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   BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99   

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https://dejure.org/2000,2914
BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99 (https://dejure.org/2000,2914)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2000 - LwZR 22/99 (https://dejure.org/2000,2914)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - LwZR 22/99 (https://dejure.org/2000,2914)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Pachtvertrag - Wiederbepflanzungsrecht - Mehrwert - Milchreferenzmenge - Weinstock - Aufwuchsentschädigung

  • Judicialis

    BGB § 591

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 591
    Ansprüche des Pächters bei Übergang des weinbaulichen Wiederbepflanzungsrechts auf den Verpächter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 272
  • NZM 2000, 1058
  • WM 2000, 2557
  • WM 2001, 2557
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90

    Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts;

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99
    Geht das auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhende weinbauliche Wiederbepflanzungsrecht nach Ablauf des Pachtvertrages auf den Verpächter über, dann steht dem Pächter weder aus unmittelbarer noch aus rechtsanaloger Anwendung von § 591 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Zahlung des hierdurch bedingten Mehrwerts zu (Anschluß an BGHZ 115, 162 ff zur Milchreferenzmenge).

    Das Berufungsgericht bejaht seine Zuständigkeit zur Entscheidung über die Widerklage, obwohl es insoweit (auch) um einen verwendungsbedingten Mehrwert geht (§ 591 Abs. 3 BGB; BGHZ 115, 162).

    Zum ähnlichen Fall des Übergangs einer sog. Milchreferenzmenge hat der Senat bereits entschieden, daß sich ein Anspruch auf Mehrwertersatz weder aus unmittelbarer noch analoger Anwendung von § 591 BGB begründen läßt (BGHZ 115, 162, 166 ff = NJW 1991, 3279 ff).

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99
    Soweit die Vertragspartner keine vom Gesetz abweichende Regelung treffen, überlassen sie in der Regel die Ausgestaltung des Vertrages den gesetzlichen Vorschriften (BGHZ 40, 91, 103; 77, 301, 304; 90, 69, 75).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99
    Soweit die Vertragspartner keine vom Gesetz abweichende Regelung treffen, überlassen sie in der Regel die Ausgestaltung des Vertrages den gesetzlichen Vorschriften (BGHZ 40, 91, 103; 77, 301, 304; 90, 69, 75).
  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99
    Geht man nicht schon davon aus, daß die Berufung auf den angeblichen Formmangel ohne Streit um den Inhalt der Zustimmung bereits treuwidrig ist (vgl. BVerwG NJW 1981, 1852, 1853), so fehlt es jedenfalls an der Kausalität des insoweit gerügten Verfahrensmangels (BGH, Urt. v. 28. April 1992, XI ZR 165/91, NJW 1992, 2146, 2147).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99
    Soweit die Vertragspartner keine vom Gesetz abweichende Regelung treffen, überlassen sie in der Regel die Ausgestaltung des Vertrages den gesetzlichen Vorschriften (BGHZ 40, 91, 103; 77, 301, 304; 90, 69, 75).
  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99
    Grundsätzlich kann in der Revisionsinstanz zwar ein Hilfsantrag nicht zum Hauptantrag erhoben werden (BGHZ 28, 131 ff).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90

    Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99
    Vor diesem Hintergrund hat der Beklagte auch keinen bereicherungsrechtlichen Anspruch gegen die Klägerin, die das Wiederanpflanzungsrecht gerade nicht ohne rechtlichen Grund erhalten hat (vgl. auch BGHZ 115, 169), weil die pachtrechtliche Zuordnung entscheidend ist (vgl. z.B. Senatsurt. v. 6. Juli 1990, LwZR 8/89, NJW-RR 1991, 75, 76).
  • BGH, 06.07.1990 - LwZR 8/89

    Verwendungsersatzansprüche des Landpächters

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99
    Vor diesem Hintergrund hat der Beklagte auch keinen bereicherungsrechtlichen Anspruch gegen die Klägerin, die das Wiederanpflanzungsrecht gerade nicht ohne rechtlichen Grund erhalten hat (vgl. auch BGHZ 115, 169), weil die pachtrechtliche Zuordnung entscheidend ist (vgl. z.B. Senatsurt. v. 6. Juli 1990, LwZR 8/89, NJW-RR 1991, 75, 76).
  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93

    Prüfung des Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz in nicht streitigen

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - LwZR 22/99
    Diese Entscheidung hat der Senat nicht mehr zu überprüfen (§ 17 a Abs. 5 GVG entsprechend; vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1996, II ZR 293/93, BGHR GVG § 17 a Abs. 5, Landwirtschaftsgerichte 1 = WM 1996, 1198, 1199).
  • BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16

    Schadensersatzpflicht des Pächters für die Entstehung von Dauergrünland

    (a) Die ordnungsmäßige Bewirtschaftung bestimmt sich nach dem Pachtvertrag und dem die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen maßgeblich bestimmenden Subventionsrecht (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juni 2000 - LwZR 22/99, NJW-RR 2001, 272, 273 f.; Urteil vom 25. November 2011 - LwZR 4/11, NL-BzAR 2012, 74 Rn. 10 mwN, Rn. 16).
  • BGH, 09.05.2023 - XI ZR 544/21

    Zur Pflicht zur Zahlung von "Negativzinsen" aus einem Schuldscheindarlehen

    Dem entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine ergänzende Vertragsauslegung ausscheidet, wenn die Vertragslücke durch Heranziehung des dispositiven Gesetzesrechts sachgerecht geschlossen werden kann (BGH, Urteile vom 10. Juli 1963 - VIII ZR 204/61, BGHZ 40, 91, 103 und vom 16. Juni 2000 - LwZR 22/99, WM 2000, 2557, 2558).
  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 129/05

    Umfang der Enteignungsentschädigung des Pächters; Entschädigung des vom Pächter

    Des weiteren ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, dass die Herstellung einer Spargelanlage durch den Pächter auf gepachtetem Ackerland eine nützliche Verwendung im Sinne des § 591 Abs. 1 BGB darstellen kann (vgl. - für den Fall der Umwandlung von Ackerland in eine Weinbaufläche - BGH, Urteil vom 16. Juni 2000 - LwZR 22/99 - RdL 2000, 234, 235).

