Rechtsprechung
BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96, 7 C 59.96 |
Angeschwemmter Abfall
§§ 3 Abs. 6, 13 Abs. 1 KrW-/AbfG, Haftung des Grundstücksbesitzers auch für 'aufgedrängten Abfallbesitz', Inhalt und Schranke des Eigentums, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG;
(Hinweis: vgl. hierzu die vom BVerfG in seiner späteren Entscheidung «Altlasten - Hutstoffabrik/Schießanlage» entwickelten Grundsätze zur Beschränkung der Haftung des Eigentümers)
Volltextveröffentlichungen (7)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kreis der Entsorgungspflichtigen bei Abfallanlandung durch Hochwasser
- Wolters Kluwer
"Arbeitsteilung" zwischen Abfallbesitzer und entsorgungspflichtiger Körperschaft - Verantwortlichkeit für "aufgedrängten" Abfall - Bestimmung der Voraussetzungen für die Begründung von Abfallbesitz
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für angeschwemmte Abfälle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Hochwasser: Angeschwemmter Abfall
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Schwemmgutbeseitigung
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG; § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG
Abfall durch Schwemmgut, Pflichten des Abfallbesitzers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer ist für "aufgedrängten" Abfall verantwortlich? (IBR 1998, 219)
Verfahrensgang
- VG Minden, 05.05.1995 - 8 K 5116/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1996 - 20 A 3968/95
- BVerwG, 27.09.1996 - 7 B 200.96
- BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96, 7 C 59.96
Papierfundstellen
- BVerwGE 106, 43
- NJW 1998, 1004
- NVwZ 1998, 520 (Ls.)
- NZM 1998, 207 (Ls.)
- DVBl 1998, 336
- DÖV 1998, 685
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80
Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung - …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Der überlassungspflichtige Besitzer muß also die Abfälle zusammentragen und entsprechend den maßgebenden satzungsrechtlichen Bestimmungen so bereitstellen, daß die entsorgungspflichtige Körperschaft sie ohne weiteren Aufwand einsammeln kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8).Anders als im Zivilrecht setzt Abfallbesitz keinen Besitzbegründungswillen voraus; vielmehr genügt die - auf welche Weise auch immer erlangte - tatsächliche Gewalt über die Abfälle (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1983 a.a.O. S. 12; BGH, NVwZ 1985, 447).
Aus diesen Grundsätzen folgt, daß von einem die Überlassungspflicht auslösenden Abfallbesitz dann nicht mehr gesprochen werden kann, wenn die betreffende Person nicht einmal - wie es der erkennende Senat in seinem Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - a.a.O. S. 12 ausgedrückt hat - ein "Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft" innehat.
Dementsprechend hat der erkennende Senat den Abfallbesitz eines Grundstückseigentümers (oder -besitzers) verneint, wenn die Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte (vgl. die Urteile vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - a.a.O. …und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - a.a.O.).
Dementsprechend hat der erkennende Senat bisher schon die Begründung von Abfallbesitz durch das verbotswidrige Fortwerfen oder Ablagern von Abfällen durch Dritte auf nicht frei zugänglichen Grundstücken im Innenbereich (Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - a.a.O.; Beschluß vom 20. Juli 1988 - BVerwG 7 B 9.88 - NVwZ 1988, 1021) und im Außenbereich (…Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - a.a.O.) nicht davon abhängig gemacht, ob der Eigentümer des Grundstücks gegen derartiges Tun wirksame Abwehrmaßnahmen treffen kann oder nicht.
- BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87
Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall - …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Diese "Arbeitsteilung" zwischen Abfallbesitzer und entsorgungspflichtiger Körperschaft ist Ausdruck der gesetzgeberischen Wertung und Entscheidung, daß der einzelne Bürger entsprechend dem allgemein im Umweltrecht verankerten Verursacherprinzip seinen Teil zur Lösung dieses bedeutsamen Umweltproblems beitragen soll und nicht alle dafür notwendigen Maßnahmen der Allgemeinheit überlassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - NJW 1989, 1295 = DVBl 1989, 522; Beschluß vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 [BVerwG 27.06.1995 - 7 NB 1/95]).Diese Verantwortlichkeit für "aufgedrängten" Abfall ist eine verfassungsgemäße Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. den auf die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - a.a.O. ergangenen Beschluß des BVerfG vom 17. April 1989 - 1 BvR 385/89 -).
