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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.04.1998 - 20 U 246/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3685
OLG Hamm, 22.04.1998 - 20 U 246/97 (https://dejure.org/1998,3685)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.04.1998 - 20 U 246/97 (https://dejure.org/1998,3685)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. April 1998 - 20 U 246/97 (https://dejure.org/1998,3685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12
    Verjährungsbeginn des Anspruchs auf die Versicherungsleistung bei eigener Klageerhebung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12
    Beginn der Verjährungsfrist für die Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1250
  • VersR 1999, 577
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 29.05.1996 - 20 U 181/95

    Verjährung; Versicherungsschutzanspruch; Klagbarkeit; Fälligkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.1998 - 20 U 246/97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (r + s 1996, 359) hat die hier eingetretenen Verjährung des Anspruchs auf Versicherungsschutz zur Folge, daß die Beklagte auch die Befreiung von Kostenverbindlichkeiten verweigern kann, die nach dem Eintritt der Verjährung des Versicherungsschutzanspruchs fällig und klagbar geworden sind.
  • OLG Schleswig, 27.11.1997 - 16 U 42/97

    Kostenerstattungsanspruch verjährt wie der Grundanspruch auf Deckung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.1998 - 20 U 246/97
    Bei einer Rechtsschutzversicherung kann ein Versicherungsnehmer die versprochene Leistung des Versicherers verlangen, wenn sich die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für ihn so konkret abzeichnet, daß er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muß, derentwegen er den Versicherer in Anspruch nehmen will (OLG Köln Versicherungsrecht 1986, 805; 1991, 295, 296; OLG München Versicherungsrecht 1986, 805, 806; OLG Schleswig r + s 1998, 158, 159; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl., § 18 Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG München, 08.11.1985 - 18 U 3687/85
    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.1998 - 20 U 246/97
    Bei einer Rechtsschutzversicherung kann ein Versicherungsnehmer die versprochene Leistung des Versicherers verlangen, wenn sich die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für ihn so konkret abzeichnet, daß er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muß, derentwegen er den Versicherer in Anspruch nehmen will (OLG Köln Versicherungsrecht 1986, 805; 1991, 295, 296; OLG München Versicherungsrecht 1986, 805, 806; OLG Schleswig r + s 1998, 158, 159; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl., § 18 Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 197/98

    Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung

    Zum Teil wird die Ansicht vertreten, in der Rechtsschutzversicherung gebe es wegen der Sorgeleistungspflicht des Versicherers einen generellen, einheitlichen Anspruch auf Versicherungsschutz als Hauptanspruch, der gesondert verjähren könne und nach dessen Verjährung auch später fällig gewordene einzelne Kostenerstattungsansprüche nach § 2 ARB 75 wegen Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden könnten (vgl. u.a. Harbauer, Rechtsschutzversicherung 6. Aufl. § 18 ARB 75 Rdn. 3 und 4; Böhme, ARB 10. Aufl. § 4 Rdn. 65; OLG Hamm r+s 1999, 28 f. und VersR 1997, 231; OLG Karlsruhe VersR 1992, 735 f.; OLG Köln VersR 1986, 805 f.).
  • OLG Hamm, 20.05.1998 - 20 W 4/98
    Dies würde voraussetzen, daß sich schon zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für die Antragstellerin so konkret abgezeichnet hat, daß sie mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen mußte, derentwegen sie den Rechtsschutzversicherer in Anspruch nehmen will (Senat, Urteil vom 22.04.1998 - 20 U 246/97; OLG Köln Versicherungsrecht 1986, 805 ; 1991, 295, 296; OLG München Versicherungsrecht 1986, 805, 806; OLG Schleswig r + s 1998, 158, 159; Harbauer, Rechtschutzversicherung, 6. Aufl., § 18 Rdnr. 3 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.12.1997 - 1 U 26/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6327
OLG Brandenburg, 17.12.1997 - 1 U 26/97 (https://dejure.org/1997,6327)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.1997 - 1 U 26/97 (https://dejure.org/1997,6327)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 1 U 26/97 (https://dejure.org/1997,6327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung einer Maklerprovision ; Antrag auf Zurückweisung einer Berufung durch Versäumnisurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1678
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • LAG Hamm, 27.02.2003 - 4 Sa 1108/02

    Prüfungsumfang vor Erlaß eines Zweiten Versäumnisurteils

    v. 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98, BB 2000, 12 [Römermann] = MDR 2000, 175 [Zuck] = NJW 2000, 347 = VersR 2000, 520; KG Berlin, Urt. v. 13.10.1994 - 20 U 380/93, KGR Berlin 1995, 36; OLG Brandenburg, Urt. v. 17.12.1997 - 1 U 26/97, OLGR Brandenburg 1998, 324 = NJW-RR 1998, 1678; a.A. insoweit LG Bonn, Bes.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 2 U 103/04

    Lauf der Berufungsbegründungsfrist bei Insolvenz eines von mehreren

    Bleibt der Berufungskläger im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht säumig und erweist sich seine Berufung als unzulässig, so ist die Berufung nicht gemäß § 539 Abs. 1 ZPO durch (echtes) Versäumnisurteil zurückzuweisen, sondern gemäß § 522 Abs. 1 ZPO durch so genanntes unechtes Versäumnisurteil als unzulässig zu verwerfen; der Erlass eines Versäumnisurteils gemäß § 539 Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass die Berufung zulässig ist (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 1998, 1678, 1679; Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., § 539 Rdnr. 4 u. 11; Musielak, 7. Aufl., § 539 Rdnr. 2 m. w. Nachw.).
  • LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 Sa 177/06

    Unzulässige Berufung gegen zweites Versäumnisurteil - unschlüssige Darlegung der

    Die unverschuldete Säumnis erfordert neben der unverschuldeten Verhinderung zusätzlich, dass die säumige Partei im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren alles versucht hat, um dem Gericht die Verhinderung rechtzeitig mitzuteilen und ihm mindestens die Möglichkeit zu geben, die Sache gemäß § 337 ZPO zu vertagen (BAG, Urteil vom 19.10.1971 - AP ZPO § 337 Nr. 3 = MDR 1972, 360; BAG, Urteil vom 08.04.1974 - AP ZPO § 513 Nr. 5; LAG Köln, Urteil vom 29.10.1993 - MDR 1994, 1046; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.12.1997 - NJW-RR 1998, 1678; KG, Urteil vom 11.09.1998 - MDR 1999, 185; OLG Celle, Urteil vom 24.06.2004 - NJW 2004, 2534; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 514 Rz. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 64. Aufl., § 514 Rz. 4 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 25.08.2022 - 18a U 2346/21
    Das Urteil, durch das auf mündliche Verhandlung die Berufung als unzulässig verworfen wird, kann daher auch bei Säumnis des Berufungsklägers nur als kontradiktorisches Urteil, sog. unechtes Versäumnisurteil, ergehen (vgl. BGH, NJW 1961, 829, beck-online, zur unzulässigen Revision; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.12.1997 - 1 U 26/97 -, juris; Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 539 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.01.1998 - 18 UF 168/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,24484
OLG Karlsruhe, 29.01.1998 - 18 UF 168/97 (https://dejure.org/1998,24484)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.01.1998 - 18 UF 168/97 (https://dejure.org/1998,24484)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 18 UF 168/97 (https://dejure.org/1998,24484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung der außergerichtlichen Kosten einer Partei im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

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