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   OLG München, 12.03.2007 - 34 Wx 114/06   

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https://dejure.org/2007,3712
OLG München, 12.03.2007 - 34 Wx 114/06 (https://dejure.org/2007,3712)
OLG München, Entscheidung vom 12.03.2007 - 34 Wx 114/06 (https://dejure.org/2007,3712)
OLG München, Entscheidung vom 12. März 2007 - 34 Wx 114/06 (https://dejure.org/2007,3712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 3; ; ZVG § 152; ; ZVG § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabbezahlung der Abrechnungsspitze durch Zwangsverwalter eines Wohnungs- oder Teileigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsverwalter muss "Abrechnungsspitze" vorab bezahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abrechnungsspitze ist vorab vom Zwangsverwalter zu zahlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einheitliche Behandlung mehrerer Sondereigentumseinheiten in den Abrechnungen und Wirtschaftsplänen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschluss einer Jahresabrechnung im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung; Anrechnung der vor Anordnung der Zwangsverwaltung ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsverwalter muss aus der Masse die "Jahresabrechnungsspitze" zahlen! (IMR 2007, 165)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1025
  • NZM 2007, 452
  • ZMR 2007, 721
  • Rpfleger 2007, 416
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 12.03.2007 - 34 Wx 114/06
    Nur für den nach der Einzelabrechnung auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallenden Betrag, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, wird originär eine Schuld begründet (BGH NJW 1999, 3713).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG München, 12.03.2007 - 34 Wx 114/06
    (4) Dies steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.4.2002 (ZIP 2002, 1043/1048).
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus OLG München, 12.03.2007 - 34 Wx 114/06
    Der entscheidende IX. Senat hat in seiner ein Insolvenzverfahren betreffenden Entscheidung ausdrücklich offen gelassen, ob er der Rechtsprechung des für Wohnungseigentumssachen zuständigen V. Senats (BGHZ 108, 44/49 f.) folgen würde.
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 33/99

    Ungerechtfertigte Bereicherung bei Zahlung von vor der Anordnung der

    Auszug aus OLG München, 12.03.2007 - 34 Wx 114/06
    Der Zwangsverwalter eines Wohnungs- oder Teileigentums ist verpflichtet, als Ausgabe der Verwaltung die so genannte Abrechnungsspitze der während seiner Verwaltung von den Wohnungseigentümern beschlossenen Jahreseinzelabrechnung vorab zu bezahlen; es kommt nicht darauf an, ob er für den Zeitraum, den die Einzelabrechnung umfasst, schon als Zwangsverwalter bestellt war (Anschluss an BayObLG, FGPrax 1999, 138 = BayObLGZ 1999, 99).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 21/07

    Umfang der Verantwortlichkeitung eines Zwangsverwalters

    Sonderumlagen, die während des Zwangsverwaltungsverfahrens beschlossen werden, stellen grundsätzlich ebenfalls "Ausgaben der Verwaltung" im Sinne von § 155 Abs. 1 ZVG dar; denn auch sie dienen dazu, das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten (z.B. KG WE 2001, 9, 10 = KG-Report 2001, 226; OLG München RPfleger 2007, 416, 417; Wenzel ZInsO 2005, 113, 116).
  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Vielmehr muss für jede Einheit eine separate Einzelabrechnung erstellt werden ( OLG München NZM 2007, 452; LG Hamburg ZMR 2015, 47 ).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 15/08

    Einordnung eines für ein verwaltetes Grundstück Energie und Wasser lieferndes

    Hierzu gehören die verfahrensgegenständlichen Kosten für Strom, Wasser und Gas, die aufgrund der vom Beklagten mit der Klägerin fortgesetzten Lieferungsverträge entstanden sind (vgl. BGH, Beschl. v. 20. November 2008 - V ZB 81/08, NJW 2009, 598, 599 Rn. 12; OLG München NJW-RR 2007, 1025; LG Köln NJW 2009, 599; Stöber, ZVG 18. Aufl. § 155 Rn. 4; § 152 Rn. 8; Haarmeyer/ Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung 4. Aufl. § 9 ZwVwV Rn. 4; Depré/ Mayer, Die Praxis der Zwangsverwaltung 4. Aufl. Rn. 207).
  • OLG Rostock, 02.04.2020 - 3 U 1/19

    Umfang der Obliegenheiten eines Zwangsverwalters

    Dies erfasst aber nur Kosten der Zwangsverwaltung, die also grundstückbezogen sind, wie dies beispielsweise bei Kosten der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung sind, für welche der Verwalter die Versorgungsverträge geschlossen hat und die er über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter weiter gibt (BGH, Urt. v. 05.03.2009, IX ZR 15/08, WuM 2009, 312 = NZM 2009, 372; BGH, Beschl. v. 20.11.2008, V ZB 81/08, NJW 2009, 598; OLG München, Beschl. v. 12.03.2007, 34 Wx 114/06, NJW-RR 2007, 1025; LG Köln, Beschl. v. 16.10.2008, 6 T 437/08, NJW 2009, 599).
  • OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07

    Haftung für Wohngeldforderungen

    Dieser Meinung ist auch nach Inkrafttreten der InsO zu folgen (AG Neukölln, ZMR 2005, 659; ebenso zur Zwangsverwaltung: OLG München, NZM 2007, 452).
  • LG Hamburg, 28.11.2013 - 318 T 30/13

    Wohnungseigentum: Pflicht des Verwalters zur Führung eines Kontos im Namen des

    Soweit in der Rechtsprechung vertreten worden ist, die unberechtigte Einforderung von Wohngeld auf ein Eigenkonto der Verwaltung berechtige einen Wohnungseigentümer nicht, sich seiner Zahlungsverpflichtung zu entziehen (HansOLG, ZMR 2007, 721), folgt dem die Kammer bei ihrer lediglich summarischen Prüfung und insbesondere unter den besonderen unstreitigen Umständen dieses Falles nicht.
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