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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08   

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https://dejure.org/2009,3655
BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08 (https://dejure.org/2009,3655)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2009 - 3 C 21.08 (https://dejure.org/2009,3655)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2009 - 3 C 21.08 (https://dejure.org/2009,3655)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    LAG § 349 Abs. 3 Satz 2
    Schadensausgleich; Schadensausgleichsfiktion; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleichs; Restschaden; Vermögenswert; Wertminderung; fehlendes Gebäude; abrissreifes Gebäude; Ruine.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG § 349 Abs. 3 Satz 2
    Abbruchreife; Abriss; Besserstellung; Gebäude; Lastenausgleichsrecht; Objektidentität; Rechtfertigung; Restschaden; Restschaden; Ruine; Ruine; Rückforderung; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleichs; Rückgabeberechtigter; Schadensausgleich; ...

  • Wolters Kluwer

    Restschaden bei der Rückgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes; Völlig verfallenes Wohngebäude als Restschaden i.S.d. § 349 Abs. 3 S. 2 Lastenausgleichsgesetz (LAG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsfiktion; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleichs; Restschaden; Vermögenswert; Wertminderung; fehlendes Gebäude; abrissreifes Gebäude; Ruine

  • Judicialis

    LAG § 349 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LAG § 349 Abs. 3
    Lastenausgleichsrecht: Restschaden bei der Rückgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes; Völlig verfallenes Wohngebäude als Restschaden i.S.d. § 349 Abs. 3 S. 2 Lastenausgleichsgesetz (LAG)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 627 (Ls.)
  • DVBl 2009, 988
  • DÖV 2009, 727
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 40.96

    Lastenausgleich - Rückforderung der Entschädigung wegen Rückübertragung des

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08
    Mit Beschluss vom 6. Mai 1997 - BVerwG 3 C 38.96 - (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 2) und mit Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 40.96 - (BVerwGE 105, 106 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 3 S. 7) hat der Senat erkannt, dass die Entscheidung des Vermögensgesetzes, die Wiedergutmachung auf Naturalrestitution ohne Ausgleich individueller Wertminderungen zu beschränken, sachlich begründet und deshalb angesichts des weiten Spielraums, der dem Gesetzgeber bei der Gestaltung des Wiedergutmachungsrechts zusteht, verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

    Zwar erzwingt der Unterschied zwischen Rückgabeberechtigten, die bereits Lastenausgleich erhalten hatten, und solchen, bei denen das nicht der Fall ist, keine Bevorzugung der Empfänger von Lastenausgleich (vgl. Beschluss vom 6. Mai 1997 a.a.O.; Urteil vom 19. Juni 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.05.1997 - 3 C 38.96

    Lastenausgleichsrecht - Rückforderungsanspruch bei Grundstücksrestitution

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08
    Mit Beschluss vom 6. Mai 1997 - BVerwG 3 C 38.96 - (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 2) und mit Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 40.96 - (BVerwGE 105, 106 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 3 S. 7) hat der Senat erkannt, dass die Entscheidung des Vermögensgesetzes, die Wiedergutmachung auf Naturalrestitution ohne Ausgleich individueller Wertminderungen zu beschränken, sachlich begründet und deshalb angesichts des weiten Spielraums, der dem Gesetzgeber bei der Gestaltung des Wiedergutmachungsrechts zusteht, verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

    Zwar erzwingt der Unterschied zwischen Rückgabeberechtigten, die bereits Lastenausgleich erhalten hatten, und solchen, bei denen das nicht der Fall ist, keine Bevorzugung der Empfänger von Lastenausgleich (vgl. Beschluss vom 6. Mai 1997 a.a.O.; Urteil vom 19. Juni 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Aufbauhypothek;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08
    Das umfasst nicht nur die gewöhnliche altersbedingte Abnutzung, sondern auch einen gewissen Verfall als Folge eines Reparaturstaus, wie er in der DDR wegen des üblichen Mangels an Baustoffen verbreitet war (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 5).
  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 C 40.07

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Lastenausgleich; Schadensausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08
    Das hat der Senat für den Fall der rechtlichen Verselbstständigung eines Gebäudes bereits entschieden (Urteil vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 C 40.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 17 Rn. 15).
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 1.05

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wertminderungen;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08
    Ebenso hat der Senat entschieden, dass das Fehlen von Betriebsflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes trotz dessen Rückgabe einen Restschaden begründet, wenn es sich um einen wesentlichen Teil der Gesamtbetriebsfläche handelt (Urteil vom 17. November 2005 - BVerwG 3 C 1.05 - ZOV 2006, 280).
  • BVerwG, 17.04.2018 - 3 B 13.17

    Gebäude; Restschaden; landwirtschaftlicher Betrieb

    Dem Rückzahlungsverpflichteten ist also die Hauptentschädigung im Umfang des Restschadens zu belassen (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 3 C 21.08 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 20 Rn. 8).

