Rechtsprechung
BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
- openjur.de
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung nach Einsparungen von Stellen durch den Haushaltssatzungsgeber in einer Gemeinde oder Stadt; Entscheidungsspielraum des öffentlichen Arbeitgebers bei Personalabbau; Entfallen des Beschäftigungsbedarfs für den gekündigten ...
- Judicialis
KSchG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Kündigung; Personalvertretungsrecht - Betriebsbedingte ordentliche Kündigung im öffentlichen Dienst; Abbau von Stellen für Erzieherinnen in städtischen Kindertagesstätten nach Geburtenrückgang und Änderung des Betreuungsanspruchs und des ...
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebsbedingte ordentliche Kündigung: Sozialauswahl nach einem Punktesystem des Arbeitgebers ? Bildung von Altersgruppen ? Ungleich große Altersgruppen als Folge gesetzlicher Regelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mit welchen Arbeitnehmern ist bei betriebsbedingten Kündigungen die Sozialauswahl durchzuführen?
Verfahrensgang
- ArbG Halle, 08.03.2004 - 2 Ca 3160/03
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.07.2005 - 10 (8) Sa 333/04
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05
Papierfundstellen
- NJW 2007, 460 (Ls.)
- NZA 2007, 139
- DB 2006, 2823
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (23)
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99
Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur
Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05
Deshalb ist die Klägerin mit diesem Personenkreis nicht vergleichbar (vgl. BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306).Ohne die Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG ließe sich daher bei der Kündigung eines erheblichen Teils der Arbeitnehmer eine den berechtigten betrieblichen Interessen zuwiderlaufende Überalterung der Belegschaft kaum vermeiden (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306).
Schon zu der bis 30. September 1996 geltenden Fassung des Kündigungsschutzgesetzes wurde mit überzeugenden Argumenten vertreten, die Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur könne je nach den Umständen einer Auswahl allein nach sozialen Gesichtspunkten entgegenstehen (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306 mwN).
Ein solches berechtigtes betriebliches Bedürfnis kann auch die Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur sein, wenn insbesondere bei einer Massenentlassung die Gefahr besteht, dass es durch eine Auswahl allein nach sozialen Gesichtspunkten zu erheblichen Verschiebungen in der Altersstruktur des Betriebes kommt, die im betrieblichen Interesse nicht hinnehmbar sind (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - aaO).
Wie der Senat schon entschieden hat, würde bei einer derart einschneidenden Personalkürzung wie der vorliegenden eine Auswahl allein nach sozialen Gesichtspunkten zu dem kaum mehr tragbaren Ergebnis führen, dass in den Kindereinrichtungen nach erfolgter Massenentlassung überwiegend nur noch Erziehungspersonal kurz vor der Pensionierung beschäftigt würde, das dann absehbar in verhältnismäßig kurzer Zeit zu einem erheblichen Teil durch Berufsanfängerinnen ersetzt werden müsste (23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306).
Dies setzt die konkrete Darlegung voraus, welche persönlichen Umstände der Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat, dass die Nichtberücksichtigung der konkreten Umstände insgesamt dazu führt, dass die Sozialdaten des betreffenden Arbeitnehmers nicht mehr hinreichend berücksichtigt sind, und dass der betreffende Arbeitnehmer durch diesen Fehler der Sozialauswahl überhaupt im Hinblick auf andere Arbeitnehmer, die er konkret benannt hat und die an seiner Stelle hätten entlassen werden müssen, beschwert ist (vgl. BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 -BAGE 96, 306).
- BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05
Im öffentlichen Dienst kann eine vergleichbare Entscheidung darin liegen, dass in einem Haushaltsplan eine konkrete Stelle gestrichen (BAG 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245; 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 -BAGE 30, 272; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18), ein auf einen konkreten Termin bezogener sog. kw-Vermerk angebracht (BAG 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104) oder aus einem Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird (…BAG 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - aaO; zusammenfassend zuletzt 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - BAGE 112, 361).Der Arbeitgeber kann grundsätzlich sowohl das Arbeitsvolumen (Menge der zu erledigenden Arbeit) als auch das diesem zugeordnete Arbeitskraftvolumen (Arbeitnehmer-Stunden) und damit auch das Verhältnis dieser beiden Größen zueinander festlegen (BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - aaO).
Wird die Haushaltsstelle gestrichen, so entfällt ohne weiteres das Beschäftigungsbedürfnis für den entsprechenden Bereich (BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - BAGE 112, 361).
Verhindert werden soll zum anderen, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand genutzt wird, um einen Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die arbeitsvertraglichen Inhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (Stichwort: Austauschkündigung) (BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - BAGE 112, 361; 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31).
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05
Die Zweckmäßigkeit dieser Entscheidungen ist von den Arbeitsgerichten nur begrenzt nachprüfbar, nämlich darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber regelmäßig in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich der organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79 sowie 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
- BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04
Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie
Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05
Es trifft zwar zu, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 43) ein Punkteschema für die soziale Auswahl auch dann eine nach § 95 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie darstellt, wenn es der Arbeitgeber nicht generell auf alle künftigen betriebsbedingten Kündigungen, sondern nur auf konkret bevorstehende Kündigungen anwenden will.Ein solcher Mitbestimmungsverstoß hat zur Folge, dass die zuständige Personalvertretung gegenüber dem Arbeitgeber die Beseitigung des mitbestimmungswidrigen Verhaltens ggf. gerichtlich durchsetzen kann oder zumindest einen entsprechenden Feststellungsanspruch geltend machen kann (vgl. zum Unterlassungsanspruch nach dem BetrVG: BAG 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 43 zu § 95 Abs. 1 BetrVG).
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05
Zum Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers gehört dabei auch die Befugnis, die Zahl der Arbeitskräfte zu bestimmen, mit denen eine Arbeitsaufgabe in der Dienstelle - zukünftig - erledigt werden soll (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - BAGE 88, 363; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61;… KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 561 mwN).Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber regelmäßig in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich der organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79 sowie 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung
Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05
Verhindert werden soll zum anderen, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand genutzt wird, um einen Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die arbeitsvertraglichen Inhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (Stichwort: Austauschkündigung) (BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - BAGE 112, 361; 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31). - BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01
Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05
Der Wertungsspielraum und die Möglichkeit, durch eine "Handsteuerung" in Form einer Einzelfallabwägung zu sachgerechten Lösungen zu kommen, würde durch die Festlegung abstrakter Kriterien in einer mit dem Gesetz nicht zu vereinbarenden Weise eingeschränkt (BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 49). - BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung
Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05
Bei der Frage der ausreichenden Berücksichtigung der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG genannten sozialen Gesichtspunkte handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (Senat 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42). - BAG, 20.04.2005 - 2 AZR 201/04
Altersgruppen bei betriebsbedingter Kündigung
Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05
Wenn der Gesetzgeber in der vom 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2003 gültigen Fassung des Kündigungsschutzgesetzes vom 19. Dezember 1998 die Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur, insbesondere einer ausgewogenen Altersstruktur in § 1 Abs. 3 KSchG nicht mehr ausdrücklich als berechtigtes betriebliches Bedürfnis erwähnt hat, so folgt daraus nicht, dass damit eine Sozialauswahl nach Altersgruppen grundsätzlich unzulässig geworden wäre (BAG 20. April 2005 - 2 AZR 201/04 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 60; vgl. BT-Drucks. 14/45 S. 23). - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche …
Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05
Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber regelmäßig in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich der organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79 sowie 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61). - BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast
- BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97
Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste …
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
Halbierung der Arbeitszeit einer Gleichstellungsbeauftragten im Wege der …
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst
- BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92
Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH
- BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96
Beteiligung des Personalrats vor einer Kündigung nach dem LPVG Rheinland-Pfalz - …
- BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76
Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des …
- BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95
Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer …
- BAG, 28.11.1956 - GS 3/56
Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung
- BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst
- BAG, 06.09.1978 - 4 AZR 84/77
Personalstelle - Haushaltsplan - Ausbringen eines Kw-Vermerks - Dringendes …
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.07.2005 - 10 (8) Sa 333/04
- BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem
Dies führt jedoch mangels einer § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG entsprechenden Norm nicht zur Unwirksamkeit der in Anwendung des - nicht mitbestimmten - Punktesystems ausgesprochenen Kündigung (BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05 -). - BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB
aa) Bei der Frage der ausreichenden Berücksichtigung der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG genannten sozialen Gesichtspunkte handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (Senat 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 69, zu B II 3 a der Gründe; 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42). - BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 Abs. 3 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (Senat 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42; 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 69).
- BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16
Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer …
Öffentliche Betriebe, die keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen, unterfallen hingegen nicht den §§ 17 bis 22 KSchG (…BAG 15. Dezember 2016 - 2 AZR 867/15 - aaO; 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05 - Rn. 63) . - BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 167/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Bildung von …
Das Berufungsurteil kann in dieser Hinsicht vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob es den Inhalt der Norm selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - Rn. 63, BAGE 123, 1; 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05 - zu B II 3 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 69) . - BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18
Einstellungsanspruch - Auswahlentscheidung
Die Beklagte konnte danach grundsätzlich die in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG genannten Kriterien in einem Punkteschema unterschiedlich bewerten (vgl. BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05 - Rn. 60 ff.) . - BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 306/06
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Bei der Frage der ausreichenden Berücksichtigung der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG genannten sozialen Gesichtspunkte handelt es sich genauso wie bei der Frage, ob die Einbeziehung bestimmter Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebs in berechtigtem betrieblichen Interesse liegt (Satz 2 der Norm), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden können, ob das angefochtene Urteil diese Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 Abs. 3 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (Senat 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42; zuletzt 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 69). - BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 443/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
Hinweise des Senats: Parallelsache zu 2 AZR 442/05. - BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie
Ein Punkteschema für die soziale Auswahl ist auch dann eine nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie, wenn der Arbeitgeber es nicht generell auf alle künftigen betriebsbedingten Kündigungen, sondern nur auf konkret bevorstehende Kündigungen anwenden will (vgl. BAG 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 32, BAGE 120, 115; 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05 - Rn. 30; grundlegend 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 115, 239; abl. - LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
Annahmeverzug; Böswilliges Unterlassen von Erwerb durch Nichtabschluss eines …
Auch wenn die unternehmerische Entscheidung selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder Zweckmäßigkeit zu überprüfen ist, so obliegt es den Arbeitsgerichten nachzuprüfen, ob eine unternehmerische Entscheidung überhaupt getroffen wurde und ob sie sich betrieblich dahingehend auswirkt, dass der Beschäftigungsbedarf für den gekündigten Arbeitnehmer entfallen ist (BAG v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).Die Unternehmerentscheidung muss hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") nachvollziehbar durch Tatsachenvortrag verdeutlicht werden (vgl. BAG v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
Verhindert werden soll vielmehr auch, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand genutzt wird, um einen Arbeitnehmer aus dem Betrieb bzw. von seinem bisherigen Arbeitsplatz zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen (BAG v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2010 - 3 Sa 2323/09
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Sozialauswahl - …
- BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 867/15
Kündigung - Beteiligung der Betriebsvertretung
- LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 3 Sa 290/08
Änderungskündigung, betriebsbedingt, Sozialauswahl, Punkteschema, …
- BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 218/06
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl nach Widerspruch des gekündigten …
- BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 817/05
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem
- LAG Baden-Württemberg, 10.04.2008 - 11 Sa 80/07
Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur - Sozialauswahl
- BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 532/05
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl
- BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 813/05
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 506/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 503/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 512/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 504/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 505/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 502/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 814/05
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem
- BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 816/05
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem
- BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 815/05
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 531/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 501/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 537/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2009 - 6 Sa 196/09
Betriebsbedingte Kündigung wegen Umsatzrückgangs - Darlegungslast
- LAG Nürnberg, 01.04.2009 - 1 Sa 564/08
Wirksamkeit der Änderungskündigung eines EDV-Projektleiters - …
- BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 559/05
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 527/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 518/05
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 510/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 530/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 529/05
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 8 Sa 1641/21
Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Berlin-Brandenburg 16 Sa 1586/21 v. …
- ArbG Düsseldorf, 18.10.2021 - 6 Ca 1881/21
Betriebsbedingte Kündigung eines Co-Piloten wegen Flottenverkleinerung - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 Sa 159/17
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Garten- und Friedhofsarbeiters einer …
- LAG Hamm, 07.05.2009 - 8 Sa 1994/08
Betriebsbedingte Kündigung; Kindergarten; Gruppenleiterin; Sozialauswahl; …
- ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06
Betriebsbedingte Kündigung, unterhaltsberechtigte Personen laut Lohnsteuerkarte, …
- LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
- ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07
Überprüfung der bei einer betriebsbedingten Kündigung getroffenen Sozialauswahl …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - 14 Sa 508/07
Zur Berücksichtigung der Rentennähe eines betriebsbedingt zu kündigenden …
- ArbG Düsseldorf, 29.05.2020 - 1 Ca 5532/19
Betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall Beschäftigungsbedarf
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 11.12.2013 - 7 Ca 7266/13
- ArbG Düsseldorf, 31.08.2018 - 14 Ca 766/18
- ArbG Stuttgart, 30.03.2011 - 28 Ca 7258/10
Für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Wegfalls des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2007 - 6 Sa 1114/07
Zu der Gewichtung der Auswahlkriterien im Rahmen der Sozialauswahl bei der …
- ArbG Cottbus, 21.09.2021 - 6 Ca 78/21
Kündigung wegen Flugzeugabbau