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Rechtsprechung
   BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1393
BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02 (https://dejure.org/2003,1393)
BAG, Entscheidung vom 28.08.2003 - 2 AZR 333/02 (https://dejure.org/2003,1393)
BAG, Entscheidung vom 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 (https://dejure.org/2003,1393)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Konkretisierung des Grundsatzes von Treu und Glauben in Bezug auf Sozialwidrigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Abgestufte Darlegungslast und Beweislast; Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetz in Kleinbetrieben; ...

  • bag-urteil.com

    Kündigung im Kleinbetrieb - treuwidrige Kündigung - langjähriger Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242 138
    "Kündigungsschutz" im Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit; Berücksichtigung des durch langjährige Mitarbeit erworbenen Vertrauens; Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Kündigungsschutz nicht durch "Vertrauen"

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch im Kleinbetrieb Kündigungsschutz?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahntechniker kann Kündigung nicht verhindern - Kündigungsschutzgesetz gilt in Kleinbetrieben nicht

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 242 BGB
    Treuwidrige Kündigung im Kleinbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02
    Das hat das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92) zu Recht ausgeführt.

    Schließlich darf auch ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt bleiben (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141; 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; vgl. Kittner NZA 1998, 731; Gragert/Kreutzfeldt NZA 1998, 567).

    Deshalb gelten insoweit die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92).

    Trägt der Arbeitgeber hingegen die betrieblichen, persönlichen oder sonstigen Gründe vor, die den Vorwurf der Treuwidrigkeit ausschließen, so hat der Arbeitnehmer die Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit der Kündigung dennoch ergeben soll, zu beweisen (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92 mwN).

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02
    Schließlich darf auch ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt bleiben (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141; 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; vgl. Kittner NZA 1998, 731; Gragert/Kreutzfeldt NZA 1998, 567).

    Dagegen ist die Auffassung der Revision, allein die Betriebszugehörigkeit von fünfundzwanzig Jahren führe bereits zur Anwendung der nach dem Kündigungsschutzgesetz geltenden Maßstäbe, unzutreffend (vgl. auch BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141).

    Zutreffend - jedenfalls für den Zeitraum vor Inkrafttreten des § 314 BGB - hat das Landesarbeitsgericht erkannt, daß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit insoweit nur im Rahmen des normierten Kündigungsschutzes Bedeutung zukommt (vgl. BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141 mwN).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02
    b) Es geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen, zB vor Diskriminierungen iSv. Art. 3 Abs. 3 GG (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169).

    Die von der Revision vertretene Auffassung läßt die Gegenläufigkeit der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer außer Acht und setzt an ihre Stelle als fingierten Konsens der Parteien eine von den Gerichten zu respektierenden gesetzlichen Begrenzung des Kündigungsschutzes (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 196) nicht zu entnehmende rechtspolitische Wertvorstellung.

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02
    Bloßes Schweigen ist idR nicht als Willenserklärung zu werten (BAG 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 37 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 9).

    Vor allem, wenn der stillschweigende Vertragsschluß eine Verschlechterung der Rechtsposition eines Vertragspartners bedeuten würde, kann sein Schweigen nicht ohne weiteres als auf Zustimmung gerichtete Willenserklärung gewertet werden (vgl. BAG 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 - aaO; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02
    Denn die vom Berufungsgericht getroffene Tatsachenfeststellung ist nicht allein deshalb rechtsfehlerhaft, weil sie auf dem Ergebnis einer Beweisaufnahme beruht, der ihrerseits ein die Beweislast verkennender Beweisbeschluß zugrunde liegt (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 286 Rn. 3).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02
    Das Erfordernis einer vergeblichen Abmahnung ist im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes Ausfluß des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 18) und Bestandteil des Kündigungsgrundes (vgl. BAG 18. Dezember 1980 - 2 AZR 1006/78 - BAGE 34, 309, 322; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 284 mwN).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01

    Kleinbetrieb - Auswahlentscheidung - Vergleichbarkeit

    Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02
    Das ist beispielsweise der Fall, wenn aus dem Vorbringen des Klägers auf den ersten Blick ein schwerer Auswahlfehler erkennbar ist (BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 672/01 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 30, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

    Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02
    Der Vorwurf willkürlicher, sachfremder oder diskriminierender Ausübung des Kündigungsrechts scheidet dagegen aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 14 = EzA BGB § 242 Kündigung Nr. 4).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02
    Vor allem, wenn der stillschweigende Vertragsschluß eine Verschlechterung der Rechtsposition eines Vertragspartners bedeuten würde, kann sein Schweigen nicht ohne weiteres als auf Zustimmung gerichtete Willenserklärung gewertet werden (vgl. BAG 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 - aaO; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker -

    Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02
    Nur ausnahmsweise kann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine vorherige vergebliche Abmahnung auch dann geboten sein, wenn sich der Arbeitgeber nämlich andernfalls mit der Kündigung in Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten setzen würde (vgl. BAG 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 9).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

  • LAG Düsseldorf, 08.10.2002 - 8 Sa 914/02

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • LAG Hessen, 04.03.2002 - 16 Sa 1785/01

    Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses wegen Schlechtleistung ohne

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    a) Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung, wobei eine gegen § 242 BGB verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage wegen der Rechtsüberschreitung als unzulässig angesehen wird (vgl. BGH 16. Februar 2005 - IV ZR 18/04 - NJW-RR 2005, 619; BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 4; 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128 = AP BGB § 242 Kündigung Nr. 9 = EzA BGB § 242 Nr. 39; Palandt/Grüneberg 70. Aufl. § 242 BGB Rn. 38) .
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

    Eine Kündigung verstößt in der Regel nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie auf willkürlichen, sachfremden oder diskriminierenden Motiven beruht (vgl. BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - zu B III 1 und B III 1 b der Gründe) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

    a) Der Willkürvorwurf scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - zu B III 1 b der Gründe) .
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Ansonsten würde in diesen Fällen über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt und die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt werden, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr. Senat 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128; 1. Juli 1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10; 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - BAGE 97, 294; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 -).

