Weitere Entscheidung unten: BSG, 23.11.2005

Rechtsprechung
   BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R   

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https://dejure.org/2005,1091
BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R (https://dejure.org/2005,1091)
BSG, Entscheidung vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R (https://dejure.org/2005,1091)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R (https://dejure.org/2005,1091)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - unternehmerähnliche Tätigkeit - Handlungstendenz - fremdwirtschaftliches Interesse - eigenwirtschaftliches Interesse - gemeinsame Reinigung einer ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus Arbeitsunfall; Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Arbeitsunfall bei Gemeinschaftsarbeiten einer Wohneigentümergemeinschaft

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGB VII § 2 Abs 2 S 1; ; SGB VII § 2 Abs 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1 § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Wie-Beschäftigte in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unfallversicherungsschutz bei Nachbarschaftshilfe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Folgenreicher Unfall bei Nachbarschaftshilfe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigter" bei Nachbarschaftshilfe?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Sturz von der Leiter bei gemeinsamen Arbeiten in der Nachbarschaft ist kein Arbeitsunfall! (IBR 2006, 1009)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 375
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R
    Wie die inhaltlich übereinstimmende Vorgängerbestimmung des § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) will § 2 Abs. 2 SGB VII aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstrecken, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung, vgl zuletzt mwN: Senatsurteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; ferner Wiester, in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 2005, § 2 SGB VII RdNr 804, 818 ff mwN).
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kommt nämlich der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist (siehe dazu BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R - SGb 2002, 441), ausschlaggebende Bedeutung zu.
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Neustrukturierung durch Praxis- und Zusatzbudgets -

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kommt nämlich der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist (siehe dazu BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R - SGb 2002, 441), ausschlaggebende Bedeutung zu.
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R

    Unfallversicherungsrecht - Beitragspflicht - Abgrenzung - arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R
    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (vgl zu § 539 Abs. 2 RVO: BSG Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - USK 92181 sowie zu § 2 Abs. 2 SGB VII: BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R - HVBG-Info 2002, 1175; Wiester, aaO, § 2 RdNr 832).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorliegen einer

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R
    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (vgl zu § 539 Abs. 2 RVO: BSG Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - USK 92181 sowie zu § 2 Abs. 2 SGB VII: BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R - HVBG-Info 2002, 1175; Wiester, aaO, § 2 RdNr 832).
  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beschäftigungsverhältnis -

    An einer die Beschäftigung charakterisierenden fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung eines Verhaltens fehlt es erst dann, wenn mit ihm im Wesentlichen allein eigene Angelegenheiten verfolgt werden (BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 22/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 6 = NZS 2006, 375) .
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Als Unternehmer oder unternehmerähnlich wird die Tätigkeit hingegen verrichtet, wenn die Handlungstendenz nicht auf die Belange eines fremden Unternehmens gerichtet ist, sondern der Verletzte in Wirklichkeit wesentlich allein eigenen Angelegenheiten dienen wollte und es somit an der fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung fehlt (vgl BSG vom 5.7.2005 - B 2 U 22/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 6; BSG vom 28.5.1957 - 2 RU 150/55 - BSGE 5, 168, 174; BSG vom 20.1.1977 - 8 RU 38/76 - SozR 2200 § 539 Nr. 32; BSG vom 1.2.1979 - 2 RU 65/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 55 sowie BSG vom 13.9.1984 - 4 RJ 37/83 - BSGE 57, 146 = SozR 1300 § 103 Nr. 2; Mehrtens in Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 2 RdNr 34.12) .
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Andererseits muss beachtet werden, dass im Unterschied zu der eigentlichen versicherten Tätigkeit, die mit der Handlungstendenz ausgeübt wird, den Unternehmenszwecken zu dienen (vgl zur Handlungstendenz zuletzt BSG Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R - vorgesehen für SozR), der Betriebssport auch eigenen Interessen des Beschäftigten dient, nämlich der Gesunderhaltung und körperlichen Leistungstüchtigkeit an sich.
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Rechtsprechung
   BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 13/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5155
BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 13/04 R (https://dejure.org/2005,5155)
BSG, Entscheidung vom 23.11.2005 - B 12 RA 13/04 R (https://dejure.org/2005,5155)
BSG, Entscheidung vom 23. November 2005 - B 12 RA 13/04 R (https://dejure.org/2005,5155)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei selbstständiger Tätigkeit; Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit; Aufbau einer privaten ...

