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LAG Köln, 30.11.1999 - 13 Sa 917/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
AktG § 112; BGB § 626
Klage eines Vorstandsmitglieds einer AG gegen die Kündigung des ruhenden Arbeitsverhältnisses: Vetretung der Gesellschaft als Beklagte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Aktiengesellschaft vertreten durch den Aufsichtsrat, Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder, Vorstandsmitglieder im Amt, Wer kann Ansprüche gegen den Vorstand aus dessen Innenhaftung geltend machen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AktG § 112; BGB § 626
Vorstand, ruhendes Arbeitsverhältnis, Kündigung, richtiger Beklagter, Interessenkollision
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.02.1999 - 6 (11) Ca 7651/97
- LAG Köln, 30.11.1999 - 13 Sa 917/99
- BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 142/00
Papierfundstellen
- NZA 2000, 833
- DB 2000, 1084
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 142/00
Vertretung einer Aktiengesellschaft im Arbeitsgerichtsprozeß
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. November 1999 - 13 Sa 917/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. - LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08
Arbeitsverhältnis - Beendigung - Begründung - Organstellung
Das Bundesarbeitsgericht (vom 04.07.2001 - 2 AZR 142/00 - NZA 2002, 401) hat in Überprüfung der von der Beklagten zitierten Entscheidung des LAG Köln (vom 30.11.1999 - 13 Sa 917/99 - NZA 2000, 833) aus § 112 AktG abgeleitet, dass sich die Vertretungsmacht des Aufsichtsrats auch auf Rechtsstreitigkeiten erstrecken kann, die die Zeit nach Beendigung der Vorstandstätigkeit betreffen.