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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 7/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3823
BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 7/98 (https://dejure.org/1998,3823)
BayObLG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 2Z BR 7/98 (https://dejure.org/1998,3823)
BayObLG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 2Z BR 7/98 (https://dejure.org/1998,3823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschluß; Eigentümerbeschluß; Sonderumlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2
    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss, der von einem Wohnungseigentümer die Zahlung einer Sonderumlage verlangt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - 1 UR II 40/96
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 691/97
  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 7/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1386
  • NZM 1998, 337
  • ZMR 1998, 445
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96

    Kostenschlüssel und Miteigentumsanteil

    Auszug aus BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 7/98
    Dies gilt insbesondere für Eigentümerbeschlüsse wie hier über eine Sonderumlage (BayObLG FGPrax 1997, 19 f.).
  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08

    Zur Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters - Zur Ermittlung der ausstehenden

    Dies gilt insbesondere für Eigentümerbeschlüsse wie hier über eine Sonderumlage (BayObLG NZM 1998, 337; FGPrax 1997, 19 f.; Bärmann - Merle, a.a.O., § 28 Rdnr 38).

    Eine eventuelle materielle Unrichtigkeit ist nämlich unerheblich, solange der Eigentümerbeschluss nicht für ungültig erklärt worden ist (KG ZMR 2006, 223, 224; BayObLG NZM 1998, 337).

  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07

    Geschoßdecken einer Tiefgarage als Gemeinschaftseigentum

    Was die Frage des aus dem Beschluss nicht ohne weiteres ersichtlichen Verteilungsmaßstabs angeht, verweist der Senat auf die zutreffenden Erwägungen des Landgerichts und die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (WE 93, 27; NZM 1998, 337; NJW 2003, 2323), der er sich anschließt.
  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03

    Sonderumlage; Eigentümerbeschluss; Hecke; Grenzhecke; Garten; Gartenteil;

    Grundsätzlich muss sich aus dem Eigentümerbeschluss der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Anteil betragsmäßig ergeben (BayObLG NZM 1998, 337; 1999, 1154 f.; siehe auch Beschluss des Senats vom 4.3.2004 2Z BR 247/03 unter II 2 b).
  • BayObLG, 17.01.2005 - 2Z BR 200/04

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung zur Kostentragung für Instandsetzung einer

    Einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG bedarf es jedoch im vorliegenden Fall nicht, da der Senat Ausnahmen von der betragsmäßigen Bezifferung für die Fälle zugelassen hat, in denen der geschuldete Betrag von den Wohnungseigentümern ohne weiteres selbst errechnet werden kann (BayObLG NZM 1998, 337).
  • BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sonderzahlung oder Sonderumlage

    Auch die Verpflichtung zur Zahlung einer Sonderumlage hat einen Eigentümerbeschluß über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer zur Voraussetzung (vgl. BGHZ 108, 44/47; BayObLG WÜM 1992, 209; BayObLG FGPrax 1997, 19 ; Senatsbeschluß vom 11.3.1998, 2Z BR 7/98).

    Diese ist zwar nicht in jedem Fall erforderlich; es genügt, wenn der einzelne Wohnungseigentümer den auf ihn entfallenden Betrag ohne weiteres, etwa anhand des in der Gemeinschaft allgemein geltenden Kostenverteilungsschlüssels, errechnen kann (BayObLG FGPrax 1997, 19 f.; Senatsbeschluß vom 10.10.1996 2Z BR 7/98; KG NJW-RR 1991, 912 ; vgl. auch BayObLG WuM 1992, 209).

  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von

    Enthalten die vom Landgericht beizuziehenden Schriftstücke Angaben zur Kostenverteilung, dürfte es unter den gegebenen Umständen ausreichend sein, wenn lediglich der Verteilungsschlüssel angegeben ist und der Wohnungseigentümer hieraus den auf ihn entfallenden Teilbetrag durch eine einfache Rechenoperation ermitteln kann (BayObLG NZM 1998, 337; BayObLG FGPrax 1997, 19).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2005 - 20 W 270/03

    Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung zur erstmaligen Herstellung eines

    Für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage, für die die selben Grundsätze gelten wie für den Wirtschaftsplan, steht den Wohnungseigentümern ein weiter Ermessensspielraum zu, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat (BayObLG NZM 1998, 337; OLG Düsseldorf NZM 2001, 1039; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 32; Palandt/Bassenge, aaO., § 28, Rdnr. 19, 4).
  • OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06

    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem

    Ausnahmsweise genügt es aber, dass der geschuldete Betrag von den Wohnungseigentümern ohne weiteres selbst errechnet werden kann (BayObLG, Beschluss vom 11.03.1998, ZMR 1998, 445; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).
  • OLG Braunschweig, 29.05.2006 - 3 W 9/06
    Ausnahmsweise genügt es aber, dass der geschuldete Betrag von den Wohnungseigentümern ohne weiteres selbst errechnet werden kann (BayObLG, Beschluss vom 11.03.1998, ZMR 1998, 445; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).
  • BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04