    Der Arbeitnehmer besitzt kein durch eine langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141; 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; zuletzt 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 -), das im Rahmen der Prüfung von § 242 BGB zu berücksichtigen ist.

    Es geht vielmehr vor allem darum, den Arbeitnehmer vor einer willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigung zu schützen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/97 - BVerfGE 97, 169; BAG 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 14 = EzA BGB § 242 Kündigung Nr. 4; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - aaO; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 -).

    Der Vorwurf einer willkürlichen, sachfremden oder diskriminierenden Ausübung des Kündigungsrechts scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - aaO; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - APS-Preis Grundlagen J. Rn. 52).

    Deshalb finden die Grundsätze einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast Anwendung (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; zuletzt 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2 und 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 -).

    Trägt der Arbeitgeber hingegen die betrieblichen, persönlichen oder sonstigen Gründe vor, die den Vorwurf der Treuwidrigkeit ausschließen, so hat der Arbeitnehmer die Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit der Kündigung dennoch ergeben soll, zu beweisen (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - aaO; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 -).

  • BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

    Der Willkürvorwurf scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 17; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - zu B III 1 b der Gründe) .
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 96/07

    Wartezeitkündigung - Präventionsverfahren - Personalratsanhörung

    Eine willkürliche Kündigung liegt nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (vgl. BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 4; 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 14 = EzA BGB § 242 Kündigung Nr. 4).

    Da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz jedoch außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung keine Anwendung findet (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 4; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2) und § 84 Abs. 1 und Abs. 2 SGB IX den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz konkretisieren, hat die unterbliebene Durchführung der dort genannten Verfahren keine kündigungsrechtlichen Folgen für Kündigungen, die innerhalb der Wartezeit erfolgen.

    Der neuerlich vorgebrachte Einwand, der Senat habe die verschiedenen Rollen des Integrationsamts bei Präventionsverfahren und im Zustimmungsverfahren nicht genügend beachtet und übersehen, dass die Durchführung der Verfahren nach § 84 Abs. 1 und 2 SGB IX Auswirkungen auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit habe (Gagel jurisPR-ArbR 39/2007 Anm. 1), berücksichtigt nicht, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf die Wartezeitkündigung gerade keine Anwendung findet (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 4; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2).

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Eine willkürliche Kündigung liegt nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (vgl. BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 4; 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 14 = EzA BGB § 242 Kündigung Nr. 4).

    Da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz jedoch außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung keine Anwendung findet (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 4; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2) und § 84 Abs. 1 und 2 SGB IX den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz konkretisiert, hat die unterbliebene Durchführung der dort genannten Verfahren keine kündigungsrechtlichen Folgen für Kündigungen, die innerhalb der Wartezeit erfolgen.

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    Eine solche Kündigung ist nicht willkürlich, wenn für sie ein irgendwie einleuchtender Grund besteht (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 17, aaO; 8. Dezember 2011 - 6 AZN 1371/11 - Rn. 11, BAGE 140, 76; 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41, aaO; 24. Januar 2008 - 6 AZR 96/07 - Rn. 27 f., EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 7; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - B III 1 b der Gründe, AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17; APS/Preis § 242 BGB Rn. 57) .

    Es reicht vielmehr aus, wenn sich aus seinem Vorbringen tatsächliche Anhaltspunkte für eine verständliche Unzufriedenheit plausibel ergeben (vgl. BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - zu B III 3 d aa (3) der Gründe, AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17) .

    Trägt der Arbeitgeber hingegen Gründe vor, die den Vorwurf der Treuwidrigkeit ausschließen, so hat der Arbeitnehmer die Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit der Kündigung dennoch ergeben soll, zu beweisen (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 42, aaO; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - zu B III 2 der Gründe, aaO; 6 Februar 2003 - 2 AZR 672/01 - zu II 2 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 426/03

    Anschlussbefristung

    Ansonsten würde in diesen Fällen über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt und die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt werden, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr. Senat 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128; 1. Juli 1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10; 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - BAGE 97, 294; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 Kündigung Nr. 4).

    Der Arbeitnehmer besitzt kein durch eine langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141; 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; zuletzt 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - aaO), das im Rahmen der Prüfung von § 242 BGB zu berücksichtigen ist.

    Es geht vielmehr vor allem darum, den Arbeitnehmer vor einer willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigung zu schützen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169; BAG 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 14 = EzA BGB § 242 Kündigung Nr. 4; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 4).

    Der Vorwurf einer willkürlichen, sachfremden oder diskriminierenden Ausübung des Kündigungsrechts scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 - BAGE 97, 294; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - aaO; APS-Preis Grundlagen J. Rn. 52).

    Deshalb finden die Grundsätze einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast Anwendung (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; zuletzt 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2 und 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 4).

