Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.03.1998

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   BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96   

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BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96 (https://dejure.org/1997,1240)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1997 - 11 A 54.96 (https://dejure.org/1997,1240)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1997 - 11 A 54.96 (https://dejure.org/1997,1240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    Bundesschienenwegeausbaugesetz § 1 mit Anlage; ; Bundesschienenwegeausbaugesetz § 4; ; Bundesschienenwegeausbaugesetz § 10; ; AEG § ... 18 Abs. 1; ; AEG § 20 Abs. 7; ; VerkPBG § 1 Abs. 1 und 2; ; VerkPBG § 5 Abs. 1; ; VwVfG § 74 Abs. 2; ; BHO § 7; ; BayEG Art. 6; ; BayEG Art. 8; ; BayEG Art. 14; ; mit Anlage, §§ 4, 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Verlagerung der Konfliktbewältigung auf nachfolgendes Enteignungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgleichsregelung für landwirtschaftliche Betriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Planfeststellungsbehörde - Planfeststellungsbeschluß - Landwirtschaftlicher Betrieb - Bedrohung der Existenz - Ausgleich - Enteignungsverfahren

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 356 (Ls.)
  • DÖV 1998, 395 (Ls.)
  • NuR 1998, 604
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 61.95

    Recht des Schienenverkehrs - Naturschutzfachliche Bewertung planungsbetroffener

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Dies hat der Senat bereits in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 27. August 1997 (BVerwG 11 A 61.95) entschieden.

    Der Senat hält an der in seiner bisherigen Rechtsprechung zum Bundesschienenweg Nürnberg - Erfurt (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 62.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 66.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 70.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 - ; Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - und Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - ) im einzelnen begründeten Auffassung fest, daß das planfestgestellte Vorhaben dem Gebot der Planrechtfertigung entspricht.

    Diese Auffassung, die der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. August 1997 (BVerwG 11 A 61.95) niedergelegt hat, greift die Klägerin mit ihren auf die Einholung von Sachverständigengutachten gerichteten Beweisanträgen Nrn. 9 bis 13 an.

    Auch dies hat der Senat bereits im Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 (a.a.O.) und im Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - (a.a.O.) ausgeführt.

    a) Soweit die Klägerin die naturschutzfachliche Bewertung der Flurstücke 176/2, 177, 178 und 179 in der Gemarkung Weißenbrunn am Forst rügt (vgl. dazu Urteil des Senats vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 -) und meint, eine zutreffende Einordnung der Flächen hätte eine andere Trassenführung mit Auswirkungen bis zu ihren planbetroffenen Grundstücken in Zilgendorf zur Folge gehabt (vgl. die Beweisanträge Nrn. 23 und 24), kommt es auf die von der Klägerin unter Beweis gestellten Behauptungen zu den Grundstücken in Weißenbrunn am Forst nicht an.

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95

    Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Der Senat hält an der in seiner bisherigen Rechtsprechung zum Bundesschienenweg Nürnberg - Erfurt (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 62.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 66.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 70.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 - ; Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - und Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - ) im einzelnen begründeten Auffassung fest, daß das planfestgestellte Vorhaben dem Gebot der Planrechtfertigung entspricht.

    Bereits im Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - (a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, daß der Gesetzgeber ausgehend von der Erkenntnis, die zu erwartenden Verkehrsmengen im Nord-Süd-Verkehr würden mit der bestehenden zweigleisigen Bahnverbindung Nürnberg - Lichtenfels - Jena - Leipzig nicht bewältigt werden können, vor die Entscheidung gestellt war, entweder die Bestandsstrecke viergleisig ausbauen oder ganz bzw. teilweise eine zweigleisige Neubaustrecke errichten zu lassen und diese über Erfurt oder über das bayerische Vogtland und Gera nach Leipzig zu führen.

    e) Bereits im Beschluß vom 30. Dezember 1996 (a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, daß die Frage, ob neben den geschilderten Maßnahmen zur Erreichung des genannten Planungszieles weitere, die Marktposition der Bahn stärkende verkehrs- und ordnungspolitische Maßnahmen erforderlich sein könnten (vgl. dazu BTDrucks 13/5933, S. 3 f.), von den politischen Entscheidungsorganen zu beurteilen und zu entscheiden ist.

    Auch dies hat der Senat bereits im Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 (a.a.O.) und im Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - (a.a.O.) ausgeführt.

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 53.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295 000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 58 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 53.96 22 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28 000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96 000 DM.

    Schließlich ist der Wert des Streitgegenstandes für den Kläger des Verfahrens BVerwG 11 A 55.96 mit 28 000 DM zu bemessen.

