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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.03.1993 - 20 U 332/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4287
OLG Hamm, 12.03.1993 - 20 U 332/92 (https://dejure.org/1993,4287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.1993 - 20 U 332/92 (https://dejure.org/1993,4287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 1993 - 20 U 332/92 (https://dejure.org/1993,4287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 3 II Nr. 1
    Nutztiereigenschaft eines nicht mehr eingesetzten Arbeitspferdes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutztier; Landwirtschaft; Pferd; Eigenschaft; Erkrankung; Halter

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Pferd

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AHB § 3 Abs. 2 S. 1
    Nutztiereigenschaft eines Pferdes in der Landwirtschaft

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 8 O 544/91
  • OLG Hamm, 12.03.1993 - 20 U 332/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1436
  • VersR 1994, 339
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.1993 - 20 U 332/92
    Ein durchschnittlicher VN (BGH VersR 1989, 73 OLG Hamm VersR 1990, 775) kann die vom Bekl. gestellten Bedingungen auch nicht dahin verstehen, daß er eine gesonderte.
  • OLG Hamm, 18.10.1989 - 20 W 45/89

    Privathaftpflichtversicherung; Haushaftpflichtversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.1993 - 20 U 332/92
    Ein durchschnittlicher VN (BGH VersR 1989, 73 OLG Hamm VersR 1990, 775) kann die vom Bekl. gestellten Bedingungen auch nicht dahin verstehen, daß er eine gesonderte.
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.05.1993 - 23 U 6876/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6481
OLG München, 14.05.1993 - 23 U 6876/92 (https://dejure.org/1993,6481)
OLG München, Entscheidung vom 14.05.1993 - 23 U 6876/92 (https://dejure.org/1993,6481)
OLG München, Entscheidung vom 14. Mai 1993 - 23 U 6876/92 (https://dejure.org/1993,6481)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.11.1991 - II ZR 258/90

    Gesellschafterbürgschaft als Eigenkapitalersatz bei Eintritt der

    Auszug aus OLG München, 14.05.1993 - 23 U 6876/92
    a) Nach der gemäß § 32 a GmbHG maßgebenden Sicht eines ordentlichen Kaufmanns ist die Zuführung von Eigenkapital jedenfalls dann geboten, wenn die Gesellschaft kreditunwürdig ist, d.h. den zur Fortführung ihres Geschäftsbetriebs notwendigen Kapitalbedarf in Ermangelung einer ausreichenden Vermögensgrundlage nicht durch entsprechende Kredite von dritter Seite zu marktüblichen Bedingungen decken kann und deshalb ohne die Finanzierungshilfe ihres Gesellschafters liquidiert werden müßte (st. Rspr., BGH ZIP 1992, 177 ; WM 1987, 1488 m.w.N.).

    Angesichts der spätestens Ende 1988 bestehenden Krisensituation der Gemeinschuldnerin wären die Beklagten gehalten gewesen, entweder ihre Hilfe zurückzuziehen oder unmittelbar die Liquidation der Gesellschaft einzuleiten (BGH NJW 1992, 1169/1170 m.w.N.).

    7) Den Beklagten stand auch eine angemessene Zeitspanne für die von ihnen abverlangte Entscheidung, ob sie die Gesellschaft unter Weitergewährung ihrer Kredithilfen fortsetzen oder sie liquidieren wollen (vgl. dazu BGH ZIP 1992, 177 /179), zur Verfügung.

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG München, 14.05.1993 - 23 U 6876/92
    Die beschriebene Kreditunfähigkeit der Gesellschaft ist auch das maßgebliche Kriterium bei der Einordnung von Finanzierungshilfen durch die Gesellschafter als kapitalersetzende Maßnahmen nach §§ 30, 31 GmbHG (BGHZ 76, 326/330; Baumbach/Hueck, a.a.O., RdNr. 43 zu § 32 a m.w.N.).

    Zwar greifen diese Grundsätze - im Gegensatz zu den Ansprüchen nach §§ 32 a, 32 b GmbHG - nur dann, wenn und soweit die Leistung verlorenes Stammkapital oder eine über den Verlust hinausgehende Überschuldung abdeckt (BGHZ 76, 326/333 ff.).

