Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 16.12.1992

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.12.1992 - 8 U 160/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3545
OLG Oldenburg, 03.12.1992 - 8 U 160/92 (https://dejure.org/1992,3545)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.12.1992 - 8 U 160/92 (https://dejure.org/1992,3545)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - 8 U 160/92 (https://dejure.org/1992,3545)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 254 BGB ; § 25 StVO; § 42 Abs. 2 StVO
    Abknickende Vorfahrt; Warnen der Fußgänger; Hupen; Anzeigen der Fahrtrichtung; Haftung des Kfz-Führers; Schuldhafte Mitverursachung des Unfalls

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Überqueren einer Kreuzung an ihrer breitesten Stelle durch einen Fußgänger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abknickende Vorfahrt; Warnen der Fußgänger; Hupen; Anzeigen der Fahrtrichtung; Haftung des Kfz-Führers; Schuldhafte Mitverursachung des Unfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254; StVO § 25 § 42 Abs. 2; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei abknickender Vorfahrt die Vorfahrtstraße verlassenden PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 26
  • NZV 1994, 26 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.1992 - 8 U 160/92
    Der Kläger hat die Kollision mit dem Pkw des Beklagten zu 1) mitverschuldet.Gegenüber dem herannahenden Pkw des Beklagten zu 1) war er als Fußgängerwartepflichtig (vgl. BGH, NJW 1984, 50; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrs-recht, 31. Aufl., § 25 StVO, Rndnr. 33).
  • BayObLG, 30.12.1985 - 2 ObOWi 291/85

    Abknickende Vorfahrtstraße

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.1992 - 8 U 160/92
    Hätte der Beklagte zu 1) derabknickenden Vorfahrt folgen wollen, wäre er nach § 42 Abs. 2 StVO verpflichtet gewesen, die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen, während sich beim Überqueren der Kreuzung in gerader Fahrtrichtung ein Setzen der Fahrtrichtungsanzeiger verbot (s. auch Bayr. ObLG, DAR 1986, 126).
  • LG Mönchengladbach, 02.03.2020 - 1 O 295/17
    Der Fußgänger, der außerhalb geschützter Stellen die Fahrbahn überqueren will, muss besonders sorgfältig sein (vgl. KG Berlin, NZV 04, 579, OLG Rostock, VersR 06, 1703), insbesondere vorher den Fahrzeugverkehr, dem das Vorrecht gebührt und der auch durch § 25 StVO geschützt wird (BGH, NJW 00, 3069; OLG Oldenburg NZV 94, 26), sorgfältig zu beobachten (vgl. BGH VRS 26, 327) und ihm den Vorrang zu überlassen (KG Berlin, VM 99, 50).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.12.1992 - 13 U 283/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10890
OLG Frankfurt, 16.12.1992 - 13 U 283/89 (https://dejure.org/1992,10890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.12.1992 - 13 U 283/89 (https://dejure.org/1992,10890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 13 U 283/89 (https://dejure.org/1992,10890)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 26
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessungsgrundlage für die Höhe des

    Bei einem Cervikalsyndrom nach HWS-Distorsion und mehrmonatiger Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit wurden 5.000 DM (2.556 Euro) Schmerzensgeld zugesprochen (LG Limburg Urteil vom 20. Mai 1994 - 1 O 435/92), ebenso bei einem HWS-Syndorm, das nach Angaben der behandelnden Ärzte als Schleudertrauma ersten bis zweiten Grades eingestuft wurde (OLG Frankfurt NZV 1994, 26).
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