  • BVerwG, 22.12.1997 - 11 A 52.96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 53.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295 000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 58 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 53.96 22 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28 000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96 000 DM.

    Bei Zugrundelegung derselben Maßstäbe und Rechengrößen betragen die Wertanteile für die Klägerin des jetzigen Verfahrens BVerwG 11 A 68.95 (drohender Flächenverlust 8, 5 ha) abgerundet 96 000 DM und für die Kläger des Verfahrens BVerwG 11 A 52.96 (drohender Flächenverlust 7, 78 ha) abgerundet 91 000 DM.

  • BVerwG, 22.12.1997 - 11 A 53.96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 53.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295 000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 58 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 53.96 22 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28 000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96 000 DM.

    Für die Klägerin des Verfahrens BVerwG 11 A 53.96 ist der Wert bei einem drohenden Flächenverlust von 0, 93 ha und einem Anteil für die Existenzbedrohung des landwirtschaftlichen Kleinbetriebes in Höhe von 20 000 DM mit abgerundet 22 000 DM einzuschätzen.

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Der Aufnahme eines Ausbau- oder Neubauvorhabens in den Bedarfsplan des Schienenwegeausbaugesetzes liegt ebenso wie der Einstufung des Vorhabens als vordringlicher Bedarf eine bedarfsbezogene Kosten-Nutzen-Analyse des Gesetzgebers zugrunde (vgl. zum Fernstraßenausbaugesetz BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - ).

    Auch bei nachträglichen Veränderungen der Prognosedaten ist es nicht Aufgabe des Gerichts, den prognostizierten Verkehrsbedarf selbst einer erneuten Beurteilung in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 99.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Vorsaussetzungen für ein einheitliches

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Der Senat hält an der in seiner bisherigen Rechtsprechung zum Bundesschienenweg Nürnberg - Erfurt (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 62.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 66.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 70.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 - ; Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - und Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - ) im einzelnen begründeten Auffassung fest, daß das planfestgestellte Vorhaben dem Gebot der Planrechtfertigung entspricht.

    Es hat vielmehr die Funktion einer Regionalautobahn mit einer beabsichtigten Entlastungswirkung für das nachgeordnete Straßennetz und für die Gemeinden (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 66.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligtenfähigkeit einer als nicht rechtsfähige

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 5 Abs. 1 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes vom 16. Dezember 1991 (BGBl I S. 2174) - VerkPBG -, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1840), für den Rechtsstreit in erster und letzter Instanz zuständig (vgl. Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 66.95 - UPR 1997, S. 320).

    Der Senat hält an der in seiner bisherigen Rechtsprechung zum Bundesschienenweg Nürnberg - Erfurt (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 62.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 66.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 70.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 - ; Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - und Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - ) im einzelnen begründeten Auffassung fest, daß das planfestgestellte Vorhaben dem Gebot der Planrechtfertigung entspricht.

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Es ist deshalb sichergestellt, daß der mit der Planfeststellung für die Klägerin ausgelöste Konflikt, der zu einer Bedrohung ihres landwirtschaftlichen Betriebes führt, zumindest im nachfolgenden Enteignungsentschädigungsverfahren bewältigt wird (vgl. zur Zulässigkeit der Konfliktverlagerung: BVerwG, Beschluß vom 30. August 1994 - BVerwG 4 B 105.94 - und vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - ; BVerwGE 61, 307/311).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Es ist deshalb sichergestellt, daß der mit der Planfeststellung für die Klägerin ausgelöste Konflikt, der zu einer Bedrohung ihres landwirtschaftlichen Betriebes führt, zumindest im nachfolgenden Enteignungsentschädigungsverfahren bewältigt wird (vgl. zur Zulässigkeit der Konfliktverlagerung: BVerwG, Beschluß vom 30. August 1994 - BVerwG 4 B 105.94 - und vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - ; BVerwGE 61, 307/311).
  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

  • BVerwG, 01.03.1993 - 4 B 188.92

    Streitwert - Planfeststellung - Verkehrswert als Ausgangswert

  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

  • Drs-Bund, 04.11.1996 - BT-Drs 13/5933
  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einwendungen einer Gemeinde bei sich selbst

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 70.95

    Recht des Schienenverkehrs - Erhebung der Einwendungen einer Gemeinde bei sich

  • Drs-Bund, 27.08.1997 - BT-Drs 13/8427
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Festsetzung einer Ersatzlandentschädigung im Planfeststellungsbeschluss (vgl. Pasternak in: Aust/Jacobs/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 6. Auflage 2007, Rn. 307 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 05.11.1997 - 11 A 54.96 -, juris; BVerwG, Urteil vom 14.05.1992 - 4 C 9.89 -, juris).
  • BVerwG, 22.12.1997 - 11 A 53.96

    Rechtsmittel

    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 54.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295.000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 22.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 54.96 58.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28.000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96.000 DM.