  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87

    Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

    Auszug aus OLG München, 14.05.1993 - 23 U 6876/92
    a) Nach der gemäß § 32 a GmbHG maßgebenden Sicht eines ordentlichen Kaufmanns ist die Zuführung von Eigenkapital jedenfalls dann geboten, wenn die Gesellschaft kreditunwürdig ist, d.h. den zur Fortführung ihres Geschäftsbetriebs notwendigen Kapitalbedarf in Ermangelung einer ausreichenden Vermögensgrundlage nicht durch entsprechende Kredite von dritter Seite zu marktüblichen Bedingungen decken kann und deshalb ohne die Finanzierungshilfe ihres Gesellschafters liquidiert werden müßte (st. Rspr., BGH ZIP 1992, 177 ; WM 1987, 1488 m.w.N.).

    b) Das Landgericht ist weiter zutreffend davon ausgegangen, daß nach der wirtschaftlichen Lage der Gemeinschuldnerin, wie sie sich jedenfalls nach der Bilanz zum 31.12.1988 darstellte, es ausgeschlossen erschien, daß sich ein wirtschaftlich vernünftig handelnder außenstehender Kreditgeber (vgl. dazu BGH WM 1987, 1488 ) zum Jahreswechsel 1988/1989 bereitgefunden hätte, den laufenden Kreditbedarf der Gemeinschuldnerin zu marktüblichen Bedingungen durch ein Darlehen oder die Übernahme der Bürgschaft für ein von einem Dritten gewährtes Darlehen zu decken.

  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

    Auszug aus OLG München, 14.05.1993 - 23 U 6876/92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, daß eine eigenkapitalersetzende Leistung des Gesellschafters auch darin liegen kann, daß er eine Sicherheit, die er für einen Fremdkredit der Gesellschaft gestellt hat und die insbesondere auch in der Übernahme einer Bürgschaft liegen kann, in einer Lage aufrechterhält, in der die Gesellschaft von dritter Seite aus eigener Kraft keinen Kredit zu marktüblichen Bedingungen mehr hätte erhalten können (BGHZ 81, 252/255 ff.,; BGH NJW 1992, 1764 ; 1766).
  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

    Auszug aus OLG München, 14.05.1993 - 23 U 6876/92
    Ungeachtet des Umstandes, daß sich die Beklagten darauf nicht berufen haben, ist die Frage, ob der Gesellschafter im Krisenfall von der Gesellschaft schuldrechtlich die Rückgabe der überlassenen Leistung verlangen kann - hier also der Bürgschaft nach § 775 BGB -, nur dann von Bedeutung, wenn der betreffende Gesellschafter aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung auf die Fortführung der Gesellschaft keinen Einfluß nehmen kann (vgl. insoweit auch BGH NJW 1993, 392/393).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

    Auszug aus OLG München, 14.05.1993 - 23 U 6876/92
    Die Grundsätze über kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen gelten neben den Vorschriften der GmbH-Novelle fort (BGHZ 90, 370/376 ff.; BGH ZIP 1992, 108/109; Baumbach/Hueck, GmbHG , 15. Aufl., RdNr. 74 zu § 32 a).
  • BGH, 09.12.1991 - II ZR 43/91

    Freistellungsanspruch der GmbH bei kapitalersetzender Sicherheitsleistung eines

    Auszug aus OLG München, 14.05.1993 - 23 U 6876/92
    Die Grundsätze über kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen gelten neben den Vorschriften der GmbH-Novelle fort (BGHZ 90, 370/376 ff.; BGH ZIP 1992, 108/109; Baumbach/Hueck, GmbHG , 15. Aufl., RdNr. 74 zu § 32 a).
  • BGH, 17.02.1992 - II ZR 154/91

    Erkennbarkeit der Krise

    Auszug aus OLG München, 14.05.1993 - 23 U 6876/92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, daß eine eigenkapitalersetzende Leistung des Gesellschafters auch darin liegen kann, daß er eine Sicherheit, die er für einen Fremdkredit der Gesellschaft gestellt hat und die insbesondere auch in der Übernahme einer Bürgschaft liegen kann, in einer Lage aufrechterhält, in der die Gesellschaft von dritter Seite aus eigener Kraft keinen Kredit zu marktüblichen Bedingungen mehr hätte erhalten können (BGHZ 81, 252/255 ff.,; BGH NJW 1992, 1764 ; 1766).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.02.1993 - 23 U 75/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,15657
OLG Frankfurt, 24.02.1993 - 23 U 75/92 (https://dejure.org/1993,15657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.1993 - 23 U 75/92 (https://dejure.org/1993,15657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 23 U 75/92 (https://dejure.org/1993,15657)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 339 § 276 (a.F.)
    Haftung des Vertragspartners des Betreibers eines Reisebüros

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