Rechtsprechung
| BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 1267/06, 1 BvR 1280/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Rechtsstellung des gemeinsamen Vertreters der nicht beteiligten Aktionäre im gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des UmwG zur Verschmelzung zweier AG ("Wüstenrot/Württembergische AG")
Kurzfassungen/Presse (2)
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesetzliche Regelungen über Umtauschverhältnis der Aktien bei Verschmelzungen sind verfassungsgemäß
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Gesetzliche Regelungen über Umtauschverhältnis der Aktien bei Verschmelzungen sind verfassungsgemäß
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 04.03.2004 - 32 AktE 36/99
- OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 20 W 5/04
- LG Stuttgart, 09.02.2005 - 32 AktE 36/99
- OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05
- OLG Stuttgart, 20.07.2006 - 20 W 5/05
- BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 1267/06, 1 BvR 1280/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2007, 3266
- ZIP 2007, 1600
- WM 2007, 1520
- NZG 2007, 629
Wird zitiert von ... (20)
- OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06
Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des …
Das gewährleistet, dass die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft eine angemessene Gegenleistung und damit Entschädigung im verfassungsrechtlichen Sinne für den Verlust ihrer Aktionärsstellung in der übertragenden Gesellschaft erhalten (dazu BVerfG NZG 2007, 629; vgl. auch BVerfGE 100, 289, 304 zum Spruchstellenverfahren gemäß §§ 306, 320b AktG;… BVerfG ZIP 2003, S. 2114, 2115 zum Verschmelzungsverfahren gemäß §§ 339, 352c Abs. 1 S. 2 AktG a.F.).Der Umstand, dass es sich bei der Verschmelzung nicht um den Fall eines unfreiwilligen Verlusts der Unternehmensbeteiligung handelt, die Minderheitsaktionäre vielmehr weiterhin an dem - lediglich in veränderter Struktur existierenden - Unternehmen beteiligt sind und deshalb folgerichtig im Spruchverfahren nicht über die Angemessenheit einer Abfindung zu befinden ist, sondern über die angemessene Umtauschrelation, ändert an dieser Einschätzung nichts, weil die Minderheitsaktionäre eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer grundrechtlich geschützten Geschäftsbeteiligung hinnehmen müssen und die eintretende Beeinträchtigung (…näher dazu Baums in Gedächtnisschrift für Schindhelm, a.a.O., S. 65 f.) jedenfalls wirtschaftlich einem Verlust gleichkommen kann (vgl. BVerfGE 100, 289, 303 - DAT/Altana; NZG 2007, 629 ; Behnke NZG 1999, 934; Paschos ZIP 2003, 1017, 1020;… Adolff, a.a.O., S. 449;… Mülbert in Festschrift Hopt, a.a.O., S. 1060;… Stilz in Festschrift Mailänder, a.a.O., S. 425; Piltz ZGR 2001, 205;… Leinekugel, Die Ausstrahlungswirkungen des Umwandlungsgesetzes, 2000, S. 112 f., 124 f.;… kritisch etwa Mayer in Widmann/Mayer, a.a.O., § 5 Rn. 100 a.E.).
Damit ist bei der Nachprüfung des Umtauschverhältnisses gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 UmwG zu berücksichtigen, dass der "vollständige" Ausgleich für die Beeinträchtigung der vermögensrechtlichen Stellung der Aktionäre nicht verfehlt wird (BVerfG ZIP 2007, 1600; BVerfG ZIP 2003, 2114, 2115 zu § 352c Abs. 1 S. 2 AktG a.F.; BayObLG BB 2003, 275, 279; OLG Düsseldorf AG 2003, 329, 334; Riegger DB 1999, 1889, 1890).
Die vermögensrechtliche Komponente des Eigentumsschutzes bedingt zwar die gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit von Abfindung und/oder Ausgleich, schließt aber weder eine bestimmte Methode der Unternehmensbewertung ein noch sind der Eigentumsgarantie spezifische Anforderungen innerhalb einer bestimmten Methode, wie etwa dem Ertragswertverfahren, zu entnehmen (vgl. dazu etwa BVerfGE 100, 289, 307; BVerfG NZG 2007, 629; BVerfG ZIP 1999, 1804, 1807; ZIP 2000, 1670, 1672 f.; OLG Frankfurt a.M. NZG 2009, 74, 78; OLG Düsseldorf AG 2009, 873, 875;… Rölike/Tonner, a.a.O., S. 223;… Gude, a.a.O., S. 161 ff., 170; Wilsing/Kruse DStR 2001, 991, 994;… Mülbert in Festschrift Hopt, a.a.O., S. 1075).