    Dieser Fall eines Restschadens ist Regelungsgegenstand von § 349 Abs. 3 LAG (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 3 C 21.08 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 20 Rn. 12).

    Handelt es sich um ein wesentliches Wirtschaftsgut, so sollte sein Fehlen nach dem Willen des Gesetzgebers ungeachtet des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG gleichwohl einen Restschaden begründen (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 3 C 21.08 - a.a.O. Rn. 14).

    Eine wesentliche Wertminderung eines landwirtschaftlichen Betriebes, die die Annahme eines Restschadens begründet, stellt nicht nur das Fehlen des Wohngebäudes dar, sondern auch ein Verfall, der seinem Fehlen gleichkommt (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 3 C 21.08 - a.a.O. Rn. 17).

  • BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 3.09

    Familienstiftung; Beteiligte; Beteiligungsrechte; Beteiligung; Bezugsberechtigte;

    Daher ist es ohne Belang, wenn ein Grundstück im Rückgabezeitpunkt infolge des im Beitrittsgebiet üblichen Reparaturstaus heruntergewirtschaftet und mit Grundschulden belastet war (stRspr, vgl. Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 21.08 - LKV 2009, 317 = ZOV 2009, 248 m.w.N.).

    Ein Restschaden ist nur dann anzuerkennen, wenn nach der Verkehrsauffassung nicht mehr von einem Gebäude gesprochen werden kann, es sich vielmehr um eine Ruine handelt, so dass eine Wiederherstellung einer Neuerrichtung gleichkäme (vgl. Urteil vom 30. April 2009 a.a.O. Rn. 19).

  • OLG Naumburg, 18.12.2014 - 2 U 53/14

    Zusammenfassung mehrerer Fotovoltaikanlagen zum Zwecke der Ermittlung der

    § 41 Abs. 2 BVwVfG - dort allerdings ausdrücklich gekennzeichnet durch die Wendung "das gilt nicht, wenn ..." ; § 885 Abs. 1 S. 2 ZPO, § 12 Abs. 2 UWG, § 59 Abs. 2 EEG 2009 - bei denen die Rechtsprechung von der Widerleglichkeit der fingierten Dringlichkeit ausgeht ; § 349 Abs. 3 S. 2 LAG - vgl. BVerwG, Urteil v. 30.04.2009, 3 C 21/08, LKV 2009, 317).
  • BVerwG, 04.10.2010 - 3 B 17.10

    Anteilsrechte; Aktiengesellschaft; Ausforschungsbeweis; Auswahlermessen; Begriff

    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auf eine Divergenz zu den Urteilen des Senats vom 17. November 2005 - BVerwG 3 C 1.05 (ZOV 2006, 280), vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 C 40.07 (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 17) und vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 21.08 (Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 20).
  • BVerwG, 27.11.2008 - 3 B 24.08
    BVerwG 3 B 24.08 (3 C 21.08).

    Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 21.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08

    Lastenausgleich; Wegnahme; Wegnahmeschaden; Schadensfeststellung;

    Das Fehlen von Gebäuden kann zwar die Annahme eines Restschadens begründen (vgl. hierzu Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 21.08 -); doch wirkt sich dies auf die Höhe der Rückforderung hier nicht aus, weil die Gebäude schon bei der Feststellung der Höhe des Wegnahmeschadens mit "null" angesetzt worden waren.
  • BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09

    Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts; Auskünfte, unvollständige;

    Der Grundsatz, dass entgegen der Fiktion ein Restschaden bei erheblichen Substanzeinbußen anzuerkennen ist (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 21.08 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 20 Rn. 19 = ZOV 2009, 248 ), gilt für Grundstücke, nicht aber im Falle der Unternehmensrückgabe (Beschluss vom 17. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 7).
  • VG Augsburg, 13.01.2010 - Au 4 K 08.666

