Rechtsprechung
LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Beweisbeschluss - außerordentliche Beschwerde - heimliche Videoüberwachung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Art. 2 Abs. 1 GG, § 355 Abs. 2 ZPO
Beweisbeschluss - außerordentliche Beschwerde - heimliche Videoüberwachung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Beschwerde gegen einen grundsätzlich unanfechtbaren Beweisbeschluss; Fristlose Kündigung eines Flugzeugabfertigers wegen Diebstahls; Rechtmäßigkeit der Anfertigung heimlicher Videoaufnahmen durch den Arbeitgeber zu Beweiszwecken; Anfechtbarkeit des ...
- datenschutz.eu
Zulässige Videoüberwachung am Arbeitsplatz durch Dritte
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1; ZPO § 355 Abs. 2
Unanfechtbarkeit des Beweisbeschlusses - Selbstkorrektur durch Gegenvorstellung - keine Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates der Flughafenbetreiberin bei heimlicher Videoüberwachung des Abfertigungspersonals durch Fluggesellschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- yumpu.com (Leitsatz)
Beweisbeschluss, außerordentliche Beschwerde, Gegenvorstellung, heimliche Videoüberwachung, Art. 2 Abs. 1 GG, § 355 Abs. 2 ZPO
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Beweisverwertung bei Videoüberwachung
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Beweisverwertung bei Videoüberwachung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Heimliche Videoaufnahme als Beweismittel für Diebstahl im Flugzeug zulässig
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 16.09.2005 - 5 Ca 4318/05
- LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05
Papierfundstellen
- NZA-RR 2006, 434
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02
Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung
Auszug aus LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05
Dabei macht der Umstand, dass der Verdacht bei Beginn der verdeckten Überwachung nicht allein einen bestimmten Arbeitnehmer betrifft, die Überwachung noch nicht unverhältnismäßig (vgl. BAG, Urteil vom 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 -).Ob allein die kollektivrechtliche Kompetenzüberschreitung zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann, wenn nach den allgemeinen Grundsätzen die heimliche Videoüberwachung zulässig war, ist zumindest zweifelhaft (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 -).
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05
Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist von dem Bundesarbeitsgericht (vgl. Beschluss vom 22. Oktober 1999 - 5 AZB 21/99 - NZA 2000, 503, 504) und von dem Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - NJW 2002, 1577) aufgegriffen worden.Diese Einschränkung muss erst recht nach der Zivilprozessreform gelten, durch die das Beschwerderecht weiter eingeschränkt worden ist (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - NJW 2002, 1577).
- BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch pauschal gehaltenen …
Auszug aus LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05
Es hat dies auch in seinem Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -, der eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beweisbeschluss eines Verwaltungsgerichts betraf, wiederholt.d. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführung der Beweisaufnahme, sollte sie rechtswidrig sein, keine bleibenden rechtlichen Nachteile für den Kläger bringt, die sich nicht mehr durch eine das Kündigungsschutzverfahren abschließende Entscheidung eines Rechtsmittelgerichts beheben lassen (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -).
- BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03
Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit …
Auszug aus LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05
Das Mitbestimmungsrecht besteht nur, wenn der Arbeitgeber die Entscheidung trifft, Informationen über das Verhalten der seiner Direktionsbefugnis unterliegenden Arbeitnehmer durch eine zur Überwachung bestimmte technische Einrichtung erfassen zu lassen (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 -). - OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 180/01
Heimliche Videoüberwachung
Auszug aus LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05
Beide Belange sind - unter maßgeblicher Berücksichtigung der besonderen Umstände des konkreten Falles - bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2002, 2799; OLG Köln NJW 2005, 2997, 2998). - OLG Köln, 05.07.2005 - 24 U 12/05
Heimliche Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines …
Auszug aus LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05
Beide Belange sind - unter maßgeblicher Berücksichtigung der besonderen Umstände des konkreten Falles - bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2002, 2799; OLG Köln NJW 2005, 2997, 2998). - BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
Außerordentlicher Rechtsbehelf wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit"
Auszug aus LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05
Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist von dem Bundesarbeitsgericht (vgl. Beschluss vom 22. Oktober 1999 - 5 AZB 21/99 - NZA 2000, 503, 504) und von dem Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - NJW 2002, 1577) aufgegriffen worden. - BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94
Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person
Auszug aus LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05
b. Ob und in welchem Umfang eine heimliche Videoüberwachung sowie eine heimliche Videoaufzeichnung durch eine andere Person als den Arbeitgeber zulässig ist, muss unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden (vgl. BGH NJW 1995, 1955, 1957). - BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98
Greifbare Gesetzwidrigkeit
Auszug aus LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05
Ein nach der Zivilprozessordnung unstatthaftes Rechtsmittel wird nicht dadurch statthaft, dass es auf einen Verfassungsverstoß gestützt wird (vgl. BAG, Beschluss vom 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 9 Ta 20/08
Zur Anfechtbarkeit eines Vertagungsbeschlusses im Wege der sofortigen Beschwerde …
Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist, so etwa, wenn die angefochtene Entscheidung auf einer Gesetzesauslegung beruht, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (BAG 05.11.2003 - 10 AZB 59/03 - NZA 2003, 1421; LAG Köln 28.12.2005 - 9 Ta 361/05 - NZA RR 2006, 434;… Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl., § 77, Rdz. 22 m. w. N.).
Rechtsprechung
LAG Köln, 20.02.2006 - 2 Ta 468/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Streitwert, Beschlussverfahren, Jugendvertreter, Beschäftigungspflicht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 78 a BetrVG, § 33 RVG, § 42 GKG, § 23 RVG
Streitwert, Beschlussverfahren, Jugendvertreter, Beschäftigungspflicht - IWW
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs des Auszubildenden; Fortsetzungsverpflichtung des Arbeitgebers bei Zumutbarkeit einer Beschäftigung; Festsetzung des Gegenstandswertes zur Berechnung der anwaltlichen Vergütung im arbeitsgerichtklichen ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
BetrVG § 78a; RVG § 23 § 33; GKG § 42
Gegenstandswert bei Streit um Weiterbeschäftigung der Jugendvertretung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 10.11.2005 - 7 BV 60/05
- LAG Köln, 20.02.2006 - 2 Ta 468/05
Papierfundstellen
- NZA-RR 2006, 434