    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 54.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295.000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 22.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 54.96 58.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28.000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96.000 DM.

    Dazu wird zusätzlich auf den demUrteil vom 5. November 1997 - BVerwG 11 A 54.96 - beigefügten Streitwertbeschluß und seine Begründung Bezug genommen.

  • BVerwG, 22.12.1997 - 11 A 52.96

    Rechtsmittel

    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 54.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295.000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 22.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 54.96 58.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28.000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96.000 DM.

    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 54.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295.000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 22.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 54.96 58.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28.000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96.000 DM.

    Dazu wird zusätzlich auf den demUrteil vom 5. November 1997 - BVerwG 11 A 54.96 - beigefügten Streitwertbeschluß und seine Begründung Bezug genommen.

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Soweit der Prozeßbevollmächtigte des Klägers dazu in der mündlichen Verhandlung vorsorglich 21 Beweisanträge gestellt hat, sind diese mit Beweisanträgen identisch, die bereits im Verfahren BVerwG 11 A 54.96 gestellt worden sind.

    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 53.96 und BVerwG 11 A 54.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295 OOO DM festgesetzt.

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

    Zwar liegt es im Ermessen der Planfeststellungsbehörde, auch im Fall einer öffentlichen Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses einzelnen Betroffenen eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 74 Abs. 4 VwVfG individuell zuzustellen mit der Folge, dass für diese die Klagefrist bereits ab der Individualzustellung läuft (BVerwG, Urteil vom 5. November 1997 - 11 A 54.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 34 S. 174).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 5 S 1839/95
    Diese Bedarfsfestlegung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 - m.w.N.), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, nur bei einer offensichtlichen Verfehlung der angestrebten Ziele durch die Rechtsprechung korrigierbar.

    Läßt sich eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.07.1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 65, 110/133; Beschl. v. 29.11.1995 - 11 VR 15.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 2 S. 22; BVerwG, Urt. v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 - S. 31).

    Dies gilt insbesondere für die behaupteten Fehler in den Lärmberechnungen, die allenfalls einen Anspruch auf Planergänzung zur Folge haben könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 - m.w.N.).

    Denn nach diesen Ausführungen ist es - anders als in straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren - für die Prognose im Ergebnis unerheblich, ob auf das Jahr 2000 oder - entsprechend den Prognosen, die dem Bundesverkehrswegeplan 1992 und dem auf seiner Grundlage erlassenen Schienenwegeausbaugesetz zugrunde liegen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 - m.w. Literaturhinweisen) - auf das Jahr 2010 abgestellt wird, da dies auf die zugrunde gelegte "Vollauslastung" mit 120 Zügen pro Gleis in 24 Stunden keinen Einfluß hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.07.2022 - 8 C 10278/21

    Klage gegen den Neubau der L 455 - Ortsumgehung Offstein - erfolglos

    Dabei ist darauf hinzuweisen, dass selbst dann, wenn die Planung hinsichtlich der von dem planfestgestellten Straßenbauvorhaben zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen zu Lasten der Kläger unter einem Planungsmangel - in Gestalt einer unzureichenden Lärmvorsorge - leiden sollte, dies nicht den von ihnen geltend gemachten Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschluss oder auch nur auf die zunächst hilfsweise begehrte Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des PFB nach § 75 Abs. 1 a S. 2 VwVfG begründen würde, sondern allenfalls einen Anspruch auf Planergänzung um erforderliche Lärmschutzmaßnahmen, wie sie dies ursprünglich äußerst hilfsweise beantragt hatten (st. Rspr. des BVerwG, vgl. dazu z. B. BVerwG, Urteil vom 5. November 1997 - 11 A 54/96 -, UPR 1998, S. 149 u. juris, Rn. 69, m.w.N.).