    Wohngeldforderung: Dritter als Schuldner - Aufrechnung

    Über die gemäß dem Eigentümerbeschluss vom 20.6.2001 abgeänderte Jahresabrechnung brauchten die Wohnungseigentümer nicht erneut abzustimmen, weil der Verteilungsmaßstab und der insoweit geschuldete Betrag durch eine einfache Rechenoperation zu ermitteln war (BayObLG NJW-RR 1998, 1386; BayObLG FGPrax 1997, 19/20).
  • KG, 21.08.2002 - 24 W 366/01

    fehlende Errechenbarkeit der Sonderumlage; Kostenentscheidung im WEG-Verfahren

  • LG Stuttgart, 20.12.2017 - 19 S 54/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Feststellung

  • BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 159/03

    Voraussetzungen für die Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels -

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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7126
BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98 (https://dejure.org/1998,7126)
BayObLG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 2Z BR 12/98 (https://dejure.org/1998,7126)
BayObLG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 2Z BR 12/98 (https://dejure.org/1998,7126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - 1 UR 11 18/96
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 92/97
  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1096
  • NZM 1998, 337
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98
    Erst wenn die benötigten Gelder erheblich zu niedrig oder erheblich zu hoch angesetzt werden, sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verletzt (BayObLG NJW-RR 1991, 1360 f.; KG NJW-RR 1995, 357 ; Palandt/Bassenge BGB 57. Aufl. § 28 WEG Rn. 4).
  • BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91

    Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von

    Auszug aus BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98
    Erst wenn die benötigten Gelder erheblich zu niedrig oder erheblich zu hoch angesetzt werden, sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verletzt (BayObLG NJW-RR 1991, 1360 f.; KG NJW-RR 1995, 357 ; Palandt/Bassenge BGB 57. Aufl. § 28 WEG Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Eigentümerbeschluss trotz Einladungsmangels;

    Für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage, für die die selben Grundsätze gelten wie für den Wirtschaftsplan, steht den Wohnungseigentümern ein weiter Ermessensspielraum zu, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat (BayObLG NZM 1998, 337; OLG Düsseldorf NZM 2001, 1039; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 32; Palandt/Bassenge, aaO., § 28, Rdnr. 19, 4).
  • LG Wuppertal, 25.11.2002 - 6 T 781/99
    Durch neue Tatsachen wird der Wirtschaftsplan überholt, wenn liquide Mittel nicht vorhanden sind, um außergewöhnliche, nicht vorhersehbare notwendige Ausgaben zu bestreiten, etwa für Notreparaturen, für Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, zur Schließung von Deckungslücken oder für die Kosten der Durchführung eines Rechtsstreits (vgl. BGH, aaO; KG in FGPrax 1997, S. 56; BayObLG in NJW-RR 1998, S. 1096 sowie Bub in Staudinger, BGB, 12. Aufl., Rdnrn. 487 f. zu § 28 WEG mit zahreichen weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 2/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8236
BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 2/98 (https://dejure.org/1998,8236)
BayObLG, Entscheidung vom 17.02.1998 - 2Z BR 2/98 (https://dejure.org/1998,8236)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - 2Z BR 2/98 (https://dejure.org/1998,8236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einseitige Abdingbarkeit des nach § 22 Abs. 1 S. 1 WEG erforderlichen Zustimmungserfordernisses durch teilende Alleineigentümer im Fall von beeinträchtigenden baulichen Veränderungen

  • rechtsportal.de

    WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1 § 43 Abs. 4 Nr. 1
    Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer im Verfahren um die Übertragung eines vom teilenden Alleineigentümer begründetes Recht auf einen Wohnungseigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1312 (Ls.)
  • NZM 1998, 337 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96

    Recht eines Wohnungseigentümers zur Errichtung eines Zaunes und eines

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 2/98
    Die teilenden Alleineigentümer konnten einseitig das nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG notwendige Zustimmungserfordernis im Fall von beeinträchtigenden baulichen Veränderungen abbedingen (vgl. BayObLG WuM 1990, 91 f.; WuM 1996, 487 ; NJW-RR 1997, 269 ).
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95

    Einschränkung baulicher Veränderungen ohne Zustimmung aller übrigen

    Auszug aus BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 2/98
    Die teilenden Alleineigentümer konnten einseitig das nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG notwendige Zustimmungserfordernis im Fall von beeinträchtigenden baulichen Veränderungen abbedingen (vgl. BayObLG WuM 1990, 91 f.; WuM 1996, 487 ; NJW-RR 1997, 269 ).
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