Dementsprechend hat der erkennende Senat den Abfallbesitz eines Grundstückseigentümers (oder -besitzers) verneint, wenn die Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte (…vgl. die Urteile vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - a.a.O. und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - a.a.O.).
Dementsprechend hat der erkennende Senat bisher schon die Begründung von Abfallbesitz durch das verbotswidrige Fortwerfen oder Ablagern von Abfällen durch Dritte auf nicht frei zugänglichen Grundstücken im Innenbereich (…Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - a.a.O.; Beschluß vom 20. Juli 1988 - BVerwG 7 B 9.88 - NVwZ 1988, 1021) und im Außenbereich (Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - a.a.O.) nicht davon abhängig gemacht, ob der Eigentümer des Grundstücks gegen derartiges Tun wirksame Abwehrmaßnahmen treffen kann oder nicht.
Der Senat hat bereits entschieden, daß es in Fällen, in denen der Verursacher einer illegalen Abfallablagerung greifbar ist, geboten sein kann, vorrangig diesen durch ordnungsrechtliche Verfügung zur Wiederaufnahme des unerlaubt aufgegebenen Abfallbesitzes zu verpflichten; der Verursacher wird dann als (erneuter) Abfallbesitzer seinerseits überlassungspflichtig (vgl. Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - a.a.O.; vgl. auch Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 87.86 - DVBl 1988, 150 = NVwZ 1988, 1126).
- BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Diese "Arbeitsteilung" zwischen Abfallbesitzer und entsorgungspflichtiger Körperschaft ist Ausdruck der gesetzgeberischen Wertung und Entscheidung, daß der einzelne Bürger entsprechend dem allgemein im Umweltrecht verankerten Verursacherprinzip seinen Teil zur Lösung dieses bedeutsamen Umweltproblems beitragen soll und nicht alle dafür notwendigen Maßnahmen der Allgemeinheit überlassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - NJW 1989, 1295 = DVBl 1989, 522; Beschluß vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 [BVerwG 27.06.1995 - 7 NB 1/95]).
- BVerwG, 30.10.1987 - 7 C 87.86
Reichweite - Voraussetzungen - Drittverpflichtung - Abfallbesitzer - Landesrecht …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Der Senat hat bereits entschieden, daß es in Fällen, in denen der Verursacher einer illegalen Abfallablagerung greifbar ist, geboten sein kann, vorrangig diesen durch ordnungsrechtliche Verfügung zur Wiederaufnahme des unerlaubt aufgegebenen Abfallbesitzes zu verpflichten; der Verursacher wird dann als (erneuter) Abfallbesitzer seinerseits überlassungspflichtig (…vgl. Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - a.a.O.; vgl. auch Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 87.86 - DVBl 1988, 150 = NVwZ 1988, 1126). - BVerwG, 14.11.1996 - 4 B 205.96
Wasserrecht - Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers für …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Lassen sich dagegen - was der Regelfall sein wird - etwaige Verursacher oder Erzeuger nicht feststellen, kommt eine Eingrenzung der Verantwortlichkeit eines Besitzers von aufgedrängten Abfällen nur aus verfassungsrechtlichen Gründen in Betracht, nämlich dann, wenn die Überlassung der Abfälle - im Fall des § 15 Abs. 3 KrW-/AbfG die vom Abfallbesitzer vorzunehmende Verwertung oder Beseitigung - mit einem solchen Kostenaufwand verbunden wäre, daß dadurch die von Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Möglichkeit der privatnützigen Verwendung des Grundstücks entfiele (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - NVwZ 1991, 475; ferner BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 4 B 205.96 - NVwZ 1997, 577). - BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 134.90
Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für Altlasten
