Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 08.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 2 WF 129/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4608
OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 2 WF 129/00 (https://dejure.org/2001,4608)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2001 - 2 WF 129/00 (https://dejure.org/2001,4608)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 2 WF 129/00 (https://dejure.org/2001,4608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgangsvereinbarung ; Androhung eines Zwangsgeldes; Elternteil ; Entgegenstehender Kindeswille; Einwirkung des Sorgeberechtigten

  • Judicialis

    FGG § 33 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 33 Abs. 3 S. 1
    Umgangsregelung; Zwangsgeldandrohung; Wille des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 624
  • OLG-Report Frankfurt 2001, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 21.08.1995 - 3 WF 223/95

    Durchsetzung einer Umgangsregelung gegen den Willen des Kindes durch die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 2 WF 129/00
    Ob die Umgangsregelung gegen das Kindeswohl verstößt, wird bei Androhung des Zwangsgeldes nicht geprüft (OLG Hamm FamRZ 1996, 363; Staudinger/Rauscher, aaO., Rn. 236).
  • OLG Brandenburg, 18.01.1996 - 10 WF 138/95

    Androhung der Festsetzung eines Zwangsgeldes; Einhaltung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 2 WF 129/00
    In der Regel wird zwar davon ausgegangen, daß der Widerstand eines Kindes nur vorgegeben ist, jedenfalls durch Einwirkung des Sorgeberechtigten überwunden werden kann (OLG Hamm aaO.), bei Kindern ab ca. 9 Jahren kann jedoch u.U. die Durchführung des Umgangsrechts nicht mehr mit erzieherischen Mitteln erreicht werden (vgl. hierzu etwa OLG Brandenburg FamRZ 1996, 1092; OLG Zweibrücken FamRZ 1987 90, 91).
  • OLG Hamburg, 05.02.1996 - 15 WF 170/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 2 WF 129/00
    Auch wenn die Umgangsregelung zum Zeitpunkt der Festsetzung des Zwangsgeldes abzuändern wäre, scheidet eine Durchsetzung mit Zwang aus (OLG Hamburg FamRZ 1996, 1093).
  • OLG Zweibrücken, 23.10.1986 - 2 WF 89/86

    Umgangsregelung; Anordnung; Elternteil; Sorgeberechtigter Elternteil;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 2 WF 129/00
    In der Regel wird zwar davon ausgegangen, daß der Widerstand eines Kindes nur vorgegeben ist, jedenfalls durch Einwirkung des Sorgeberechtigten überwunden werden kann (OLG Hamm aaO.), bei Kindern ab ca. 9 Jahren kann jedoch u.U. die Durchführung des Umgangsrechts nicht mehr mit erzieherischen Mitteln erreicht werden (vgl. hierzu etwa OLG Brandenburg FamRZ 1996, 1092; OLG Zweibrücken FamRZ 1987 90, 91).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 20 WF 50/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 2 WF 129/00
    Ob die Androhung veranlaßt ist oder davon abgesehen werden kann, weil ein Verstoß gegen die richterliche Anordnung nicht vorliegt oder der Verpflichtete auch aufgrund einer einfachen Mahnung die geschuldete Handlung erbringt, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Richters (so auch OLG Karlsruhe, 20. Senat, FamRZ 1998, 637, 638; Staudinger/Rauscher, 13. Bearb., § 1684, Rn. 233).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04

    Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille

    Dies gilt insbesondere bei älteren Kindern, deren nachvollziehbarem Willen bei der Umgangsregelung eine erhebliche Bedeutung zukommt (Senat, FamRZ 2002, 624).
  • OLG Hamm, 12.12.2007 - 10 WF 196/07

    Festsetzung eines Zwangsgeldes; Wohlverhaltenspflicht beim Umgangsrecht

    Bei größeren Kindern - die Grenze wird bei etwa neun bis elf Jahren gezogen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 624 m.w.N.; Johannsen/Henrich/Jaeger, a.a.O. § 1684 Rn. 40) - ist von einer derartigen Einwirkungsmöglichkeit aber nicht mehr auszugehen und kann die Durchführung des Umgangsrechts demzufolge in der Regel nicht mehr mit erzieherischen Mitteln erreicht werden.
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2009 - 6 UF 191/08