    Vielmehr durfte der Vorhabenträger davon ausgehen, dass bei dem im Außenbereich gelegenen Anwesen der Kläger die dafür nach der 16. BImSchV maßgeblichen Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete von 64 dB(A) tagsüber und 54 dB(A) nachts eingehalten werden, nachdem die Schalltechnische Untersuchung schon bei den untersuchten, näher an der Umgehungstraßentrasse gelegenen Gebäuden eine Unterschreitung der maßgeblichen Grenzwerte in nicht zu beanstandender Weise ermittelt hatte (vgl. zur Heranziehung von näher zur Trasse hin gelegenen Immissionsorten als Anhaltspunkt BVerwG, Urteil vom 5. November 1997, a.a.O., Rn. 73 sowie OVG RP, Urteil vom 13. August 2008, a.a.O.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es auch in Fällen existenzieller Bedrohung landwirtschaftlicher Betriebe zulässig, die Regelung des Ausgleichs der Folgen einer vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme einem sich an das Planfeststellungsverfahren anschließenden enteignungsrechtlichen Entschädigungsverfahren zu überlassen: Da die Landesenteignungsgesetze insbesondere mit ihren Vorschriften zur Entschädigung in Land und zur Erstreckung der Enteignung auf Restflächen ein rechtliches Instrumentarium enthalten, das geeignet ist, die Betroffenheit in diesen Fällen in sachgerechter Weise auszugleichen, ist sichergestellt, dass mit der Planfeststellung ausgelöste Konflikte, die zu einer Bedrohung eines landwirtschaftlichen Betriebs führen, zumindest im nachfolgenden Enteignungsentschädigungsverfahren bewältigt werden (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 5. November 1997 - 11 A 54/96 -, UPR 1998, 149 u. juris, Rn. 68, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 5 S 130/06

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau einer Bundesstraße

    Aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich nichts anderes (BVerwG, Urt. v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 - NuR 1998, 604 und Beschl. v. 30.09.1998 - 4 VR 9.98 - NVwZ-RR 1999, 164; a.A. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.05.2000 - 8 S 1525/99 - VENSA, UA S. 20).

    Solche wegen der notwendigen Inanspruchnahme großer Flächen für Verkehrswege einschließlich naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen nicht selten unvermeidliche Eingriffe sind nicht grundsätzlich unverhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 - NuR 1998, 604, Juris Rdnr. 67; Urt. v. 11.01.2001 - 4 A 13.99 - a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.12.2000 - 5 S 2716/99 - a.a.O.; Juris Rdnr. 74; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.05.2000 - 8 S 1525/99 - a.a.O. UA S. 22).

  • BVerwG, 26.03.1998 - 11 B 27.97

    Verkehrsbedarfsplanung und Eigentumsgarantie - Ausbau des Schienennetzes

    Beide Fragen sind höchstrichterlich bereits entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 8, S. 33 ff. - und die dort genannten Nachweise, insbesondere BVerwGE 98, 339 [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]; Urteil vom 5. November 1997 - BVerwG 11 A 54.96 - DokBer A 1998, 65).
  • VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046

    A 8 München-Rosenheim - BayVGH bestätigt Ausbau der Rastanlagen "Im Moos" und

    Es ist deshalb sichergestellt, dass der mit der Planfeststellung für die Klägerin ausgelöste Konflikt, der zu einer Bedrohung ihres landwirtschaftlichen Betriebes führt, zumindest im nachfolgenden Enteignungsentschädigungsverfahren bewältigt werden kann (BVerwG, U.v. 5.11.1997 - 11 A 54.96 - UPR 1998, 149 = juris Rn. 68; U.v. 28.1.1999 - 4 A 18.98 - NVwZ-RR 1999, 629 = juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2000 - 5 S 2716/99

    Planfeststellung für Bundesstraße: Prüfung von Alternativen; Existenzgefährdung

  • BVerwG, 30.09.1998 - 4 VR 9.98

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Betriebsverlagerung; Abwägung;

  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

  • VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055

    Widerruf eines Planfeststellungsbeschlusses - Existenzgefährdung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2004 - 8 S 902/04

    Gesetz zur Zulassung eines Bauvorhabens und Bodenrecht; Bindung der

  • BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 11.10

    Rechtliches Gehör; Einwendungsausschluss des Planbetroffenen; Zugriff auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - 11 D 94/03

    Verlust der Sachbefugnis bei Veräußerung eines Grundstücks während eines

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 31.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2000 - 7a D 162/98

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Abwägung hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2426/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke

  • BVerwG, 06.03.2002 - 9 A 6.01

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Änderungen an den im

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1951/22

    Fehler einer Rechtsbehelfsbelehrung; Planfeststellungsbeschluss des

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96

    Sachlegitimation bei Veräußerung eines streitbefangenen Grundstücks;

  • VG Hamburg, 26.08.2005 - 3 E 1828/05

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses zur "Wasserwirtschaftlichen

