Straßenverkehrs-Ordnung
| II. - Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 36 - 43) |
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
(3) Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.
Rechtsprechung zu § 42 StVO
267 Entscheidungen zu § 42 StVO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 80/06
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Bedeutung des Überfahrens einer ...
- OLG Celle, 03.01.2013 - 31 Ss 50/12
Straßenverkehrsgefährdung durch Nutzen einer Gegenfahrspur an einer ...
- OLG Brandenburg, 02.08.2011 - 53 Ss OWi 495/10
Die Verwendung einer Parkscheibe, die um ein Vielfaches kleiner ist als gemäß ...
- OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 270/04
Anordnung einer Tempo 30-Zone; Tempo 30-Zone; Zonenbewusstsein
Zum selben Verfahren:
- VG Oldenburg, 19.05.2004 - 7 A 1055/03
Anordnung einer Tempo-30-Zone; Tempo-30-Zone; Gefahr; Wohngebiet; Mischgebiet; ...
- VG Oldenburg, 19.05.2004 - 7 A 1055/03
- VGH Bayern, 22.06.2009 - 10 ZB 09.1052
Abschleppmaßnahme - Parkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher ...
- BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01
Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 A 11726/04
Schwerbehinderter muss ohne Parkausweis Abschleppkosten bezahlen
Zum selben Verfahren:
- VG Neustadt, 02.07.2004 - 7 K 693/04
Abschleppen von eigenem Behindertenparkplatz rechtswidrig // Halter muss ...
- VG Neustadt, 02.07.2004 - 7 K 693/04
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Literatur im Internet zu § 42 StVO
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Querverweise
- StVO
- Allgemeine Verkehrsregeln
- § 33 (Verkehrsbeeinträchtigungen)
- Zeichen und Verkehrseinrichtungen
- § 39 (Verkehrszeichen)
- Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
- § 49 (Ordnungswidrigkeiten)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO-2013)
- Allgemeine Verkehrsregeln
- § 33 (Verkehrsbeeinträchtigungen)
- Zeichen und Verkehrseinrichtungen
- § 39 (Verkehrszeichen)
- Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 49 (Ordnungswidrigkeiten)