Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.12.1996 - 1 U 42/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7875
OLG Düsseldorf, 16.12.1996 - 1 U 42/96 (https://dejure.org/1996,7875)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.1996 - 1 U 42/96 (https://dejure.org/1996,7875)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 1996 - 1 U 42/96 (https://dejure.org/1996,7875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 5
    Ausscheren eines Lkw auf die Überholspur ohne ausreichenden Sicherheitsabstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefährdung; Überholspur; Bundesautobahn; Sicherheitsabstand; Annäherungsgeschwindigkeit; Verzögerungswert; Abbremsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; StVO § 5 Abs. 4 S. 1, Abs. 4a
    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Autobahn zum Überholen nach links ausscherenden LKW mit einem von hinten herangeführten PKW

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 271 (Ls.)
  • VersR 1997, 334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Bei dichtem Verkehr oder Kolonnenbildung ist das Wechseln in einen anderen Fahrstreifen zudem in aller Regel auf das Ausnutzen größerer Lücken beschränkt, die einen ausreichenden Abstand nach hinten und von vorne ermöglichen ( OLG Jena , NZV 2006, Seiten 147 f.; OLG Düsseldorf , VersR 1997, Seite 334; OLG Hamm , VersR 1992, Seite 624; KG Berlin , VersR 1978, Seite 1072 ).
  • AG Haßfurt, 06.12.2012 - 2 C 385/12

    Haftungsverteilung nach Autobahnunfall: Anscheinsbeweis für eine

    Dabei darf zum Überholen auf einer Autobahn insbesondere dann nicht angesetzt werden, wenn dadurch ein nachfolgender schnellerer Kraftfahrer, der sich bereits auf der Überholfahrbahn befindet, zu einer raschen und erheblichen Herabsetzung seiner Geschwindigkeit genötigt und hierdurch belästigt wird, geschweige denn durch das Ausschermanöver zu scharfem Bremsen oder anderen ungewöhnlichen Fahrvorgängen gezwungen wird (siehe dazu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 5 StVO Randnummer 42 f., § 18 StVO Randnummer 16; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2009, Aktenzeichen 3 U 122/09, Randziffer 26 - zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf Urteil vom 16.12.1996, Aktenzeichen 1 U 42/96, Randzeichen 12 - zitiert nach Juris).

    Im Übrigen unterscheidet sich die hiesige Unfallkonstellation von den obergerichtlichen Entscheidungen, die eine Vernachlässigung der Betriebsgefahr des mit mehr als 130 km/h geführten Fahrzeuges hinter dem Verschulden des einen verkehrsgefährdenden Fahrstreifenwechsel durchführenden Verkehrsteilnehmers annahmen, dahingehend, dass diesen Entscheidungen zum Teil ein weiterer Verkehrsverstoß des Spurwechsels gegen § 5 Abs. 4 a StVO - nicht rechtzeitige Betätigung des Fahrtrichtungsanzeiger - zugrunde lag (siehe OLG München, Urteil v. 02.02.2007, Az. 10 U 4976/06, Randnummern 18, 31 und 35 - zitiert nach Juris), sowie zum Teil die von vorneherein erhöhte allgemeine Betriebsgefahr des Spurwechslers in Gestalt eines Sattelzuges mit Sondertransport bzw. eines Kraftomnibusses gegenüber der geringeren einfachen Betriebsgefahr eines Pkws abzuwägen war (vergleiche hierzu OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2002, Aktenzeichen 9 O 188/01 Randnummer 17 - zitiert nach Juris, OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1996, Aktenzeichen 1 U 42/96 Randnummer 37 - zitiert nach Juris).

  • OLG Jena, 08.12.2005 - 1 U 474/05

    Haftungsverteilung bei Kollision nach Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn

    Bei dichtem Verkehr oder Kolonnenbildung ist das Wechseln in aller Regel auf das Ausnutzen größerer Lücken beschränkt, die einen ausreichenden Abstand nach hinten und von vorne ermöglichen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 334; OLG Hamm, VersR 1992, 624; KG, VersR 1978, 1072).

    Eine Haftung des Bekl. zu 1) aufgrund eines solchen Verhaltens scheidet dann aus, wenn sich das klägerische Fahrzeug bei Beginn des Überholvorgangs bereits in einem solchen Annäherungsbereich befunden hat, der eine Notbremsung des Bekl. zu 1) erforderlich gemacht hat (vgl. BGH, VersR 1985, 183; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 334).

    Das gilt nach allgemeiner Ansicht auch für den BAB-Schnellverkehr (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 334).

    Zum Überholen auf der Autobahn darf der Überholer nämlich dann nicht mehr ansetzen, wenn dadurch ein nachfolgender schnellerer Kraftfahrer, der sich seinerseits, wie hier, bereits auf der Überholfahrbahn befindet, zu einer raschen und erheblichen Herabsetzung seiner Geschwindigkeit genötigt und dadurch gefährdet wird (vgl. BGH, DAR 1959, 278 zu § 1 StVO; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 334).

