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Rechtsprechung
   KG, 16.07.1993 - 18 U 1276/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2780
KG, 16.07.1993 - 18 U 1276/92 (https://dejure.org/1993,2780)
KG, Entscheidung vom 16.07.1993 - 18 U 1276/92 (https://dejure.org/1993,2780)
KG, Entscheidung vom 16. Juli 1993 - 18 U 1276/92 (https://dejure.org/1993,2780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Körperverletzung ; Anspruch auf Ersatz eines neuen Fahrrades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Für die vereitelte Nutzbarkeit eines Fahrrads kann Entschädigung beansprucht werden, soweit das Fahrrad im Ausfallszeitraum tatsächlich genutzt worden wäre, was bei Unfallverletzungen fraglich ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 254 Abs. 2
    Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines Fahrrads

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1438
  • NZV 1994, 393
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.2013 - III ZR 98/12

    Ausfall des Internetzugangs

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wurde darüber hinaus ein Nutzungsausfallersatz zum Beispiel für Kücheneinrichtungen (LG Osnabrück, NJW-RR 1999, 349; LG Kiel NJW-RR 1996, 559), Fahrräder (KG, NJW-RR 1993, 1438) sowie Fernsehgeräte (OLG München NJW-RR 2010, 1112, 1113) zuerkannt und für einen Personal Computer und einen Laptop für möglich gehalten (OLG München, VersR 2010, 1229, 1230).
  • LG Lübeck, 08.07.2011 - 1 S 16/11

    Ein Geschädigter kann für den Verlust der Nutzungsmöglichkeit seines Fahrrads

    Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung folgt die Kammer der Auffassung, dass auch der Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrrades als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen ist (so auch KG NJW-RR 1993, 1438), wenn Fahrräder etwa regelmäßig für den Weg zur Arbeit genutzt werden.

    Daher werden ausnahmsweise als Grundlage für eine Schätzung die Mietkosten für ein vergleichbares Fahrrad herangezogen, die allerdings um den geschätzten Gewinn des Vermieters in Höhe von 40% zu kürzen sind (vgl. auch KG NJW-RR 1993, 1438 ; Palandt, § 249 Rn. 49).

  • OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13

    Nutzungsentschädigung: Verlust der Möglichkeit des Gebrauchs eines Rennrades

    Das Kammergericht hat - ausgehend von den oben dargelegten Grundsätzen - in einer Entscheidung vom 16.7.1993 (NJW-RR 1993, 1438) zwar die entgangene Nutzung eines Fahrrads als ersatzfähigen Schaden angesehen.
  • AG Schwelm, 08.07.2016 - 20 C 551/14

    Anspruch eines Käufers auf Nacherfüllung des Kaufvertrags wegen

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wurde darüber hinaus ein Nutzungsausfallersatz zum Beispiel für Kücheneinrichtungen (LG Osnabrück, NJW-RR 1999, 349; LG Kiel NJW-RR 1996, 559), Fahrräder (KG, NJW-RR 1993, 1438) sowie Fernsehgeräte (OLG München NJW-RR 2010, 1112, 1113) zuerkannt und für einen Personal Computer und einen Laptop für möglich gehalten (OLG München, VersR 2010, 1229, 1230).
  • LG Heilbronn, 24.05.2013 - 5 O 30/13

    Kaufrecht: Nutzungsausfallentschädigung für ein mangelhaftes Rennrad

    Anders als bei einem für den alltäglichen Gebrauch vorgesehenen Pkw oder einem als alternatives Verkehrsmittel genutztes Fahrrad (vgl. KG, Urteil v. 16.07.1993, Az. 18 U 1276/92 ; Griesche NJW-RR 1993, 1438) ist die jederzeitige Benutzbarkeit eines individuell, zur sportlichen Betätigung, angepassten Rennrades für den Kläger nach seinem eigenen Vortrag zwar ein die Lebensqualität und insbesondere das körperliche Wohlbefinden ("gesund und fit") erhöhender Vorteil, der jedoch keinen ersatzfähigen materiellen Wert darstellt.
  • AG Wiesbaden, 25.09.2013 - 93 C 1390/13

    Nutzungsausfallentschädigung bei Ausfall eines Navigationsgeräts

    Von der Rechtsprechung anerkannt ist der Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls beispielsweise für Häuser (vgl. BGH NJW 1967, 1803), Fernseher (vgl. OLG München NJW-RR 2010, 1112), PC und Laptop (vgl. OLG München VersR 2010, 1229) oder Fahrrad (vgl. KG Berlin NJW-RR 1993, 1438).
  • KG, 09.02.2004 - 9 W 208/03

    Strafverfolgungsentschädigung: Wahrung der Klagefrist durch Antrag auf

    Es geht nicht an, dass ein Geschädigter mit der Anschaffung eines Ersatzrades längere Zeit wartet und dann für den gesamten Zeitraum eine Nutzungsentschädigung beansprucht (KG NJW-RR 1993, 1438, 1439).
  • AG Wiesbaden, 24.09.2013 - 93 C 1390/13

    Nutzungsausfallentschädigung bei Ausfall eines Navigationsgeräts

    Von der Rechtsprechung anerkannt ist der Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls beispielsweise für Häuser (vgl. BGH NJW 1967, 1803), Fernseher (vgl. OLG München NJW-RR 2010, 1112), PC und Laptop (vgl. OLG München VersR 2010, 1229 [OLG München 23.03.2010 - 1 W 2689/09] ) oder Fahrrad (vgl. KG Berlin NJW-RR 1993, 1438 [KG Berlin 16.07.1993 - 18 U 1276/92] ).
  • KG, 30.03.1995 - 12 U 5057/93
    Die Erstattung der Gutachtenkosten kann nur dann mit Erfolg abgelehnt werden, wenn den Schädiger selbst an dem schließlich zustande gekommenen Ergebnis ein Verschulden trifft (KG, Urteil vom 9. Juli 1992 - 22 U 3479/91 - OLG Hamm NZV 1994, 393).
  • AG Halle/Saale, 17.02.2011 - 93 C 2236/10

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Mithaftung eines vorfahrtsberechtigten

    Eine Nutzungsausfallentschädigung kann bei Zerstörung eines Fahrrades zwar grundsätzlich in Betracht kommen (KG, Urteil vom 16. Juli 1993, Az. 18 U 1276/92, zitiert nach juris), dies gilt aber nur dann, wenn tatsächlich Nutzungsmöglichkeit bestanden hat (KG a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.05.1994 - 5 U 127/93   

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https://dejure.org/1994,3249
OLG Hamm, 19.05.1994 - 5 U 127/93 (https://dejure.org/1994,3249)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.05.1994 - 5 U 127/93 (https://dejure.org/1994,3249)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 1994 - 5 U 127/93 (https://dejure.org/1994,3249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 251; BGB § 254
    Grenzen der Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Der Schädiger muss auch die Kosten für ein mangelhaftes oder unbrauchbares Gutachten erstatten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfall ; Gutachterkosten; Schadensermittlung; Fehlerhaftes Gutachten; Auswahl des Sachverständigen ; Abnahme des Gutachtens; Mitverschulden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249 § 251 Abs. 1 § 254
    Schadensumfang bei Beschädigung einer Sache - Gutachterkosten zur Schadensermittlung

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1192
  • NZV 1994, 393
  • VersR 1995, 843
  • BB 1994, 1524
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

    Gutachterkosten gehören, wenn sie zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zum Herstellungsaufwand (BGH NJW 74, 34, 35; OLG Hamm NZV 94, 393; OLG Stuttgart NJW-RR 96, 255), Da es sich im vorliegenden Fall bei geschätzten Reparaturkosten von über 11.000 DM nicht um einen Bagatellschaden handelte, konnte die Klägerin, ohne gegen ihre Schadensminderungspflicht zu verstoßen, ein solches Gutachten erholen.
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01

    Kreuzungsunfall und überhöhte Geschwindigkeit

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit bewirkt hat (Greger a.a.O., Anhang I, Rdn. 144 mit Hinweis auf OLG Hamm NZV 1993, 149 und 228 sowie NZV 1994, 393 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LG Bochum, 10.01.2006 - 11 S 253/05
    Nach h. M. sind Gutachterkosten sogar dann erstattungsfähig, wenn das Gutachten unbrauchbar ist, soweit den Geschädigten kein Auswahlverschulden trifft (vgl. OLG Hamm NZV 1994, 393; Palandt-Heinrichs, BGB, 64. A. § 249 Rn. 40 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 18.03.1997 - 9 U 120/96

    Berechnung des Werklohnanspruchs; Mangelhafte Ausführung einer Verfugung;

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  • AG Mettmann, 23.05.2001 - 20 C 453/00

    Bestehen eines Anspruchs aus abgetretenem Recht; Wirksamkeit einer

    Im Übrigen ist die Beklagte mit Einwendungen gegen die Qualität des Sachverständigengutachtens ausgeschlossen (vgl. OLG Hamm, VersR 1995, S. 843 [OLG Hamm 19.05.1994 - 5 U 127/93] ).
  • AG München, 13.08.2014 - 345 C 8199/14
    Dem entsprechend ist das klägerisch erholte Sachverständigengutachten auch unabhängig davon zu erstatten, dass der Sachverständige^ (feinen deutlich zu hohen Reparaturbetrag angenommen hat. Die Kostentragungspflicht geht unabhängig von der Richtigkeit und Brauchbarkeit des Gutachtens (OLG Hamm, NZV 1994, Seite 393).
  • LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 147/02
    Grundsätzlich sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung des Schadensumfanges erstattungsfähig, unabhängig davon, ob dieses Gutachten -ganz oder teilweise- (ggf. aufgrund von Fehlern des Schadensgutachters) unbrauchbar ist oder nicht (vgl. Urteil der Kammer vom 24.03.1992 - veröffentlicht in NZV 1993, 196 - OLG Hamm NZV 1994, 393 = VersR 1995, 843 [OLG Hamm 19.05.1994 - 5 U 127/93] ; OLG Hamm NZV 1999, 377; OLG Hamm NZV 2001, 433 [OLG Hamm 08.05.2001 - 27 U 201/00] ; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kapt.4 Rdnr. 101; Palandt, BGB , 60. Aufl., § 249 Rdnr.22 ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.04.1994 - 1 U 260/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5352
OLG Karlsruhe, 29.04.1994 - 1 U 260/93 (https://dejure.org/1994,5352)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.04.1994 - 1 U 260/93 (https://dejure.org/1994,5352)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. April 1994 - 1 U 260/93 (https://dejure.org/1994,5352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abrechnung auf Totalschadenbasis; Umbaukosten eines regulären Gebrauchtwagens zum Taxi als vermögenswerter zu erstattender Nachteil; Auswahlverschulden des Geschädigten bei Wahl des Gutachters

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 § 251 Abs. 1
    Schadensumfang bei Totalschaden eines Taxis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 9/17

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Fiktive Schadensabrechnung für ein

    Im Ergebnis sind, wenn ein Markt für die Ersatzbeschaffung eines Gebrauchtwagens mit Taxiausrüstung nicht existiert, die Umrüstung eines im Übrigen gleichwertigen Gebrauchtwagens zu einem Taxi jedoch mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, die (fiktiven) Umrüstungskosten als zusätzlicher Rechnungsposten in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts einzustellen und damit im Rahmen des Anspruchs des Geschädigten auf Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB) ersatzfähig (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1994, 393, 394; OLG Hamm, NZV 1996, 113; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355, 357; KG, Urteil vom 26. Juli 2001 - 12 U 1529/00, juris Rn. 3 ff.; Palandt/Grüneberg, aaO, § 249 Rn. 14; Freymann/Rüßmann, in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 2016, § 249 Rn. 104; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 41; Becker, SVR 2010, 130, 131; im Ergebnis auch LG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1052; a.A. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1986, 657, 658; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 23 Rn. 27; Klimke, VersR 1974, 832, 837).
  • LG Düsseldorf, 23.12.2010 - 21 S 30/10

    Es besteht ein Anspruch auf fiktive Umlackierungskosten oder Umrüstungskosten bei

    (LG Kiel, Urteil vom 17.4.2001, veröffentlicht bei BeckRS 2007, 06738; OLG Karlsruhe, NZV 1994, 393; OLG Hamm, NZV 1996, 113; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355; KG, Urteil vom 26.7.2001, AZ 12 U 1529/00 ) 3. Die Kammer schließt sich dieser zweiten Auffassung an.
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