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   BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04   

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https://dejure.org/2005,981
BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04 (https://dejure.org/2005,981)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2005 - 2 AZR 193/04 (https://dejure.org/2005,981)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 193/04 (https://dejure.org/2005,981)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ordnungsgemäßheit einer Betriebsratsanhörung im Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Darlegungslast und Beweislast in diesem Punkt; Voraussetzungen der Zulässigkeit der Erklärung mit Nichtwissen; Zurückweisung von nachträglichem ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsratsanhörung - Kündigung in der Wartezeit

  • Judicialis

    ZPO § 138; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Kündigung; Prozessrecht - Ordentliche Kündigung während der Probezeit/Wartezeit; Anhörung des Betriebsrats; Zulässiges Bestreiten des Arbeitnehmers mit Nichtwissen bei Kenntnis eines detaillierten Anhörungsbogens mit Datum und Unterschrift?; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3168 (Ls.)
  • NZA 2005, 1233
  • AnwBl 2006, 15
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04
    b) Hinsichtlich der iSd. § 102 BetrVG ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats gilt eine abgestufte Darlegungslast (BAG 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BetrVG § 626 nF Nr. 179).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2004 - 12 Sa 92/03

    Bestreiten der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats mit Nichtwissen

    Auszug aus BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 31. März 2004 - 12 Sa 92/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Dies erfordert gegebenenfalls einen ergänzenden Sachvortrag des Arbeitgebers und ermöglicht eine Beweiserhebung durch das Gericht über die tatsächlich streitigen Tatsachen BAG, Urteil vom 23. Mai 2005 - 2 AZR 193/04, Rn. 13 mwN, juris).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Hierüber hätte sich der Kläger nach § 138 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO im Einzelnen erklären müssen (vgl. BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 193/04 - zu II 1 b der Gründe, AP ZPO § 138 Nr. 11 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 12) .
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Erst wenn er dem nachgekommen ist und eine ordnungsgemäße Beteiligung des zuständigen Personalrats schlüssig aufgezeigt hat, kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer diesem Vorbringen iSv. § 138 Abs. 2 ZPO ausreichend entgegengetreten ist, insbesondere deutlich gemacht hat, welche Angaben des Arbeitgebers er weiterhin (mit Nichtwissen, § 138 Abs. 4 ZPO)  bestreitet (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 193/04 - zu II 1 b der Gründe, AP ZPO § 138 Nr. 11 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 12; 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - aaO; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB § 626 nF Nr. 179) .
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