    Trägt der Arbeitgeber hingegen die betrieblichen, persönlichen oder sonstigen Gründe vor, die den Vorwurf der Treuwidrigkeit ausschließen, so hat der Arbeitnehmer die Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit der Kündigung dennoch ergeben soll, zu beweisen (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2019 - 6 Sa 21/19

    Kündigung im Kleinbetrieb - Darlegungs- und Beweislast

    Eine gegen diesen Grundsatz verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage ist wegen der darin liegenden Rechtsüberschreitung unzulässig (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - Rn. 15, zitiert nach juris) .

    Eine Kündigung verstößt deshalb in der Regel nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - Rn. 16, aaO).

    Der Vorwurf willkürlicher, sachfremder oder diskriminierender Ausübung des Kündigungsrechts scheidet dagegen aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - Rn. 17, aaO).

    Es kann deshalb als treuwidrig zu werten sein, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf auch im Kleinbetrieb eindeutig nicht ins Gewicht fallende einmalige Fehler eines seit Jahrzehnten beanstandungsfrei beschäftigten Arbeitnehmers stützen will (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - Rn. 18, aaO) .

    Das ist beispielsweise der Fall, wenn aus dem Vorbringen des Klägers auf den ersten Blick ein schwerer Auswahlfehler erkennbar ist (BAG 28. März 2003 - 2 AZR 333/02 - Rn. 21, aaO; vgl. BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 672/01 - Rn. 21, zitiert nach juris).

    Trägt der Arbeitgeber hingegen die betrieblichen, persönlichen oder sonstigen Gründe vor, die den Vorwurf der Treuwidrigkeit ausschließen, so hat der Arbeitnehmer die Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit der Kündigung dennoch ergeben soll, zu beweisen (BAG 28. März 2003 - 2 AZR 333/02 - Rn. 21, aaO; BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - Rn. 35, zitiert nach juris).

    (2) Da den Arbeitnehmer die Beweislast für die von ihm geltend gemachte Treuwidrigkeit der Kündigung trifft, muss, wenn der Arbeitgeber Tatsachen vorträgt, die die Treuwidrigkeit ausschließen, der Arbeitnehmer Gegentatsachen vortragen oder zumindest die vom Arbeitgeber behaupteten Tatsachen substantiiert bestreiten und für die Gegentatsachen und für sein Bestreiten selbst Beweis anbieten; diese Beweise sind dann zu erheben, nicht aber sind die vom Arbeitgeber benannten Zeugen zu vernehmen (BAG 28. März 2003 - 2 AZR 333/02 - Rn. 27, aaO).

    Ob das Vorbringen des Arbeitgebers ausreicht, unterliegt dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum (§ 286 ZPO) (BAG 28. März 2003 - 2 AZR 333/02 - Rn. 31, aaO).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten war daher unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit auch nicht ausnahmsweise eine vorherige vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. BAG 28. März 2003 - 2 AZR 333/02 - Rn. 33, aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 25 Sa 1435/10

    Treuwidrige Kündigung - Diskriminierung wegen Krankheit - Zuckerschock bei

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 21/03

    Kündigung; Befristung - Keine Wirksamkeit einer sachgrundlosen

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 533/08

    Formnichtige Befristung - Abbedingen des § 16 Satz 2 TzBfG

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10

    Unangemessene Benachteiligung durch Vertragsklausel zu Sonderzahlung und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2016 - 1 Sa 89/16

    Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

  • LAG Baden-Württemberg, 18.06.2007 - 4 Sa 14/07

    Krankheitsbedingte Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung -

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 153/09

    Kündigung, ordentliche, Treuwidrigkeit, Treu und Glauben, soziale Rücksichtnahme,

  • ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11

    Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip"

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2020 - 6 Sa 83/19

    Kündigung im Kleinbetrieb - Treu und Glauben - Maßregelungsverbot

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2005 - 2 Ta 241/05

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Kündigung , Treuwidrigkeit, Darlegungs- und

  • ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14

    Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche

  • ArbG Berlin, 10.05.2013 - 28 Ca 15881/12

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung

  • ArbG Köln, 07.08.2020 - 11 Ca 3249/20

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung außerhalb der

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 3 Sa 74/09

    Kündigung, treuwidrig, Wartezeit, Treu und Glauben, Arbeitsunfall, Darlegungslast

  • LAG München, 09.07.2020 - 7 Sa 444/20

    Geschäftsführer als Arbeitnehmer bei § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

  • LAG Hessen, 12.10.2015 - 16 Sa 278/15

    Der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass einem Arbeitnehmer gegen

  • ArbG Essen, 13.11.2019 - 6 Ca 1553/19
  • LAG Thüringen, 20.09.2007 - 3 Sa 78/07
  • LAG Düsseldorf, 13.08.2014 - 4 Sa 402/14

    Entschädigung; Diskriminierung, Alter, ernsthafte Bewerbungsabsicht

  • ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13

    Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - 5 Sa 339/11

    Kündigung, ordentlich, Öffentlicher Dienst, Probezeit, Wartezeit,

  • ArbG Berlin, 06.06.2014 - 28 Ca 5695/14

    Kündigung - Abhilfe verhaltensbedingter Vertragsstörung durch technische oder

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20

    Ausschluss aus dem ZIF-Expertenpool - internationale Friedenseinsätze -

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2022 - 3 Sa 285/22

    Keine Sitten- oder Treuwidrigkeit bei Kündigung im Kleinbetrieb "aus

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2018 - 5 Sa 125/17

    Kündigung im Kleinbetrieb - Vertretungsmacht eines Verbandsvorstehers -

  • LAG Hamm, 18.12.2008 - 15 Sa 838/08

    Treuwidrige Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2015 - 4 Sa 577/14

