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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3022
OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92 (https://dejure.org/1993,3022)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.09.1993 - 9 U 75/92 (https://dejure.org/1993,3022)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. September 1993 - 9 U 75/92 (https://dejure.org/1993,3022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 847 Abs 1 BGB
    Schmerzensgeld: 400.000 DM für niedrige Querschnittslähmung eines 24jährigen Mannes bei verzögerter Schadenregulierung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1
    400000 DM Schmerzensgeld bei Querschnittslähmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Ersatzes künftigen materiellen Schadens; Motorradfahrer; Querschnittlähmung; Blasenlähmung; Darmlähmung; Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 847

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 363 (Ls.)
  • VersR 1994, 615
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Oldenburg, 11.10.1989 - 4 O 1431/89

    Schmerzensgeldansprüche aus einem Unfallereignis bei traumatischem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92
    Das LG Oldenburg (MDR 1990, 630) führt hierzu - es ging auch um eine Querschnittslähmung - zu Recht aus, ein Schmerzensgeldbetrag müsse jedenfalls so bemessen sein, daß er dem Geschädigten auf Dauer die Möglichkeit gebe, materielle Bedürfnisse, wenn auch nicht in uneingeschränktem Maße, so doch soweit zu befriedigen, daß er wenigstens in diesem Bereich keine Entbehrungen auf sich nehmen müsse und in dem Bewußtsein einer materiell gesicherten Existenz leben könne, um die Entbehrungen, die sich für die Dauer des Lebens aufgrund der Querschnittslähmung einstellten, wenigstens auf diese Weise "auszugleichen".

    Bezieht man dies mit ein, so liegt der zuerkannte Schmerzensgeldbetrag von 400.000,- DM ohne Rente keineswegs mehr außerhalb des Bereichs, in dem die Gerichte inzwischen bei Querschnittslähmungen Schmerzensgeldbeträge - einschließlich einer Rente - zusprechen (genannt sei nur: KG, Urteil vom 7.4.1986 - 12 U 1551/85, Bl. 87 ff. d.A. 329.000,- DM bei vergleichbarer Querschnittslähmung im Alter von 20 Jahren; LG Oldenburg, MDR 1990, 630 500.000,- DM bei Querschnittslähmung eines vierjährigen Kindes; OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 990, 991 350.000,- DM bei vergleichbarer Querschnittslähmung; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 156, 158: Das OLG legt dar, daß bei einem niedrigen Querschnittssyndrom, wie es hier vorliegt, inzwischen Schmerzensgeldbeträge im Bereich von 300.000,- DM bis 350.000,- DM zugesprochen werden).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.1992 - 1 U 218/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92
    Bezieht man dies mit ein, so liegt der zuerkannte Schmerzensgeldbetrag von 400.000,- DM ohne Rente keineswegs mehr außerhalb des Bereichs, in dem die Gerichte inzwischen bei Querschnittslähmungen Schmerzensgeldbeträge - einschließlich einer Rente - zusprechen (genannt sei nur: KG, Urteil vom 7.4.1986 - 12 U 1551/85, Bl. 87 ff. d.A. 329.000,- DM bei vergleichbarer Querschnittslähmung im Alter von 20 Jahren; LG Oldenburg, MDR 1990, 630 500.000,- DM bei Querschnittslähmung eines vierjährigen Kindes; OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 990, 991 350.000,- DM bei vergleichbarer Querschnittslähmung; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 156, 158: Das OLG legt dar, daß bei einem niedrigen Querschnittssyndrom, wie es hier vorliegt, inzwischen Schmerzensgeldbeträge im Bereich von 300.000,- DM bis 350.000,- DM zugesprochen werden).
  • KG, 17.04.1986 - 12 U 1551/85