Das Gericht hat bisher weder ausdrücklich noch implizit entschieden, welche Vorgaben aus Art. 14 GG bei der Verschmelzung voneinander unabhängiger Gesellschaften abzuleiten sind (vgl. etwa BVerfG NZG 2007, 629; vgl. auch Paschos ZIP 2003, 1017;… Rölike/Tonner, a.a.O., S. 214).
Danach soll der Börsenwert der Untergesellschaft im Regelfall die Untergrenze bilden, während der Börsenwert der Obergesellschaft von Verfassungswegen nicht als Obergrenze betrachtet werden müsse (i.E. BVerfGE 100, 289, 307 ff., insb. 310; vgl. für den Fall der Konzernverschmelzung nach vorausgegangenem Unternehmensvertrag etwa BVerfG ZIP 2003, 2114 zu § 352 c Abs. 1 S. 2 AktG a.F.; BVerfG NZG 2007, 629; vgl. auch OLG Düsseldorf AG 2002, 781).
Ob allerdings die zu den Abfindungsfällen entwickelten Grundsätze zur Berücksichtigung von Börsenkursen auf Verschmelzungen aller Art anzuwenden sind, hat das Bundesverfassungsgericht bislang offen gelassen (BVerfG NZG 2007, 629; OLG Stuttgart AG 2007, 705).
- BVerfG, 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die …
aa) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt bereits, dass Art. 14 Abs. 1 GG auch das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum schützt, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet ist und sowohl die mitgliedschaftliche Stellung des Aktionärs in der Gesellschaft als auch vermögensrechtliche Ansprüche vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 263 [276]; 25, 371 [407]; 50, 290 [339]; 100, 289 [301 f.]; BVerfGK 1, 265 [267];… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 1999 - 1 BvR 1805/94 -, NJW 1999, S. 1699 [1700];… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2000 - 1 BvR 68/95, 147/97 -, NJW 2001, S. 279; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, 1280/06 -, NJW 2007, S. 3266 [3267];… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2323/07 -, ZIP 2011, S. 170 [171 Rn. 8]).Verliert der Minderheitsaktionär diese mitgliedschaftliche Stellung oder wird er hierin durch eine Strukturmaßnahme in relevantem Maße eingeschränkt, muss er für den Verlust seiner Rechtsposition und die Beeinträchtigung seiner vermögensrechtlichen Stellung wirtschaftlich voll entschädigt werden (vgl. BVerfGE 100, 289 [304]; BVerfGK 1, 265 [267];… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2006 - 1 BvR 704/03 -, NJW 2007, S. 828 Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, 1280/06 -, NJW 2007, S. 3266 [3267];… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2323/07 -, ZIP 2011, S. 170 [171 Rn. 9]).
bb) Diese Maßgaben, die für die Fallgestaltungen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie einer Eingliederung entwickelt worden sind, lassen sich auf den hier gegebenen Fall einer Verschmelzung durch Aufnahme übertragen (offener noch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, 1280/06 -, NJW 2007, S. 3266 [3267];… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2323/07 -, ZIP 2011, S. 170 [172 Rn. 11]).
Wie das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt hat, gibt das Grundgesetz keine bestimmte Methode zur Unternehmensbewertung vor (vgl. BVerfGE 100, 289 [307]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, 1280/06 -, NJW 2007, S. 3266 [3268]).
So kann auch die Ertragswertmethode verfassungsrechtlich unbedenklich sein, ohne dass ihre Anwendung von Verfassungs wegen geboten wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2007 - 1 BvR 1267/06, 1280/06 -, NJW 2007, S. 3266 [3268]).
- OLG Stuttgart, 06.07.2007 - 20 W 5/06
Konzernverschmelzung einer Tochter- auf die Muttergesellschaft; Bestimmung des …
Diese verfassungsrechtlich gebotene Entschädigung wird durch den Aktienumtausch gewährleistet (BVerfG, Beschluss vom 30.05.2007, 1 BvR 1267/06 u.a.).Der volle Ausgleich zur Kompensation dieser Auswirkungen der Verschmelzung, der damit bezweckt wird, darf bei der gerichtlichen Prüfung des Umtauschverhältnisses und gegebenenfalls der Festsetzung einer baren Zuzahlung nach § 15 UmwG nicht verfehlt werden (BVerfG ZIP 2003, 2114 zu § 352 c Abs. 1 Satz 2 AktG a.F.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30.05.2007, 1 BvR 1267/06 u.a.).