    Klage auf Zahlung von Überstundenvergütung - Kündigung - Kleinbetrieb

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 209/04

    Widerruf der Tätigkeit eines Solo-Klarinettisten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2022 - 3 Sa 203/21

    Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - stellvertretender Datenschutzbeauftragter -

  • LAG Köln, 10.06.2016 - 9 Sa 1157/15

    Arbeitnehmerkündigung in Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 11 Sa 692/08

    Kleinbetriebsklausel - Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses mit Beginn im

  • LAG Hamm, 11.03.2005 - 10 Sa 2027/04

    Kündigungsschutzverfahren ohne Kündigungsschutz, Kündigung während der Probezeit,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2008 - 9 Ta 185/08

    Klausel zur Aufrechterhaltung der Kündigungsmöglichkeit im befristeten

  • ArbG Freiburg, 04.02.2005 - 14 Ca 469/04

    Kündigung im Kleinbetrieb - Treu und Glauben

  • LAG Berlin, 17.11.2004 - 17 Sa 1601/04

    Treuwidriger Wechsel von Änderungskündigung zur Beendigungskündigung

  • ArbG Aachen, 30.09.2015 - 2 Ca 1170/15

    Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02

    Kündigung eines zeit- und zweckbefristeten Lehrerarbeitsverhältnisses nach

  • ArbG Düsseldorf, 31.08.2015 - 6 Ca 751/15

    Kündigung einer Sachbearbeiterin durch Partei-Kreisverband

  • LAG Hessen, 23.05.2011 - 16 Sa 35/11

    Kündigung seitens einer BGB-Gesellschaft - Zurückweisung wegen fehlender Vorlage

  • LAG München, 04.10.2005 - 6 Sa 97/05

    Probezeitkündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.2014 - 5 Sa 382/13

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • LAG Hamm, 15.11.2007 - 15 Sa 1332/07

    Kündigung unter Verstoß gegen Treu und Glauben

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2013 - 6 Sa 395/12

    Ordentliche Kündigung in der Wartezeit - Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten -

  • LAG Hessen, 23.05.2011 - 16 Sa 36/11

    Kündigung seitens einer BGB-Gesellschaft - Zurückweisung wegen fehlender Vorlage

  • LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06

    Kleinbetrieb - Auswahlentscheidung - Auswahlfehler - Betriebszugehörigkeit

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.08.2019 - 10 Ca 1439/19
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2015 - 4 Sa 576/14

    Klage auf Zahlung von Überstundenvergütung - Kündigung - Kleinbetrieb

  • LAG Hessen, 07.10.2014 - 4 Sa 1546/13

    Einzelfall einer wirksamen Kündigung im Kleinbetrieb bzgl. Abgrenzung zum

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2013 - 10 Sa 10/13

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Anhörung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 2 Sa 221/14

    Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes - Maßregelungsverbot -

  • LAG München, 03.05.2011 - 7 Sa 847/10

    Kündigung - Einhaltung der Grundsätze von Treu und Glauben - Nichtabführung von

  • LAG Düsseldorf, 02.06.2010 - 4 Sa 1583/09

    Notwendigkeit eines alleinigen Zugriffsrechts eines betroffenen Arbeitnehmers zur

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2007 - 2 Sa 91/07

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • ArbG Göttingen, 27.04.2010 - 2 Ca 577/09

    Uni-Zahnmediziner zu Recht gekündigt

  • ArbG Trier, 24.06.2009 - 4 Ca 155/09

    Überstunden als Beweis mangelnder Arbeitsleistung?

  • ArbG Gelsenkirchen, 01.08.2007 - 2 Ca 117/07
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Rechtsprechung
   BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,991
BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02 (https://dejure.org/2003,991)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2003 - 3 AZR 655/02 (https://dejure.org/2003,991)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 (https://dejure.org/2003,991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung eines Poliers; Vorrang der Leistungsklage; Vergleichbarkeit mit techischen und kaufmännischen Angestellten; Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Fehlen sachlicher Gründe für eine Ungleichbehandlung; ...

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung; Prozessrecht - Auslegung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung angestellter Poliere mit kaufmännischen und technischen Angestellten in der Bauwirtschaft; sachlicher Grund für die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 229/01

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02
    Der Senat hat sich bereits im Urteil vom 19. März 2002 (- 3 AZR 229/01 -) mit den maßgeblichen Rechtsfragen befasst.

    Ebenso wie im Rechtsstreit - 3 AZR 229/01 - ist auch der hier gestellte Feststellungsantrag zulässig.

    Dieser Antrag genügt dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und den Anforderungen des § 256 Abs. 1 ZPO (BAG 19. März 2002 - 3 AZR 229/01 -, zu A der Gründe).

    Wie der Senat im Urteil vom 19. März 2002 (- 3 AZR 229/01 -, zu A II 2 b der Gründe) näher ausgeführt hat, erfordert die 14 Unterabsätze umfassende Regelung der Nr. 7 RGO 88 schwierige und komplexe Rentenberechnungen.

    Angestellte Poliere gehören nicht zu den "technischen und kaufmännischen Angestellten" im Sinne dieser Bestimmung (BAG 19. März 2002 - 3 AZR 229/01 -, zu B I 1 der Gründe).

    Dort wird traditionell zwischen technischen und kaufmännischen Angestellten einerseits und angestellten Polieren andererseits unterschieden (vgl. dazu im Einzelnen BAG 19. März 2002 - 3 AZR 229/01 -, zu B I 1 a der Gründe).

    Dabei handelte es sich um keine Änderung der Versorgungsordnung, sondern lediglich um eine Klarstellung (BAG 19. März 2002 - 3 AZR 229/01 -, aaO).

    Ob Nr. 12 der BO 75 eine Gesamtzusage enthielt, kann ebenso wie im Verfahren - 3 AZR 229/01 - offen bleiben.

    Bereits im Urteil vom 19. März 2002 (- 3 AZR 229/01 -, zu B II 3 der Gründe) ist im Einzelnen begründet worden, dass es keine sachlichen Gründe dafür gibt, den angestellten Polieren eine niedrigere Altersversorgung zu gewähren als den technischen und kaufmännischen Angestellten.

    b) Der Sache nach wendet sich die Beklagte gegen das Urteil des Senats vom 19. März 2002 - 3 AZR 229/01 -.

    Dies hat die Beklagte ebenso wenig wie im Verfahren - 3 AZR 229/01 - plausibel dargelegt.

    Es ist auszuschließen, dass ein Unternehmen des Bauhauptgewerbes an der Betriebstreue der Poliere ein wesentlich geringeres Interesse hat als an der von Angestellten im Innendienst mit einfachen Tätigkeiten (BAG 19. März 2002 - 3 AZR 229/01 -, zu B II 3 a der Gründe).

    bb) Ebenso wie im Verfahren - 3 AZR 229/01 - kann offen bleiben, inwieweit bei den angestellten Polieren eine höhere Fluktuation zu verzeichnen war als bei den technischen und kaufmännischen Angestellten.

    Wie der Senat im Urteil vom 19. März 2002 (- 3 AZR 229/01 -, zu B II 3 b der Gründe) ausgeführt hat, reagieren unter anderem die Tarifverträge für den Winterausgleich darauf, dass im produktiven Bereich, in dem die Poliere tätig sind, besonders in den Wintermonaten Witterungseinflüsse die Beschäftigungsmöglichkeiten stärker beeinflussen.

    Im Übrigen hat die Beklagte, worauf im Urteil des Senats vom 19. März 2002 (- 3 AZR 229/01 - aaO) ebenfalls hingewiesen worden ist, bei der Altersversorgung nicht zwischen gewerblichen Arbeitnehmern des Baugewerbes und deren Führungskräften, den Polieren, unterschieden.

    Ein solcher Vortrag fehlt ebenso wie im Verfahren - 3 AZR 229/01 -.

    Auch dies hat der Senat bereits im Urteil vom 19. März 2002 (- 3 AZR 229/01 -, zu B II 3 c der Gründe) entschieden.

    Deshalb kommt es ebenso wenig wie im Urteil vom 19. März 2002 - 3 AZR 229/01 - darauf an, ob die Beklagte hinreichend substantiiert dargelegt hat, dass die Poliere nach den typischen Rentenverläufen in der Regel eine gemessen am letzten Arbeitsverdienst höhere gesetzliche Rente als die technischen und kaufmännischen Angestellten erhalten.

    Wie im Verfahren - 3 AZR 229/01 - kann dahinstehen, ob der zur Begründung dieser Rüge nachgeholte Sachvortrag ausgereicht hätte, das typische Versorgungsniveau der beiden Arbeitnehmergruppen aufzuzeigen, oder ob die behauptete Typik des Versicherungsverlaufs des kaufmännischen Angestellten S einerseits und des Klägers als Polier andererseits näher hätte dargelegt werden müssen.

    Der Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zeitigt die gleichen Rechtsfolgen wie im Verfahren - 3 AZR 229/01 -.

    Jedenfalls für in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte, wie den vorliegenden, kann der Arbeitgeber die Gleichbehandlung nur durch eine Anpassung nach oben herstellen (vgl. BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 661/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16, zu B III der Gründe; 25. Februar 1999 - 3 AZR 262/97 -, zu B IV 1 der Gründe; 19. März 2002 - 3 AZR 229/01 -, zu B II 4 a der Gründe).

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02
    Selbst an eine feststehende Rechtsprechung sind die Gerichte nicht gebunden, wenn sich diese im Lichte neuerer Erkenntnisse oder veränderter Verhältnisse als nicht mehr haltbar erweist (vgl. BVerfG 11. November 1964 - 1 BvR 488/62, 1 BvR 562/63, 1 BvR 216/64 - BVerfGE 18, 224, 240 f.; 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898, 1132, 1150, 1333, 1181/79, 83, 416/80, 1117/79 und 603/80 - BVerfGE 59, 128, 165).

    Da sowohl die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit als auch die Idee der materiellen Gerechtigkeit wesentliche Bestandteile des Rechtsstaatsprinzips sind (vgl. BVerfG 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129, 152, zu B II 1 der Gründe), müssen die betroffenen Rechtsgüter nach den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit abgewogen werden (BVerfG 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898, 1132, 1150, 1333, 1181/79, 83, 416/80, 1117/79 und 603/80 - BVerfGE 59, 128, 166).

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 661/96

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02
    Der Arbeitgeber muss sich an die von ihm behaupteten Ordnungsgrundsätze halten (vgl. BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 661/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16, zu B II 2 der Gründe).

    Jedenfalls für in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte, wie den vorliegenden, kann der Arbeitgeber die Gleichbehandlung nur durch eine Anpassung nach oben herstellen (vgl. BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 661/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16, zu B III der Gründe; 25. Februar 1999 - 3 AZR 262/97 -, zu B IV 1 der Gründe; 19. März 2002 - 3 AZR 229/01 -, zu B II 4 a der Gründe).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02
    Höchstrichterliche Urteile sind jedoch kein Gesetzesrecht und erzeugen damit keine vergleichbare Rechtsbindung (BVerfG 19. Februar 1975 - 1 BvR 418/71 - BVerfGE 38, 386, 396; 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212, 227).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02
    Zur Neuregelung der Kündigungsfristen hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 30. Mai 1990 (- 1 BvL 2/83, 9, 10/84, 3/85, 11, 12, 13/89, 4/90 und 1 BvR 764/86 - BVerfGE 82, 126) dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 1993 gesetzt.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02
    Bei einer rückwirkenden Änderung der Rechtsprechung können zwar die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit zu beachten sein (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 254 mwN).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02
    Da sowohl die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit als auch die Idee der materiellen Gerechtigkeit wesentliche Bestandteile des Rechtsstaatsprinzips sind (vgl. BVerfG 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129, 152, zu B II 1 der Gründe), müssen die betroffenen Rechtsgüter nach den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit abgewogen werden (BVerfG 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898, 1132, 1150, 1333, 1181/79, 83, 416/80, 1117/79 und 603/80 - BVerfGE 59, 128, 166).
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02
    Im Urteil vom 10. Dezember 2002 (- 3 AZR 3/02 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 26, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu IV 3 der Gründe) hat aber der Senat entschieden, dass der Versorgungsschuldner bis einschließlich 30. Juni 1993 darauf vertrauen konnte, eine allein an den unterschiedlichen Status von Arbeitern und Angestellten anknüpfende Differenzierung sei noch zulässig.
  • BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87

    Verfassungsrechliche Prüfung des Ausschlusses teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02
    Urteile ändern die Rechtslage nicht, sondern stellen sie lediglich auf Grund eines prinzipiell irrtumsanfälligen Erkenntnisprozesses für den konkreten Fall fest (BVerfG 28. September 1992 - 1 BvR 496/87 - AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 32, zu II 2 b der Gründe).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02
    aa) Belastende Gesetze, die sich echte Rückwirkung beilegen, sind in der Regel mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar (vgl. ua. BVerfG 19. Dezember 1967 - 2 BvL 4/65 - BVerfGE 23, 12, 32; 20. Oktober 1971 - 1 BvR 757/66 - BVerfGE 32, 111, 123; 9. Oktober 1985 - 1 BvL 7/83 - BVerfGE 71, 1, 11 ff.).
  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71

    Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

  • BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvL 7/83

    Verfassungswidrigkeit der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten durech das 20.

  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 262/97

    Anspruch auf Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung -

  • LAG Düsseldorf, 11.11.1981 - 22 Sa 421/81

    Gleichbehandlungsgrundsatz; Gratifikation

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00

    Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden

  • BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 288/97

    Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 451/99

    Erwerb einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft - Vordienstzeiten bei einem

  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 268/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Baden-Württemberg, 19.11.2002 - 14 Sa 50/02

    Gleichbehandlungsgrundsatz - betriebliche Altersversorgung

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04

    Weihnachtsgeld - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    Eine vom Arbeitgeber vorgenommene Gruppenbildung muss auf die Anforderungen in seinem Betrieb zugeschnitten sein (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 -) und auf nachvollziehbaren, plausiblen Gesichtspunkten beruhen (BAG 21. März 2001 - 10 AZR 444/00 - AP BAT § 33a Nr. 17 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 84).
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 113/10 - Rn. 18, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 27; 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 - zu A der Gründe) .
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Die Abgrenzung der Versorgungsberechtigten muss auf die Bedeutung der ausgeübten Tätigkeiten für das Unternehmen zugeschnitten sein (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 -).

    Zwar hat der Senat noch in seiner Entscheidung vom 19. März 2002 (- 3 AZR 229/01 -, zu B II 2 der Gründe) diese Forderung ausdrücklich erhoben; allerdings hat er bereits in seinem Urteil vom 18. November 2003 (- 3 AZR 655/02 -, zu B II 1 a der Gründe) formuliert, die Differenzierungsgründe müssten mit dem Inhalt der Versorgungsregelungen übereinstimmen; der Arbeitgeber müsse sich an die von ihm behaupteten Ordnungsgrundsätze halten.

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Rechtsprechung
   BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 194/03   

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https://dejure.org/2004,6301
BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 194/03 (https://dejure.org/2004,6301)
BAG, Entscheidung vom 29.04.2004 - 6 AZR 194/03 (https://dejure.org/2004,6301)
BAG, Entscheidung vom 29. April 2004 - 6 AZR 194/03 (https://dejure.org/2004,6301)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung bei Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundvergütung im Wege der Vorweggewährung von Lebensaltersstufen; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Differenzierung nach dem Lebensalter von Lehrern in Mangelfächern

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung bei Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 955/93

    Rückwirkende Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 194/03
    Hinweise des Senats: vgl. Senatsurteil 26. Mai 1994 - 6 AZR 955/93 - AP BAT § 27 Nr. 5.

    Ohne eine solche Entscheidung besteht kein Anspruch des Angestellten auf eine Vorweggewährung nach § 27 Abschn. C BAT (BAG 26. Mai 1994 - 6 AZR 955/93 - AP BAT § 27 Nr. 5).

    Eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung gerade nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG 26. Mai 1994 - 6 AZR 955/93 - AP BAT § 27 Nr. 5; 23. April 1997 - 10 AZR 603/93 - aaO).

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 509/97

    Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage"

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 194/03
    Ist dies nicht der Fall, kann die übergangene Arbeitnehmergruppe verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden (st. Rspr. BAG 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 207 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 40).
  • BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 603/96

    Funktions- und Leistungszulage für Schreibkräfte - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 194/03
    a) Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt vom Arbeitgeber die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage; er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in der Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 23. April 1997 - 10 AZR 603/96 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 22 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 72).
  • LAG Hamm, 13.02.2003 - 11 (5) Sa 592/02

    Vorweggewährung von Lebensaltersstufen an angestellte Lehrer in Mangelfächern;

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 194/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Februar 2003 - 11 (5) Sa 592/02 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07

    Lebensaltersstufen benachteiligend nach AGG

    Das Lebensaltersstufensystem des § 27 BAT - in seinen Vorformen schon 1961 vorgefunden (Clemens u.a., BAT, Lbl. [6/2007], § 27 Anm. 1) - wurde (soweit ersichtlich) in Rechtsprechung und Literatur jahrzehntelang trotz Art. 3 I GG als unproblematisch empfunden (vgl. BAG [29.04.2004] - 6 AZR 194/03 - ZTR 2005, 40 (zu § 27 C BAT) BAG [19.10.2000] - 6 AZR 244/99 - ZTR 2001, 362 (zu § 27 A VI BAT); BAG [31.01.2002] - 6 AZR 508/01 - ZTR 2002, 435 (§ 27 A II UAbs. 1 BAT/VKA)); BAG [30.03.1995] - 6 AZR 765/94 - ZTR 1996, 34 (§ 27 A VI UAbs. 1, II BAT); BAG [14.12.1994] - 4 AZR 909/93 - n.v. = juris (§ 27 A II BAT/VKA)).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs 5 TV-L - freies

    Allerdings bezog sich die Wahrung billigen Ermessens im Entscheidungsfall auf die Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (ebenso in den Entscheidungsfällen vom 24.03.1994 - 6 AZR 713/93 - ZTR 1995, 73 und 29. April 2004 - 6 AZR 194/03 - ZTR 2005, 40).

    Da das beklagte Land bei der Vorweg- bzw. Zulagengewährung den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten müsste (zuletzt BAG 29. April 2004 aaO zu § 27 Abschn. C BAT), hätte das beklagte Land auch allen anderen vergleichbaren Tarifbeschäftigten vorweggenommene Stufen bzw. eine Zulage zu gewähren.

  • LAG Niedersachsen, 20.09.2005 - 13 Sa 227/05

    Ausschluss des Anspruches auf Leistungsprämie durch Regelungen im Tarifvertrag

    Die unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist gerechtfertigt, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG vom 15.02.2005, 3 AZR 237/04, EzA § 4 TVG Metallindustrie, Nr. 131; BAG vom 29.04.2004, 6 AZR 194/03, ZTR 2005, S. 40; BAG vom 21.01.2003, 9 AZR 4/02, EzA § 4 TzBfG, Nr. 1).
  • LAG Niedersachsen, 20.09.2005 - 13 Sa 2098/04

    Anspruch auf eine freiwillige Leistungsprämie bei einem auf das Arbeitsverhältnis

    Die unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist gerechtfertigt, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG vom 15.02.2005, 3 AZR 237/04, EzA § 4 TVG Metallindustrie, Nr. 131; BAG vom 29.04.2004, 6 AZR 194/03, ZTR 2005, S. 40; BAG vom 21.01.2003, 9 AZR 4/02, EzA § 4 TzBfG, Nr. 1).
  • LAG Hamm, 31.10.2008 - 12 Sa 915/08

    Einstufung einer Lehrerin nach dem TV-L, Ermessensentscheidung.

    Er verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in der Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (vgl. BAG, Urt. v. 29.04.2004, 6 AZR 194/03, BeckRS 2004 41836; Urt. v. 23.04.1997, 10 AZR 603/96, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 22).
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Rechtsprechung
   BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 470/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6310
BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 470/03 (https://dejure.org/2004,6310)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2004 - 10 AZR 470/03 (https://dejure.org/2004,6310)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 (https://dejure.org/2004,6310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung - Fertigbaubetriebe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für die nicht rechtzeitige Erteilung tariflich vorgesehener Auskünfte; Reichweite der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • rechtsportal.de

    Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung von Versorgungstarifverträgen im Baugewerbe bei Fertigbaubetrieb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Fallen Fertigbauarbeiten unter VTV Bau?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neu gegründete Fertigbaubetriebe können Zugriff der ZVK abwenden! (IBR 2005, 1026)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 13.06.2003 - 8 Sa 2353/02

    Einschänkung der Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifvertragswerke für das

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 470/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 13. Juni 2003 - 8 Sa 2353/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 353/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Fertigbauarbeiten - Anspruch auf Beitragszahlung

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 470/03
    Fertigbaubetriebe haben ein Jahr nach Produktionsaufnahme Zeit, Mitglied in einem der in Abs. 2 Buchst. a genannten Verbände zu werden, und so den Eintritt der Wirkungen der Allgemeinverbindlicherklärung, die anderenfalls nach Ablauf des Jahreszeitraums eintreten, zu vermeiden (vgl. BAG 4. Mai 1994 - 10 AZR 353/93 -).
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Der Normgeber der Allgemeinverbindlicherklärung hat damit den Bereich der Fertigbauarbeiten ausführenden Betriebe für so bedeutsam gehalten, dass hier auch Neugründungen bei einer zeitnahen Mitgliedschaft in einem baufremden Verband aus der Allgemeinverbindlicherklärung herausfallen sollen (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 -).

    Auch der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des Senats vom 23. Juni 2004 (- 10 AZR 470/03 -) geht fehl.

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 301/06

    Einschränkung der AVE des VTV - Fertigbauarbeiten

    Abschn. II setzt für die Ausnahme bei einem Arbeitgeber mit Sitz im Inland nicht voraus, dass sein Betrieb unter einen der im Anhang abgedruckten fachlichen Geltungsbereiche der am 1. Juli 1999 geltenden Tarifverträge fällt (BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 -, zu II 2 c bb der Gründe).

    Unterfiele der Betrieb nämlich dem so definierten fachlichen Geltungsbereich eines der genannten Tarifverträge, wäre ein solcher Betrieb schon deshalb aus der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen (BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 - aaO).

    Der Bereich der Fertigbauarbeiten ausführenden Betriebe ist vom Normgeber der Allgemeinverbindlicherklärung für so bedeutsam gehalten worden, dass hier auch Neugründungen von Arbeitgebern mit Sitz im Inland bei einer zeitnahen Mitgliedschaft in einem baufremden Verband aus der Allgemeinverbindlicherklärung herausfallen sollen (BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 -, zu II 2 c cc der Gründe).

  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 562/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung -

    Insoweit kann hier dahinstehen, ob der Begriff der Fertigbauarbeiten im Sinne der Ausnahmeregelung voraussetzt, dass der Einbau von Fertigbauteilen die herkömmliche Arbeitsweise am Bau ersetzt bzw. dass der Betrieb die Fertigbauteile auch selbst herstellt und damit vom fachlichen Geltungsbereich der von den in Abschn. I Abs. 2 Buchst. a der Ausnahmeregelung genannten Verbänden abgeschlossenen Tarifverträge erfasst wird (zur Auslegung von Abschn. II als bloße Rechtsfolgenverweisung vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 -).

    Der Normgeber der Allgemeinverbindlicherklärung hat den Bereich der Fertigbauarbeiten ausführenden Betriebe für so bedeutsam gehalten, dass hier auch Neugründungen im Fall einer zeitnahen Mitgliedschaft in einem baufremden Verband aus der Allgemeinverbindlicherklärung herausfallen sollen (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 -).

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der

    Diese Auslegung entspricht dem Sinn und Zweck einer Einschränkung der AVE, Tarifkonkurrenzen zu vermeiden oder sie aufzulösen (vgl. BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 17, NZA-RR 2011, 89; 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 - zu II 2 c cc der Gründe) .
  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 386/07

    Einschränkung der AVE des VTV

    bb) Für die Ansicht der ZVK, nur die Mitgliedschaft in einer tariffähigen Vereinigung könne die mittelbare Mitgliedschaft in einem in Abschn. I Abs. 2 Buchst. a Satz 1 der Einschränkungsklauseln aufgeführten Verband wirksam vermitteln, spricht, dass die Einschränkung der AVE Tarifkonkurrenzen vermeiden will (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 10 AZR 301/06 - EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 130; 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 - 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 -).
  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 523/09

    Einschränkung der AVE - Holz-Kunststoff

    c) Diese Auslegung entspricht dem Sinn und Zweck einer AVE, Tarifkonkurrenzen zu vermeiden oder sie aufzulösen (vgl. zu Abschn. II der Einschränkungen der AVE vom 17. Januar 2000 Senat 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 - zu II 2 c cc der Gründe) .
  • BAG, 16.11.2022 - 10 AZR 458/21

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Herstellen von Fertigbauteilen -

    Der Zweck dieser Einschränkung der AVE besteht somit erkennbar darin, Tarifkonkurrenzen zu vermeiden oder sie aufzulösen (vgl. BAG 29. September 2010 - 10 AZR 523/09 - Rn. 17; 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 - zu II 2 c cc der Gründe) .
  • LAG Hessen, 16.02.2007 - 10 Sa 90/06

    Tarifauslegung - Zur Anwendung einer Einschränkung der

    Diese Vorschrift ist so zu verstehen, dass die Betriebe ein Jahr nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Allgemeinverbindlicherklärung erfasst werden, wenn sie bis dahin keine Mitgliedschaft in einem der genannten Verbände erworben haben (BAG 23.06.2004 - 10 AZR 470/03 - Juris).
  • LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16

    1. Ein Betrieb, der Fertiggaragen aus Beton herstellt und montiert, fällt bei

    a) Die Beklagte unterfällt zunächst aber nicht der Ausnahmebestimmung nach der Anlage 37 zu § 10 SokaSiG unter Abs. 3. Die Vorschrift ist so auszulegen, dass die Betriebe, die Fertigbauarbeiten erbringen, Mitglied in einem der in dem Abs. 2 genannten Verbänden binnen eines Jahres seit ihrer Aufnahme der Betriebstätigkeit geworden sein müssen (vgl. BAG 20. Juni 2007 - 10 AZR 302/06 - Rn. 19, AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Holz; BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 470/03 - Rn. 30, Juris; Hess. LAG 16. Februar 2007 - 10 Sa 90/06 ) .
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