Rechtsprechung
BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgungsverschaffung - Betriebsübergang - Zusatzversorgungssystem - Krankenhausträger - Hinreichend bestimmter Antrag
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 613a; ZPO § 256
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang; Verfall, Verjährung und Verwirkung von Versorgungsverschaffungsansprüchen; Auslegung von arbeitsvertraglichen Regelungen zum Verfall von Ansprüchen; Feststellungsinteresse - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 613a; ZPO § 256
Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 27.01.2000 - 5 Ca 1380/98
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2000 - 9 Sa 245/00
- BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00
Papierfundstellen
- BAGE 99, 92
- NZA 2002, 1391
- BB 2002, 1376
- DB 2002, 1279
- JR 2002, 308
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 586/92
ZVK-Leistungen nach Ausscheiden aus fachlichem Geltungsbereich
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00
Der Betriebserwerber muß vielmehr dem weiterbeschäftigten Arbeitnehmer aus dem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis im Versorgungsfall die Leistungen verschaffen, die er erhalten hätte, wenn er bei dem ursprünglichen Arbeitgeber verblieben und entsprechend den ursprünglich vereinbarten Bedingungen versichert worden wäre (Bestätigung von BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 6).Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 5. Oktober 1993 (- 3 AZR 586/92 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 6) darauf hingewiesen, daß mit dem Erlöschen des Anspruchs auf Versicherungsleistungen nicht zugleich der Anspruch des Arbeitnehmers auf die vom Arbeitgeber versprochene betriebliche Altersversorgung erlischt.
Er muß deshalb, etwa durch den Abschluß einer neuen Gruppenlebensversicherung oder durch Selbsteintritt, im Versorgungsfall die Leistungen verschaffen, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er bei dem ursprünglichen Arbeitgeber verblieben wäre und entsprechend den ursprünglich in Bezug genommenen Bestimmungen versichert worden wäre (BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 586/92 - aaO, zu II 1, 3 der Gründe).
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00
Sie können zumindest durch ihr Spar- und Konsumverhalten bestehenden Versorgungslücken Rechnung tragen (BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 239, zu A III 2 a der Gründe).In jedem Falle wird eine Auslegung, wonach eine allgemein gefaßte Ausschlußfristregelung auch Versorgungsverschaffungsansprüche mit umfaßt, nur ganz ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 257 f.; 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - BAGE 90, 377, 384 f.).
- BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 381/97
Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00
In jedem Falle wird eine Auslegung, wonach eine allgemein gefaßte Ausschlußfristregelung auch Versorgungsverschaffungsansprüche mit umfaßt, nur ganz ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 257 f.; 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - BAGE 90, 377, 384 f.).Weder die Ausschlußfrist noch eine vom Landesarbeitsgericht nur angesprochene, aber nicht näher geprüfte Verjährungsfrist, bei der es ebenfalls auf die Fälligkeit der Forderung ankommt, haben deshalb bisher überhaupt zu laufen begonnen (ebenso für eine vergleichbare Fallkonstellation BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - BAGE 90, 377, 385).
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
Verwirkung
Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00
Ein bestehendes Recht muß längere Zeit nicht geltend gemacht worden sein (vgl. zuletzt BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 46 = EzA BGB § 242 Verwirkung Nr. 1, zu I 1 der Gründe).
- BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht
Auch Rentner können durch ihr Spar- und Konsumverhalten bestehenden Versorgungslücken Rechnung tragen (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, zu A III 2 a der Gründe; 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92, zu A der Gründe). - LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber
Anhaltspunkte für eine nur deklaratorische Vereinbarung bestehen nicht (vgl. i.E. auch BAG 18.09.2001 - 3 AZR 689/00, juris Rn. 16).Wenn der neue Arbeitgeber den übernommenen Arbeitnehmer nicht mehr entsprechend versichern und Beiträge entrichten kann, muss er gleichwertige Leistungen erbringen (BAG 18.09.2001 a.a.O. Rn. 21).
Die Versorgungsberechtigten können so zumindest durch ihr Spar- und Konsumverhalten bestehenden Versorgungslücken Rechnung tragen (BAG 18.09.2001 - 3 AZR 689/00, juris Rn. 14).
Auf die diesbezüglichen Ausführungen oben zum Leistungsantrag wird insoweit Bezug genommen (vgl. i.E. auch BAG 18.09.2001 - 3 AZR 689/00, juris Rn. 16, das in einer vergleichbaren Fallkonstellation ohne weiteres von dem Entstehen des Verschaffungsanspruchs ausgeht).
Er muss deshalb, etwa durch den Abschluss einer neuen Gruppenlebensversicherung oder durch Selbsteintritt, im Versorgungsfall die Leistungen verschaffen, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er bei dem ursprünglichen Arbeitgeber verblieben wäre und entsprechend den ursprünglich in Bezug genommenen Bestimmungen versichert worden wäre (BAG 18.09.2001 a.a.O. Rn. 21).
- BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08
Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung
Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Verwirkung von vornherein ausscheidet, solange das geltend gemachte Recht noch nicht besteht, das Zeitmoment also nicht vor Fälligkeit der sich aus dem Rentenstammrecht ergebenden Leistungen beginnt (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 99, 92; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 42, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121).
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB
Hinsichtlich der zusätzlichen Altersversorgung will die GKS eine alternative Altersversorgung anbieten, soweit eine Fortführung der bisherigen zusätzlichen Altersversorgung aus rechtlichen Gründen nicht möglich (sog. Versorgungsverschaffung; vgl. BAG von 18.09.2001, 3 AZR 689/00) ist. - BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verwirkung von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung beginnt bei Ansprüchen, die das Rentenstammrecht betreffen, das Zeitmoment nicht vor Fälligkeit der sich aus dem Rentenstammrecht ergebenden Leistungen (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92 = AP BGB § 613a Nr. 230 = EzA BGB § 613a Nr. 205, zu B II 4 b der Gründe; 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 c der Gründe; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 32 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 57, zu 6 der Gründe). - BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06
Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem …
Dieser Anspruch wird erst fällig und ist vom beklagten Verein auch erst dann zu erfüllen, wenn der Versorgungsfall eingetreten ist (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92).Er muss deshalb, etwa durch Abschluss einer Direktversicherung oder durch Selbsteintritt, im Versorgungsfall die Leistungen verschaffen, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er bei dem ursprünglichen Arbeitgeber verblieben und entsprechend den ursprünglich in Bezug genommenen Bestimmungen versichert worden wäre (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92).
- BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07
Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz
Dies setzt bei Ansprüchen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung den Eintritt des Versorgungsfalls voraus (vgl. BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92, zu B III 4 b der Gründe). - BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16
Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs
Das Zeitmoment beginnt daher nicht vor Fälligkeit der sich aus dem Rentenstammrecht ergebenden Leistungen (…vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 71 mwN;… 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rn. 42;… 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 56, BAGE 134, 111; 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 99, 92) . - BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15
Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung - …
Der Verschaffungsanspruch des Klägers ist jedenfalls weder verjährt noch verfallen, da der Anspruch noch nicht fällig ist (vgl. BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 99, 92) . - BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verwirkung von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung beginnt bei Ansprüchen, die das Rentenstammrecht betreffen, das Zeitmoment nicht vor Fälligkeit der sich aus dem Rentenstammrecht ergebenden Leistungen (BAG 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 32 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 57, zu 6 der Gründe; 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 c der Gründe; 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92 = AP BGB § 613a Nr. 230 = EzA BGB § 613a Nr. 205, zu B II 4 b der Gründe). - BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung
- BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung
- LAG Schleswig-Holstein, 18.02.2004 - 3 Sa 369/03
Betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung, …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06
Ermittlung des Klagezieles - Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung
- OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04
Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit eines unter Vorbehalt gewährten …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 19 Sa 678/08
Vertraglicher Verschaffungsanspruch des Arbeitnehmers aus formularvertraglicher …
- BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10
Betriebliche Altersversorgung - Verschaffungsanspruch - Auslegung Allgemeiner …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17
Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel Auslegung …
- VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
Wegen fehlender fachgerichtlicher Vorklärung tatsächlicher und arbeitsrechtlicher …
- LAG Düsseldorf, 15.06.2022 - 12 Sa 569/20
Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht
- BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 31/04
Rückwirkende Erweiterung der Versicherungspflicht
- LAG Brandenburg, 08.12.2005 - 9 Sa 324/05
Anspruch auf Verschaffung von Versorgungsleistungen nach Maßgabe des …
- LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2012 - 5 Sa 474/11
Arbeitnehmerüberlassung, fehlende Erlaubnis, Arbeitsverhältnis, fingiertes, …
- LAG Brandenburg, 08.10.2004 - 5 Sa 618/03
Anspruch gegen Arbeitgeber auf Verschaffung einer Zusatzversorgung ; Folgen einer …
- LAG Hamm, 09.01.2013 - 4 Sa 426/11
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von der Pflicht zur Versicherung bei der …
- LAG Brandenburg, 08.10.2004 - 5 Sa 258/04
Zusatzversorgung Verweis auf Haustarifvertrag
- LAG Düsseldorf, 15.06.2010 - 16 Sa 252/10
Versicherungspflicht für Fachanleiter im Rahmen öffentlich geförderter Programme …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015 - 16 Sa 1952/14
Abschluss einer Flugdienstuntauglichkeit-Versicherung für Piloten mit Leistungen …
- LAG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 Sa 1086/02
Teilnichtigkeit der Ablösung des BAT (§ 40 S. 1) durch den TV-V
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2017 - 19 Sa 2110/16
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahmeklausel als Tarifwechselklausel, …
- ArbG Köln, 25.02.2021 - 8 Ca 5380/20
- ArbG Köln, 25.02.2021 - 8 Ca 5379/20
- LAG Düsseldorf, 28.08.2009 - 12 Sa 541/09