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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2003 - 10 B 1572/02   

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https://dejure.org/2003,2561
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2003 - 10 B 1572/02 (https://dejure.org/2003,2561)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.04.2003 - 10 B 1572/02 (https://dejure.org/2003,2561)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. April 2003 - 10 B 1572/02 (https://dejure.org/2003,2561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage; Immissionsrechtliche Auswirkung der Inbetriebnahme einer Windkraftanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 475
  • NuR 2004, 252
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2003 - 10 B 1572/02
    Die Baugenehmigung für eine Windkraftanlage muss auf einer Prognose der einschlägigen Immissionsbelastungen bei Nennleistung beruhen, die "auf der sicheren Seite" liegt und gegebenenfalls Sicherheitszuschläge wegen möglicher Serienstreuung, besonders lästiger Auffälligkeiten oder der Richtwirkung der Schallabstrahlung enthält; ob der einschlägige Nachtwert an den relevanten Immissionsorten eingehalten wird, ist durch eine Ausbreitungsrechnung nach dem Alternativen Verfahren gemäß DIN ISO 9613-2 Abschnitt 7.3.2 zu ermitteln (wie OVG NRW, Urteil vom 18.11.2002 - 7 A 2127/00 -).

    Ergibt die Pognose, dass die Zumutbarkeitsschwelle nicht eingehalten wird, muss durch konkrete Betriebsregelungen - zum Beispiel durch Begrenzung der Emissionen der Anlage auf einen Schallleistungspegel, der unterhalb des bei Nennleistung erzeugten Schallleistungspegels liegt - sichergestellt werden, dass die Zumutbarkeitsschwelle nicht überschritten wird (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.11.2002 - 7 A 2127/00 -).

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