  • Judicialis

    SGB VI § 2 S 1 Nr 2 F: 20.12.1999; ; SGB VI § 2 S 1 Nr 9 F: 20.12.1999; ; SGB VI § 5 Abs 2; ; SGB VI § 6 Abs 1a; ; SGB VI § 231 Abs 5; ; SGB VI § 231 Abs 6 F: 03.04.2001; ; GG Art 3 Abs 1

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de

    Befreiung von der Versicherungspflicht für selbstständige Lehrer, Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 375 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R

    Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Beschäftigung von mehreren

    Auszug aus BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 13/04 R
    Zu dem von dieser Vorschrift erfassten Personenkreis gehört die Klägerin schon deshalb nicht, weil sie unbeschadet des Nachrangs der Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI gegenüber der nach § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI (vgl dazu Urteil des Senats vom heutigen Tag B 12 RA 5/03 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) als Physiotherapeutin in eigener Praxis nicht auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist.
  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92

    Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis

    Auszug aus BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 13/04 R
    Sie räumt damit ausnahmsweise und abweichend vom Prinzip der formellen Publizität von Gesetzesrecht, demzufolge Gesetze mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt allen Normadressaten unabhängig davon als bekannt gelten, ob und wann diese tatsächlich Kenntnis erlangt haben (vgl etwa Urteil des Senats vom 9. Februar 1993 - 12 RK 28/92 - BSGE 72, 80, 83 = SozR 3-1300 § 27 Nr. 3 S 5f mwN), ein Befreiungsrecht auch in Fällen glaubhaft gemachter Unkenntnis bei gleichzeitig fehlendem Gesetzesvollzug durch die Verwaltung ein.
  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96

    Versicherungspflichtig selbständig tätiger Krankengymnasten nach § 2 Nr. 2 SGB VI

    Auszug aus BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 13/04 R
    Dabei kann der Senat offen lassen, ob die Klägerin als Physiotherapeutin überwiegend auf Grund ärztlicher Verordnung tätig wurde und damit überhaupt zu den Pflegepersonen iS von § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI rechnete (vgl BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2; ferner Urteil vom 11. November 2003 - B 12 RA 2/03 R - Die Beiträge Beilage 2004, 306 = USK 2003-52).
  • BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Anordnung der Weitergeltung des BeamtVG § 6 Abs 1

    Auszug aus BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 13/04 R
    Der Gesetzgeber muss den ihm hierbei zustehenden Spielraum jedoch in sachgerechter Weise genutzt, dh die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert haben (vgl die Rechtsprechungshinweise in BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 2 BvL 9/00 - FamRZ 2003, 834 = ZBR 2003, 247 = juris Nr: KVRE 313830301).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 RA 2/03 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständig tätiger Physiotherapeut -

    Auszug aus BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 13/04 R
    Dabei kann der Senat offen lassen, ob die Klägerin als Physiotherapeutin überwiegend auf Grund ärztlicher Verordnung tätig wurde und damit überhaupt zu den Pflegepersonen iS von § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI rechnete (vgl BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2; ferner Urteil vom 11. November 2003 - B 12 RA 2/03 R - Die Beiträge Beilage 2004, 306 = USK 2003-52).
  • LSG Hessen, 29.03.2007 - L 1 KR 138/06

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Nebentätigkeit eines Richters -

    § 231 Abs. 6 SGB VI ist nach seinem Sinn und Zweck als eine Härteregelung für Gutgläubige zu verstehen; die Vorschrift dient der nach Ansicht des Gesetzgebers gebotenen Bereinigung einer Problemlage, die aus einem unvollkommenen früheren Gesetzesvollzug der Rentenversicherungsträger entstanden ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. November 2005 - B 12 RA 13/04 R -juris).

    Zum Adressatenkreis der Befreiungsnorm gehört demnach nur, wer sich aufgrund einer auf diesen Tag bezogenen Beurteilung nach einer Stichprobe als versicherungspflichtig erweist (vgl. BSG, Urteil vom 23. November 2005 -B 12 RA 13/04 R -Juris).

    Das Bundessozialgericht hat im Hinblick auf § 231 Abs. 6 SGB VI ausgeführt (BSG, Urteile vom 23. November 2005 a.a.O.), dass die vom Bundesverfassungsgericht hinsichtlich eines Stichtages geforderten Vorgaben eingehalten seien.

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R

    Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Beschäftigung von mehreren

    Soweit die Revision ausführt, der Gesetzgeber habe durch den Stichtag den bis zum 31. Dezember 1998 selbstständig Tätigen die Befreiungsmöglichkeit einräumen und nur die erst ab 1. Januar 1999 oder nur kurze Zeit selbstständig Tätigen ausschließen wollen, trägt sie dem Zweck und dem systematischen Zusammenhang der Norm sowie ihrer Entstehungsgeschichte nicht hinreichend Rechnung, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 23. November 2005 (B 12 RA 13/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 3767/08
    Auch aus den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. November 2005 (B 12 RA 5/03 R = SozR 4-2600 § 231 Nr. 1, B 12 RA 5/04 R, veröffentlicht in Juris, B 12 RA 13/04 R = SozR 4-2600 § 231 Nr. 2 und B 12 RA 9/04 R, veröffentlicht in Juris) ergebe sich nicht, dass in der im vorliegenden Fall gegebenen Konstellation die Befreiungsmöglichkeit nicht gegeben sei.