  • BVerwG, 30.10.2003 - 4 VR 8.03

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines angefochtenen

  • VGH Hessen, 02.12.1998 - 2 Q 3447/97

    Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 8 B 10437/98
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 2.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2098
BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 2.97 (https://dejure.org/1998,2098)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1998 - 4 A 2.97 (https://dejure.org/1998,2098)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1998 - 4 A 2.97 (https://dejure.org/1998,2098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bergwerkseigentum - Straßenplanung - Planfeststellung - Beeinträchtigung des Bergwerkseigentums - Enteignung - Inhaltsbestimmung des Eigentums - Entschädigung - Vorrang für öffentliche Verkehrsanlagen

  • Judicialis

    BBergG § 124; ; FStrG § 17; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de

    BBergG § 124; FStrG § 17; GG Art. 14
    Fernstraßenrecht; Bergrecht - Fernstraßenrechtliche Planfeststellung, Verfassungsrecht

  • ibr-online

    Straße durch Bergwerkgewinnungsgebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 290
  • NVwZ 1998, 1180
  • DVBl 1998, 895
  • NuR 1998, 604
  • ZfBR 1998, 323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.10.1996 - 4 VR 14.96

    Fernstraßenrecht - Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses durch den

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 2.97
    Nach § 124 Abs. 1 BBergG sind die öffentlichen Verkehrsanlagen und die Gewinnungsbetriebs in gegenseitiger Rücksichtnahme so zu planen und durchzuführen, daß sie gegenseitig so wenig wie möglich beeinträchtigt werden (vgl, zu diesem "Optimierungsgebot" Beschluß vom 14. Oktober 1996 - BVerwG 4 VR 14.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 123).

    Damit greift die in § 124 Abs. 3 BBergG zugunsten der öffentlichen Vekehrsanlage getroffene Vorrangregelung ein, für die es nicht darauf ankommt, ob die Verkehrsanlage oder der Bergbau zuerst vorhanden war (vgl. Beschluß vom 14. Oktober 1996 a.a.O.).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 2.97
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob das Bergwerkseigentum der Klägerin zum Zeitpunkt seiner Verleihung im vorigen Jahrhundert bereits nach dem damaligen bayerischem Bergrecht eine entsprechende Begrenzung hatte, Der Gesetzgeber des Bundesberggesetzes war jedenfalls nicht gehindert, die übergeleiteten alten Berechtigungen der jetzigen Rechtslage anzugleichen (vgl. hierzu allgemein BVerfGE 83, 201 ).
  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 2.97
    Die Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinn ist ein auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Eigentumspositionen gerichteter Rechtsakt (vgl. z.B. BVerfGE 72, 66 ).
  • BGH, 16.10.1972 - III ZR 176/70

    Bergwerkseigentum und Verkehrsanlage

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 2.97
    Durch den Planfeststellungsbeschluß wird somit nur eine Grenze konkretisiert, die dem Bergwerkseigentum aufgrund seiner gesetzlichen Ausgestaltung von vornherein innewohnt (ebenso zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem ABergG: BGH, Urteil vom 16. Oktober 1972 - III ZR 176/70 BGHZ 59, 332 = NJW 1973, 49).
  • BVerwG, 10.02.2016 - 9 A 1.15

    Bundesfernstraße; Bundesstraße; Verkehrsanlage; Verkehrsweg; Gewinnungsbetrieb;

    Auch nach der Verwirklichung des planfestgestellten Vorhabens bleibt die Klägerin - selbst im Bereich der Straßentrasse - Inhaberin des Bergwerkseigentums (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1998 - 4 A 2.97 - BVerwGE 106, 290 ).

    Diese grundsätzlich abschließenden Regelungen schließen eine Entschädigung für die bloße faktische Beeinträchtigung des - wie vorliegend - noch nicht durch einen Gewinnungsbetrieb realisierten Bergwerkseigentums infolge der Errichtung einer öffentlichen Verkehrsanlage aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1998 - 4 A 2.97 - BVerwGE 106, 290 ; Beschlüsse vom 14. Mai 1998 - 4 VR 1.98 - ZfB 1998, 134 und vom 30. Juli 1998 - 4 A 1.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 140 S. 282; BGH, Urteil vom 14. April 2011 - III ZR 229/09 - BGHZ 189, 218 Rn. 15).

    Dies verstößt auch dann nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn infolge des Vorrangs der öffentlichen Verkehrsanlage die Gewinnung von Bodenschätzen im gesamten Abbaufeld - und sei es aus wirtschaftlichen Gründen - gänzlich unterbleiben muss (BGH, Urteil vom 14. April 2011 - III ZR 30/10 - BGHZ 189, 231 Rn. 21; noch offen gelassen in BVerwG, Urteil vom 26. März 1998 - 4 A 2.97 - BVerwGE 106, 290 ).