Ob die zu den Abfindungsfällen entwickelten Grundsätze zur Berücksichtigung von Börsenkursen auf Verschmelzungen aller Art anzuwenden sind, hat das Bundesverfassungsgericht bislang offen gelassen (BVerfG, Beschluss vom 30.05.2007, 1 BvR 1267/06 u.a., Rn. 18).
Daraus hat er für den Referenzzeitraum von 3 Monaten vor der Hauptversammlung (09.03.2001), der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Abfindung in Aktien anzusetzen ist (BGHZ 147, 108, 118 ff; abweichend Vorlagebeschluss OLG Stuttgart NZG 2007, 302, 304 ff m.w.N. zum Meinungsstand) und keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (BVerfG ZIP 2007, 175, 177; Beschluss vom 30.05.2007, 1 BvR 1267/06 u.a.), einen Durchschnittskurs von 57, 91 EUR ermittelt.
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2323/07
Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung gegen Art. 14 GG aufgrund einer …
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt bereits, dass Art. 14 Abs. 1 GG auch das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum schützt, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 14, 263 [276]; 25, 371 [407]; 50, 290 [339]; 100, 289 [301]; BVerfGK 1, 265 [267];… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 1999 - 1 BvR 1805/94 -, NJW 1999, S. 1699 [1700]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, 1280/06 -, NJW 2007, S. 3266 [3267]) und sowohl die mitgliedschaftliche Stellung des Aktionärs in der Gesellschaft als auch vermögensrechtliche Ansprüche vermittelt (vgl. BVerfGE 100, 289 [301 f.]; BVerfGK 1, 265 [267];… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2000 - 1 BvR 68/95, 147/97 -, NJW 2000, S. 279; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, 1280/06 -, NJW 2007, S. 3266 [3267]).Verliert der Minderheitsaktionär diese mitgliedschaftliche Stellung oder wird er hierin durch eine aktienrechtliche Strukturmaßnahme in relevantem Maße eingeschränkt, muss er für den Verlust seiner Rechtsposition und die Beeinträchtigung seiner vermögensrechtlichen Stellung wirtschaftlich voll entschädigt werden (vgl. BVerfGE 100, 289 [304]; BVerfGK 1, 265 [267];… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2006 - 1 BvR 704/03 -, NJW 2007, S. 828 Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, 1280/06 -, NJW 2007, S. 3266 [3267]).
In welchem Umfang die zuletzt genannten und über die allgemein zu Art. 14 Abs. 1 GG hinaus entwickelten Regeln für den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und die Eingliederung auch auf Verschmelzungen durch Aufnahme anzuwenden sind, bedarf im konkreten Fall keiner abschließenden Entscheidung (ebenfalls offen gelassen in BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, 1280/06 -, NJW 2007, S. 3266 [3267]), weil die Feststellungen des Oberlandesgerichts auch im Fall einer Übertragung dieser Grundsätze dessen Ergebnis tragen, dass im Ausgangsfall kein Anspruch auf bare Zuzahlung besteht.
Der Börsenwert der Aktien des übertragenden Rechtsträgers wich im konkreten Fall nicht in einer für die Sachentscheidung relevanten Weise von dem vom Oberlandesgericht nach der Ertragswertmethode als einer verfassungsrechtlich unbedenklichen Wertermittlungsmethode (vgl. BVerfGE 100, 289 [307]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, 1280/06 -, NJW 2007, S. 3266 [3267]) ermittelten quotalen Unternehmenswert ab.
- BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10 Diese Maßgaben, die ursprünglich für die Fallgestaltungen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie einer Eingliederung entwickelt worden sind, sind auf den hier gegebenen Fall einer Verschmelzung durch Aufnahme zu übertragen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2011 - 1 BvR 2658/10 -, NJW 2011, S. 2497 [2498] Rn. 22; offener noch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, 1 BvR 1280/06 -, NJW 2007, S. 3266 [3267];… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2323/07 -, WM 2011, S. 219 [220]).
Ihnen obliegt es, die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zur Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, 1 BvR 1280/06 -, NJW 2007, S. 3266 [3268]) auszulegen und anzuwenden.
Dementsprechend schreibt Art. 14 Abs. 1 GG weder eine bestimmte Methode der Unternehmensbewertung noch bestimmte Prognoseverfahren zur Einschätzung künftiger Erträge vor (vgl. BVerfGE 100, 289 [307]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, 1 BvR 1280/06 -, NJW 2007, S. 3266 [3268]).
