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   BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R   

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https://dejure.org/1998,692
BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R (https://dejure.org/1998,692)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R (https://dejure.org/1998,692)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1998 - B 3 P 13/97 R (https://dejure.org/1998,692)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Pflegeversicherung - Bemessung - Pflegebedarf - geistig Behinderter - Nichtberücksichtigung - Betreuung zwecks Durchführung rehabilitativer Maßnahmen und Beaufsichtigung bei Selbst- oder Fremdgefährdung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflegeversicherung - Bemessung - Pflegebedarf - geistig Behinderter - Nichtberücksichtigung - Betreuung zwecks Durchführung rehabilitativer Maßnahmen und Beaufsichtigung bei Selbst- oder Fremdgefährdung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflegegeld - Pflegestufe I - Soziale Pflegeversicherung - Frühkindliche Hirnschädigung - Pflegebedarf - Grundpflegebedarf - Pflegebedürftigkeit von Kindern - Pflegebedarf bei Kindern

  • Judicialis

    SGB XI § 14; ; SGB XI § 15; ; SGB XI § 14 Abs 3 u. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegebedarf geistig Behinderter in der Pflegeversicherung bei der Durchführung rehabilitativer Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bemessung des Pflegebedarfs

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 453
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R
    Der Senat hat bereits entschieden, daß damit nicht jedweder Mehrbedarf ausreicht, sondern daß auch bei Kindern im Bereich der Grundpflege nicht auf einen Mehrbedarf von "mehr als 45 Minuten" gegenüber gleichaltrigen gesunden Kindern verzichtet werden kann (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 2 sowie Urteile des Senats vom 19. Februar 1998, B 3 P 5/97 R, und vom 24. Juni 1998, B 3 P 1/97 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; zur Rechtslage nach den §§ 53 ff Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - vgl BSG SozR 3-2500 § 53 Nrn 7, 8).

    Der vom Gesetzgeber als abschließend verstandene Verrichtungskatalog in § 14 Abs. 4 SGB XI (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1998 - B 3 P 3/97 R = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2) läßt eine Auslegung, die eine sachgerechte Berücksichtigung des allgemeinen Aufsichts- und Betreuungsbedarfs bei geistig Behinderten ermöglichen könnte, nicht zu.

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R
    Der Senat hat bereits entschieden, daß damit nicht jedweder Mehrbedarf ausreicht, sondern daß auch bei Kindern im Bereich der Grundpflege nicht auf einen Mehrbedarf von "mehr als 45 Minuten" gegenüber gleichaltrigen gesunden Kindern verzichtet werden kann (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 2 sowie Urteile des Senats vom 19. Februar 1998, B 3 P 5/97 R, und vom 24. Juni 1998, B 3 P 1/97 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; zur Rechtslage nach den §§ 53 ff Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - vgl BSG SozR 3-2500 § 53 Nrn 7, 8).

    Es ist auch hier zu betonen, daß die Pflegeversicherung vom Gesetzgeber nicht auf die lückenlose Erfassung jeglichen Pflegebedarfs ausgerichtet worden ist (vgl BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 5/97 R - = Breithaupt 1999, 20, zur grundsätzlichen Ausklammerung der Behandlungspflege).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R

    Pflegeversicherung - berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf - Ausübung einer

    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R
    Der für die Begleitung eines Pflegebedürftigen auf Wegen außerhalb seiner Wohnung erforderliche Zeitaufwand kann nur berücksichtigt werden, wenn die außerhalb der Wohnung zu erledigende Verrichtung, etwa der Besuch eines Arztes oder Krankengymnasten, für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause unerläßlich ist (zur Begrenzung der Verrichtung "Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung" vgl bereits das Urteil des Senats vom 6. August 1998, B 3 P 17/97 R = SozR 3-3300 § 14 Nr. 6).
  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 14/94

    Pflegegeld - Zeitaufwand - Kinder - geistige Behinderung - Down-Syndrom -

    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R
    Der erkennende Senat hat bereits zum Anspruch auf Pflegeleistungen nach den §§ 53 ff SGB V aF entschieden, daß besondere Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung behinderter Kinder bei der Feststellung von (Schwer-)Pflegebedürftigkeit nicht ohne weiteres als Hilfebedarf gewertet werden können (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 8).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R

    Pflegeversicherung - Ermittlung - Hilfebedarf - zwei Kinder -

    Auszug aus BSG, 26.11.1998 - B 3 P 13/97 R
    Der Senat hat bereits entschieden, daß damit nicht jedweder Mehrbedarf ausreicht, sondern daß auch bei Kindern im Bereich der Grundpflege nicht auf einen Mehrbedarf von "mehr als 45 Minuten" gegenüber gleichaltrigen gesunden Kindern verzichtet werden kann (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 2 sowie Urteile des Senats vom 19. Februar 1998, B 3 P 5/97 R, und vom 24. Juni 1998, B 3 P 1/97 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; zur Rechtslage nach den §§ 53 ff Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - vgl BSG SozR 3-2500 § 53 Nrn 7, 8).
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 1/02 R

    Schwerbehindertenrecht - Hilflosigkeit - Merkzeichen H - Hilfebedarf -

    Im Rahmen der § 33b EStG (bzw § 35 BVG) sind - wie oben gezeigt - zusätzlich noch der Bereich der geistigen Anregung und Kommunikation und - ebenfalls anders als grundsätzlich in der Pflegeversicherung (vgl BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 8) - Anleitung, Überwachung und Bereitschaft zu berücksichtigen.
  • BGH, 12.09.2018 - XII ZB 384/17

    Prüfung des Vorliegens einer unbilligen Härte im Sinne von § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB

    Nach allgemeiner Ansicht richtete sich diese Aufforderung angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift allerdings allein an den Leistungserbringer; auf die Bemessung des Pflegebedarfs hatte sie keinen Einfluss (BSG NZS 1999, 453, 454; KassKomm/Leitherer [Stand: September 2016] § 28 SGB XI Rn. 27; Philipp in Knickrehm/Kreitebohm/Waltermann Kommentar zum Sozialrecht 4. Aufl. § 28 SGB XI Rn. 19; Udsching SGB XI 4. Aufl. § 28 Rn. 15).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim -

    Fraglich bleibt, ob auch die zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14) zu leistende nächtliche Pflege nach Ausklammerung der schlichten Einsatz- und Rufbereitschaft der Pflegekraft (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 8; BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 und 5) regelmäßig mindestens zwei Stunden betrug.
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