Weitere Entscheidungen unten: LAG München, 26.02.1998 | ArbG Jena, 16.11.1998

Rechtsprechung
   LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5241
LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97 (https://dejure.org/1998,5241)
LAG München, Entscheidung vom 10.03.1998 - 4 Ta 339/97 (https://dejure.org/1998,5241)
LAG München, Entscheidung vom 10. März 1998 - 4 Ta 339/97 (https://dejure.org/1998,5241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit bei Aufrechnung eines Mietminderungsanspruchs bezüglich einer Werkwohnung und arbeitsvertraglichem Lohnanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg: Aufrechnung des Arbeitgebers gegen Lohansprüche mit Mietzinsforderung für Werkswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 783
  • NZA-RR 1999, 438 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97
    Zugleich entspricht es inzwischen ständ.Rspr., (seit BAG 26.3.1992 NZA 1992, 954 ), daß aufgrund des 4. VwGO -Änderungsgesetzes (BGBl 1990 I 2809 ff.) seit 1.1.1991 das Verhältnis der Gerichte für Arbeitssachen zu den ordentlichen Gerichten (Zivilgerichten) eine Frage des Rechtsweges ist, nicht mehr nur eine Frage der sachlichen Zuständigkeit.
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97
    Bis zur Neufassung des § 17 GVG war es herrschende Meinung, daß die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung nur dann berücksichtigt werden kann, wenn diese rechtskräftig oder bestandskräftig zwischen den Parteien festgestellt ist oder wenn sie vom Schuldner anerkannt wird (vgl. BGHZ 16, 124 ff.; BVerwG NJW 1987, 2530 und NJW 93, 2255).
  • BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93

    Rechtsweg - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung

    Auszug aus LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97
    Bis zur Neufassung des § 17 GVG war es herrschende Meinung, daß die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung nur dann berücksichtigt werden kann, wenn diese rechtskräftig oder bestandskräftig zwischen den Parteien festgestellt ist oder wenn sie vom Schuldner anerkannt wird (vgl. BGHZ 16, 124 ff.; BVerwG NJW 1987, 2530 und NJW 93, 2255).
  • LAG München, 10.09.1997 - 9 Sa 103/97

    Arbeitsentgelt: Aufrechnung des Arbeitgebers mit rechtswegfremden Forderungen -

    Auszug aus LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97
    Insoweit folgt die Beschwerdekammer der Auffassung der 9. Kammer des LAG München im Urteil vom 10.9.1997 -9 Sa 103/97- (n.v.).
  • LG Berlin, 09.08.2002 - 62 T 79/02

    Voraussetzungen für die Eröffnung des Rechtswegs zur ordentlichen Gerichtsbarkeit

    Streitigkeiten wegen Zahlung von Arbeitsvergütung sind gemäß § 2 I Nr. 3 a ArbGG ausschließlich den Arbeitsgerichten zugewiesen (vgl. LAG München MDR 1998, 783 [LAG München 10.03.1998 - 4 Ta 339/97] ).
  • LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden

    Ein anderer Teil der Literatur will die Entscheidungsbefugnis des Gerichts auf eine Analogie zu § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG stützen (vgl. Drygala, NZA 1992, 294, 297 f.); wieder andere leiten eine entsprechende Entscheidungsbefugnis aus der Sachnähe zwischen Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit ab (vgl. LAG München, Urteil vom 10.09.1997 - 9 Sa 103/97, juris; LAG München, MDR 1998, 783; Staudinger/Gursky, BGB, Neubearbeitung 2006, Vorbemerkungen zu §§ 387 ff Rn. 41; Soergel/Schreiber, BGB, 13. Aufl., vor § 387 Rn. 4; jurPK-BGB/Rüßmann, 5. Aufl., § 388 BGB Rn. 32; Mayerhofer, NJW 1992, 1602, 1604; eingehend Lüke aaO S. 731 ff.).
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Rechtsprechung
   LAG München, 26.02.1998 - 3 Ta 1/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6078
LAG München, 26.02.1998 - 3 Ta 1/98 (https://dejure.org/1998,6078)
LAG München, Entscheidung vom 26.02.1998 - 3 Ta 1/98 (https://dejure.org/1998,6078)
LAG München, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - 3 Ta 1/98 (https://dejure.org/1998,6078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Kündigungsschutzklage in einem sic-non-Fall

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg: "sic-non-Fall" - Zusammenhangsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 784
  • NZA-RR 1999, 438 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG München, 26.02.1998 - 3 Ta 1/98
    Die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen sei nicht bereits deshalb zu bejahen, weil ein Fall der sogenannten doppelrelevanten Tatsachen (BAG vom 24.4.1996 - 5 AZB 25/95 = NZA 1996/1005ff.) vorliege.

