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   BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 151/96   

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https://dejure.org/1996,2164
BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 151/96 (https://dejure.org/1996,2164)
BAG, Entscheidung vom 04.09.1996 - 4 AZN 151/96 (https://dejure.org/1996,2164)
BAG, Entscheidung vom 04. September 1996 - 4 AZN 151/96 (https://dejure.org/1996,2164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Eingruppierungsstreitigkeiten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 12; ZPO § 5; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12.10.1973
    Streitwert bei Eingruppierungsstreitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 283
  • BB 1997, 104
  • DB 1996, 2552
  • AnwBl 1997, 292
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.03.1981 - 4 AZR 395/78

    Streitwert: Eingruppierung - Differenzerrechnung

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 151/96
    "In Eingruppierungsstreitigkeiten nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag ist der Streitwert nach dem Differenzbetrag für drei Jahre ohne Berücksichtigung der Zuwendung nach dem Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 festzusetzen (im Anschluß an den Beschluß des erkennenden Senats vom 24. März 1981 - 4 AZN 395/78 - AP Nr. 3 zu § 12 ArbGG 1979).«.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. März 1981 - 4 AZN 395/78 - AP Nr. 3 zu § 12 ArbGG 1979 entschieden, daß der Streitwert ohne Berücksichtigung von Sonderleistungen wie Treueprämien, zusätzliche Urlaubsgelder und Gratifikationen festzusetzen ist.

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 151/96
    Interpretation eines Tarifvertrages bedeutet in diesem Zusammenhang die fallübergreifende, abstrakte Auslegung der zur Tarifanwendung notwendigen Rechtsbegriffe (BAGE 32, 203, 208; 32, 228, 232 = AP Nr. 1 und 2 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 151/96
    Die Revisionsinstanz wegen Divergenz soll aber nur eröffnet werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner Würdigung erkennbar einen unrichtigen Rechtssatz zugrunde legt, nicht aber, wenn der ausdrücklich zugrunde gelegte Rechtssatz fehlerhaft angewendet wird (BAG Beschlüsse vom 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79

    Auslegung eines Tarifvertrages - Interpretation tariflicher Rechtsbegriffe -

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 151/96
    Interpretation eines Tarifvertrages bedeutet in diesem Zusammenhang die fallübergreifende, abstrakte Auslegung der zur Tarifanwendung notwendigen Rechtsbegriffe (BAGE 32, 203, 208; 32, 228, 232 = AP Nr. 1 und 2 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 04.08.1981 - 3 AZN 107/81

    Divergenz, die die Zulassung der Revision gebietet - § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 151/96
    Der Beschwerde ist zwar zuzugeben, daß ein divergenzfähiger abstrakter Rechtssatz sich auch aus scheinbar nur fallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur Begründung seiner Entscheidung ergeben kann (BAG Beschluß vom 4. August 1981 - 3 AZN 107/81 - AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82

    Falsche Anwendung - Rechtssatz - Abstrakt - Neuaufstellung

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZN 151/96
    Die Revisionsinstanz wegen Divergenz soll aber nur eröffnet werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner Würdigung erkennbar einen unrichtigen Rechtssatz zugrunde legt, nicht aber, wenn der ausdrücklich zugrunde gelegte Rechtssatz fehlerhaft angewendet wird (BAG Beschlüsse vom 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 24 U 66/04

    Rechtsanwaltsvergütung - Wert der außergerichtlichen Beratungs- und

    Der Senat schließt sich der Bewertungspraxis des Bundesarbeitsgerichts an (RdA 1981, 264; NZA 1997, 283 = AnwBl. 1997, 292), die im Schrifttum verbreitete Zustimmung gefunden hat (Stahlhacke/Preis/Vossen, aaO; KR/Friedrich, aaO; Schaub, Handbuch des Arbeitsrechts, 10. Aufl., § 141 Rn. 29; GK/Wenzel, ArbGG, § 12 Rn. 140; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Streitwert Nr. 6.3).

    Um Gratifikationen handelt es sich dann, wenn sie entweder jederzeit zurückgefordert oder die Auszahlung ohne wichtigen Grund verweigert werden kann oder wenn sie nicht (nur) mit Rücksicht auf die Arbeitsleistung, sondern (auch) als Anreiz zu fortwährender Betriebstreue versprochen und der Anspruch deshalb von der (regelmäßig stichtagsbezogenen) Fortdauer des Arbeitsverhältnisses (BAG NZA 1997, 283) oder vom Betriebsergebnis abhängig gemacht wird.

  • LAG Hamm, 10.04.2012 - 13 Ta 686/11

    Streitwert des Zustimmungsersetzungsverfahrens bei Umgruppierung

    Zum Vergütungsbegriff in diesem Sinne gehören nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 24.03.1981 - 4 AZN 395/78 - AP ArbGG 1979 § 12 Nr. 4; 04.09.1996 - 4 AZR 151/96 - AP ArbGG 1979 § 12 Nr. 19; zust. GK-ArbGG/Schleusener, § 12 Rn. 262) keine Leistungen mit Gratifikationscharakter.
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