    Auch für § 591 Abs. 1 BGB hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung ein (noch) vorhandener Mehrwert allein einen Ersatzanspruch des Pächters nicht begründen könne; der Mehrwert sei nicht Anspruchsgrund, sondern Maßstab des Verwendungsersatzanspruchs (BGHZ 115, 162, 166; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Juni 2000 aaO S. 235; Wenzel AgrarR 1995, 42, 43).

  • OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20

    Fälligkeit von Pachtzinsen

    Die ordnungsmäßige Bewirtschaftung bestimmt sich nach dem Pachtvertrag und dem die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen maßgeblich bestimmenden Subventionsrecht (BGH NJW-RR 2017, 1046; NJW-RR 2001, 272 (273)).
  • OLG Hamm, 15.11.2018 - 10 U 36/18

    Schadensersatzansprüche des Verpächters von Ackerland wegen Rückgabe der

    Hierzu gehört eine substanzschonende und -erhaltende Bewirtschaftung nach den einschlägigen technischen und wirtschaftlichen Regeln (vgl. Palandt-Weidenkaff, 77. Aufl., § 586 BGB Rn.2; BGH, NJW-RR 2001, 272 - juris Rz.12).
  • OLG Hamm, 16.11.2017 - 10 U 12/17

    Ansprüche des Pächters eines landwirtschaftlichen Grundstücks gegen den

    Ungeachtet dieser Überlegungen ist hier nach Auffassung des Senats selbst dann, wenn man mit dem Kläger annehmen wollte, dass der Beklagten infolge der Vertragsdurchführung ein Mehrwert entstanden sei, der ständigen Rechtsprechung des BGH zu folgen, nach der ein Anspruch auf Abschöpfung in den Fällen des Entstehens eines auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhenden Mehrwertes gerade nicht besteht (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 272 ff. zum weinanbaurechtlichen Wiederbepflanzungsrecht; BGH, NJW 1991, 3279 ff. zur Milchreferenzmenge).
  • BGH, 20.06.2023 - XI ZR 117/22

    Pflicht zur Zahlung von "Negativzinsen" aus zwei Schuldscheindarlehen;

    Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet danach aus, wenn die Regelungslücke durch Heranziehung des dispositiven Gesetzesrechts sachgerecht geschlossen werden kann (BGH, Urteile vom 10. Juli 1963 - VIII ZR 204/61, BGHZ 40, 91, 103 und vom 16. Juni 2000 - LwZR 22/99, WM 2000, 2557, 2558).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 101 U 2/20

    Anspruch eines Landpächters auf Zustimmung zur Übertragung (Herausgabe) des

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BGH besteht ein Anspruch auf Abschöpfung in den Fällen des Entstehens eines auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhenden Mehrwertes gerade nicht (vgl. BGH NJW-RR 2001, 272 zum weinanbaurechtlichen Wiederbepflanzungsrecht aufgrund öffentlichen Rechts; BGH NJW 1991, 3279, 3280 zur Milchreferenzmenge).
  • BGH, 20.06.2023 - XI ZR 116/22

    Pflicht zur Zahlung von "Negativzinsen" aus einem Schuldscheindarlehen;

    Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet danach aus, wenn die Regelungslücke durch Heranziehung des dispositiven Gesetzesrechts sachgerecht geschlossen werden kann (BGH, Urteile vom 10. Juli 1963 - VIII ZR 204/61, BGHZ 40, 91, 103 und vom 16. Juni 2000 - LwZR 22/99, WM 2000, 2557, 2558).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 12 U 26/20

    1. Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung ist nicht zu bewilligen,

    Auch ergibt sich aus der Akte kein Hinweis darauf, dass die Zustimmung etwa (fern-)mündlich - was z.T. für zulässig gehalten wird (vgl. Gehrlein, ZInsO 2020, 882, 887 f.; MüKoZPO/Rauscher, 6. Aufl., Beilage Durch die COVID-19-Situation verursachte Fragestellungen im Zivilprozessrecht, Rn. 12; offen gelassen von BGH, Urt. v. 16.06.2000 - LwZR 22/99, NJW-RR 2001, 272, 273) - erteilt wurde.
  • OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 5 U (Lw) 138/07

    Landpachtvertrag: Vertragsmäßigkeit des Anbaus von genverändertem Mais;

  • OLG Stuttgart, 12.03.2021 - 101 U 2/20

    Rechte des Pächters einer landwirtschaftlichen Fläche bei Umwandlung von Grünland

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2827/04

    Steuerliche Einordnung von Aufwendungen eines Verpächters für die Übertragung

  • LG Heidelberg, 21.12.2022 - 4 S 1/22

    Zahlungsansprüche gegen eine Fahrzeugherstellerin aufgrund einer zur

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