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Rechtsprechung
   BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01   

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https://dejure.org/2002,836
BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01 (https://dejure.org/2002,836)
BAG, Entscheidung vom 10.09.2002 - 3 AZR 635/01 (https://dejure.org/2002,836)
BAG, Entscheidung vom 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 (https://dejure.org/2002,836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf betriebliche Versorgungsleistungen ; Inbezugnahme außerhalb eines Arbeitsvertrages liegender Regelwerke; Vertrauensschutz beim Eingriff in Versorgungszusagen; Vorliegen triftiger Gründe bezüglich des Eingriffs in eine erdiente Dynamik; Zweck einer erdienten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 (Ablösung) § 2 Abs. 1, 5 §§ 7 16
    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsverfassungsrecht - Verschlechterung einer Unterstützungskassen-Versorgung: zweistufige Mitbestimmung bei der Änderung einer Unterstützungskassen-Richtlinie; Anwendung der richterrechtlich entwickelten Rechtskontrolle auf ablösende ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterstützungskasse: Zulässige verschlechternde Neuregelung der Versorgung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 231 (Ls.)
  • BB 2003, 2749
  • DB 2003, 1525
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Werden außerhalb des Arbeitsvertrages liegende Regelwerke wie Richtlinien einer Unterstützungskasse ausdrücklich oder stillschweigend in Bezug genommen, liegt hierin üblicherweise und regelmäßig keine statische, sondern eine dynamische Verweisung auf die Richtlinien in ihrer jeweiligen Fassung (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 1 der Gründe mwN).

    Das Vertrauen der Arbeitnehmer in den Fortbestand der bisherigen Regelung darf nicht über Gebühr beeinträchtigt werden (ständige Rechtsprechung, zB 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 337 f.; 22. Mai 1990 - 3 AZR 128/89 - BAGE 65, 157, 161; BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 1 der Gründe mwN).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2001 (- 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 2 a der Gründe) entschieden hat, kann ein Versorgungsbesitzstand, in den nur aus zwingendem Grund eingegriffen werden kann, nur erworben werden, wenn der Arbeitnehmer Beschäftigungszeiten im schützenswerten Vertrauen auf den ungeschmälerten Fortbestand der bisherigen Versorgungszusage zurücklegt.

    Hierfür bedarf es einer sachkundig erstellten Prognose auf der Grundlage der Entwicklung bis zum Ablösungsstichtag (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 3 b aa der Gründe mwN).

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    c) In seinem Urteil vom 17. November 1992 (- 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372) hat der Senat deshalb auch bei der verschlechternden Neuregelung einer Unterstützungskassen-Versorgung in einem Übergangsfall - allerdings ohne nähere Begründung - sein dreistufiges Prüfungsschema angewendet.

    Der Senat hat lediglich die bereits zuvor mehrfach angesprochenen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit näher konkretisiert und für die Praxis handhabbar gemacht (11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - BAGE 66, 39, 43 f.; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372, 380).

    Mit einer Anwendung der konkretisierten Eingriffsregeln auf einen Ablösungsvorgang im Jahre 1985 ist damit keine rechtsstaatswidrige Rückwirkung grundlegend neuen Rechts verbunden (BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - aaO).

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Diese Rechtsprechung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt (19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196, zu C II 1 der Gründe; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12).

    a) In seinen Beschlüssen vom 19. Oktober 1983 (- 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196), 14. Januar 1987 (- 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129) und vom 16. Februar 1987 (- 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Versorgungsfällen, die zwar unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes eingetreten seien, deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen aber vor Inkrafttreten des Gesetzes gelegt worden seien, setze nicht notwendig eine wirtschaftliche Notlage im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF voraus.

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Diese Rechtsprechung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt (19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196, zu C II 1 der Gründe; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12).

    a) In seinen Beschlüssen vom 19. Oktober 1983 (- 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196), 14. Januar 1987 (- 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129) und vom 16. Februar 1987 (- 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Versorgungsfällen, die zwar unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes eingetreten seien, deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen aber vor Inkrafttreten des Gesetzes gelegt worden seien, setze nicht notwendig eine wirtschaftliche Notlage im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF voraus.

  • BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 38/95

    Betriebliche Altersversorgung: Änderung von Versorgungsrichtlinien

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    In seinem Beschluß vom 27. August 1996 (- 3 ABR 38/95 - nv.), in dem es im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens um die Wirksamkeit der Ablösung der RL 75 durch die RL 85 ging, hat der Senat im einzelnen ausgeführt, daß die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Trägerunternehmen bei der ablösenden Neuregelung gewahrt worden sind.

    Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits sind den Ausführungen des Senats im Beschluß vom 27. August 1996 (- 3 ABR 38/95 - nv.) nicht entgegengetreten.

  • BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 957/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Diese Rechtsprechung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt (19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196, zu C II 1 der Gründe; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12).

    a) In seinen Beschlüssen vom 19. Oktober 1983 (- 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196), 14. Januar 1987 (- 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129) und vom 16. Februar 1987 (- 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Versorgungsfällen, die zwar unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes eingetreten seien, deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen aber vor Inkrafttreten des Gesetzes gelegt worden seien, setze nicht notwendig eine wirtschaftliche Notlage im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF voraus.

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Sie wurde erstmals im Urteil vom 17. April 1985 (- 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57) entwickelt.
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2001 (- 3 AZR 128/01 - DB 2003, 214) im einzelnen begründet, warum eine solche ergebnisbezogene Betrachtung geboten ist:.
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 18. September 2001 (- 3 AZR 728/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31, zu II 2 c bb (2) (c) der Gründe) noch einmal klargestellt.
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
    Das Vertrauen der Arbeitnehmer in den Fortbestand der bisherigen Regelung darf nicht über Gebühr beeinträchtigt werden (ständige Rechtsprechung, zB 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 337 f.; 22. Mai 1990 - 3 AZR 128/89 - BAGE 65, 157, 161; BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

  • BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89

    Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung

  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/00

    Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Dadurch könnte sie aus der Rentengruppe 8 nach dem in Bezug genommenen Anhang 1 zur GBV T 1992 herausgewachsen sein (vgl. BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - Rn. 70, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34) .
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt (vgl. BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu I 1 a der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34; 31. Juli 2007 - 3 AZR 373/06 - Rn. 24, BAGE 123, 307).

    Arbeitnehmer, denen eine Altersversorgung über eine Unterstützungskasse zugesagt wird, müssen aufgrund des typischen Ausschlusses eines Rechtsanspruchs (vgl. § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG iVm. § 2 Nr. 4 Satzung 1975), der in der ständigen - vom Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligten - Rechtsprechung des Senats dahin verstanden wird, dass der Versorgungsanspruch unter dem Vorbehalt eines Widerrufs aus sachlichem Grund steht (vgl. BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu I 1 a der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34), stets mit einer Abänderung der Versorgungsordnung rechnen (vgl. BAG 15. November 2005 - 3 AZR 481/04 - Rn. 14, DB 2006, 1016).

    Dabei unterscheidet der Senat zwischen dem bereits erdienten Teilbetrag, der erdienten Dynamik und den nicht erdienten Zuwächsen: Je nachdem, ob die Neuregelung in bereits erdiente Besitzstände, in eine erdiente Dynamik oder in die eingeräumte Möglichkeit, noch dienstzeitabhängige Zuwächse zu erdienen, eingreifen will, bedarf es zu deren Rechtfertigung zwingender, triftiger oder sachlich-proportionaler Eingriffsgründe (vgl. 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 100, 76; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 100, 105; 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34; 19. April 2005 - 3 AZR 468/04 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 43; 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 25, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 53).

