.h. ob sie den verspäteten Rechnungszugang zu vertreten hat (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1.2.2005 - 6 A 11716/04 KStZ 2005, 116 zum Erschließungsbeitragsrecht und Beschluss vom 6.6.2006 - 6 A 10389/06 - NVwZ-RR 2007, 128 zum Ausbaubeitragsrecht; Driehaus, aaO, § 19 Rn. 9).
  • VG Karlsruhe, 13.06.2013 - 2 K 3004/12

    Vorauszahlung auf Erschließungsbeitrag - hier: Kosten für die Herstellung einer

    Ebenfalls unerheblich ist, ob die Gemeinde alles Zumutbare veranlasst hat, um die Schlussrechnung sobald wie möglich zu erhalten, d.h. ob sie den verspäteten Rechnungszugang zu vertreten hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.2010 - 2 S 1314/10 - a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.02.2005 - 6 A 11716/04 - NVwZ-RR 2005, 846).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2013 - 6 A 10940/12

    Kennzeichen eines Abgabenvorausverzichts; Ausbaubeitragsrecht; Möglichkeiten der

    Würde die Beklagte diese Forderung dennoch begleichen, könnten diese Kosten nicht als notwendiger Ausbauaufwand anerkannt werden (vgl. hierzu OVG RP, 6 A 11716/04.OVG, KStZ 2005, 116, esovgrp; 6 A 10389/06.OVG, esovgrp).
  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 6 B 21.797

    Erfolgloses Berufungsverfahren gegen einen Bescheid auf Vorausleistung eines

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, wird das Honorar für Leistungen der Architekten und der Ingenieure gemäß § 8 Abs. 1 HOAI erst fällig, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarabschlussrechnung überreicht worden ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 1.2.2005 - 6 A 11716/04 - juris Rn. 21).
  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 38/09

    Zeitpunkt der Ermittelbarkeit des Umlagefähigen Aufwandes bei

    Verzögert sich der Eingang der letzten Unternehmerrechnung oder der Mitteilung über die endgültige Zuschusshöhe, wird dadurch der Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflichten und dementsprechend der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist hinausgeschoben; die sachlichen Beitragspflichten entstehen auch dann erst mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung, wenn die Gemeinde es versäumt, ihre Gläubiger zur zügigen Rechnungsstellung zu veranlassen (OVG Koblenz, Urteil vom 01. Februar 2005, 6 A 11716/04, KSTZ 05, 116).
  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 6 B 21.801

    Gemeinde, Bescheid, Berufung, Revision, Widerspruchsbescheid, Festsetzungsfrist,

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, wird das Honorar für Leistungen der Architekten und der Ingenieure gemäß § 8 Abs. 1 HOAI erst fällig, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarabschlussrechnung überreicht worden ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 1.2.2005 - 6 A 11716/04 - juris Rn. 21).
  • VG Koblenz, 11.08.2008 - 4 K 35/08

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorraussetzung für die Ausbaubeitragsfähigkeit einer

    Denn die Gemeinde ist an die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gebunden; sie hat insoweit keinen Entscheidungsspielraum, wie er ihr bei der Beurteilung der Angemessenheit von Kosten im Übrigen zukommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.02.2005 - 6 A 11716/04.OVG zum Verzicht auf eine zivilrechtliche Verjährungseinrede).
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