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung; Potenz; Rollstuhl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92
    Bezieht man dies mit ein, so liegt der zuerkannte Schmerzensgeldbetrag von 400.000,- DM ohne Rente keineswegs mehr außerhalb des Bereichs, in dem die Gerichte inzwischen bei Querschnittslähmungen Schmerzensgeldbeträge - einschließlich einer Rente - zusprechen (genannt sei nur: KG, Urteil vom 7.4.1986 - 12 U 1551/85, Bl. 87 ff. d.A. 329.000,- DM bei vergleichbarer Querschnittslähmung im Alter von 20 Jahren; LG Oldenburg, MDR 1990, 630 500.000,- DM bei Querschnittslähmung eines vierjährigen Kindes; OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 990, 991 350.000,- DM bei vergleichbarer Querschnittslähmung; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 156, 158: Das OLG legt dar, daß bei einem niedrigen Querschnittssyndrom, wie es hier vorliegt, inzwischen Schmerzensgeldbeträge im Bereich von 300.000,- DM bis 350.000,- DM zugesprochen werden).
  • OLG Frankfurt, 21.03.1990 - 7 U 126/88

    Schmerzensgeldkapital; Monatliche Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92
    Bezieht man dies mit ein, so liegt der zuerkannte Schmerzensgeldbetrag von 400.000,- DM ohne Rente keineswegs mehr außerhalb des Bereichs, in dem die Gerichte inzwischen bei Querschnittslähmungen Schmerzensgeldbeträge - einschließlich einer Rente - zusprechen (genannt sei nur: KG, Urteil vom 7.4.1986 - 12 U 1551/85, Bl. 87 ff. d.A. 329.000,- DM bei vergleichbarer Querschnittslähmung im Alter von 20 Jahren; LG Oldenburg, MDR 1990, 630 500.000,- DM bei Querschnittslähmung eines vierjährigen Kindes; OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 990, 991 350.000,- DM bei vergleichbarer Querschnittslähmung; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 156, 158: Das OLG legt dar, daß bei einem niedrigen Querschnittssyndrom, wie es hier vorliegt, inzwischen Schmerzensgeldbeträge im Bereich von 300.000,- DM bis 350.000,- DM zugesprochen werden).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92
    Selbst geringe - und nur darum kann es bei so schweren Verletzungen wie einer Querschnittslähmung, die glücklicherweise nicht sehr häufig auftritt, gehen - Beitragserhöhungen, um bei schweren Verletzungen höhere Schmerzensgelder zahlen zu können, wären der Versichertengemeinschaft zumutbar (so auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 156, 159).
  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 290/86

    Berücksichtigung von steuerlichen Vorteilen bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92
    Was die Ersparnisse des Klägers an Steuern und Sozialversicherungsabgaben betrifft, so hat der Kläger auf den in erster Instanz von den Beklagten allein vorgetragenen Einwand, der Verdienstausfallschaden sei nach der modifizierten Nettolohntheorie zu berechnen, zu Recht geltend gemacht, daß insoweit ein Wahlrecht besteht und auf der Basis des Bruttolohns abgerechnet werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH u.a. NJW-RR 1988, 470).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1972 - 4 U 149/71

    Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente bei schweren Verletzungen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92
    Da dies den schwerverletzten Kläger auch in erheblicher Weise treffen mußte, hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (vgl. nur OLG Karlsruhe, NJW 1973, 851) zu Recht eine Erhöhung des Schmerzensgeldbetrages im Rahmen der Genugtuungsfunktion vorgenommen (s. auch Müller, a.a.O., S. 916 m.weit.Hinw.).
  • LG Bremen, 13.05.2013 - 7 O 1759/12

    Kein Aufwendungsersatz für unfallbedingt entgangenen Urlaub

    Der Schmerzensgeldanspruch kann zwar durch ein "zögerliches Regulierungsverhalten" des Haftpflichtversicherers grundsätzlich erhöht werden (so auch OLG Frankfurt, DAR 1994, 21; Diehl, ZfS 2007, 10).
  • OLG Hamm, 15.02.2019 - 11 U 136/16

    Höhe des Schmerzensgeldes bei dauerhaft rollstuhlpflichtiger Querschnittslähmung,

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 22.09.1993, Az.: 9 U 75/92 (= NZV 1994, 363 ff), wegen einer Querschnittslähmung, auftretenden Komplikationen im Behandlungsverlauf sowie unter besonderer Berücksichtigung des Umstands der ungewollten Kinderlosigkeit eines 24-jährigen Mannes einen Betrag von 370.000,00 DM (rd. 189.000,00 EUR, indexiert rd. 287.000,00 EUR) für angemessen erachtet.Insbesondere die zuletzt genannte Entscheidung bietet im vorliegenden Fall einen geeigneten Ansatzpunkt für die Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes.