- OLG Düsseldorf, 31.03.2009 - 26 W 5/08
Begriff des abhängigen Unternehmens
Aus der von der Antragstellerin zu 12) in ihrem weiteren Schriftsatz vom 27.03.2009 im Nachgang zur mündlichen Verhandlung zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.05.2007 (ZIP 2007, 1600) kann sie nichts zu ihren Gunsten herleiten, denn die maßgeblichen Passagen verhalten sich nur zu der Frage, ob das Umtauschverhältnis bei der Verschmelzung aus einem Vergleich der nach dem Ertragswertverfahren ermittelten Unternehmenswerte folgt oder auch der Börsenkurs der verschmolzenen börsennotierten Gesellschaft Berücksichtigung finden muss.Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 2006 ist dies verfassungsrechtlich unbedenklich (NZG 2007, 629).
Für eine Vorverlagerung der Referenzperiode sprechen gewichtige Gründe, so hat auch das Bundesverfassungsgericht in der bereits oben zitierten Entscheidung vom 29. November 2006 darauf hingewiesen, dass es mit Blick auf den intendierten Schutz der Minderheitsaktionäre besser sein könne, auf eine Referenzperiode im Vorfeld der Bekanntgabe abzustellen (NZG 2007, 629).
- OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 26 W 8/07
Titel
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 2006 ist dies verfassungsrechtlich unbedenklich (NZG 2007, 629).Für eine Vorverlagerung der Referenzperiode sprechen gewichtige Gründe, so hat auch das Bundesverfassungsgericht in der bereits oben zitierten Entscheidung vom 29. November 2006 darauf hingewiesen, dass es mit Blick auf den intendierten Schutz der Minderheitsaktionäre besser sein könne, auf eine Referenzperiode im Vorfeld der Bekanntgabe abzustellen (NZG 2007, 629).
- OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11
Unternehmensbewertung; Ertragswertverfahren; Tax-CAPM; Marktrisikoprämie; …
Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist jedenfalls die Verwendung von Methoden, die im Rahmen der Unternehmensbewertung gebräuchlich und anerkannt sind; dass eine Methode in der Fachwissenschaft diskutiert wird, schließt ihre Anwendbarkeit unter verfassungsrechtlichen Aspekten nicht aus (BVerfG, AG 2007, 697 [juris Rn. 23]).Dies schließt seine Anwendung im Rahmen der Überprüfung der Angemessenheit der angebotenen Abfindung aber nicht aus (vgl. BVerfG, AG 2007, 697 [juris Rn. 23]).
- LG Köln, 24.07.2009 - 82 O 10/08
Delisting: Bei Vorliegen eines verlässlichen Marktpreises keine …
Das ist nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich unbedenklich (Beschluss vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, NZG 2007, 629).Auch das Bundesverfassungsgericht hat in der bereits zitierten Entscheidung vom 29. November 2006 darauf hingewiesen, dass es mit Blick auf den intendierten Schutz der Minderheitsaktionäre besser sein könne, auf eine Referenzperiode im Vorfeld der Bekanntgabe abzustellen (Beschluss vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 1267/06, NZG 2007, 629).
- OLG Frankfurt, 09.12.2008 - WpÜG 2/08
Übernahmerechtliches Squeeze-out: Vermutung der Angemessenheit der Abfindung
Art. 14 Abs. 1 GG schreibt keine bestimmte Methode der Unternehmensbewertung vor (BVerfG NJW 2007, 3266 ff). - BVerfG, 16.05.2012 - 1 BvR 96/09
- OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09
Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des …
- OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 26 W 2/11
Anforderungen an das Verfahren der gerichtlichen Überprüfung der Abfindung der …
- OLG München, 26.07.2012 - 31 Wx 250/11
SpruchG § 1; SpruchG § 3; UmwG § 15 Abs. 1
- OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 26 W 3/11
Maßgeblicher Unternehmenswert im Spruchverfahren; Berücksichtigung neuerer und …
- OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 26 W 6/07
Höhe der angemessenen Abfindung bei Abschluss eines Beherrschungs- und …
- OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - 26 W 2/10
Anforderungen an das Verfahren der gerichtlichen Überprüfung der Abfindung der …
- OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 49/09
- OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - 26 W 2/06
- OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11
Unternehmensverschmelzung: Bestimmung der Unternehmenswerte zur Ermittlung des …
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