    Das BSG hat bereits entschieden, dass die Norm nur solche Selbstständigen erfasst, die an genau diesem Stichtag "tatsächlich" versicherungspflichtig waren und dass es nicht ausreicht, dass an diesem Tag nur eine dem Grunde nach sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorgelegen hat (BSG SozR 4-2600 § 231 Nr. 2).

    Bereits das BSG hat in dem genannten Urteil (SozR 4-2600 § 231 Nr. 2) die Verfassungsmäßigkeit der Regelung festgestellt.

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 RE 11/14 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 231 Abs 5 SGB

    Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des 12. Senats vom 23.11.2005 (B 12 RA 13/04 R - SozR 4-2600 § 231 Nr. 2) nicht entgegen.
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 17/11 R

    (Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Vollendung des 58.

    Schließlich spricht auch der mit dem Verweis der Begründung des Gesetzentwurfs auf den Ausbau der bisherigen "Form der Altersvorsorge außerhalb der Rentenversicherung" (vgl Gesetzentwurf, aaO) angesprochene Gesichtspunkt der Statuskontinuität (vgl hierzu - in anderem Zusammenhang - zB BSG SozR 4-2600 § 231 Nr. 2 RdNr 24 ff) für die Notwendigkeit eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der nicht versicherungspflichtigen und der nach § 2 S 1 Nr. 9 SGB VI versicherungspflichtigen Tätigkeit.
  • BSG, 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B
    Die Klägerin hat insbesondere nicht deutlich gemacht, warum diese Frage nicht bereits durch die von ihr selbst zitierte Rechtsprechung des BSG (zB BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 9; BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 12 RA 2/03 R - Die Beiträge Beilage 2004, 306; vgl ferner BSG SozR 4-2600 § 231 Nr. 2 RdNr 13) geklärt ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 4 R 2130/08
    Die eng auszulegende Befreiungsvorschrift des § 231 Abs. 6 Satz 1 SGB VI ist auch nicht entsprechend auf die Fälle anzuwenden, in denen am 31. Dezember 1998 lediglich eine Tätigkeit im Sinne des § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI ausgeübt worden ist (BSG SozR 4-2600 § 231 Nr. 2, auch Nr. 1 Rdnrn. 22, 28).

    Der spätere Eintritt der Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI (hier vom 01. Mai 2000 bis 30. April 2001 sowie vom 01. Mai 2003 bis 28. Februar 2005) kann ebenso wenig wie der Umstand, dass vor dem 31. Dezember 1998, d.h. hier vor dem 11. Januar 1998, Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI insoweit bestanden hatte, die Anwendung des § 231 Abs. 6 SGB VI rechtfertigen (BSG SozR 4-2600 § 231 Nr. 2, auch Nr. 1 Rdnr. 28).

  • BSG, 12.01.2007 - B 12 R 14/06 B

    Versicherungspflicht selbstständig tätiger Physiotherapeuten in der gesetzlichen

    Mit diesen Ausführungen hat die Klägerin nicht in der erforderlichen Weise dargetan, warum die von ihr aufgeworfene Frage nach dem oben genannten Urteil des Senats, auf das in späteren Entscheidungen verwiesen wird (Urteil vom 11. November 2003, B 12 RA 2/03 R, Die Beiträge Beilage 2004, 306; vgl ferner Urteil vom 23. November 2005, B 12 RA 13/04 R, SozR 4-2600 § 231 Nr. 2 RdNr 13) klärungsbedürftig geblieben oder erneut klärungsbedürftig geworden ist.
  • BSG, 04.10.2006 - B 12 R 7/06 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei der

    So hat der Senat beispielsweise in seinem Urteil vom 23. November 2005 (B 12 RA 13/04 R = SozR 4-2600 § 231 Nr. 2) zum Charakter der Befreiungsnorm als besonderer Ausnahmenorm Stellung genommen und hieraus geschlossen, dass § 231 Abs. 6 SGB VI eng auszulegen sei (dort RdNr 15 und 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - L 2 R 782/15
    Zwar sei im Rahmen des § 231 Abs. 6 SGB IV grundsätzlich für die Prüfung der Versicherungspflicht des Selbstständigen auf den Stichtag 31. Dezember 1998 abzustellen, sodass es insoweit nicht darauf ankomme, ob bereits vor diesem Stichtag Versicherungspflicht bestanden habe oder sie erst nach diesem Stichtag eingetreten sei (vgl. hierzu ausführlich BSG-Urteil vom 23. November 2005 - B 12 RA 13/04 R - Juris Rdnr. 14 f.).
  • BSG, 23.03.2009 - B 12 R 8/08 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2006 - L 1 RA 323/04
  • SG Osnabrück, 13.06.2007 - S 1 RA 41/03
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2006 - L 10 R 129/06
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