    Dies entspricht der gängigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1973, 851; OLG Frankfurt NZV 1994, 363; OLG Köln, Urt. v. 11.04.2003, Az.: 19 U 102/02).

    In Anlehnung an das bereits zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 22.09.1993 (NZV 1994, 363 ff), hält der Senat nicht nur eine maßvolle, sondern eine deutlich spürbare Erhöhung des sich nach der Bewertung der Unfallfolgen ermittelten Schmerzensgeldes um 30.000,00 EUR für angezeigt.Der Beklagte hat die Regulierung des Schadensfalls ohne erkennbaren Grund unangemessen verzögert.

  • OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02

    Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer

    Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen besonderen Umstände vermag der Senat im jetzigen Verfahrensstand eine hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu verneinen, soweit über die vom Landgericht schon für angemessen gehaltenen Beträge ein weiterer Betrag von 20.000 Euro nebst Zinsen begehrt wird, der auch wegen des Zinsverlustes in dieser Höhe nicht unangemessen erscheint (vgl. dazu etwa 27. Zivilsenat, Urteil vom 13.02.1997 - 27 U 133/96; OLG Frankfurt DAR 1994, 21 ff).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 22 U 34/19

    Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung bei Dauerschäden

    Der Schmerzensgeldanspruch wird durch ein "zögerliches Regulierungsverhalten" des Haftpflichtversicherers grundsätzlich erhöht (Größenordnung ca. 10-20%, vgl. LG Berlin 06.12.2005 - 10 O 415/05 - OLG Frankfurt/M 22.09.1993 - 9 U 75/92 - Diehl, ZfS 2007, 10).
  • OLG Rostock, 14.06.2002 - 8 U 79/00

    Personenschaden - Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschadensersatz;

    Das zögerliche Regulierungsverhalten der Beklagten führt zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes (vgl. OLG Frankfurt DAR 1994, 21, 22).
  • LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06

    Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers bei Unfalleintritt

    Bei so schweren Verletzungen mit lebenslangen Behinderungen, wie sie der Kläger erlitten hat, steht der erforderliche Ausgleich, den das Schmerzensgeld gewähren soll, im Vordergrund und die Genugtuungsfunktion tritt dahinter zurück (OLG Frankfurt DAR 1994, 21).

    Der sich daraus errechnenden Gesamtbetrag von 203.030,00 EUR liegt im Rahmen der Schmerzensgeldbeträge, die die Rechtsprechung für Verletzungen, wie sie der Kläger erlitten hat, zuerkannt hat (vgl. OLG Koblenz DAR 2005, 403 (230.081,35 EUR); OLG Hamm VersR 2005, 942 (220.000,00 EUR); OLG Köln VersR 2001, 1396 (400.000,00 DM / 204.516,75 EUR); OLG Köln r + s 1996, 310 (350.000,00 DM / 178.952,16 EUR); OLG Frankfurt DAR 1994, 21 (400.000,00 DM / 204.516,75 EUR)).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2021 - 22 U 181/20

    Verkehrsunfall: Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung (hier: taggenaue

    Der Schmerzensgeldanspruch wird durch ein "zögerliches Regulierungsverhalten" des Haftpflichtversicherers grundsätzlich erhöht (Größenordnung ca. 10-20%, vgl. LG Berlin 06.12.2005 - 10 O 415/05 - OLG Frankfurt/M 22.09.1993 - 9 U 75/92 - Diehl, ZfS 2007, 10).
  • OLG Celle, 05.06.2018 - 1 U 71/17

