Rechtsprechung
OLG Rostock, 23.03.2007 - 3 U 187/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Schadensersatz; Mietvertrag; Grundstückskaufvertrag: Anspruch des Vermieters bei ordentlicher Kündigung des Mieters nach Nichtbeachtung der gesetzlichen Schriftform und wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 550, 126, 242
Treuwidrigkeit der Berufung auf mangelnde Schriftform und damit auf Kündigungsmöglichkeit eines langfristig abgeschlossenen Mietvertrages bei Investitionen des Vermieters für spezielle Anforderungen des Mieters - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Abschluss eines formbedürftigen Mietvertrages; Kündbarkeit eines Mietverhältnisses wegen Verletzung der gesetzlichen Schriftform; Scheitern eines Immobilienmietvertrages; Rechtsmissbräuchlichkeit der Kündigung eines als ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 § 535 § 826
Schadenersatzanspruch des Vermieters bei Scheitern eines langfristig angelegten Mietvertrags über nach Vorgaben des Mieters errichtetes Mietobjekt? - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz wegen Nichtbeachtung der Form bei Kündigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schadensersatz, wenn Mietverhältnis doch nicht langfristig war?
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters bei vorzeitiger Kündigung eines fehlerhaften langfristigen Mietvertrags
- kanzlei-klumpe.de , S. 6 (Kurzinformation)
Kein Schadenersatzanspruch des Vermieters bei ordentlicher Kündigung des Mieters
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auf Schriftformfehler gestützte Kündigung verpflichtet nicht zum Schadensersatz! (IMR 2007, 186)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 26.10.2006 - 10 O 291/05
- OLG Rostock, 23.03.2007 - 3 U 187/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1187
- NZM 2007, 733
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor …
Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2007 - 3 U 187/06
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. vom 29.03.1996 - V ZR 332/94, NJW 1996, 1885 = ZIP 1996, 1174) verdient ein Kaufinteressent, der bei weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit Zustimmung des potentiellen Verkäufers mit Baumaßnahmen beginnt, Schutz. - BGH, 22.02.2006 - XII ZR 48/03
Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Mieters wegen Um- und Rückbaukosten; …
Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2007 - 3 U 187/06
Eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss bei Scheitern eines Immobilienmietvertrages schließt der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes nicht aus (Urt. vom 22.02.2006 - XII ZR 48/03, NJW 2006, 1963 = NZM 2006, 509 = ZfIR 2006, 579). - LG Neubrandenburg, 28.02.2003 - 3 O 373/02
Anfechtung von kongruenten Rechtshandlungen eines Gemeinschuldners durch einen …
Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2007 - 3 U 187/06
Auf Antrag der Beklagten stellte das Landgericht Rostock mit Urteil vom 07.03.2003 (Az.: 3 O 373/02) fest, dass das Mietverhältnis der Parteien seit dem 30.09.2002 beendet ist.
- OLG München, 23.12.2011 - 1 U 3410/09
Arzthaftung: Verspätete geburtsbeendende Maßnahmen als grober Behandlungsfehler; …
Das Urteil des Landgericht Traunstein, Az.: 3 U 187/06, vom 18.5.09, zugestellt am 18.5.2009 wird aufgehoben.