Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 17.09.1993

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 5 Ss (OWi) 305/93 - (OWi) 137/93 I   

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https://dejure.org/1993,6233
OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 5 Ss (OWi) 305/93 - (OWi) 137/93 I (https://dejure.org/1993,6233)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.1993 - 5 Ss (OWi) 305/93 - (OWi) 137/93 I (https://dejure.org/1993,6233)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 1993 - 5 Ss (OWi) 305/93 - (OWi) 137/93 I (https://dejure.org/1993,6233)
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  • MDR 1994, 403
  • NZV 1994, 205
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Darmstadt, 25.02.1994 - 59 Js 58758/93

    Straßenverkehrsrecht; Verfahrenseinstellung wegen eines geringfügigen Verstoßes

    Anders ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn Verkehrsteilnehmer durch verbotswidriges Abfahren zeitliche oder räumliche Vorteile erreichen wollen; auch ein irrtümliches Versäumnis einer Abfahrt ist kein Grund, die nächstmögliche Abfahrtsmöglichkeit trotz Verbotsschildes (Zeichen 250) in Anspruch zu nehmen (AG Darmstadt, Beschl. v. 25.2. 1994 - 59 Js 58758/93 - 242 OWi; zum [verneinten] Unrechtsgehalt eines geringfügigen Ordnungsverstoßes [Falschparken] vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.11.1993 - 5 Ss [OWi] 305/93 = NWB EN-Nr. 311/94).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.09.1993 - 2 Ss (OWi) 275/93 - (OWi) 81/93 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6145
OLG Düsseldorf, 17.09.1993 - 2 Ss (OWi) 275/93 - (OWi) 81/93 II (https://dejure.org/1993,6145)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.1993 - 2 Ss (OWi) 275/93 - (OWi) 81/93 II (https://dejure.org/1993,6145)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 1993 - 2 Ss (OWi) 275/93 - (OWi) 81/93 II (https://dejure.org/1993,6145)
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  • NZV 1994, 205
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 SsBs 20/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen einer vorsätzlichen

    In einer pauschalen Verdoppelung liegt zudem eine Verletzung der Regelung in § 17 Abs. 3 OWiG, wonach die Zumessung der Geldbuße einzelfallbezogen auf Grundlage der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und des den Täter treffenden Vorwurfs unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu erfolgen hat (OLG Düsseldorf NZV 1994, 205; Göhler OWiG § 17 Rdn. 30; KK OWiG-Mitsch § 17 Rdn. 82, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss OWi 142/00

    Anforderungen an die Identifizierung des Fahrers in einem Bußgeldverfahren

    Eine solche Schematisierung ist der Bußgeldkatalog-Verordnung nicht zu entnehmen; sie widerspricht den in § 17 Abs. 3 OWiG niedergelegten Grundsätzen der Bußgeldbemessung (Göhler a.a.O. § 17 Rdnr. 30; OLG Düsseldorf NZV 1994, 205).
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