Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 U 211/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 45 BörsG, § 46 BörsG, § 13 Abs 1 VerkaufsprospektG
Prospekthaftung: Bösliches Verschweigen; Nichterwähnung von Kapitalerhöhungen des nicht börsennotierten Unternehmens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bösliches Verschweigen von Kapitalerhöhungen; Umkehrung der Beweislast; Nachprospektierungspflicht; Reduzierte Verkäuflichkeit von Aktien
- Judicialis
- uni-augsburg.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BörsG § 45; BörsG § 46
Bei Nichtbekanntmachung wesentlicher Angaben im Prospekt liegt bösliches Verschweigen vor - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
VerkProspG a. F. § 13; BörsG a. F. §§ 45, 46
Schadensersatz der AG gegenüber ihrem Aktionär wegen unvollständigen Prospekts (Nichterwähnung von Kapialerhöhungen) - bank-kritik.de (Kurzinformation)
Schadenersatz für mangelnde Risikoaufklärung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.09.2001 - 21 O 13/01
- OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 U 211/01
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 1267
- NZG 2004, 483
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92
Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 U 211/01
Dem Anleger sollen durch die Mitteilung aller für seinen Anlageentschluss möglicherweise bedeutsamen Tatsachen die Risiken der angebotenen Anlage transparent gemacht werden (OLG Frankfurt am Main WM 1994, 291 ff.; BGH WM 1993, 1787).Denn es ist nicht nur aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung davon auszugehen, dass der Kläger bei zutreffender Information über die (fehlende) Verkäuflichkeit der von ihm erworbenen Aktien vom Kauf Abstand genommen hätte (vgl. BGH WM 1993, 1787 ff., 1790; WM 2002, 813 ff., 815).
- BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 U 211/01
Denn es ist nicht nur aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung davon auszugehen, dass der Kläger bei zutreffender Information über die (fehlende) Verkäuflichkeit der von ihm erworbenen Aktien vom Kauf Abstand genommen hätte (vgl. BGH WM 1993, 1787 ff., 1790; WM 2002, 813 ff., 815). - BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81
Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 U 211/01
Die Beweislast ist in analoger Anwendung der §§ 282, 285 BGB umzukehren, da dem Anleger der fragliche Umstand, der in der Sphäre der Prospektverantwortlichen liegt, unbekannt und die Beweisführung praktisch unmöglich ist (…Hamann im Kommentar Schäfer zu §§ 45, 46 BörsG a. F., Rn. 99; Assmann WM 1983, 138 f.; BGH WM 1982, 862 f.). - OLG Frankfurt, 01.02.1994 - 5 U 213/92
Börsenprospekthaftung der konsortialführenden Bank
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 U 211/01
Dem Anleger sollen durch die Mitteilung aller für seinen Anlageentschluss möglicherweise bedeutsamen Tatsachen die Risiken der angebotenen Anlage transparent gemacht werden (OLG Frankfurt am Main WM 1994, 291 ff.; BGH WM 1993, 1787). - LG Frankfurt/Main, 28.09.2001 - 21 O 13/01
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 U 211/01
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.09.2001 Az.: 2/21 O 13/01 wird zurückgewiesen.
- OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08
Aktiengesellschaft: Schadensersatzanspruch des Aktionärs bei Werbung für den …
Auch beim Erwerb nicht börsennotierter Aktien besteht nach der Rechtsprechung die Pflicht des Anlageberaters (OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179; Thüringer OLG, Urteil vom 22.02.2005, 8 U 547/04 zum Genussrecht), Anlagevermittlers (BAG MDR 2006, 877; KG KGR 2005, 424) oder Emmitenten (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; OLG Frankfurt NZG 2004, 483) zur Aufklärung über den Umstand der fehlenden Börsennotierung. - OLG Düsseldorf, 15.05.2009 - 17 U 107/08
Rückabwicklung einer "glaubenskonformen" Kapitalanlage
Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, ein Anleger müsse ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es bei nicht börsennotierten Aktien keine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage gebe und dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet sei (Hanseatisches OLG, OLGR Hamburg 2005, 109; OLG Frankfurt, NZG 2004, 483; OLG München, Urteil vom 24.10.2007 - 20 U 1954/07 -, juris), bezog sich das auf Fälle, in denen ein Beratungsvertrag zustande gekommen, ein unvollständige Angaben enthaltender Prospekt in Umlauf gebracht und/oder ein Börsengang in Aussicht gestellt worden war. - OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 182/07
Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung …
Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, ein Anleger müsse ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es bei nicht börsennotierten Aktien keine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage gebe und dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet sei (Hanseatisches OLG, OLGR Hamburg 2005, 109; OLG Frankfurt, NZG 2004, 483; OLG München, Urteil vom 24.10.2007 - 20 U 1954/07 -, juris), bezog sich das auf Fälle, in denen ein Beratungsvertrag zustande gekommen, ein unvollständige Angaben enthaltender Prospekt in Umlauf gebracht und/oder ein Börsengang in Aussicht gestellt worden war. - OLG Düsseldorf, 13.02.2009 - 17 U 183/07
Haftung einer in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft wegen der Veräußerung …
Soweit in der Rechtsprechung angenommen worden ist, ein Anleger müsse ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es bei nicht börsennotierten Aktien keine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage gebe und dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet sei (Hanseatisches OLG, OLGR Hamburg 2005, 109; OLG Frankfurt, NZG 2004, 483; OLG München, Urteil vom 24.10.2007 - 20 U 1954/07 -, juris), bezog sich das auf Fälle, in denen ein Beratungsvertrag zustande gekommen, ein unvollständige Angaben enthaltender Prospekt in Umlauf gebracht und/oder ein Börsengang in Aussicht gestellt worden war.