    Aufgrund vielfacher bergrechtlicher Einschränkungen kann der Bergwerkseigentümer von vornherein nicht darauf vertrauen, dass er die von seiner Gewinnungsberechtigung erfassten Bodenschätze im gesamten zugeteilten Feld oder auch überhaupt gewinnen kann (BVerwG, Urteil vom 26. März 1998 - 4 A 2.97 - BVerwGE 106, 290 ; Beschlüsse vom 14. Mai 1998 - 4 VR 1.98 - ZfB 1998, 134 und vom 30. Juli 1998 - 4 A 1.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 140 S. 282; BGH, Urteil vom 14. April 2011 - III ZR 30/10 - BGHZ 189, 231 Rn. 20 f.).

    Dementsprechend fand bei der Erteilung des Bergwerkseigentums auch nach § 1 der Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum vom 15. August 1990 - VerleihVO - (GBl. I S. 1071) keine umfassende Prüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften statt, die dem Abbau der betreffenden Bodenschätze entgegenstehen könnten; denn der Abbau selbst wurde und wird mit der Erteilung der Bergbauberechtigung gerade noch nicht gestattet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1998 - 4 A 2.97 - BVerwGE 106, 290 ).

  • EGMR, 19.01.2017 - 32377/12

    WERRA NATURSTEIN GMBH & CO KG v. GERMANY

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts (siehe Bundesgerichtshof, Rechtssachen III ZR 229/09, 14. April 2011; III ZR 158/75, 1. Juni 1978; III ZR 176/70, 16. Oktober 1972; Bundesverwaltungsgericht, Rechtssachen 4 A 2/97, 26. März 1998; 4 A 1/98, 30. Juli 1998), schließt § 124 Abs. 4 Satz 1 des Bundesberggesetzes (ebenso wie ähnliche Bestimmungen in früheren deutschen Bergbaugesetzen) alle weitergehenden Entschädigungsansprüche aus.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Rechtssache (4 A 2/97, 26. März 1998), die unter § 124 des Bundesberggesetzes fiel, die Auffassung vertreten, dass ein Planfeststellungsbeschluss, der es erlaubt, dass eine öffentliche Verkehrsanlage ein Abbaufeld durchschneidet, möglicherweise ein förmliches Enteignungsverfahren und eine Entschädigung für die Abbaurechte vorsehen müsste, um einen gerechten Ausgleich zwischen den öffentlichen und den privaten Interessen herbeizuführen, wenn das Projekt jeglichen weiteren Abbau unmöglich macht.

  • BGH, 14.04.2011 - III ZR 30/10

    Bergfreie Bodenschätze

    Dies stellt eine grundsätzlich abschließende Regelung dar, die im Übrigen Entschädigungsansprüche wegen der Beeinträchtigung des Abbaus von Bodenschätzen infolge der Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder des Betriebs einer öffentlichen Verkehrsanlage im Allgemeinen ausschließt (z.B. BVerwGE 106, 290, 293; BVerwG ZfB 1998, 140, 145; zu §§ 153, 154 PrABG: Senatsurteile vom 1. Juni 1978 - III ZR 158/75, BGHZ 71, 329, 337 - in dieser Entscheidung hat der Senat bei seiner Argumentation auch § 147 Abs. 4 des Entwurfs eines Bundesberggesetzes aus dem Jahr 1975, BR-Drucks. 360/75, S. 54, herangezogen; § 147 Abs. 4 dieses Entwurfs ist identisch mit § 124 Abs. 4 BBergG - und vom 16. Oktober 1972 - III ZR 176/70, BGHZ 59, 332, 335; Boujong, FS Blümel [1999] S. 67, 71 f; vgl. auch Senatsurteil vom 20. Dezember 1971 - III ZR 113/69, BGHZ 57, 375, 381 f; kritisch hierzu: Dapprich/Römermann, BBergG, § 124 Anm. 8; Kühne/Ericke, Öffentlichkeitsbeteiligung und Eigentumsschutz im Bergrecht, S. 63 ff).

    Vielmehr wird es allein durch die Verleihung geschaffen, und zwar von vornherein mit dem Inhalt und in den Grenzen, wie sie im Gesetz vorgesehen sind (z.B. Senatsurteil vom 16. Oktober 1972 aaO S. 337; BVerwGE 106, 290, 293).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht erwogen, dass der faktisch vollständige Verlust des Abbaurechtes bei einer sachgerechten und an Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG orientierten Interessenabwägung unverhältnismäßig und es deshalb in Einzelfällen geboten sein könne, im Rahmen der planerischen Abwägung den Interessen des Gewinnungsbetriebs dadurch Rechnung zu tragen, dass seine Bergbauberechtigung förmlich enteignet und damit auch entschädigt werde (BVerwGE 106, 290, 294).

  • OLG Jena, 22.06.2005 - Bl U 1015/03

    Enteignungsentschädigung für Kiessabbaugrundstücke (Wertermittlung und

    Die Beteiligte zu 2) argumentiert, das Landgericht habe ihren Entschädigungsanspruch zu Unrecht unter Hinweis auf die Bestimmung des § 124 Abs. 3 BBergG und das hierzu ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.3.1998 - 4 A 2/97- (NVwZ 1998, 1180) abgelehnt.

    Dies stellt jedoch keinen (rechtlichen) Entzug der der Beteiligten zu 2) verliehenen Rechtsposition und damit keine entschädigungspflichtige Enteignung dar (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 26.3.1998 - 4 A 2/97 -, BVerwGE 106, 290 = NVwZ 1998, 604 = DVBl. 1998, 895).

    Zu den Regelungen, die dies zur Folge haben können, gehört auch § 124 Abs. 3 BBergG, der den Vorrang der Verkehrsanlage nur dann aufhebt, wenn das öffentliche Interesse an der Gewinnung der Bodenschätze überwiegt (vgl. dazu näher das Urteil des BVerwG vom 26.3.1998, a.a.O.).

    Zu erwägen ist allenfalls, ob diese im Grundsatz zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dann unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig ist, wenn sie im Einzelfall dazu führt, dass das verliehene Bergwerkseigentum völlig oder weitgehend entwertet wird (vgl. zu entsprechenden Überlegungen das mehrfach zitierte Urteil des BVerwG vom 26.3.1998, a.a.O.).

  • BGH, 14.04.2011 - III ZR 229/09

    Grundeigene Bodenschätze

    Dies stellt eine grundsätzlich abschließende Regelung dar, die im Übrigen Entschädigungsansprüche wegen der Beeinträchtigung des Abbaus von Bodenschätzen infolge der Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung oder des Betriebs einer öffentlichen Verkehrsanlage im Allgemeinen ausschließt (z.B. BVerwGE 106, 290, 293; BVerwG, ZfB 1998, 140, 145; zu § 154 PrABG: Senatsurteile vom 1. Juni 1978 - III ZR 158/75, BGHZ 71, 329, 337 - in dieser Entscheidung hat der Senat bei seiner Argumentation auch § 147 Abs. 4 des Entwurfs eines Bundesberggesetzes aus dem Jahr 1975, BR-Drucks. 360/75, S. 54, herangezogen; § 147 Abs. 4 dieses Entwurfs ist identisch mit § 124 Abs. 4 BBergG - und vom 16. Oktober 1972 - III ZR 176/70, BGHZ 59, 332, 335; vgl. auch Senatsurteil vom 20. Dezember 1971 - III ZR 113/69, BGHZ 57, 375, 381 f; kritisch hierzu: Dapprich/Römermann, BBergG, § 124 Anm. 8; Kühne/Ericke, Öffentlichkeitsbeteiligung und Eigentumsschutz im Bergrecht, S. 63 ff).

    Hierzu gehört auch § 124 Abs. 3, 4 BBergG, der das Verhältnis zwischen dem Grundeigentum und dem hiervon abgespaltenen Gewinnungsrecht regelt und insoweit eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung dieses Gewinnungsrechtes darstellt (BVerwGE 106, 290, 293 f; zu §§ 153, 154 ABG: Senatsurteile vom 16. Oktober 1972 - III ZR 176/70, BGHZ 59, 332, 336; und vom 20. Dezember 1971 - III ZR 13/69, BGHZ 57, 375, 388).

  • BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98

    Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Der Planfeststellungsbeschluß konkretisiert danach nur eine Grenze, die dem Bergwerkseigentum von vornherein innewohnt und die sich insoweit als eine Inhaltsbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 2.97 - , vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Oktober 1972 - III ZR 176/70 - BGHZ 59, 332 = NJW 1973, 49).
  • OLG Jena, 27.01.2010 - Bl U 203/09

    Zur Enteignungsentschädigung von Grundstücken mit sog. "bergfreien" Bodenschätzen

    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26.03.1998 (4 A 2/97) entschiedenen Fall seien hier nicht lediglich 11 % der Gesamtfläche dem Abbau von Bodenschätzen entzogen worden, sondern 67 %.

    Dies stellt jedoch keinen (rechtlichen) Entzug der der Beteiligten zu 2) verliehenen Rechtsposition und damit keine entschädigungspflichtige Enteignung dar (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 26.3.1998 - 4 A 2/97 -, BVerwGE 106, 290 = NVwZ 1998, 604 = DVBl. 1998, 895).

