Weitere Entscheidung unten: LG Erfurt, 20.05.1998

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1999 - XII ZR 163/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7276
BGH, 23.06.1999 - XII ZR 163/97 (https://dejure.org/1999,7276)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1999 - XII ZR 163/97 (https://dejure.org/1999,7276)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - XII ZR 163/97 (https://dejure.org/1999,7276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 566
    Schriftform bei einem gewerblichen Mietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 763
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - XII ZR 163/97
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2012 - 10 U 34/12

    Anforderungen an die Schriftform eines Mietvertrages

    Hierfür reicht es aus, dass in einer Ergänzungsvereinbarung oder in einem den alten Mietvertrag ersetzenden Vertrag lediglich die Angabe enthalten ist, der Vertrag betreffe die "bisher vermieteten Räume" (vgl. BGH, Beschl. v. 23.6.1999, XII ZR 163/97, NZM 1999, 763).
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Rechtsprechung
   LG Erfurt, 20.05.1998 - 4 O 825/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,22424
LG Erfurt, 20.05.1998 - 4 O 825/98 (https://dejure.org/1998,22424)
LG Erfurt, Entscheidung vom 20.05.1998 - 4 O 825/98 (https://dejure.org/1998,22424)
LG Erfurt, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 4 O 825/98 (https://dejure.org/1998,22424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 763
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 21.01.2004 - 4 U 100/03

    Beitritts-/Beitragspflicht gewerblicher Mieter zu/an Werbegemeinschaft in

    In gewerblichen Mietverträgen über Mietobjekte in Einkaufszentren sind Abreden über die gemeinsame Werbung deshalb jedenfalls derzeit nicht ungewöhnlich (so schon OLG Hamm, 6.10.1992, GE 1999, 314; ebenso LG Berlin, NZM 2001, 338; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II, Rdn. 501 a; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 6. Aufl., Rdn. 5412; anderer Ansicht noch OLG Düsseldorf ZMR 1993, 469; LG Erfurt NZM 1999, 763).

    Jedenfalls zeigt sich an ihr das Gewicht des hier formularvertraglich eingeschränkten Mieterinteresses (so auch LG Erfurt NZM 1999, 763 f.).

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