  • OLG München, 02.02.2007 - 10 U 4976/06

    Zur Mithaftung des schuldlos an dem Unfall Beteiligten bei Überschreitung der

    Der gem. § 5 IV 1 StVO erforderliche Sicherheitsabstand errechnet sich an Hand einer dem Nachfahrenden zumutbaren geringen Verzögerung von 2, 5 m/sek² (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 334).

    Die BGH-Entscheidung VersR 1992, 714 besagt insoweit nichts Gegenteiliges (zur Haftungsverteilung vgl. auch OLG Nürnberg zfs 1991, 78 sowie OLG Düsseldorf VersR 1997, 334 und OLG Hamm NZV 2002, 373 sowie Urteil vom 05.03.2003, Az. 9 U 188/01).

  • OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 U 191/99

    Kollision zwischen einem die Richtgeschwindigkeit überschreitenden

    Eine völlige Freistellung der Beklagten käme dann in Betracht, wenn die Betriebsgefahr des vom Beklagten zu 1) geführten Pkw Mercedes durch ein geringfügiges Überschreiten der Richtgeschwindigkeit nur unbedeutend erhöht worden wäre (vgl. OLG Düsseldorf VersR 97, 334).
  • LG Coburg, 15.11.2006 - 12 O 421/05

    Zu den Folgen, wenn ein Autofahrer unter Missachtung der Richtgeschwindigkeit in

    Eine völlige Freistellung des Klägers käme dann in Betracht, wenn die Betriebsgefahr seines von ihm geführten PKW BMW durch ein geringfügiges Überschreiten der Richtgeschwindigkeiten unbedeutend erhöht worden wäre (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 334).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2003 - 1 U 217/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn im Zusammenhang mit

    Ein Abstellen auf diesen Zeitpunkt, nämlich dem Einfahren in den sogenannten Gefahrenbereich, in dem der von hinten Kommende nur noch durch starkes Abbremsen eine Kollision mit dem Spurwechsler verhindern kann (vgl. Senat, Urt. vom 16.12.1996; 1 U 42/96) ist in diesem Zusammenhang verfehlt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.02.1997 - 22 U 160/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4150
OLG Düsseldorf, 21.02.1997 - 22 U 160/96 (https://dejure.org/1997,4150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.1997 - 22 U 160/96 (https://dejure.org/1997,4150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 22 U 160/96 (https://dejure.org/1997,4150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823
    Platzen eines nach 16jähriger Lagerung vom Händler verkauften Reifens

  • hirschra.de

    § 823 BGB
    Platzen eines nach 16-jähriger Lagerung vom Händler verkauften Reifens - Schadensersatzpflicht des Händlers

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Schadensersatzpflicht eines Reifenhändlers wegen Verkaufs eines überalterten Reifens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 9 O 214/95
  • OLG Düsseldorf, 21.02.1997 - 22 U 160/96

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 271 (Ls.)
  • VersR 1999, 64
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1993 - 22 U 99/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.1997 - 22 U 160/96
    Nach den weiteren Ausführungen des Sachverständigen, die mit den Erfahrungen des Senats in vergleichbaren Fällen übereinstimmen (vgl. Senatsurteil vom 10.12.1993 - 22 U 99/93 - NZV 1994, 432, 433 = OLGR Düsseldorf 1994, 185), dürfen Reifen, die älter als 10 Jahre sind, nur noch benutzt werden, wenn sie vorher unter normalen Bedingungen im Einsatz waren.
  • OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 3 U 3149/01

    Prüfpflichten eines Reifenhändlers beim Verkauf alter, gebrauchter Reifen

    Damit steht prima facie (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1997, 271) fest, daß das Alter des Reifens gegebenenfalls im Zusammenwirken mit der gefahrenen hohen Geschwindigkeit von etwa 150 km/h und den herrschenden hochsommerlichen Temperaturen eine Ursache für das Unfallereignis am 21.6.1998 gesetzt hat.

    Die Rechtsprechung legt dementsprechend mit Recht dem professionellen Reifenhändler die Pflicht auf, das Alter eines Gebrauchtreifens auf seine Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen, bevor er ihn in den Verkehr bringt (OLG Köln VRS 2000, 87 ff; OLG Düsseldorf NZV 1997, 271; LG Frankfurt NZV 1992, 194).

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2006 - 1 U 205/05

    Zur Haftung einer KFZ-Werkstatt für einen durch einen geplatzten Reifen

    Anzumerken ist insoweit nur, dass nach einer Entscheidung des 22. Zivilsenates des OLG Düsseldorf (NZV 1997, 271) der Anscheinsbeweis dafür spricht, dass es wegen des geplatzten Reifens zum Unfall kam, wenn ein Kfz auf freier Autobahnstrecke bei 120 km/h ins Schleudern gerät, ohne dass dafür außer dem Platzen des Reifens ein Grund erkennbar ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.12.1996 - 3 U 439/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,18706
OLG Saarbrücken, 20.12.1996 - 3 U 439/95 (https://dejure.org/1996,18706)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.12.1996 - 3 U 439/95 (https://dejure.org/1996,18706)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Dezember 1996 - 3 U 439/95 (https://dejure.org/1996,18706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,18706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 271
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht