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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01 - 176   

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https://dejure.org/2001,9554
OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01 - 176 (https://dejure.org/2001,9554)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.09.2001 - Ss 356/01 - 176 (https://dejure.org/2001,9554)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. September 2001 - Ss 356/01 - 176 (https://dejure.org/2001,9554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 526
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 22.10.1996 - 2 Ss 1172/96
    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01
    Der Täter muss erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass ein nicht ganz unerheblicher Schaden entstanden ist (BayObLG zfs 90, 141; OLG Hamm zfs 97, 34 = DAR 97, 78 = NZV 97, 125 = NStZ-RR 97, 90 = VRS 93, 166; OLG Düsseldorf NZV 98, 383; Tröndle/Fischer a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1998 - 5 Ss 99/98
    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01
    Der Täter muss erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass ein nicht ganz unerheblicher Schaden entstanden ist (BayObLG zfs 90, 141; OLG Hamm zfs 97, 34 = DAR 97, 78 = NZV 97, 125 = NStZ-RR 97, 90 = VRS 93, 166; OLG Düsseldorf NZV 98, 383; Tröndle/Fischer a. a. O.).
  • OLG Köln, 05.11.1991 - Ss 495/91

    Unfall; Abends; Unverzüglich; Benachrichtigung; Geschädigter; Polizei; Schaden;

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01
    Im Falle einer Geldstrafe als Hauptstrafe ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daher zu prüfen, ob nicht im Einzelfall eine Erhöhung der Geldstrafe ausreichend ist, um den Kraftfahrer zu warnen (Senatsentscheidung vom 03.12.1991 - Ss 555/91 m. N. - = zfs 92, 67 = DAR 92, 152 = NZV 92, 159 = VRS 82, 335).
  • OLG Köln, 03.12.1991 - Ss 555/91
    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01
    Im Falle einer Geldstrafe als Hauptstrafe ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daher zu prüfen, ob nicht im Einzelfall eine Erhöhung der Geldstrafe ausreichend ist, um den Kraftfahrer zu warnen (Senatsentscheidung vom 03.12.1991 - Ss 555/91 m. N. - = zfs 92, 67 = DAR 92, 152 = NZV 92, 159 = VRS 82, 335).
  • OLG Köln, 15.04.1997 - Ss 165/97

    Fortsetzen der Fahrt vom Unfallort trotz Hinweises des Beifahrers auf einen

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01
    Es reicht daher nicht aus, dass der Angeklagte die Entstehung eines nicht unerheblichen Schadens hätte erkennen können und müssen, denn damit ist nur Fahrlässigkeit erwiesen (BayObLG zfs 90, 141; Senatsentscheidung vom 15.04.1997 - Ss 165/97 -).
  • KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Anforderungen an die tatrichterlichen

    Damit ist kein (bedingter) Vorsatz, sondern lediglich Fahrlässigkeit erwiesen (Thüringer OLG a.a.O.; OLG Köln DAR 2002, 88).
  • OLG Köln, 03.05.2011 - 1 RVs 80/11

    Strafrecht - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Erforderlichkeit der Mitteilung

    Für den subjektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB ist Vorsatz erforderlich, wobei bedingter genügt (SenE v. 04.09.2001 - Ss 356/01 - = VRS 101, 275-276 = NZV 2001, 526 = zfs 2001, 565 = DAR 2002, 88; SenE v. 01.03.2011 - III-1 RVs 38/11 - Fischer, StGB, 58. Aufl., § 142 Rn. 38 mit Nachweisen).
  • OLG Jena, 07.07.2005 - 1 Ss 161/04

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Damit ist kein (bedingter) Vorsatz, sondern lediglich Fahrlässigkeit erwiesen (vgl. OLG Köln NZV 2001, 526; BayObLG bei Janiszewski, NStZ 1988, 544).
  • KG, 20.04.2012 - 6 U 14/12

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers nach unerlaubtem Entfernen vom

