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   OLG Bremen, 21.11.2000 - 3 U 48/00   

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https://dejure.org/2000,17987
OLG Bremen, 21.11.2000 - 3 U 48/00 (https://dejure.org/2000,17987)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.11.2000 - 3 U 48/00 (https://dejure.org/2000,17987)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. November 2000 - 3 U 48/00 (https://dejure.org/2000,17987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 301
    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung von Zahlungs- und Feststellungsanträgen im Arzthaftungsprozess; Würdigung eines im ärztlichen Schlichtungsverfahren eingeholten Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Bremen 2001, 398
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Bremen, 21.11.2000 - 3 U 48/00
    Bei einem einheitlichen Klaganspruch darf ein Teilurteil nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widersprechender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (BGH NJW 1997, 1709f. und 2184 f.; BGH NJW 1996, 395 ; BGH NJW 1992, 511 f.).

    Der Senat hat davon abgesehen, den beim Landgericht anhängig gebliebenen Teil an sich zu ziehen und insgesamt über die Klage zu entscheiden, was an sich zulässig wäre (vgl. BGH NJW 1992, 511, 512).

  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 69/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Verbindung von Zahlungs- und

    Auszug aus OLG Bremen, 21.11.2000 - 3 U 48/00
    Bei einem einheitlichen Klaganspruch darf ein Teilurteil nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widersprechender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (BGH NJW 1997, 1709f. und 2184 f.; BGH NJW 1996, 395 ; BGH NJW 1992, 511 f.).

    Sie macht den Erlass eines Teilurteils über nur einen der miteinander verbundenen Klagansprüche unzulässig (BGH NJW 1997, 1709, 1710), wenn nicht gleichzeitig ein Grundurteil über die restlichen Ansprüche ergeht (BGH NJW 1997, 2184, 2185).

  • BGH, 05.02.1997 - VIII ZR 14/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Bremen, 21.11.2000 - 3 U 48/00
    Sie macht den Erlass eines Teilurteils über nur einen der miteinander verbundenen Klagansprüche unzulässig (BGH NJW 1997, 1709, 1710), wenn nicht gleichzeitig ein Grundurteil über die restlichen Ansprüche ergeht (BGH NJW 1997, 2184, 2185).
  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 269/94

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei fehlender Entscheidungsreife einer

    Auszug aus OLG Bremen, 21.11.2000 - 3 U 48/00
    Bei einem einheitlichen Klaganspruch darf ein Teilurteil nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widersprechender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (BGH NJW 1997, 1709f. und 2184 f.; BGH NJW 1996, 395 ; BGH NJW 1992, 511 f.).
  • BGH, 06.05.2008 - VI ZR 250/07

    Umfang der Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess; Einholung eines medizinischen

    Der Tatrichter muss aber ein gerichtliches Sachverständigengutachten jedenfalls dann einholen, wenn ein im Wege des Urkundsbeweises verwertetes Gutachten nicht alle Fragen beantwortet (Senatsurteil vom 2. März 1993 - VI ZR 104/92 - aaO; vgl. auch OLG Bremen, OLGR 2001, 398 = AHRS 7010/309).
  • OLG Dresden, 23.04.2010 - 4 U 1704/09

    Arzthaftung; zurückweisung schwerer Verfahrensfehler; Darlegungslast;

    Nach der Rechtsprechung des BGH darf der Tatrichter bei Vorliegen eines medizinischen Gutachtens aus dem vorausgegangenen Verfahren ärztlicher Schlichtungsstellen oder des MDK aber nur dann von der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachten absehen, wenn eine Verwertung des Vorgutachtens im Wege des Urkundsbeweises alle Fragen abschließend beantwortet (BGH VersR 2008, 1216; vgl. VersR 1993, 749; OLG Bremen OLGR 2001, 398; vgl. auch OLG Köln VersR 1990, 311).
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