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund fehlerhafter ärztlicher Behandlung;

    Auch die weiteren vom Beklagten zitierten Entscheidungen des OLG Bamberg vom 31.05.2011 (Az. 5 U 173/10 - lfd. Nr. 35.2074, 36.1999: 165.000,00 EUR bei Mithaftung von 40 % bei kompletter Querschnittlähmung mit lebenslanger Abhängigkeit vom Rollstuhl und voraussichtlich lebenslangem Auftreten von Infektionen der Harnwege und des Mastdarms), OLG Frankfurt am Main vom 22.09.1993 (Az. 9 U 75/92 - Lfd. Nummer 35.2076: indexangepasst 281.654,00 EUR für einen 24-Jährigen, der sich im Rollstuhl fortbewegen und für sein weiteres Leben auf fremde Hilfe angewiesen ist, jedoch einige Tätigkeiten in rollstuhlgerechter Umgebung selbstständig ausführen kann) sowie OLG Nürnberg vom 27.04.2001 (Az. 6 U 1812/00 , lfd. Nr. 35.2078 = 36.2002: 200.000,00 EUR/indexangepasst 249.714,00 EUR für 30-Jährigen Querschnittsgelähmten, der sich im Rollstuhl mit Armkraft bei eingeschränkter Fingerbeugung fortbewegen kann, in der Lage ist, sich mit wenig Hilfe anzukleiden und sich häufig ohne Hilfe umzusetzen), sind nicht mit den vorliegenden besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen vergleichbar.
  • KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04

    Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen

    Die Heranziehung vergleichbarer Entscheidungen folgt vielmehr dem Gleichbehandlungsgebot (BGH VersR 1970, 281; OLG Frankfurt DAR 1994, 21; NJW-RR 1990, 990; OLG Hamm NJW-RR 1993, 537; OLG München VersR 1992, 508 und VersR 1989, 1203; VersR 1995, 1199) und ist im Interesse der Rechtssicherheit auch geboten.
  • LG Stendal, 25.04.2008 - 22 S 124/07
    Dabei kommt jedoch dem Gedanken, dass vergleichbare Verletzungen annähernd gleiche Schmerzensgelder zur Folge haben sollten, maßgebliche Bedeutung zu ( OLG Frankfurt, DAR 1994, 21, 23; NJW-RR 1990, 990, 991; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 537; OLG München, Versicherungsrecht 1992, 508 ).
  • LG Leipzig, 16.09.2010 - 8 S 573/09

    Verkehrsunfall: Schmerzensgelderhöhung bei unangemessenen Abfindungsgebot der

  • LG Frankfurt/Oder, 19.10.2004 - 12 O 404/02

    Linksabbiegerunfall gegen Kraftradfahrer - Querschnittslähmung -

  • OLG Hamm, 13.02.1997 - 27 U 133/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • LG Amberg, 07.01.2008 - 22 O 278/06
  • LG Köln, 12.12.2002 - 2 O 338/00
  • LG Frankenthal, 14.03.1995 - 6 O 1707/91
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.01.1994 - 13 W 225/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5511
OLG Karlsruhe, 11.01.1994 - 13 W 225/93 (https://dejure.org/1994,5511)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.01.1994 - 13 W 225/93 (https://dejure.org/1994,5511)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Januar 1994 - 13 W 225/93 (https://dejure.org/1994,5511)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 363
  • Rpfleger 1994, 316
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02

    Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen

    Überdies führe die Gegenmeinung zu dem unbilligen Ergebnis, daß der Prozeßgegner entgegen der Kostengrundentscheidung die vollen Anwaltskosten der Streitgenossen tragen müsse und der ihm gegenüber unterlegene Streitgenosse keinen Anteil an diesen Kosten zu übernehmen brauche (so insbesondere OLG Stuttgart, JurBüro 1990, 625; OLG Karlsruhe, JurBüro 1992, 546; OLG Düsseldorf, JurBüro 1993, 355 mit zust. Anm. Mümmler; OLG München, MDR 1993, 804 und 1994, 215; OLG Oldenburg, MDR 1994, 416; OLG Karlsruhe, ZS Freiburg, Rpfleger 1994, 316; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 293; Münch-Komm-ZPO/Belz, 2. Aufl., § 91 Rdnr. 90; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdnr. 13, Stichwort "Streitgenossen" unter 3).
  • OLG München, 03.12.2012 - 11 W 1790/12

    Umfang der Kostenentscheidung bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen im

    Wenn auf Grund eines Verkehrsunfalls der Fahrer und/oder der Halter eines beteiligten Kraftfahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherung verklagt werden und in diesem Rechtsstreit nur der Fahrer und/oder Halter obsiegt, während die Haftpflichtversicherung unterliegt, kann der obsiegende Streitgenosse, zu dessen Gunsten eine Kostengrundentscheidung ergangen ist, den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Anteil der Kosten des gemeinsamen Rechtsanwalts gegen den Erstattungspflichtigen festsetzen lassen und zwar unabhängig davon, ob im Innenverhältnis die Haftpflichtversicherung diese Kosten in vollem Umfang zu tragen hat (im Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.02.1990 - 8 W 140/89 = JurBüro 1990, 625 - und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.1994 - 13 W 225/93 = JurBüro 1994, 684).

    Die auf Seiten der Prozessgegner im Innenverhältnis bestehenden Vereinbarungen und Regelungen dürfen sich zwar nicht zum Nachteil des Erstattungspflichtigen auswirken, er darf hierdurch aber auch nicht bevorteilt werden (Gerold/Schmidt/Müller- Rabe, RVG , a.a.O., W 1008 Rn. 296; OLG Karlsruhe JurBüro 1994, 684).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2002 - 10 W 107/02

    Zum Kostenerstattungsanspruch des obsiegenden Streitgenossen

    Die vorherrschende Ansicht gibt dem obsiegenden Streitgenossen gegen den Prozessgegner allerdings nur einen Erstattungsanspruch in Höhe der auf ihn im Innenverhältnis entfallenden, nach Kopfteilen zu berechnenden Kosten (vgl. OLG Dresden NJW-RR 1999, 293 f mwN; OLG Bamberg FamRZ 1996, 886; OLG München MDR 1994, 215; Rpfleger 1995, 519; OLG Koblenz MDR 1994, 102; OLG Karlsruhe Rpfleger 1994, 316; Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rn. 69 mwN; Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rn. 13 Stichwort "Streitgenossen").
  • OLG Koblenz, 06.11.2002 - 14 W 663/02

    Kostenerstattungsanspruch von Streitgenossen im Kfz-Haftpflichtprozess

    Andere Oberlandesgerichte meinen dagegen, trotz der fehlenden Kostenhaftung im Innenverhältnis der Streitgenossen könne der allein obsiegende Halter 1/3 der gemeinsamen Anwaltskosten festsetzen lassen ( OLG Karlsruhe 13. Zivilsenat, Beschluss vom 11. Januar 1994, Az: 13 W 225/93 in ZfSch 1994, 103-104 = Rpfleger 1994, 316 = NZV 1994, 363 = JurBüro 1994, 684-685 = Schaden-Praxis 1994, 229-230 = Justiz 1994, 366-367; OLG Karlsruhe 3. Zivilsenat, Beschluss vom 22. April 1996, Az: 3 W 36/96 in Justiz 1997, 21-22 = VRS 92, 1-3 (1997); OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. November 1977, Az: 8 W 438/76 Justiz 1978, 73-73 ).
  • OLG München, 05.12.2012 - 11 W 1790/12