    Dargelegte Wertminderung an Gebäuden reicht nicht aus, Restschaden anzunehmen

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass das Lastenausgleichsrecht Wirtschaftsgüter, die zu einer wirtschaftlichen Einheit verbunden sind, nur als solche betrachtet (BVerwG vom 30.4.2009 Az. 3 C 21.08 - juris, Rndr. 10 ff.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8183
BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08 (https://dejure.org/2009,8183)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.2009 - 3 B 79.08 (https://dejure.org/2009,8183)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 3 B 79.08 (https://dejure.org/2009,8183)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    LAG § 349 Abs. 3; BFG § 7 Abs. 5
    Lastenausgleich; Wegnahme; Wegnahmeschaden; Schadensfeststellung; Mehrwertschaden; Bodenreform; Neubauernstelle; Zubehör; Inventar.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG § 349 Abs. 3
    Bodenreform; Inventar; Lastenausgleich; Mehrwertschaden; Neubauernstelle; Schadensfeststellung; Wegnahme; Wegnahmeschaden; Zubehör

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Entschädigungsleistungen wegen Wegnahme von Land nach Verlassen der DDR; Regelungsgehalt des § 7 Abs. 5 Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz (BFG)

  • grundeigentum-verlag.de

    Lastenausgleich; Wegnahme; Wegnahmeschaden; Schadensfeststellung; Mehrwertschaden; Bodenreform; Neubauernstelle; Zubehör; Inventar; Rückforderung der Hauptentschädigung; Teilidentität

  • Judicialis

    BFG § 7 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    BFG § 7 Abs. 5
    Lastenausgleichsrecht: Rückforderung von Entschädigungsleistungen wegen Wegnahme von Land nach Verlassen der DDR; Regelungsgehalt des § 7 Abs. 5 Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz ( BFG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 627 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Aufbauhypothek;

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08
    Maßgeblich ist insofern der Schaden, der bei der Gewährung des Lastenausgleichs festgestellt worden ist ( Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 5 S. 15 und vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 8).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsfiktion; Rückforderung von Lastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08
    Das Fehlen von Gebäuden kann zwar die Annahme eines Restschadens begründen (vgl. hierzu Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 21.08 -); doch wirkt sich dies auf die Höhe der Rückforderung hier nicht aus, weil die Gebäude schon bei der Feststellung der Höhe des Wegnahmeschadens mit "null" angesetzt worden waren.
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 1.05

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wertminderungen;

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08
    Das gilt auch, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb weggenommen, aber nur seine Grundflächen zurückgegeben wurden ( Urteil vom 17. November 2005 - BVerwG 3 C 1.05 - ZOV 2006, 280).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 9.99

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistung; Schadensausgleich; auszugleichender

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08
    Maßgeblich ist insofern der Schaden, der bei der Gewährung des Lastenausgleichs festgestellt worden ist ( Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 5 S. 15 und vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 8).
  • BVerwG, 23.09.2009 - 3 B 42.09

    GG - rechtliches Gehör - Anhörungsrüge - Kosten - Kostenentscheidung

    BVerwG 3 B 42.09 (3 B 79.08).

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 26. Mai 2009 - BVerwG 3 B 79.08 - wird zurückgewiesen.

  • BVerwG, 17.04.2018 - 3 B 13.17

    Gebäude; Restschaden; landwirtschaftlicher Betrieb

    Gebäude, die bei der Feststellung der Höhe des Wegnahmeschadens den Wert des landwirtschaftlichen Betriebs nicht erhöht haben, sondern im Ergebnis mit "null" angesetzt wurden, sind keine wesentlichen Wirtschaftsgüter in diesem Sinne (BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 3 B 79.08 - Buchholz 427.6 § 7 BFG Nr. 12 Rn. 9).
  • VG Augsburg, 13.01.2010 - Au 4 K 08.666

    Dargelegte Wertminderung an Gebäuden reicht nicht aus, Restschaden anzunehmen

    Für die Anwendung der Rückforderungsvorschrift reicht vielmehr bereits eine Teilidentität zwischen weggenommenem und zurückerlangten Vermögenswert aus (vgl. § 349 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 LAG; BVerwG vom 26.5.2009 Az. 3 B 79.08 - Juris, Rndr. 6).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08   

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https://dejure.org/2009,7407
OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08 (https://dejure.org/2009,7407)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.01.2009 - 2 LB 43/08 (https://dejure.org/2009,7407)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 (https://dejure.org/2009,7407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamwerden eines Bescheides über einen Straßenausbaubeitrag als Erledigung eines Rechtsstreits über die Anfechtung einer Vorauszahlungserhebung nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG); Abgrenzung der Regelungsgehalte eines Bescheides über einen Straßenbaubeitrag sowie ...