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Lassen sich dagegen - was der Regelfall sein wird - etwaige Verursacher oder Erzeuger nicht feststellen, kommt eine Eingrenzung der Verantwortlichkeit eines Besitzers von aufgedrängten Abfällen nur aus verfassungsrechtlichen Gründen in Betracht, nämlich dann, wenn die Überlassung der Abfälle - im Fall des § 15 Abs. 3 KrW-/AbfG die vom Abfallbesitzer vorzunehmende Verwertung oder Beseitigung - mit einem solchen Kostenaufwand verbunden wäre, daß dadurch die von Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Möglichkeit der privatnützigen Verwendung des Grundstücks entfiele (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 134.90 - NVwZ 1991, 475; ferner BVerwG, Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 4 B 205.96 - NVwZ 1997, 577). - BVerwG, 20.07.1988 - 7 B 9.88
Grundstückseigentum - Abfallbesitz - Wilder Müll - Abfallbeseitigung
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Dementsprechend hat der erkennende Senat bisher schon die Begründung von Abfallbesitz durch das verbotswidrige Fortwerfen oder Ablagern von Abfällen durch Dritte auf nicht frei zugänglichen Grundstücken im Innenbereich (…Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - a.a.O.; Beschluß vom 20. Juli 1988 - BVerwG 7 B 9.88 - NVwZ 1988, 1021) und im Außenbereich (…Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - a.a.O.) nicht davon abhängig gemacht, ob der Eigentümer des Grundstücks gegen derartiges Tun wirksame Abwehrmaßnahmen treffen kann oder nicht. - BGH, 14.03.1985 - III ZR 12/84
Besitz an Abfällen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1995 - 20 A 5004/94
Schwemmgutbeseitigung
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Auf die Berufung des Klägers gab das Oberverwaltungsgericht der Feststellungsklage durch Urteil vom 21. März 1996 statt (zu einem Parallelverfahren vgl. OVG Münster, UPR 1996, 274 = NuR 1996, 314) und führte zur Begründung aus: Die Beklagte sei nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2 Satz 1 des Abfallgesetzes - AbfG - in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und 6 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - LAbfG NW - zum Zusammentragen der angeschwemmten Abfälle verpflichtet.
- BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07
Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des; …
Das Gesetz trägt hierdurch dem Verursacherprinzip Rechnung, das allgemein im Umweltrecht gilt (stRspr, vgl. Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 ). - BVerwG, 27.08.2009 - 7 CN 2.08
Sperrmüllabfuhr, flächendeckende; Rückstände; Abfallbesitzer, …
Dies gilt z.B. für den Fall des "wilden" Abfalls, der auf Privatgrundstücken abgelagert worden ist, die kraft gesetzlicher Verpflichtung frei zugänglich sind (Urteile vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 = Buchholz 451.22 § 3 AbfG Nr. 2 , vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31 und vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 11).Ist ein Abfallbesitzer vorhanden, muss er die Abfälle zusammentragen und entsprechend den satzungsrechtlichen Bestimmungen so bereitstellen, dass der Entsorgungsträger sie ohne weiteren Aufwand einsammeln kann (Urteil vom 11. Dezember 1997 a.a.O.).
Der daraus resultierende Abfallbesitz setzt keinen Besitzbegründungswillen voraus (Urteil vom 11. Dezember 1997 a.a.O. S. 45; stRspr).
Doch war für diese Beurteilung maßgeblich, dass eine Doppelbelastung des Privateigentümers - einmal durch die ihm auferlegte Öffnung seines Grundstücks für die Allgemeinheit und zusätzlich durch die Zuordnung der abfallrechtlichen Verantwortlichkeit für die Folgen dieser Öffnung - die zumutbare Opfergrenze des Art. 14 GG überschreiten würde (Urteil vom 11. Dezember 1997 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.2007 - 10 S 1684/06
Müllsortiermaßnahme durch Dritte im Zeitraum zwischen Bereitstellung und …
Solange eine Person Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer ist, steht sie in der abfallrechtlichen Verantwortung; die Entsorgungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers setzt erst mit der Überlassung des Abfalls ein (BVerwG, Urt. v. 11.12.1997, BVerwGE 106, 43, 45 ff. und 48).Die Erfüllung der Überlassungspflicht bestimmt sich somit neben dem physischen Transfer des Abfalls, d. h. Übertragung der tatsächlichen Sachherrschaft über den Abfall auf den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, im Rechtssinne nach "den maßgebenden satzungsrechtlichen Bestimmungen" (so BVerwG, Urt. v. 11.12.1997, BVerwGE 106, 43, 45).
Konsequenterweise geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, bei überlassungspflichtigen Abfällen setze die Entsorgungspflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger "erst mit der Überlassung und nicht schon vorher" ein (BVerwG, Urt. v. 11.12.1997, BVerwGE 106, 43, 48;… ebenso z. B. Kunig, aaO, § 15 RdNr. 9).
Es ist seit geraumer Zeit geklärt, dass der Abfallbesitzer zur Überlassung des Abfalls nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG verpflichtet ist und in der Phase vor der Abfallüberlassung abfallrechtliche Verantwortung trägt (BVerwG, Urt. v. 11.12.1997, BVerwGE 106, 43, 45;… Kunig, aaO, § 3 RdNr. 57).
- BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02
Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall; …
Das Ablagern von Abfällen sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns (vgl. § 1 Abs. 2 AbfG) obliegen - mit der Möglichkeit des Ausschlusses nach § 3 Abs. 3 AbfG - der entsorgungspflichtigen Körperschaft, während der Abfallbesitzer regelmäßig in der Stufe vor der eigentlichen Abfallentsorgung in die Pflicht genommen wird, indem er die in seinem Besitz befindlichen Abfälle zusammenzutragen und entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften in der dort bestimmten Art und Weise dem Entsorgungspflichtigen zu überlassen hat (…BVerwG, a.a.O., sowie Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 ).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an die die gesetzliche Definition in § 3 Abs. 6 des inzwischen geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes anknüpft, ist für den Abfallbesitz ein Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft kennzeichnend (…Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 11 f.; Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31; Urteil vom 11. Dezember 1997, a.a.O. S. 46) Dieses Mindestmaß ist bei dem Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich Abfälle befinden, nur dann ausgeschlossen, wenn er die Fläche nicht dem Zugriff oder Zutritt Dritter entziehen kann, mit anderen Worten: wenn er mit seinem Grundstück durch Betretungsrechte der Allgemeinheit in Pflicht genommen wird.
- VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes
Dementsprechend wird der Abfallbesitz eines Grundstückseigentümers oder Grundstücksbesitzers verneint, wenn die Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte (BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8/12; U.v. 11.12.1997 - 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43/46; U.v. 8.5.2003 - 7 C 15.02 - NVwZ 2003, 1252). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2006 - 13 A 632/04
Waldeigentümer und Waldbesitzer sind für die Entsorgung von Abfall, den andere im …
zum Abfallrecht: BVerwG, Urteile vom 11.2.1983 - 7 C 45/80 -, BVerwGE 67, 8 (11 f.), vom 19.1.1989 - 7 C 82/87 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31, und vom 11.12.1997 - 7 C 58/96 -, BVerwGE 106, 43 (45 f.). - BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07
Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren; …
Diese Rechtsprechung hat der Senat der Sache nach bereits in seinem Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 modifiziert, indem er als "angefallen" solche Abfälle bezeichnet hat, die deren Besitzer in Erfüllung seiner Überlassungspflicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verfügung gestellt hat. - VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2208
Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch …
Die tatsächliche Herrschaftsbeziehung zu den Abfällen muss sich von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheiden (BVerwG vom 11.12.1997, DVBl 1998, 336).Der fortbestehende Besitz am Betriebsgrundstück kann nach der Verkehrsauffassung je nach den Umständen des Einzelfalls gleichzeitig die tatsächliche Gewalt über die darauf befindlichen Gegenstände vermitteln (BVerwG vom 11.12.1997, DVBl 1998, 336).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 M 28/13
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; behördliche Fehler; …
Der Begriff des Abfallbesitzes ist öffentlich-rechtlicher Art und stimmt nicht mit dem des BGB überein, so dass es nicht auf einen Besitzbegründungswillen, sondern allein auf die tatsächliche Sachherrschaft ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1997 - 7 C 58.96 -, BVerwGE 106, 43 [46], RdNr. 10 in Juris).Grundsätzlich vermittelt das Eigentum oder der Besitz an den Grundstücken nach der Verkehrsauffassung gleichzeitig die tatsächliche Gewalt über die darauf befindlichen Gegenstände; anders liegt es nur dann, wenn die Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1997, a.a.O., RdNr. 11 f. in Juris).
