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   OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 11 Verg 3/01   

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https://dejure.org/2002,1498
OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 11 Verg 3/01 (https://dejure.org/2002,1498)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.03.2002 - 11 Verg 3/01 (https://dejure.org/2002,1498)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. März 2002 - 11 Verg 3/01 (https://dejure.org/2002,1498)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Nr 1 Abs 1 S 3 VOB/A, § 25 Nr 1 Abs 1 Buchst b VOB/A, § 25 Nr 3 VOB/A, § 24 Nr 1 VOB/A, § 24 Nr 3 VOB/A
    Vergabeverfahren: Ausschluss eines Nebenangebots mit fehlenden Einheitspreisen und Mengenangaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Vergabeverfahren: Ausschluss eines Nebenangebots mit fehlenden Einheitspreisen und Mengenangaben)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wertung unvollständiger Nebenangebote

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Ausgestaltung eines Nebenangebots; Nachholung von Angaben zum Nachweis der Gleichwertigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwingender Ausschluss des Nebenangebotes bei fehlender Mengen- und Preisaufgliederung? (IBR 2002, 689)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 692
  • BauR 2002, 1453 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 389
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99

    Prüfung von Nebenangeboten; Führung von Aufklärungsverhandlungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 11 Verg 3/01
    Zum Wettbewerb gehört eine vollständige, übersichtliche und nachvollziehbare Präsentation der Angebote durch die Bieter unter Berücksichtigung der speziellen subjektiven Anforderungen und vorhersehbaren möglichen Bedenken des Auftraggebers (OLG Naumburg IBR 2000, 105; BayObLG NZBau 01, 118 ).
  • BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01

    Nachprüfungsverfahren im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 11 Verg 3/01
    Unerheblich ist es, wenn Erklärungen fehlen, die ohne Einfluß auf die Preise und damit auf das Wettbewerbsergebnis sind, so daß ihre nachträgliche Ergänzung die Wettbewerbsstellung des Bieters nicht ändert (BayObLG VergR 01, 402, 404 m. w. N.).So liegt der Fall hier jedoch nicht.
  • VK Hessen, 26.11.2001 - 69d-VK-41/01

    Bauleistungen Ersatz der Urselbachtalbrücke BAB A5, Frankfurt - Kassel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 11 Verg 3/01
    Der Beschluß der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vom 26.11.2001, Az. 69 d VK 41/2001, wird abgeändert und der Antrag der Antragstellerin vom 02.11.2001 wird zurückgewiesen.
  • OLG Naumburg, 23.02.2012 - 2 Verg 15/11

    Nebenangebot III - Vergabeverfahren: Pflicht des Auftraggebers zur Nachforderung

    Das betrifft nicht nur Preisangaben, sondern auch Angaben zum Leistungssoll (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 26.03.2002, 11 Verg 3/01, VergabeR 2002, 389 - fehlende Angaben zu den vorgesehenen Stahlmengen bei einem Nebenangebot im Brückenbau ; OLG Koblenz, Beschluss v. 15.06.2003, 1 Verg 3/03, VergabeR 2003, 567 - bei Zweifeln an der Art der Montageleistungen ; OLG Koblenz, Beschluss v. 29.08.2003, 1 Verg 7/03, VergabeR 2003, 699 - Konkretisierung des Begriffs "mit geeigneten Bindemitteln" unzulässig ).
  • VG Köln, 21.11.2013 - 16 K 6287/11

    Kein Widerruf von Zuwendungsbescheid trotz Vergaberechtsverstoß!

    Die Leistungsangaben des Bieters müssen somit den Anforderungen genügen, die die VOB/A im umgekehrten Verhältnis an den Auftraggeber für die Ausarbeitung und Aufstellung einer Leistungsbeschreibung stellt; vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. März 2002 - 11 Verg 3/01 -, NZBau 2002, S. 389; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. August 2006 - 3 U 103/05 -, juris; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, Teile A und B, 10. Auflage 2003, § 25 VOB/A a.F. Rn. 88 ff.; Kratzenberg, in: Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Auflage 2004, vor § 25 VOB/A a.F. Rn. 89; Schalk, Nebenangebote im Bauwesen, Augsburg 2007, S. 219 - 224, jeweils m.w.N.

    Damit entstünden Manipulationsmöglichkeiten und Wettbewerbsverzerrungen; vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. März 2002 - 11 Verg 3/01 -, NZBau 2002, S. 389; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2001 - Verg 30/00 -, VergabeR 2001, S. 228; Kratzenberg, in: Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Auflage 2004, § 24 VOB/A a.F. Rn. 7; Schalk, Nebenangebote im Bauwesen, Augsburg 2007, S. 221, 247 ff. m.w.N.

  • VK Münster, 22.08.2002 - VK 7/02

    Zulässigkeit von Anträgen von Beigeladenen

    Bezugnehmend auf einen Beschluss des Oberlandesgericht Frankfurt am Main ( 26.03.02 ­ 11 Verg 3/01), in dem darauf hingewiesen wurde, dass auch bei Pauschalangeboten Einheitspreise angegeben werden müssen, damit der Auftraggeber das Risiko einer Preisanpassung nach § 2 Nr. 7 VOB/B i.V.m. § 242 BGB abschätzen kann, trägt die Beigeladene zu 1.) vor, ein Preisanpassungsrisiko wegen theoretisch möglicher Mengenreduzierungen bestehe wegen der für Nebenangebote geltenden Mengenlimitierung nicht.

    Mit dem OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 26.03.2002 ­ 11 Verg 3/01) ist somit zu fordern, dass Nebenangebote so vom Bieter gestaltet werden müssen, dass der Auftraggeber ohne besondere Schwierigkeit in der Lage ist, die erforderliche Wertung vorzunehmen, dass alle Daten enthalten sein müssen, die nötig sind, damit sich der Auftraggeber ein klares Bild über den Inhalt verschaffen und das Angebot nicht manipuliert werden kann.

    Der Antragsgegner hat - wie auch der Auftraggeber in dem vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelten Fall (Beschl. v. 26.03.2002 ­ 11 Verg 3/01) - in seinen dem Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau ­ HVA B- StB - entnommenen Bewerbungsbedingungen ausdrücklich eine Aufschlüsselung des Nebenangebots nach Mengenansätzen und Einheitspreisen gefordert und bestimmt, dass Nebenangebote, die dieser Forderung nicht entsprechen, von der Wertung ausgeschlossen werden können.

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