Weitere Entscheidung unten: KG, 30.10.1997

Rechtsprechung
   AG Neu-Ulm, 03.11.1998 - 2 C 947/98   

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https://dejure.org/1998,9630
AG Neu-Ulm, 03.11.1998 - 2 C 947/98 (https://dejure.org/1998,9630)
AG Neu-Ulm, Entscheidung vom 03.11.1998 - 2 C 947/98 (https://dejure.org/1998,9630)
AG Neu-Ulm, Entscheidung vom 03. November 1998 - 2 C 947/98 (https://dejure.org/1998,9630)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Katzen in Nachbars Garten?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Katzenbesuch im Garten muss nicht geduldet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betreten des Grundstücks durch eine Katze des Nachbarn ist zu dulden - Kotablagerungen der Katze sind daher hinzunehmen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 892
  • NZM 1999, 432
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Bonn, 06.10.2009 - 8 S 142/09

    Unterlassungsanspruch bei Verschmutzung durch Katzenkot

    Für Störungen eines Grundstücksrechts durch Katzen entspricht es ganz überwiegender Ansicht, dass eine Duldungspflicht hinsichtlich des Betretens des Grundstücks durch eine Katze/zwei Katzen des Nachbarn besteht (OLG Köln NJW 1985, 2338; OLG Celle NJW-RR 1986, 821; LG Oldenburg NJW-RR 1986, 883; AG Neu-Ulm NJW-RR 1999, 892; zwei Katzen: OLG München NJW-RR 1991, 17; LG Darmstadt NJW-RR 1994, 147; Staudinger-Roth, a.a.O, § 906 Rz. 118; a.A. AG Passau NJW 1983, 2885).

    Streitig ist jedoch, ob der Grundstückseigentümer weitergehende Beeinträchtigungen durch Katzen hinzunehmen hat, insbesondere Kotablagerungen und Verschmutzungen (Duldung verneinend: LG Lüneburg NZM 2001, 397; bejahend: Staudinger-Roth, a.a.O.; AG Rheinberg NJW-RR 1992, 408; AG Neu-Ulm NJW-RR 1999, 892).

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise Kotablagerungen als noch hinnehmbare Beeinträchtigungen angesehen werden (vgl. AG Rheinberg NJW-RR 1992, 408; AG Neu-Ulm NJW-RR 1999, 892), besteht aufgrund der konkreten Wohnsituation eine solche Duldungspflicht für die Kläger nicht.

  • AG Bremen, 08.11.2017 - 19 C 227/16

    Unterlassungsanspruch, Katze, Nachbargrundstück

    Das reine Betreten eines Grundstücks durch Katzen ist grundsätzlich durch den Nachbarn zu dulden, insbesondere wenn Katzenhaltung in Wohngebieten üblich und verbreitet ist (vgl. OLG Köln, NJW 1985, 2338; OLG Celle, NJW-RR 1986, 821; LG Oldenburg, NJW-RR 1986, 883; AG Neu-Ulm, NJW-RR 1999, 892 = NZM 1999, 432; OLG München, NJW-RR 1991, 17; LG Darmstadt, NJW-RR 1994).
  • LG Lüneburg, 27.01.2000 - 1 S 198/99

    Anspruch auf Unterlassung des Betretens von Kraftfahrzeugen durch Katzen im

    Treten weitere Umstände hinzu wie etwa Kotablagerungen, das Verschmutzen von Wegen und Mauern, die Beschädigung von Gartenmöbeln, so verbleibt es bei dem grundsätzlich gegebenen Verbietungsrecht des Grundstückseigentümers (Landgericht Kassel Agrarrecht 1987, 58, 59 mit Zust. Anm. Wörlen; Staudinger-Roth, a.a.O., § 906, 110; a.A. AG Neu-Ulm NJW-RR 1999, 892 f; AG Passau NJW 1983, 2885, 2886; AG Dietz NJW 1985, 2339).
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Rechtsprechung
   KG, 30.10.1997 - 20 U 3238/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14628
KG, 30.10.1997 - 20 U 3238/97 (https://dejure.org/1997,14628)
KG, Entscheidung vom 30.10.1997 - 20 U 3238/97 (https://dejure.org/1997,14628)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 20 U 3238/97 (https://dejure.org/1997,14628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 402
  • NZM 1999, 432 (Ls.)
  • ZMR 1999, 394
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus KG, 30.10.1997 - 20 U 3238/97
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der der Bundesgerichtshof gefolgt ist (vgl. BGH in NJW 74, 1199 (1200); RGZ 114, 371; 142, 303 (306)), führt ein Verstoß hiergegen allerdings nicht zur Unstatthaftigkeit des Urkundenprozesses, sofern der Inhalt der Urkunde zwischen den Parteien unstreitig ist.
  • BGH, 27.02.1991 - XII ZR 47/90

    Klage auf rückständigen Mietzins für ein Restaurant - Unwirksame Kündigung des

    Auszug aus KG, 30.10.1997 - 20 U 3238/97
    Hinsichtlich des Mietzinses besteht aber die gesetzliche Besonderheit, daß nach § 537 Abs. 1 BGB im Falle eines Mangels der Mietsache, durch den der Gebrauch der Mietsache erheblich eingeschränkt oder gar aufgehoben ist, der Mietzins kraft Gesetzes gemindert ist oder gar entfällt, ohne daß der Mieter sich hierauf berufen muß (vgl. BGH WM 91, 1006).
  • LG Augsburg, 24.03.1993 - 7 S 5563/92
    Auszug aus KG, 30.10.1997 - 20 U 3238/97
    Dies hat zur Folge, daß Mietzinsforderungen im allgemeinen im Urkundenprozeß nicht geltend gemacht werden können (vgl. Sternl, Mietrecht Aktuell, 3. Aufl., 1996, Rdnr. 1470; LG Augsburg WuM 93, 416 (417)).
  • RG, 27.11.1933 - VI 241/33

    1. Kann im Urkundenprozeß nur geklagt werden, wenn die Urkunde der Träger des der

    Auszug aus KG, 30.10.1997 - 20 U 3238/97
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der der Bundesgerichtshof gefolgt ist (vgl. BGH in NJW 74, 1199 (1200); RGZ 114, 371; 142, 303 (306)), führt ein Verstoß hiergegen allerdings nicht zur Unstatthaftigkeit des Urkundenprozesses, sofern der Inhalt der Urkunde zwischen den Parteien unstreitig ist.
  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 216/04

    Klage auf rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozeß zulässig

    Das Vorliegen eines Sachmangels hat nicht zur Folge, daß deshalb die Höhe der Miete vom Vermieter nicht mehr im Sinne von § 592 Satz 1 ZPO durch Urkunden bewiesen werden könnte (so aber KG, NZM 1998, 402; LG München, WuM 1998, 558; LG Augsburg, WuM 1993, 416; AG Brandenburg, NZM 2002, 382, 383; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rdnr. 1470).
  • AG Brandenburg, 25.03.2002 - 32 C 544/01

    Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Wege des Urkundenprozesses;

    Dabei wird aber dem Schutzbedürfnis gerade des sozial schwachen Wohnungsmieters, der zur Sicherheitsleistung oft nicht in der Lage sein wird und durch Vollstreckungsmaßnahmen des Vermieters aus dem Vorbehaltsurteil zunächst in Bedrängnis geraten würde, nicht genügend Rechnung getragen (KG Berlin, NZM 1998, Seiten 402 f. = GE 1998, Seite 739; OLG Oldenburg, WuM 1999, Seiten 225 ff.).
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