  • Judicialis

    KAG SH § 8

  • rechtsportal.de

    KAG SH § 8
    Erledigung; Prozessrecht; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 627 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.06.1993 - X B 134/91

    Reichweite der Aufhebung der Vollziehung (Vorlage an den Großen Senat)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08
    Bei Adressatenidentität löst die Festsetzung der endgültigen Abgabe die Festsetzung der Vorauszahlung ab (BFH, Beschl. v. 23.06.1993 - X B 134/91 -, BFHE 172, 9 = BStBl II 1994, 38 = BB 1993, 2290).

    Soweit zum Steuerrecht vertreten wird, dass die Aufhebung eines (Jahres-) Steuerbescheides nicht zur Folge habe, dass an seine Stelle wieder die Festsetzungen der Vorauszahlungsbescheide maßgeblich würden (BFH, Urt. v. 29.11.1984 - V R 146/93 -, BFHE 143, 101/103; Beschl. v. 23.06.1993 - X B 134/91 -, a.a.O.), ist dies wegen der grundsätzlichen Unterschiede auf das Beitragsrecht nach § 8 KAG nicht übertragbar.

    Insoweit mag im Steuerrecht der Auffassung, die Festsetzung des Vorauszahlungsbescheides wirke fort, mit Recht entgegengehalten werden, das die Festsetzung - von Umsatzsteuervoranmeldungen abgesehen - ein lediglich geschätztes Steuersoll für einen zeitlich eingegrenzten Veranlagungszeitraum betreffe (BFH, Beschl. v. v. 23.06.1993 - X B 134/91 -, a.a.O.) und kein Grund bestehe, dass sie weiterhin aufrechterhalten bleibe, wenn die endgültige Steuer für diesen Veranlagungszeitraum entstanden sei (BFH, Beschl. v. 03.06.1995 - GrS 3/93 -, BFHE 178, 11/15).

  • BFH, 29.11.1984 - V R 146/83

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08
    Der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Bescheides über die Erhebung einer Vorauszahlung nach § 8 Abs. 4 Satz 4 KAG erledigt sich nicht durch Wirksamwerden des Bescheides über den endgültigen Beitrag (Abgrenzung zum Steuerrecht, vgl. BFHE 143, 101).

    Soweit zum Steuerrecht vertreten wird, dass die Aufhebung eines (Jahres-) Steuerbescheides nicht zur Folge habe, dass an seine Stelle wieder die Festsetzungen der Vorauszahlungsbescheide maßgeblich würden (BFH, Urt. v. 29.11.1984 - V R 146/93 -, BFHE 143, 101/103; Beschl. v. 23.06.1993 - X B 134/91 -, a.a.O.), ist dies wegen der grundsätzlichen Unterschiede auf das Beitragsrecht nach § 8 KAG nicht übertragbar.

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93

    Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08
    Insoweit mag im Steuerrecht der Auffassung, die Festsetzung des Vorauszahlungsbescheides wirke fort, mit Recht entgegengehalten werden, das die Festsetzung - von Umsatzsteuervoranmeldungen abgesehen - ein lediglich geschätztes Steuersoll für einen zeitlich eingegrenzten Veranlagungszeitraum betreffe (BFH, Beschl. v. v. 23.06.1993 - X B 134/91 -, a.a.O.) und kein Grund bestehe, dass sie weiterhin aufrechterhalten bleibe, wenn die endgültige Steuer für diesen Veranlagungszeitraum entstanden sei (BFH, Beschl. v. 03.06.1995 - GrS 3/93 -, BFHE 178, 11/15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

    Daran wird deutlich, dass das Schleswig-Holsteinische Landesrecht die gesetzliche Möglichkeit einer Trennung zwischen der Festsetzung der Abgabe in Form der Zweitwohnungssteuerveranlagung und der Zahlungsverpflichtung als Zweitwohnungssteuervorauszahlung vorsieht mit der Konsequenz, dass beiden Bescheiden unterschiedliche Regelungsinhalte zu kommen (vgl. auch zum Beitragsbescheid, Urteil des Senats vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, juris Rn. 35 ff. und zum Gebührenbescheid, Urteil des Senats vom 14. April 2016 - 2 LB 1/16 -, juris, Rn. 44; zum Ganzen: Urteil des Senats vom 14. September 2017 a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2009 - 2 LB 4/09

    Pauschaler Kurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines

    Der Festsetzungsbescheid ist die verbindliche Feststellung des geschuldeten Abgabenbetrages, der Leistungsbescheid die Heranziehung oder amtliche Aufforderung zur Zahlung (Urteil des Senats vom 27.1.2009 - 2 LB 43/08 -, Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein, § 11 Rdnr. 191, 284).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen

    Insofern kommt es im Hinblick auf die hier interessierende Frage der Erledigung des Vorausleistungsbescheids darauf an, ob der Vorausleistungsbescheid und der endgültige Bescheid an unterschiedliche Adressaten gerichtet sind (VGH BW, Urteil vom 28. Januar 2020 - 2 S 478/18 -, juris Rn. 67 ff., 72 zu der § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB entsprechenden Regelung in § 25 Abs. 3 Satz 2 KAG BW; ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht: OVG SH, Urteil vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, juris Rn. 43; OVG NRW, Beschluss vom 9. April 1998 - 15 A 7071/95 -, juris Rn. 2 ff.; vgl. auch VG Cottbus, Beschluss vom 18. April 2019 - 6 L 327/16 -, juris Rn. 5).

    Nur bei Adressatenidentität vermag die Festsetzung des endgültigen Beitrags die Festsetzung der Vorausleistung abzulösen (BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 6 ZB 20.2742 -, juris Rn. 4; ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht: OVG SH, Urteil vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, Rn. 38 und 43).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage betreffend erschließungsbeitragsrechtlichen

    Soweit dagegen im Hinblick auf den Zweck der Vorauszahlung, der Gemeinde bereits vor dem Entstehen der endgültigen Beitragspflicht und deren Festsetzung die für den Ausbau notwendigen Mittel zu verschaffen, eingewendet wird, dass für die Erledigung des Vorauszahlungsbescheides die Bestandskraft des endgültigen Bescheides maßgeblich sei, weil andernfalls bei einer Aufhebung des endgültigen Bescheides und der Annahme einer dennoch bereits eingetretenen Erledigung des Vorauszahlungsbescheides der Rechtsgrund für eine bereits erbrachte Vorauszahlung entfalle und die Gemeinde womöglich verpflichtet sei, die Vorauszahlung zu erstatten (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.01.2009 - 2 LB 43/08 - juris Rn. 37 ff.; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 21 Rn. 47 ff.), überzeugt diese Ansicht nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 1/16

    Zusammenfassung technisch getrennter Abwasserbeseitigungsanlagen zu einer

    Dem Kläger ist deshalb weiterhin das erforderliche Rechtsschutzinteresse für die von ihm erhobene Anfechtungsklage zuzusprechen (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11

    Vorauszahlung für Anschlussbeitrag; Erstattung; Eintritt der

    Der Senat hat dagegen bereits in seinem Urteil vom 27.01.2009 - 2 LB 43/08 - ausgeführt, dass den Vorauszahlungen nach § 8 Abs. 4 Satz 4 KAG die Funktion eines besonderen Vorfinanzierungsinstruments zukommt.