    Anordnung eines Zwangsgeldes gegen den betreuenden Elternteil zur Vollziehung

    F. ist mittlerweile 11 Jahre alt, so dass seinem nachvollziehbaren Willen bei der Umgangsregelung eine erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 624, 625; FamRZ 2005, 1698, 1700).
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 8 UF 271/03

    Bestehen des Umgangsrechts eines Vaters gegen den Willen des Kindes

    Ein Kind diesen Alters kann für gewöhnlich aufgrund seiner Entwicklung durchaus bereits einen fundierten eigenständigen Willen entwickeln und richtet sich in seiner Willensbildung nicht mehr ausschließlich nach dem anderen Elternteil (zur Beachtlichkeit des Kindeswillens vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 624, OLG Koblenz, FamRZ 2004, 288).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/2000, 20 W 205/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7006
OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/2000, 20 W 205/00 (https://dejure.org/2001,7006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.01.2001 - 20 W 205/2000, 20 W 205/00 (https://dejure.org/2001,7006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - 20 W 205/2000, 20 W 205/00 (https://dejure.org/2001,7006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Betreuers ; Berufsbetreuer; Stundensatz; Mittellosigkeit des Betreuten; Staatskasse

  • Wolters Kluwer

    (Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundensatzerhöhung infolge besonderer Fachkenntnisse des Betreuers)

  • Judicialis

    FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; BVormV... G § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Besondere Kenntnisse des Berufsbetreuers; Lehrer für Pflegeberufe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Betreuervergütung, Krankenpfleger, Lehrer für Pflegeberufe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2001, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00
    Besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse sind solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).

    Ob ein Berufsbetreuer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG erfüllt, obliegt der Beurteilung des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG), die nur vorliegen, wenn der Tatrichter einen unbestimmten Rechtsbegriff verkannt, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, gegen Denkgesetze verstoßen oder allgemein bekannte Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und 124/125).

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00
    Durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind Fachkenntnisse, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden und diese Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht sowie einen formalen Abschluss aufweist (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 32 = JurBüro 2000, 93 = BayObLGZ 1999 Nr. 60; Barth/Wagenitz, a.a.0.).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00
    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (vgl. BayObLG a.a.0. und EzFamR 2000, 104; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99

    Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00
    Ebenso hat das Bay- ObLG (BtPrax 2000, 33 = JurBüro 2000, 92 = BayObLGZ 1999 Nr. 63) die Ausbildungsberechtigung für Bankkaufleute gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz lediglich einer abgeschlossenen Lehre, nicht jedoch einer Hochschulausbildung gleichgesetzt.
  • LG Saarbrücken, 11.06.2002 - 5 T 239/02
    Besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse sind solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und die geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern (vgl. Bundestagsdrucksache 13/1758, Seite 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Auflage, § 1836 BGB , Rdnr. 14; BayObLG, BT-Prax 2000, 81; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 113).

    Allerdings müssen diese Kenntnisse durch eine Ausbildung erworben sein, die in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung derartiger Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. BayObLG, BT-Prax 2000, 81; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 113; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 551; Thüringer OLG, FG-Prax 2000, 110).

    Eine Ausbildung ist dann einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar, wenn diese Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, wenn der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht und wenn sie einen formalen Abschluss aufweist (vgl. BayObLG, JurBüro 2000, 93; OLG Braunschweig, BT-Prax 2000, 130; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 113; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.07.2000 - 5 W 173/00-62 - sowie die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 18.10.2000 - 5 T 659/00 - und vom 21.12.2001 - 5 T 638/01 - und Dodegge, NJW 2001, 2758, 2678, m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines staatlich

    Auf einen Vergleich der Stundenzahlen kommt es hierbei nicht an (ebenso OLG Frankfurt am Main OLGR 2001, 113, 114).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht