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   LAG Niedersachsen, 11.01.1989 - 5 Sa 1345/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4856
LAG Niedersachsen, 11.01.1989 - 5 Sa 1345/88 (https://dejure.org/1989,4856)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.01.1989 - 5 Sa 1345/88 (https://dejure.org/1989,4856)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Januar 1989 - 5 Sa 1345/88 (https://dejure.org/1989,4856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 616 BGB; § 63 HGB; § 133c GewO
    Anstellung eines Lizenzspielers; Krankheitsbedingter Arbeitsausfall bei einem angestellten Fussballspieler; Gewährung von Siegprämien beim Arbeitsausfall eines angestellten Fussballspielers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anstellung eines Lizenzspielers; Krankheitsbedingter Arbeitsausfall bei einem angestellten Fussballspieler; Gewährung von Siegprämien beim Arbeitsausfall eines angestellten Fussballspielers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1758 (Ls.)
  • NZA 1989, 469
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Nürnberg, 28.03.2006 - 7 Sa 405/05

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Profifußballer - Treuwidrige Berufung auf das

    Diese den allgemeinen Beschäftigungsanspruch abbedingende vertragliche Regelung ist im Hinblick auf die Besonderheiten des Profifußballs (Verwirklichung der Vorstellungen des allein verantwortlichen Trainers) zulässig (BAG Urteil vom 22.08.1984, DB 85, 1243; LAG Niedersachsen Urteil vom 11.01.1989, NZA 89, 469; Rybak, a.a.O., S. 148).
  • LAG Niedersachsen, 15.01.1992 - 7 Sa 473/91

    Prämienregelungen bei Fussballspielern; Lohnfortzahlung von Lizenzspielern; Höhe

    Durch Urteil des Landesarbeitsgerichts Miedersachsen vom 11. Januar 1989 (5 Sa 1345/88) wurde das zitierte Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 2. August 1988 abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Ziffer 2 ArbGG zuzulassen, da die Entscheidung von dem Urteil der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11. Januar 1989, 5 Sa 1345/88 , abweicht und die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht.

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