    Der Senat hat zudem bereits in seinem Urteil vom 27.01.2009 - 2 LB 43/08 - ausgeführt, dass die im Steuerrecht hinsichtlich des Verhältnisses der Festsetzungen von Vorauszahlungen und endgültigen Festsetzungen geltenden Grundsätze nicht ohne Weiteres auf das Beitragsrecht nach § 8 KAG übertragen werden können.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16

    Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung

    Daran wird deutlich, dass das Schleswig-Holsteinische Landesrecht die gesetzliche Möglichkeit einer Trennung zwischen der Festsetzung der Abgabe in Form der Zweitwohnungssteuerveranlagung und der Zahlungsverpflichtung als Zweitwohnungssteuervorauszahlung vorsieht mit der Konsequenz, dass beiden Bescheiden unterschiedliche Regelungsinhalte zu kommen (vgl. auch zum Beitragsbescheid, Urteil des Senats vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, Rn. 35 ff und zum Gebührenbescheid, Urteil des Senats vom 14. April 2016 - 2 LB 1/16 - juris, Rn. 44).
  • OVG Saarland, 18.05.2011 - 1 A 7/11

    Abfallgebührenrecht; Zulässigkeit einer Mindestentleerungsgebühr

    Abweichend hiervon wird zwar im Beitragsrecht in jüngster Zeit mit Blick auf Besonderheiten dieser Abgabenart zum Teil die Meinung vertreten, die Erledigung eines Vorausleistungsbescheids setze - anders als im Steuer- und Gebührenrecht - voraus, dass der endgültige Bescheid bestandskräftig geworden ist(OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.1.2009 - 2 LB 43/08 -, juris; ebenfalls befürwortend: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, 43. Erg.lfg. September 2010, § 8 Rdnr. 147 m.w.N.).
  • VG Kassel, 25.01.2021 - 6 K 1069/18

    Zur Frage der rechtlich hinreichend gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit bei

    Allerdings wird die Aufhebung des endgültigen Heranziehungsbescheides nicht ohne Grund erfolgt sein, sodass auch keine Rechtfertigung mehr für ein Behaltendürfen der Zahlung besteht (vgl. VGH BW, Urteil v. 28.01.2020 - 2 S 478/18, juris Rn. 63; OVG Rh-Pf, Urteil v. 17.04.2018 - 6 A 11905/17, juris Rn. 21 ff.; OVG NRW, Beschluss v. 30.06.2009 - 15 B 524/09, juris Rn. 7; a.A. Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 59. EL (Sept 2018), § 8 Rn. 147 unter Bezugnahme auf VG Koblenz, Beschluss v. 10.03.2010 - 6 B 11298/09, nicht veröffentlicht; OVG SH, Urteil v. 27.01.2009 - 2 LB 43/08, juris Rn. 45 f.).

    Ob nach rückwirkender Aufhebung des endgültigen Heranziehungsbescheides auch dessen Ablösungswirkung im Hinblick auf den Vorausleistungsbescheid entfällt, weil von ihm - mit Wirkung ex tunc - keine Rechtswirkungen mehr ausgehen (so OVG SH, Urteil v. 27.01.2009 - 2 LB 43/08, juris Rn. 38; VG SH, Urteil v. 27.08.2018 - 4 A 173/17, juris Rn. 35; HessVGH, Beschluss v. 08.09.2011 - 5 A 1197/11.Z , juris Rn. 4 ), ist für die Frage, ob Erledigung mit Erlass oder Bestandskraft des endgültigen Bescheides eintritt, nicht entscheidend.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 2 S 2555/09

    Abwassergebühr - zur Ablösung eines Vorausleistungsbescheides durch den

    In Übereinstimmung damit vertritt das OVG Schleswig (Urt. v. 27.1.2009 - 2 LB 43/08 - NVwZ-RR 2009, 627) für das Straßenausbaubeitragsrecht die Meinung, der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Vorauszahlungsbescheids erledige sich nicht durch das Wirksamwerden des Bescheids über den endgültigen Beitrag.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 4 L 67/14

    Rückzahlung einer bestandskräftig gewordenen Vorausleistung, wenn sie gezahlt

  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 199/21

    Anspruch auf vorläufige Zustimmung zur Mitwirkung beim Katastrophenschutz

  • VG Gießen, 10.07.2009 - 8 L 1315/09

    Gebührenunterdeckung

  • VG Köln, 15.05.2018 - 14 K 5451/16
  • VG Cottbus, 27.11.2020 - 6 K 922/16

    Schmutzwasserbeitrag

  • VG Gießen, 26.05.2009 - 8 L 312/09

    Entwässerungsgebühr

  • VG Schwerin, 03.05.2011 - 4 A 292/11

    Trinkwasserbeiträge; Erlass des endgültigen Abgabenbescheids;

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