    Darauf, dass dem Kläger der konkrete Wert eines Laternenmastes nicht bekannt war, kommt es entscheidungserheblich nicht an, denn notwendig und ausreichend im Sinne des § 142 StGB ist allein, dass ihm -wovon schon wegen des Schadensausmaßes an seinem PKW ausgegangen werden muss- bewusst war, dass es sich nicht mehr um eine bloße Bagatellbeschädigung handelte (vgl. dazu OLG Hamm NstRZ-RR 1997, 90 - 91; Köln NZV 2001, 526 , zitiert nach juris, dort Rdz. 8); zudem schließt das Nichterkennen infolge nachlässiger Nachschau die Annahme eines bedingten Vorsatzes nicht aus (OLG Köln aaO.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7507
BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01 (https://dejure.org/2001,7507)
BayObLG, Entscheidung vom 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01 (https://dejure.org/2001,7507)
BayObLG, Entscheidung vom 08. August 2001 - 1 ObOWi 306/01 (https://dejure.org/2001,7507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße - Wenden auf einer Kraftfahrstraße: Voraussetzungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Staßenverkehr; Enden; Kraftfahrer; Parkplatz; Gegenrichtung; Fahrverbot

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 96
  • NZV 2001, 526
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.08.1977 - 4 StR 639/76

    Unzulässiges Wenden auf der Autobahn, wenn nicht beabsichtigt ist, die Fahrt

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01
    Allgemein wird aber unter Wenden im Sinn der StVO der Vorgang bezeichnet, durch den ein Fahrzeug auf derselben Straße von der bisherigen in die entgegengesetzte Richtung gebracht wird (BGHSt 27, 233/234 f.; BayObLGSt 1981, 178/179; Mühlhaus/Janiszewski/Burmann StVO 16. Aufl. § 9 Rn. 56; Hentschel Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. § 9 Rn. 50).

    Einigkeit besteht darin, dass die Gefährlichkeit des Fahrmanövers in der Überquerung der Fahrbahn und in dem Umdrehen des Fahrzeugs in die Gegenrichtung besteht (BGHSt 27, 233/235).

  • BayObLG, 19.11.1981 - 2 ObOWi 413/81

    Wenden; Kraftfahrtstraße; Parkplatz; Fahrtrichtung; Fahrzeug

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01
    Allgemein wird aber unter Wenden im Sinn der StVO der Vorgang bezeichnet, durch den ein Fahrzeug auf derselben Straße von der bisherigen in die entgegengesetzte Richtung gebracht wird (BGHSt 27, 233/234 f.; BayObLGSt 1981, 178/179; Mühlhaus/Janiszewski/Burmann StVO 16. Aufl. § 9 Rn. 56; Hentschel Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. § 9 Rn. 50).

    Anerkannt und auch vom Oberlandesgericht Stuttgart nicht in Frage gestellt ist, dass ein verbotenes Wenden im Sinn des § 18 Abs. 7 StVO gegeben ist, wenn ein Kraftfahrer sein Fahrzeug in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Richtung unter Einbeziehung eines rechts der Fahrbahn (BayObLGSt 1981, 178/179 f.) oder links der Fahrbahn (OLG Koblenz NZV 1992, 406/407) gelegenen Parkplatzes bringt.

  • OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 2 Ss 325/00

    Begriff des "Wendens" auf Kraftfahrstraßen

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01
    Er sieht sich hieran aber durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.8.2000 - 2 Ss 325/2000 (NZV 2001, 179/180) gehindert.
  • OLG Koblenz, 28.10.1991 - 12 U 1114/90
    Auszug aus BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01
    Anerkannt und auch vom Oberlandesgericht Stuttgart nicht in Frage gestellt ist, dass ein verbotenes Wenden im Sinn des § 18 Abs. 7 StVO gegeben ist, wenn ein Kraftfahrer sein Fahrzeug in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Richtung unter Einbeziehung eines rechts der Fahrbahn (BayObLGSt 1981, 178/179 f.) oder links der Fahrbahn (OLG Koblenz NZV 1992, 406/407) gelegenen Parkplatzes bringt.
  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat deshalb mit Beschluß vom 8. August 2001 - 1 ObOWi 306/01 (abgedruckt in NZV 2001, 526 = VRS 101, 305 = NStZ 2002, 96) die Sache gemäß § 121 Abs. 2 GVG i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage vorgelegt:.
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