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   OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00   

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https://dejure.org/2000,5653
OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00 (https://dejure.org/2000,5653)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.09.2000 - 9 U 28/00 (https://dejure.org/2000,5653)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. September 2000 - 9 U 28/00 (https://dejure.org/2000,5653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich eines Baumes auf einem Schulgelände: Umfang der Kontrollpflicht und Vorliegen besonderer Gefahrenumstände

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 BGB ; § 839 BGB ; § 10 Nds. StrG
    Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für einen Pkw; Verkehrssicherungspflicht zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren; Erforderlichkeit einer Sichtprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für einen Pkw; Verkehrssicherungspflicht zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren; Erforderlichkeit einer Sichtprüfung

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 839; ; Nds. StrG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 839; Nds. StrG § 10
    Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeuges als Vermögensschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2001, 12
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00
    aa) Voraussetzung ist zum einen, dass der Geschädigte infolge des Schadens tatsächlich auf die Nutzung seines Fahrzeugs verzichten muss (BGH VersR 1976, 874; BGH VersR 1985, 736).

    Dies setzt Nutzungswillen und hypothetische Nutzungsmöglichkeit für die Dauer, für die der Anspruch geltend gemacht wird, voraus (BGH VersR 1968, 803; BGH NJW 1985, 2471).

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00
    aa) Voraussetzung ist zum einen, dass der Geschädigte infolge des Schadens tatsächlich auf die Nutzung seines Fahrzeugs verzichten muss (BGH VersR 1976, 874; BGH VersR 1985, 736).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00
    Denn der Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeuges ist als Vermögensschaden zu betrachten, weil er den Wegfall eines mit Vermögensmitteln erworbenen materiellen Vorfalls bedeutet (so schon BGH NJW 1964, 542).
  • BGH, 07.06.1968 - VI ZR 40/67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00
    Dies setzt Nutzungswillen und hypothetische Nutzungsmöglichkeit für die Dauer, für die der Anspruch geltend gemacht wird, voraus (BGH VersR 1968, 803; BGH NJW 1985, 2471).
  • BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht der Gemeinde bei winterlichen

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00
    Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist jedoch dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (OLG Hamm a. a. O. unter Hinweis auf BGH VersR 1964, 334 f).
  • OLG Hamm, 10.12.1996 - 9 U 128/96

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Kastanien

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00
    Dazu reicht im Regelfall eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung, bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit des Baumes, aus (OLG Hamm, VersR 1997, 1148 f m. w. N; Senat, Urt. v. 22. März 2000 - 9 U 203/99 -, OLGR Celle 2000, 187 f).
  • OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 203/99

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Pkw durch Astbruch;

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00
    Dazu reicht im Regelfall eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung, bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit des Baumes, aus (OLG Hamm, VersR 1997, 1148 f m. w. N; Senat, Urt. v. 22. März 2000 - 9 U 203/99 -, OLGR Celle 2000, 187 f).
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