    Es kann offenbleiben, ob und inwieweit auch nichtwirtschaftliche Gründe - wie zB das von der Beklagten angeführte Vereinheitlichungsinteresse - einen verschlechternden Eingriff in künftige Zuwächse durch den Übergang zu einem besser kalkulierbaren System mit geringerem Versorgungsaufwand rechtfertigen können (vgl. BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - zu III 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34 zum Übergang von einem Gesamtversorgungs- auf ein Festbetragssystem unter Verringerung des Versorgungsaufwandes).

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Es kann erwartet werden, dass die Beklagte als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts auch auf der Grundlage einer nur feststellenden gerichtlichen Entscheidung eine Neubewertung der Rentenanwartschaft vornehmen wird (vgl. BAG DB 2003, 1525 unter III 3 c).

    In noch nicht erdiente künftige Zuwächse kann aus sachlich-proportionalen Gründen eingegriffen werden; d.h., die Eingriffe dürfen nicht willkürlich sein und müssen erkennen lassen, welche Umstände und Erwägungen zur Änderung der Versorgungszusage Anlass gegeben haben (st. Rspr., vgl. BAGE 83, 293 unter II 2 b und BAGE 100, 76 unter II 1, BAG DB 2003, 1525 unter II 1, jeweils m.w.N.).

    Zum Beleg hinreichend triftiger Gründe bedarf es einer sachkundig erstellten Prognose auf der Grundlage der Entwicklung bis zum Ablösungsstichtag (BAG DB 2003, 1525 unter III 3 d aa; BAG 100, 76 unter II 3 b aa).

    Darüber hinaus kann die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in einen bereits erdienten Besitzstand nur abschließend gewürdigt werden, wenn hinreichend deutlich wird, warum ein etwaiges Sanierungsziel nicht auch unter Schonung der besonders geschützten Rechtsposition der erdienten Besitzstände durch die Festlegung geringerer Steigerungssätze für die Zukunft oder auf andere Weise hätte erreicht werden können (BAG DB 2003, 1525 unter III 3 d bb).

    Dabei ist neben der eingetretenen Entwicklung bei den Versicherten- und Rentnerbeständen auch die Erzwingung nicht vorgesehener Versorgungsleistungen durch gerichtliche Entscheidungen wie etwa zur Anrechnung von Vordienstzeiten ein wesentlicher Grund für die Rechtfertigung von Eingriffen in Versorgungsbesitzstände (vgl. BAG DB 2003, 1525 unter III 3 d bb).

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Rechtsprechung
   BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 648/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3438
BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 648/01 (https://dejure.org/2003,3438)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2003 - 7 AZR 648/01 (https://dejure.org/2003,3438)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 (https://dejure.org/2003,3438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragsverlängerung ohne Verstoß gegen Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 BeschFG 1996; Anforderung an die Änderung von Arbeitsbedingungen in einem laufenden befristeten Arbeitsverhältnis; Voraussetzungen zur Verlängerung eines befristeten Arbeisverhältnis; Voraussetzungen ...

  • rechtsportal.de

    BeschFG (1996) § 1 Abs. 1, 3
    Befristungsrecht - Befristeter Arbeitsvertrag; Vertragsverlängerung ohne Verstoß gegen Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 BeschFG 1996

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 648/01
    Wegen des fehlenden Zitiergebots in § 1 BeschFG 1996 reicht es aber für die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1 Satz 1 BeschFG 1996 aus, wenn dessen Voraussetzungen bei Vertragsschluß objektiv vorliegen und die in § 1 Abs. 3 BeschFG 1996 normierten Ausnahmen nicht eingreifen (BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 648/01
    Die wirksame Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags setzt voraus, daß sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4, zu III 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 648/01
    Handelt es sich bei dem der Befristungskontrolle unterliegenden Zeitvertrag um einen Verlängerungsvertrag iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1996, kommt es für die Prüfung des Anschlußverbots auf den Vertrag an, der dem auf das BeschFG 1996 gestützten und höchstens dreimal verlängerten Zeitvertrag vorausgeht (BAG 25. Oktober 2000 - 7 AZR 483/99 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 6 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 22, zu B II 1 b der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 - BAGE 95, 250 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 5, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 546/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 648/01
    Handelt es sich bei dem der Befristungskontrolle unterliegenden Zeitvertrag um einen Verlängerungsvertrag iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1996, kommt es für die Prüfung des Anschlußverbots auf den Vertrag an, der dem auf das BeschFG 1996 gestützten und höchstens dreimal verlängerten Zeitvertrag vorausgeht (BAG 25. Oktober 2000 - 7 AZR 483/99 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 6 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 22, zu B II 1 b der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 - BAGE 95, 250 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 5, zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Thüringen, 11.10.2001 - 2 Sa 136/01
    Auszug aus BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 648/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 2001 - 2 Sa 136/01 - aufgehoben.
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 178/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Anschlussverbot

    Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (st. Rspr., vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 -, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 -, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 19, zu III 1 der Gründe).

    Handelt es sich bei dem der Befristungskontrolle unterliegenden Zeitvertrag um einen Verlängerungsvertrag iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, kommt es für die Prüfung des Anschlussverbots auf den Vertrag an, der dem auf § 14 Abs. 2 TzBfG gestützten und höchstens dreimal verlängerten Zeitvertrag vorausgeht (vgl. zur Vorgängerregelung in § 1 BeschFG 1996: BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 2 a der Gründe).

    Eine derartige Vereinbarung unterliegt nicht der Befristungskontrolle (vgl. etwa BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 -, zu 2 b der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - 19. Februar 2003 - 7 AZR 2/02 -, zu III der Gründe; 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    a) Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. TzBfG setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags schriftlich vereinbart und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (vgl. 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 22 = EzA TzBfG § 14 Nr. 26, zu I 1 a der Gründe; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 19 = EzA TzBfG § 14 Nr. 23, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 19, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 19, zu III 1 der Gründe).

    Sie enthält keine erneute, die bereits bestehende Befristungsabrede ablösende Befristung, die ihrerseits auf ihre Wirksamkeit überprüft werden könnte (vgl. etwa 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - aaO, zu I 1 c cc [1] der Gründe; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - aaO, zu 2 b der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - aaO, zu I der Gründe; 19. Februar 2003 - 7 AZR 2/02 -, zu III der Gründe; 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

    Anderenfalls liegt bei der Vereinbarung von gegenüber dem Ausgangsvertrag geänderten Arbeitsbedingungen keine Verlängerung vor, sondern der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, der nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG nur mit Sachgrund zulässig ist (vgl. BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 33; 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 22 = EzA TzBfG § 14 Nr. 26, zu I 1 a der Gründe; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 19 = EzA TzBfG § 14 Nr. 23, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 19, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 19, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 31/05

    Befristung ohne Sachgrund - Verlängerung - Anschlussverbot

    Vereinbaren die Parteien während der Dauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags unter Beibehaltung der Vertragslaufzeit eine Änderung der Arbeitsbedingungen, unterliegt diese Vereinbarung nicht der Befristungskontrolle, weil die Vereinbarung keine neue Befristungsabrede enthält (BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 -, zu I der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 und Abs. 3 BeschFG 1996: BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 2 b der Gründe; 19. Februar 2003 - 7 AZR 2/02 -, zu III der Gründe).

    Eine solche Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Befristung (BAG 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - 19. Februar 2003 - 7 AZR 2/02 -, zu III der Gründe; 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06

    Anspruch auf Weihnachtsgeld

    Auch eine Verlängerung nach letztgenannter Bestimmung setzte voraus, dass nur die Vertragslaufzeit geändert wurde (BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -).
  • LAG Hamm, 07.12.2004 - 19 Sa 1529/04

    Befristungsverlängerung wird jedenfalls nicht durch eine nachfolgende

    Dies bedeutet u.a., dass eine Verlängerung der ersten Befristung nur zulässig ist, wenn die erste Befristung wirksam war, insbesondere vor Vereinbarung der ersten Befristung der Arbeitnehmer nicht bereits bei dem Arbeitgeber beschäftigt war (vgl. zur entsprechenden Regelung des § 1 BeschFG 1996, BAG, Urteil vom 19.02.2003 - 7 AZR 648/01 -, veröffentlicht in Juris und hinsichtlich des Leitsatzes in NZA 2004, 231) und wenn die Verlängerung spätestens bei Ablauf der ersten Befristung vereinbart wurde und damit der Arbeitnehmer zumindest bei Ablauf der ersten Befristung nicht mehr im Ungewissen war, ob es zu einer Verlängerung des Arbeitsvertrages kommt.

    Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.02.03 - 7 AZR 648/01- (veröffentlicht in Juris) selbst in einem Fall, in dem der Arbeitgeber die Verlängerung erst nach Einigung über die Änderung der Arbeitsbedingungen mit der Arbeitnehmerin vereinbart hat, die Befristung für wirksam gehalten insbesondere mit der Begründung, dass ein Änderungsvertrag hinsichtlich Tätigkeit und Vergütungsgruppe innerhalb der festgelegten Befristungsdauer nicht gegen das Anschlussverbot in § 1 Abs. 3 BeschFArbRG idF vom 25.09.1996 verstoße und eine Befristungskontrolle gemäß der Regelung des § 1 Abs. 1 und 3 BeschFG 1996 nur stattfinde, wenn mit dem Änderungsvertrag die Laufzeit des bisherigen Vertrages verändert werde (so auch ErfK/ Müller-Glöge, RN 118; differenzierend je nach Art und Zeitpunkt der Vertragsänderung KR-Lippke, 7. Auflage, § 14 TzBfG RN 293f).

  • LAG Hamm, 17.02.2005 - 8 Sa 1931/04

    Befristung, sachgrundlose Befristung, Verlängerung, Anschlussverbot, Änderung des

    Eine derartige Vertragsgestaltung sei aber auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 19.02.2003 - 7 AZR 648/01) als unbedenklich anzusehen.

    (2) Nach der weiteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.02.2003 - 7 AZR 648/01 - juris) sollen die dargestellten Grundsätze allerdings allein für den Fall Anwendung finden, dass die Vertragsänderung zeitgleich mit einer Vertragsverlängerung erfolgt.

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 770/05

    Zuwendung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Die Verlängerung eines Vertrages ist nur während seiner Laufzeit möglich, an- 16 dernfalls liegt der Neuabschluss eines befristeten Vertrages vor (st. Rspr., vgl. BAG 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - EzA TzBfG § 14 Nr. 26, zu I 1 a der Gründe; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - EzA TzBfG § 14 Nr. 23, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 19, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255, 259).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 286/04

    Befristung - Verlängerung - Änderungsvertrag

    Es handelt sich deshalb um die vereinbarte Änderung von Arbeitsbedingungen im laufenden Arbeitsverhältnis, die nicht der Befristungskontrolle unterliegt (vgl. zu § 1 Abs. 1 und Abs. 3 BeschFG 1996: BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 2 b der Gründe; 19. Februar 2003 - 7 AZR 2/02 -, zu III der Gründe).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 715/05

    Bezugnahme auf Zuwendungs-TV

    Die Verlängerung eines Vertrages ist nur während seiner Laufzeit möglich, andernfalls liegt der Neuabschluss eines befristeten Vertrages vor (st. Rspr., vgl. BAG 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - EzA TzBfG § 14 Nr. 26, zu I 1 a der Gründe; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - EzA TzBfG § 14 Nr. 23, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 19, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255, 259).
  • LAG Hamm, 30.11.2005 - 14 Sa 1717/05

    sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag, Verlängerung

  • LAG Baden-Württemberg, 19.05.2006 - 2 Sa 1/06

    Anschlussbefristung - Verlängerung der Arbeitszeit - Wunsch der Arbeitnehmerin

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 496/05

    Bezugnahme auf Zuwendungs-TV

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2013 - 6 Sa 346/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, sachgrundlos, Befristungsabrede,

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Rechtsprechung
   BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5296
BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 (https://dejure.org/2003,5296)
BAG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 (https://dejure.org/2003,5296)
BAG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 2 AZR 232/02 (https://dejure.org/2003,5296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung eines angestellten Lehramtsreferendars wegen fachlicher und pädagogischer Defizite

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen (Lehramts-Referendariat); Fehlende Möglichkeit der selbstständigen Unterrichtserteilung aufgrund von erheblichen Defiziten in fachlicher und ...

  • rechtsportal.de

    Kündigung - Außerordentliche Kündigung eines angestellten Studienreferendars für das höhere Lehramt an einer sächsischen Berufsschule wegen fachlicher und pädagogischer Leistungsdefizite

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 231 (Ls.)
  • JR 2004, 131
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 142/76

    Kündigung eines Lehrers - Wiedereinstellungsanspruch - Eignung - Befähigung -

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    a) Im Ansatz zutreffend ist es davon ausgegangen, der beklagte Freistaat könne seinen Vorbereitungsdienst für Studienreferendare für das höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen sowohl öffentlich-rechtlich im Rahmen eines Beamtenverhältnisses (Beamter auf Widerruf) als auch privatrechtlich in einem arbeitsrechtlichen und nicht dem Berufsbildungsgesetz unterliegenden Ausbildungsverhältnis ausgestalten (BAG 20. Juli 1977 - 4 AZR 142/76 - BAGE 29, 247, 253 f.; 28. Juni 1989 - 5 AZR 274/88 - BAGE 62, 210, 213 f.).

    Deshalb ist der Vorbereitungsdienst auch Ausbildungsstätte iSd. Art. 12 Abs. 1 GG, was bei der Würdigung einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung angemessen mitberücksichtigt werden muß (BAG 20. Juli 1977 aaO; BVerwG 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267, 270).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Von der Fortführung des Vorbereitungsdienstes hängt es ab, ob er den gewählten Beruf überhaupt noch ergreifen kann (BVerfG 17. April 1991 - 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 ff.).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr., vgl. ua. BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 98; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Unabhängig davon wäre die Vereinbarung von absoluten wichtigen Kündigungsgründen in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis auch unwirksam (st. Rspr. des Senats, beispielsweise 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309; 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP BGB § 626 Nr. 87 = EzA BGB § 626 Nr. 95).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Deshalb ist der Vorbereitungsdienst auch Ausbildungsstätte iSd. Art. 12 Abs. 1 GG, was bei der Würdigung einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung angemessen mitberücksichtigt werden muß (BAG 20. Juli 1977 aaO; BVerwG 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267, 270).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Rspr., vgl. ua. BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 98; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96

    Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Dienstliche Beurteilungen von Angestellten sind im arbeitsgerichtlichen Verfahren durchaus - eingeschränkt - überprüfbar (vgl. beispielsweise BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 - EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106).
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Unabhängig davon wäre die Vereinbarung von absoluten wichtigen Kündigungsgründen in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis auch unwirksam (st. Rspr. des Senats, beispielsweise 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309; 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP BGB § 626 Nr. 87 = EzA BGB § 626 Nr. 95).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 208/00

    Personalakte - Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    Dienstliche Beurteilungen von Angestellten sind im arbeitsgerichtlichen Verfahren durchaus - eingeschränkt - überprüfbar (vgl. beispielsweise BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 - EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106).
  • BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 274/88

    Rechtsweg für ausländische Rechtsreferendare - Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
    a) Im Ansatz zutreffend ist es davon ausgegangen, der beklagte Freistaat könne seinen Vorbereitungsdienst für Studienreferendare für das höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen sowohl öffentlich-rechtlich im Rahmen eines Beamtenverhältnisses (Beamter auf Widerruf) als auch privatrechtlich in einem arbeitsrechtlichen und nicht dem Berufsbildungsgesetz unterliegenden Ausbildungsverhältnis ausgestalten (BAG 20. Juli 1977 - 4 AZR 142/76 - BAGE 29, 247, 253 f.; 28. Juni 1989 - 5 AZR 274/88 - BAGE 62, 210, 213 f.).
  • LAG Sachsen, 15.01.2002 - 5 Sa 735/01
  • ArbG Düsseldorf, 24.02.2022 - 10 Ca 4119/21

    Fristlose Kündigungen einer Sixt-Mitarbeiterin unwirksam

    Sie würden entgegen der gesetzlichen Regel zu einer Kündigung ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls führen (vgl. BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - Rn. 41 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06

    Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis

    Denn stets ist zu prüfen, ob nicht u. a. mit der Wiederherstellung der Eignung gerechnet werden kann oder ob nicht andere mildere Mittel möglich sind (BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 2; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl. 2005, Rdn. 746; vgl. auch schon BAG 13.04.1989 - 2 AZR 444/88 - EzAÜG § 626 BGB Nr. 3).
  • ArbG München, 13.07.2010 - 14 Ca 17608/09

    Feststellung der Unwirksamkeit zweier außerordentlicher fristloser Kündigungen

    Ist die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen, wird es dem Arbeitgeber regelmäßig zumutbar sein, das Arbeitsverhältnis für die Dauer der Kündigungsfrist fortzusetzen (vgl. BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02, zitiert nach juris).

    Grundsätzlich sind Schlechtleistungen nur ausnahmsweise geeignet, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB zu rechtfertigen, weil stets zu prüfen ist, ob nicht unter anderem mit der Wiederherstellung der Eignung gerechnet werden kann oder ob nicht andere mildere Mittel möglich sind (vgl. BAG 06.03.2003, a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 3 Sa 133/09

    Erkrankung als personenbedingter Kündigungsgrund; Unzulässigkeit der Vereinbarung

    Die Vereinbarung von absoluten wichtigen Kündigungsgründen in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes unwirksam, da die gesetzliche Ausgestaltung des § 626 Abs. 1 BGB die Anerkennung sogenannter absoluter Kündigungsgründe verbietet (BAG vom 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - zitiert nach Juris, Rz. 41 m w. N.).

    b) Im Übrigen scheitert die Wirksamkeit dieser Kündigung ebenfalls an der bereits zitierten ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach absolute Kündigungsgründe nicht wirksam vereinbart werden können (vgl. nur BAG vom 06.03.2003 -Az.: 2 AZR 232/02 -zitiert nach Juris, Rz. 41).

  • LAG Köln, 15.05.2006 - 14 (12) Sa 43/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung

    Ohne einschlägige Abmahnungen kommt daher eine Kündigung, zumal eine außerordentliche Kündigung, nicht in Betracht, zumal bei Schlechtleistungen oder Leistungsdefiziten - nach Abmahnung - die ordentlichen Kündigung der Regelfall ist, siehe BAG Urteil vom 6.3.2003 - 2 AZR 232/02 -, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 2.
  • ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1765/21
    Sie würden entgegen der gesetzlichen Regel zu einer Kündigung ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls führen (vgl. BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - Rn. 41 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20

    Unwirksame Versetzung - Zustimmung des Betriebsrats - "überflüssige"

    Einzelvertragliche Regelungen, nach denen bestimmte Gründe eine Kündigung stets rechtfertigen sollen, sind für die Arbeitsgerichte nicht bindend, denn sie würden entgegen der gesetzlichen Regel zu einer Kündigung ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls führen (vgl. BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - Rn. 41 mwN).
  • ArbG Düsseldorf, 07.09.2021 - 5 Ca 1874/21
    Sie würden entgegen der gesetzlichen Regel zu einer Kündigung ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls führen (vgl. BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - Rn. 41 mwN).
  • ArbG Hamburg, 06.04.2022 - 16 Ca 20/22

    Betriebsbedingte außerordentliche Kündigung - soziale Auslauffrist

    Sie würden entgegen der gesetzlichen Regel zu einer Kündigung ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls führen (vgl. BAG, Urteil vom 06.03.2003 - 2 AZR 232/02, NJOZ 2004, 520).
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