- VGH Bayern, 05.04.2004 - 4 B 99.2146
Abfallgebührenpflicht des Straßenbaulastträgers
Denn die Abfälle sind schon zuvor in den abfallrechtlichen und damit auch gebührenrechtlichen Verantwortungsbereich des Klägers gefallen: Dieser war nämlich als Abfallbesitzer nach § 6 Abs. 2 Satz 2 AWS berechtigt und nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AWS verpflichtet, (bereits) den auf den Straßen verstreuten Müll der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung des Beklagten in geeigneter Weise zu überlassen (vgl. zur "Arbeitsteilung" zwischen überlassungspflichtigem Abfallbesitzer und entsorgungspflichtiger Körperschaft etwa BVerwG vom 11.12.1997 BVerwGE 106, 43/45, 48); mit der tatsächlichen Überlassung der Abfälle zur Entsorgung hat der Kläger die Einrichtung des Beklagten gebührenpflichtig nach § 2 Abs. 1 AbfGS "benutzt".Deshalb ist es unerheblich, dass der Müll von Dritten unerlaubt weggeworfen und der Kläger ohne oder gegen seinen Willen Besitzer geworden ist (BVerwG vom 11.12.1997 BVerwGE 106, 43/45f., 49).
Nach ständiger Rechtsprechung ist das erforderliche Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft allerdings für den Eigentümer eines Grundstücks ausgeschlossen, "wenn er mit seinem Grundstück durch Betretungsrechte der Allgemeinheit in Pflicht genommen wird" (BVerwG vom 8.5.2003 BayVBl 2004, 151) oder - verallgemeinernd - "wenn sich die tatsächliche Herrschaftsbeziehung dieser Person zu den Abfällen nicht von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheidet" (BVerwG vom 11.12.1997 BVerwGE 106, 43/46).
- VG Gelsenkirchen, 14.01.2020 - 9 K 5432/16
Asbest Asbestzement Asbestzementbruchstück Asbestanteil Abfall Stoff Zement …
- VGH Bayern, 20.07.2022 - 4 B 20.3009
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölverunreinigung auf dem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 11 B 5.05
Zu den Grenzen der Entsorgungspflicht früherer Abfallbesitzer (Groß Dölln)
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2019 - 2 L 33/18
Abfallrechtliche Entsorgungsverfügung; Beseitigung der Holzasche eines …
- VG Sigmaringen, 04.09.2019 - 10 K 31/18
Waldwegebau mit Bauschutt; Abfallrechtliche Anordnung; Produkteigenschaft nach …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 7 L 5659/98
Abfall; Abfallbeseitigungspflicht; Abfallbesitz; Abfallbesitzer; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 K 160/07
Verbotswidrig abgelagerte Abfälle auf Straßen in geschlossener Ortslage
- BVerwG, 18.06.1998 - 1 B 178.97
Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Kampfmittelräumung
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.2017 - 10 S 1972/17
Testamentsvollstrecker als Besitzer des zum Nachlass gehörenden Abfalls
- OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01
Unmittekbarkeitszusammenhang beim Folgenbeseitigungsanspruch auf Kostenersatz für …
- BVerwG, 31.07.1998 - 1 B 229.97
Eigentumsgarantie und Inanspruchnahme des Grundeigentümers aus Zustandshaftung
- BVerwG, 21.12.1998 - 7 B 211.98
Schädliche Bodenveränderung; Abfall; bewegliche Sache; Abfallbesitz; …
- VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2209
Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch …
- BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 59.96
Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; aufgedrängter Abfall; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22
Anordnung zur Entsorgung teerölimprägnierter Bahnschwellen
- VG Cottbus, 17.06.2021 - 3 K 368/16
- VG Darmstadt, 09.05.2022 - 6 L 2310/21
Abfallbesitzer
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11
Bauschutt; Verkippung in Geländevertiefung im Wald; Grundstück eines Dritten; …
- VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18
Immissionsschutzrecht
- VG Düsseldorf, 11.07.2018 - 17 L 1507/18
- VG Cottbus, 28.03.2017 - 3 L 494/16
Heranziehung des Eigentümers zur Beseitigung von illegal entsorgten Müll auf frei …
- VG Potsdam, 08.05.2023 - 14 L 603/22
- VG Gelsenkirchen, 14.01.2009 - 13 K 2592/08
Gebühren, Sperrmüll, Anmeldung, Abfallbesitzer, aufgedrängter Sperrmüll
- OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22
Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Abfallbesitz; Grundstück; …
- VG Düsseldorf, 15.02.2022 - 17 K 8415/19
- VG Köln, 20.12.2001 - 13 K 2215/00
Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung bei einer …
- VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12
Begründung des Abfallbesitzes durch ein Mindestmaß an tatsächlicher …
- VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439
Insolvenzverwalter als Adressat einer abfallrechtlichen bzw. wasserrechtlichen …
- VGH Bayern, 26.11.2002 - 22 CS 02.2403
Abfallrechtlicher Erzeugerbegriff, Haftung des Abfallbesitzers für die Entsorgung …
- VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 11 K 14.00032
Abfallbeseitigung; Vollstreckung; Adressat; Verantwortlicher
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 321/07
Zur Gebührenpflicht für die Entsorgung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2003 - 8 B 10668/03
Beseitigungspflicht für fremden Müll auf eigenem Grundstück
- VG Arnsberg, 28.11.2003 - 3 K 4068/02
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.1998 - 10 S 177/97
Altlasten: Entsorgungsverantwortlicher - Störerauswahl
- VG Sigmaringen, 17.12.2002 - 2 K 1197/02
Pflicht zur Abfallbeseitigung durch den Grundstückseigentümer als …
- VG Mainz, 30.03.2009 - 3 L 175/09
Umweltgefährdende Abfälle - Sofortige Beseitigung
- OVG Sachsen, 09.12.2021 - 4 A 887/19
Abfall, ; Entledigungswille; Verwendungszweck; Verkehrsanschauung; Ausschlachten; …
- VG Halle, 09.08.2001 - 3 A 458/98
- VG Freiburg, 23.07.1998 - 3 K 1217/97
Abfall auf Campingplätzen
- VG Düsseldorf, 22.01.2008 - 17 L 1471/07
Privater Dienstleister darf Mülltonnen nicht durchsuchen und durchsortieren
- OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04
Gewerbliche Abfallsammlungen
- VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
- VG Cottbus, 18.07.2018 - 3 K 1732/14
- VG München, 06.07.2015 - M 17 S 15.557
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung zur Beseitigung von kontaminiertem …
- VG Darmstadt, 18.07.2012 - 6 L 819/12
Abfallbeseitigung
- VGH Hessen, 22.10.1999 - 8 TE 4371/96
Abfallbeseitigung: Beseitigungsanordnung gegenüber dem Konkursverwalter
- OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 53 Ss OWi 56/16
Begriff des Besitzers von Abfällen i.S. von § 3 Abs. 9 KrWG
- OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 6/05
Abfallrecht, Anzeigepflicht, Benutzungsverhältnis, Duldungspflicht, Einrichtung, …
- VG Koblenz, 24.03.2009 - 7 K 1189/08