    Kostenerstattung in Verkehrsunfallsachen: Kostenerstattungsanspruch des

    Die auf Seiten der Prozessgegner im Innenverhältnis bestehenden Vereinbarungen und Regelungen dürfen sich zwar nicht zum Nachteil des Erstattungspflichtigen auswirken, er darf hierdurch aber auch nicht bevorteilt werden (Gerold/Schmidt/Müller- Rabe, RVG, a. a. O., VV 1008 Rn. 296; OLG Karlsruhe JurBüro 1994, 684).
  • OLG Koblenz, 31.10.2011 - 14 W 608/11

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess bei

    Nach der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur steht dem obsiegenden Streitgenossen grundsätzlich nur ein Anspruch auf Erstattung eines seiner wertmäßigen Beteiligung entsprechenden Bruchteils an den Kosten des gemeinsamen Rechtsanwaltes der Streitgenossen zu (OLG Stuttgart, JurBüro 1990, 625; OLG Karlsruhe, JurBüro 1992, 546; OLG Düsseldorf, JurBüro 1993, 355 mit zust. Anm. Mümmler; OLG München, MDR 1993, 804 und 1994, 215 ; OLG Oldenburg, MDR 1994, 416; OLG Karlsruhe, ZS Freiburg, Rpfleger 1994, 316 ; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 293 ; Münch-Komm-ZPO/Belz, 3. Aufl., § 91 Rdnr. 90; Zöller/Herget, ZPO , 28. Aufl., § 91 Rdnr. 13, Stichwort "Streitgenossen" unter 3)) Dem hat sich der BGH in der von dem Beklagten zu 2) zitierten Entscheidung vom 30.04.2003 ( VIII ZB 100/02, NJW-RR 2003, 1217 = JurBüro 2004, 197 = Rpfleger 2003, 537) angeschlossen.
  • LG Wuppertal, 15.04.2020 - 16 T 124/19

    Vorprozessuale Privatgutachterkosten auch bei Laien nicht erstattungsfähig!

    Überdies führe die Gegenmeinung zu dem unbilligen Ergebnis, dass der Prozessgegner entgegen der Kostengrundentscheidung die vollen Anwaltskosten der Streitgenossen tragen müsse und der ihm gegenüber unterlegene Streitgenosse keinen Anteil an diesen Kosten zu übernehmen brauche (so insbesondere OLG Stuttgart, JurBüro 1990, 625; OLG Karlsruhe, JurBüro 1992, 546; OLG Düsseldorf, JurBüro 1993, 355 mit zust. Anm. Mümmler; OLG München, MDR 1993, 804 und 1994, 215; OLG Oldenburg, MDR 1994, 416; OLG Karlsruhe, ZS Freiburg, Rpfleger 1994, 316; OLG Dresden, NJW-RR 1999, 293; Münch-Komm-ZPO/Belz, 2. Aufl., § 91 Rdnr. 90; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdnr. 13, Stichwort "Streitgenossen" unter 3).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 17.12.1993 - 1 O 293/93   

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https://dejure.org/1993,11401
LG Bonn, 17.12.1993 - 1 O 293/93 (https://dejure.org/1993,11401)
LG Bonn, Entscheidung vom 17.12.1993 - 1 O 293/93 (https://dejure.org/1993,11401)
LG Bonn, Entscheidung vom 17. Dezember 1993 - 1 O 293/93 (https://dejure.org/1993,11401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unfall mit einem Polizeipferd; Anspruch auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld; Benutzen eines Fußweges und Radweges als Sonderweg

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 363
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Offenbach, 12.05.2014 - 38 C 205/13

    Haftung des Tierhalters für einen freilaufenden Hund auf Feldwegen

    Selbst der unerwartete Anblick eines Tieres im Straßenverkehr und die dadurch ausgelösten Reaktionen zählen hierzu ( Staudinger/Eberl-Borges Rn 51; dagegen LG Bonn NZV 1994, 363, 364 )." Vgl. BeckOK BGB/Spindler, § 833 Rn. 11. In allen diesen Fällen war aber das Tier, in der Regel ein Hund, dem später Geschädigten sehr nahe gekommen, war im hier zu beurteilenden Fall nicht so war.
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