Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 23.09.1988 - 1 Ss 134/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GGVS § 10 Abs. 1 Nr. 6 Anlage B
Papierfundstellen
- NZV 1989, 203
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 28.01.2013 - 5 RBs 213/12
Verwantworlichkeit für die Sicherung der Ladung bei Gefahrguttransporten
Diesbezüglich obliegt dem Halter und dem Beförderer auch keine Kontroll- und Überwachungspflicht (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 26. Mai 2005 - 1 Ss OWi 98/05 - und vom 1. April 2008 - 3 Ss OWi 128/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2008 - lV-2 Ss (OWi) 50/07 - (OWi) 79/07 111, 2 Ss (OWi) 50/07 - (OWi) 79/07 III - jeweils zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NZV 1989, 203). - OLG Düsseldorf, 07.01.2008 - 2 Ss OWi 50/07
Verurteilung wegen fahrlässigen Unterlassens der Zurverfügungstellung von …
Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Durchführung der Ladungssicherung reicht es aus, dass dem Fahrzeugführer die hierfür benötigten Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung stehen und er von diesen ohne Schwierigkeiten - in eigener Verantwortung - Gebrauch machen kann (vgl. OLG Hamm a.a.O., zur Ausrüstung mit Warntafeln: OLG Zweibrücken NZV 1989, 203; BayObLG NZV 2000, 509). - OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss OWi 128/08
Ladungssicherung; Verantwortlichkeit; Fahrer; Beförderer
Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Durchführung der Ladungssicherung reicht es aus, dass dem Fahrzeugführer die hierfür benötigten Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung stehen und er von diesen ohne Schwierigkeiten - in eigener Verantwortung - Gebrauch machen kann (…vgl. OLG Hamm a.a.O.;… OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Zweibrücken NZV 1989, 203). - OLG Hamm, 26.05.2005 - 1 Ss OWi 98/05
Ladungssicherugn; GefahrgutVO
Für eine "Zurverfügungsstellung" reicht es aber aus, wie sich aus einer am Wortlaut des § 9 Abs. 12 Nr. 7 GGVSE orientierten Auslegung dieser Vorschrift und aus einem Umkehrschluss zu § 9 Abs. 13 GGVSE ergibt, dass dem Fahrer die im konkreten Fall erforderlichen Mittel zur Durchführung der Ladungssicherung zur Verfügung stehen und er von diesen ohne Schwierigkeiten - in eigener Verantwortung - Gebrauch machen kann (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. September 1988 - 1 Ss 134/88 -, Kurzwiedergabe in NZV 1989, 203, zur Ausrüstung des Transportfahrzeugs mit Warntafeln).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 05.01.1989 - 4 Ss 681/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1989, 203