Verantwortlichkeit bei Abfallentsorgungsgebühren
- VG Cottbus, 06.01.2021 - 3 L 523/20
- VG Ansbach, 08.05.2013 - AN 11 K 12.01062
Im Einzelfall unbegründete Anfechtungsklage hinsichtlich Entsorgungsanordnung für …
- VG Karlsruhe, 04.06.2006 - 11 K 1924/05
Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung; Vor-Ort-Sortierung von …
- VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Pflicht des Eigentümers eines Grundstücks zur Räumung desselben von Kampfmitteln; …
- VG Augsburg, 08.02.2021 - Au 9 K 20.1387
Erfolglose Klage gegen Verpflichtung zur Entfernung und ordnungsgemäßen …
- VG Magdeburg, 03.12.2013 - 2 A 232/11
Insolvenzverwalter als Betreiber einer Anlage und zur Entsorgung von Abfall …
- VG München, 07.11.2013 - M 17 K 12.624
Entsorgung von Altfahrzeugen; Auswahlermessen
- OVG Brandenburg, 11.12.2002 - 1 B 135/02
Inhaltliche Voraussetzungen an die Begründung einer Ablehnung eines Antrags auf …
- OLG Naumburg, 22.06.2000 - 7 U (Hs) 64/99
Privatrechtliche Ausgestaltung der Abfallentsorgung als Maßnahme der …
- VG Leipzig, 31.05.2000 - 3 K 1872/97
Konkurrenz von Abfall- und Bodenschutzrecht
- VG Frankfurt/Oder, 17.06.2019 - 5 K 4267/17
Anlage zur Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2004 - 3 M 124/04
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Eigenschaft als Abfallbesitzer; Gewährung …
- VG Hannover, 21.05.2001 - 10 A 1090/00
Anspruch auf Zahlung von Kampfmittelbeseitigungskosten ; Gesichtspunkt der …
- VG Aachen, 10.05.2011 - 9 L 165/11
Aachener Abfallstreit: Bahn AG muss ihr Grundstück vom Abfall befreien
- VG Aachen, 15.02.2012 - 9 K 814/11
Bahn war zur Beseitigung von Abfall verpflichtet
- VG Augsburg, 19.10.2020 - Au 9 K 20.554
Gebührenschuldner für die Entsorgung eines Wohnwagens
- VG Arnsberg, 25.04.2006 - 11 K 2552/05
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides; Erhebung von Benutzungsgebühren durch …
- VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
Rechtsprechung
VGH Hessen, 09.09.1997 - 5 TG 4351/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 2 WoBindG, § 2 WoBauG 2, § 6 WoBauG 2, § 17 WoBauG 2, § 17a WoBauG 2
Modernisierung einer Wohnung mit öffentlichen Mitteln führt nicht zur Ausgleichspflicht für Fehlbelegung, außer wenn es sich um einen Ausbau handelt - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 25.09.1996 - 15 G 2477/96
- VGH Hessen, 09.09.1997 - 5 TG 4351/96
Papierfundstellen
- ESVGH 48, 156 (Ls.)
- NZM 1998, 207
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 73.86
Wohnungsbauförderung - Modernisierung - Ausbau - Umbau
Auszug aus VGH Hessen, 09.09.1997 - 5 TG 4351/96
Ungeachtet dessen, daß die Beklagte die Baumaßnahmen bereits 1982 und damit während der zeitlichen Geltung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 253) durchgeführt hat mit der Folge, daß dessen Begriffsbestimmungen des "neugeschaffenen Wohnraums" maßgeblich sind, wozu die Modernisierung damals nicht gehörte (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.07.1987 - 8 C 73/86 -, NJW-RR 1987, S. 1489 ff. = Buchholz 454.4 § 17 II. WoBauG Nr. 2), haben nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung in § 1 Abs. 1 AFWoG, auf dessen Anwendung § 2 Abs. 1 HessAFWoG verweist, nur Inhaber einer öffentlich geförderten Wohnung im Sinne des Wohnungsbindungsbindungsgesetzes eine Ausgleichszahlung zu leisten.