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   BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07   

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https://dejure.org/2009,2523
BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07 (https://dejure.org/2009,2523)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2009 - 2 AZR 603/07 (https://dejure.org/2009,2523)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 2 AZR 603/07 (https://dejure.org/2009,2523)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Abmahnung und ihre Warnfunktion

  • bag-urteil.com

    Abmahnung - Warnfunktion

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Abmahnung

  • Judicialis

    BGB § 314 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; BGB § 314 Abs. 2
    Anforderungen an eine Abmahnung und ihre Warnfunktion

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Verdachts der Unterschlagung vereinnahmter Gelder und wegen Verstoßes gegen Abrechnungsvorschriften ? Berücksichtigung von (wegen unterbliebener tariflich vorgeschriebener vorheriger Anhörung) lediglich formell unvollkommenen Abmahnungen bei späterer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Formelle Unwirksamkeit einer Abmahnung: Warnfunktion bleibt erhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2909
  • NZA 2009, 894
  • DB 2009, 1822
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (st. Rspr., vgl. zuletzt Senat 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 64 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 82; 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten

    Auszug aus BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist der Arbeitnehmer unabhängig von formellen Unvollkommenheiten der Abmahnung gewarnt (Senat 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 185).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Auszug aus BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (st. Rspr., vgl. zuletzt Senat 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 64 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 82; 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07
    Wiederholt hat der Senat auch ausgeführt, in einer unwirksamen Kündigung könne eine kündigungsrechtlich wirksame Abmahnung liegen (vgl. 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07
    Nach den vom Senat entwickelten Grundsätzen kann auch eine wegen Nichtanhörung des Arbeitnehmers nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT formell unwirksame Abmahnung die regelmäßig vor einer verhaltensbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG erforderliche Warnung darstellen (Senat 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 42).
  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

    Auszug aus BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07
    In seiner Entscheidung vom 5. August 1992 hat das Bundesarbeitsgericht weiter ausgesprochen, eine Abmahnung, die wegen einer Mehrzahl von Vorwürfen ausgesprochen ist und entfernt werden muss, weil ein Teil der Vorwürfe unzutreffend ist, behält hinsichtlich der zutreffenden Vorwürfe als mündliche Abmahnung ihre Geltung (- 5 AZR 531/91 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 8 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 25).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
    Auszug aus BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07
    Das ist nicht zu beanstanden, sondern entspricht der Rechtsprechung des Senats (17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 -).
  • LAG Bremen, 23.08.2006 - 2 Sa 51/06
    Auszug aus BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 23. August 2006 - 2 Sa 51/06 - aufgehoben.
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