Straßenverkehrs-Ordnung
| II. - Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 36 - 43) |
(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
(2) An Kreuzungen ordnet an:
| 1. | Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung: "Halt vor der Kreuzung". Der Querverkehr ist freigegeben. Wird dieses Zeichen gegeben, gilt es fort, solange in der gleichen Richtung gewinkt oder nur die Grundstellung beibehalten wird. Der freigegebene Verkehr kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert. | |
| 2. | Hochheben eines Arms: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten", für Verkehrsteilnehmer in der Kreuzung: "Kreuzung räumen". |
(3) Diese Zeichen können durch Weisungen ergänzt oder geändert werden.
(4) An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Fußgängerüberwegen, haben die Zeichen entsprechende Bedeutung.
(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
Rechtsprechung zu § 36 StVO
80 Entscheidungen zu § 36 StVO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Saarland, 13.05.2013 - 2 B 44/13
- BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83
Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Weisungen
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss OWi 74/94
StVO § 36 Abs. 1 Satz 1
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2625/01
Verkehrsrechtliche Anordnung - Radwegebenutzungspflicht für Liegerad
- OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung bei falscher Belehrung
- OLG Düsseldorf, 08.04.1986 - 5 Ss OWi 136/86
StVO § 36 Abs. 1 Satz 1
- KG, 04.07.2001 - 1 Zs 605/01
Verkehrskontrolle auch ohne konkreten Anlass zulässig
- OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 460/96
Verriegeln der Autotür von innen - § 113 StGB, "Gewalt", Kriterien des § ...
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Querverweise
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO-2013)
- Allgemeine Verkehrsregeln
- § 33 (Verkehrsbeeinträchtigungen)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Allgemeines
- § 3 (Polizeiliche Maßnahmen)