Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.03.2007 - 3 U 187/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2109
OLG Rostock, 23.03.2007 - 3 U 187/06 (https://dejure.org/2007,2109)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.03.2007 - 3 U 187/06 (https://dejure.org/2007,2109)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. März 2007 - 3 U 187/06 (https://dejure.org/2007,2109)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatz; Mietvertrag; Grundstückskaufvertrag: Anspruch des Vermieters bei ordentlicher Kündigung des Mieters nach Nichtbeachtung der gesetzlichen Schriftform und wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 550, 126, 242
    Treuwidrigkeit der Berufung auf mangelnde Schriftform und damit auf Kündigungsmöglichkeit eines langfristig abgeschlossenen Mietvertrages bei Investitionen des Vermieters für spezielle Anforderungen des Mieters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Abschluss eines formbedürftigen Mietvertrages; Kündbarkeit eines Mietverhältnisses wegen Verletzung der gesetzlichen Schriftform; Scheitern eines Immobilienmietvertrages; Rechtsmissbräuchlichkeit der Kündigung eines als ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; BGB § 826

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 535 § 826
    Schadenersatzanspruch des Vermieters bei Scheitern eines langfristig angelegten Mietvertrags über nach Vorgaben des Mieters errichtetes Mietobjekt?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Nichtbeachtung der Form bei Kündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatz, wenn Mietverhältnis doch nicht langfristig war?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters bei vorzeitiger Kündigung eines fehlerhaften langfristigen Mietvertrags

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatzanspruch des Vermieters bei ordentlicher Kündigung des Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auf Schriftformfehler gestützte Kündigung verpflichtet nicht zum Schadensersatz! (IMR 2007, 186)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1187
  • NZM 2007, 733
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2007 - 3 U 187/06
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. vom 29.03.1996 - V ZR 332/94, NJW 1996, 1885 = ZIP 1996, 1174) verdient ein Kaufinteressent, der bei weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit Zustimmung des potentiellen Verkäufers mit Baumaßnahmen beginnt, Schutz.
  • BGH, 22.02.2006 - XII ZR 48/03

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Mieters wegen Um- und Rückbaukosten;

    Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2007 - 3 U 187/06
    Eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss bei Scheitern eines Immobilienmietvertrages schließt der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes nicht aus (Urt. vom 22.02.2006 - XII ZR 48/03, NJW 2006, 1963 = NZM 2006, 509 = ZfIR 2006, 579).
  • LG Neubrandenburg, 28.02.2003 - 3 O 373/02

    Anfechtung von kongruenten Rechtshandlungen eines Gemeinschuldners durch einen

    Auszug aus OLG Rostock, 23.03.2007 - 3 U 187/06
    Auf Antrag der Beklagten stellte das Landgericht Rostock mit Urteil vom 07.03.2003 (Az.: 3 O 373/02) fest, dass das Mietverhältnis der Parteien seit dem 30.09.2002 beendet ist.
  • OLG München, 23.12.2011 - 1 U 3410/09

    Arzthaftung: Verspätete geburtsbeendende Maßnahmen als grober Behandlungsfehler;

    Das Urteil des Landgericht Traunstein, Az.: 3 U 187/06, vom 18.5.09, zugestellt am 18.5.2009 wird aufgehoben.
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