    Wenn der prozessuale Anspruch mit Erfolg ausschließlich auf eine arbeitsrechtliche Grundlage gestützt werden kann, jedoch fraglich ist, ob deren Voraussetzungen vorliegen (die Fallgestaltung wird als sic-non-Fall bezeichnet), reicht nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (BAG vom 24.4.1996 - 5 AZB 25/95 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung) die nicht offensichtlich unrichtige Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer, zur Bejahung des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen aus.

  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

    Ein sic-non-Antrag kann für Zusammenhangsklagen nicht die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen begründen (Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 1 Rn. 175; ErfK/Koch 3. Aufl. § 2 ArbGG Rn. 35; wohl auch Ostrowicz/Künzl/Schäfer Der Arbeitsgerichtsprozeß 2. Aufl. 1.2.13.1 und Reinecke ZfA 1998, 359, 386 f.; aA LAG München 26. Februar 1998 - 3 Ta 1/98 - LAGE ArbGG 1979 § 2 Nr. 28; Hessisches LAG 20. Januar 2000 - 2 Ta 739/99 - LAGE ArbGG 1979 § 2 Nr. 35; LAG Köln 5. März 1997 - 4 Ta 253/96 - LAGE ArbGG 1979 § 2 Nr. 22; 2. Juli 1996 - 4 Ta 90/96 - LAGE ArbGG 1979 § 2 Nr. 21; GK-ArbGG/Wenzel Stand März 2003 § 2 Rn. 207; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 2 Rn. 199).
  • LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14

    Zuständiger Rechtsweg für Klagen eines selbständigen Handelsvertreters

    Das gleiche gilt auch für den Weiterbeschäftigungsantrag, weil dieser ebenfalls das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwingend voraussetzt (vgl. BAG, Beschluss vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570; LAG München, Beschluss vom 26.02.1998 - 3 Ta 1/98, MDR 98, 784; BAG, Beschluss vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.01.2009 - 7 Ta 33/08, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2010 - 2 Ta 630/09, juris).
  • LAG Hamburg, 23.03.2000 - 5 Ta 1/00

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Charakter von Franchise-Verträgen unter den

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2004 - 8 Ta 127/04

    Rechtsweg

    Mehr und Anderes verlangt § 2 Abs. 3 ArbGG und der Sinn und Zweck der Zusammenhangsklage nicht (vgl. zutreffend LAG München Beschluss vom 26.02.1998 - 3 Ta 1/98).
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Rechtsprechung
   ArbG Jena, 16.11.1998 - 4 Ca 355/98   

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https://dejure.org/1998,12083
ArbG Jena, 16.11.1998 - 4 Ca 355/98 (https://dejure.org/1998,12083)
ArbG Jena, Entscheidung vom 16.11.1998 - 4 Ca 355/98 (https://dejure.org/1998,12083)
ArbG Jena, Entscheidung vom 16. November 1998 - 4 Ca 355/98 (https://dejure.org/1998,12083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ; Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Komplementär GmbH, der bei der Kommanditgesellschaft angestellt ist; Auslegung des § 5 Abs. 1 S. 3 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Zusammenfallen von Dienstnehmereigenschaft ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG sei gesetzlicher Vertreter der KG iSv. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG und gelte daher nicht als Arbeitnehmer iSd. Arbeitsgerichtsgesetzes (OLG München 10. April 2003 - 7 W 656/03 - DB 2003, 1503, 1504; OLG Hamm 27. März 1998 - 8 W 2/98 - NZA-RR 1998, 372; LG Braunschweig 18. Dezember 1975 - 9a O 201/75 - NJW 1976, 1748; ArbG Berlin 19. Februar 2003 - 36 Ca 38/03 - ArbG Jena 16. November 1998 - 4 Ca 355/98 - NZA-RR 1999, 438; Bauer GmbHR 1981, 109, 111; ErfK/Koch 3. Aufl. § 5 ArbGG Rn. 14; Fleck ZHR 149 (1985), 387, 400; Hueck ZfA 1985, 25, 37; Kitzinger Der GmbH-Geschäftsführer zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht 2001 S. 72 ff.; Moll RdA 2002, 226; Reiserer BB 1996, 2461, 2463).
  • ArbG Aachen, 07.03.2002 - 3 Ca 4827/01

    Zahlungsansprüche aus einer Garantieerklärung; Übernahme einer Zahlungsgarantie

    Diese Auffassung, die von der bislang herrschenden Meinung abweicht, haben das OLG Hamm und das ArbG Jena (NZA 1998, 362 [EuGH 11.12.1997 - C 246/96]; NZA-RR 1999, 438) aufgegriffen und in vergleichbaren Fällen § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG auf den Komplementär-Geschäftsführer angewandt.
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