    Zu den Regelungen, die dies zur Folge haben können, gehört auch § 124 Abs. 3 BBergG, der den Vorrang der Verkehrsanlage nur dann aufhebt, wenn das öffentliche Interesse an der Gewinnung der Bodenschätze überwiegt (vgl. dazu näher das Urteil des BVerwG vom 26.3.1998, a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2021 - 5 K 372/15

    Planfeststellungsbeschluss über die Verlegung von Unterwasserkabeln zur

    Auch nach der Verwirklichung des planfestgestellten Vorhabens bleibt die Klägerin vielmehr - auch im Bereich der Leitungstrasse - Inhaberin der zuvor innegehabten Bergbauberechtigungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1998 - 4 A 2.97 - BVerwGE 106, 290 ; BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 -, BVerwGE 154, 153 = juris Rn. 25).

    Soweit die Ausführungen des Planfeststellungsbeschlusses im Sinne einer generellen Herabstufung der Schutzwürdigkeit der Position eines "bloßen" Bewilligungsinhabers zu verstehen sind, sind sie daher problematisch (vgl. in der Vergangenheit zur Frage einer Entschädigungspflicht - insbesondere zum angenommenen Entschädigungsausschluss nach § 124 Abs. 2 und Abs. 4 i.V.m. §§ 110, 111 BBergG bei Überplanung einer Bergbauberechtigung mit einer öffentlichen Verkehrsanlage - BVerwG, Urteil vom 26. März 1998 - 4 A 2.97 - BVerwGE 106, 290 = juris Rn. 16 ff.; Urteil vom 30. Juli 1998 - 4 A 1.98 - juris Rn. 31 f.; BGH, Urteil vom 14. April 2011 - III ZR 30/10 - BGHZ 189, 231 = juris Rn. 20 f.; vgl. aber nachgehend EGMR, Urteil vom 19. Januar 2017 - 32377/12 - juris sowie Kühne, DVBl 2012, 661, 662 f. und NVwZ 2018, 214, 215).

  • BVerwG, 25.10.2018 - 4 C 9.17

    Abweichungskompetenz der Länder; Angemessenheit der Entschädigung;

    Auf das vom Beklagten in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - (BVerwGE 154, 153; siehe auch BVerwG, Urteil vom 26. März 1998 - 4 A 2.97 - BVerwGE 106, 290 sowie BGH, Urteil vom 14. April 2011 - III ZR 30/10 - BGHZ 189, 231 Rn. 29 m.w.N.) lässt sich diese Auffassung nicht stützen.
  • BGH, 23.11.2000 - III ZR 342/99

    Umfang der Bewilligung zur Gewinnung von Bodenschätzen

    Das war bereits Standpunkt der Verwaltungspraxis zum früheren - insofern im wesentlichen inhaltsgleichen - Preußischen Allgemeinen Berggesetz (Rekursbescheid des Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 13. August 1892, ZfB 34 [1893], 538 zum Bau einer Privatbahn) und ist - soweit ersichtlich - einhellige Anschauung der Rechtsprechung in vergleichbaren Konfliktfällen (vgl. RGZ 38, 329, 332 ff. zum Abbau von Grundeigentümerbodenschätzen; BVerwGE 28, 131, 138 f. zur Erweiterung einer Erdölraffinerie; VG Koblenz ZfB 132 [1991], 209, 210 ff. zur Verlegung einer Regenwasserkanalisation; s. auch BVerwGE 106, 290, 293 und BVerwG ZfB 139 [1998], 140, 144 f. = NVwZ-RR 1999, 162, 164; jeweils zur Planung einer Autobahntrasse).
  • VG Greifswald, 19.04.2007 - 1 A 1174/00
  • OLG Jena, 12.08.2009 - Bl U 664/08

    Zur Entschädigungsbemessung enteigneter Grundstücke mit grundeigenen

  • VG Meiningen, 10.03.2009 - 2 K 374/05

    Bergrecht; Bewilligung; Nutzung; Unmöglichkeit; faktisch; Enteignung; Eingriff;

  • VG Kassel, 12.03.2009 - 5 K 1402/07

    Anordnung zur Vernichtung einer gentechnisch verunreinigten Rapsernte war

  • VG Saarlouis, 28.03.2007 - 5 F 21/06

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes für ein Maschinenbauunternehmen gegen

  • BVerwG, 14.05.1998 - 4 VR 1.98

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlußes hinsichtlich des Trassenverlaufs

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