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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.10.2003 - 15 W 3/03   

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https://dejure.org/2003,5713
OLG Karlsruhe, 30.10.2003 - 15 W 3/03 (https://dejure.org/2003,5713)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.10.2003 - 15 W 3/03 (https://dejure.org/2003,5713)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 15 W 3/03 (https://dejure.org/2003,5713)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Hausgrundstück als einzusetzendes Vermögen; Verpflichtung zur Veräußerung; Zumutbarkeit des Hausverkaufs ; Verpflichtung zur Kreditaufnahme

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 2
    Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Hauses im Rahmen des § 115 Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1499
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 08.10.1997 - 11 WF 3237/97

    Zumutbarkeit der Verwertung eines Miteigentumsanteils an einem Gartengrundstück

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2003 - 15 W 3/03
    Die Verursachung solcher Kosten, die voraussichtlich in keinem auch nur annähernd angemessenen Verhältnis zu den Prozesskosten stehen würden, erscheint vorliegend nicht zumutbar (vgl. zu einem ähnlichen Fall auch OLG Nürnberg, MDR 1998, 50).
  • KG, 18.04.1995 - 16 W 2366/95

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2003 - 15 W 3/03
    Auch bei einem zumutbaren Verkauf eines Hauses ist daher in der Regel Prozesskostenhilfe zu bewilligen, allerdings mit der Möglichkeit, gleichzeitig festzulegen, zu welchem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt Zahlungen aus dem Vermögen zu leisten sind (vgl. KG, NJW-RR 1996, 58, 59; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 120 ZPO Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2008 - 5 WF 66/08

    Berücksichtigung eines als sicher erscheinenden Vermögenszuwachses bei der

    In diesem Fall ist nicht von einem verwertbaren Vermögen auszugehen (Zöller/Philippi, 26. Aufl., § 115 ZPO Rn. 62; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1499; vgl. auch Zimmermann, Prozesskostenhilfe - insbesondere in Familiensachen -, 3. Aufl. 2007, Rn. 146, 155).

    Das bedeutet aber nicht, dass auch im Zeitpunkt der Entscheidung bereits gesicherte , künftig erwartbare Einkommens- und Vermögenszuwächse außer Ansatz zu lassen sind (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 765; KG, NJW-RR 1996, 58; Johannsen/Henrich/Thalmann, Eherecht, 4. Aufl., § 120 ZPO Rn. 5; Zimmermann, a.a.O., Rn. 285; Zöller/Philippi, § 120 ZPO Rn. 10; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1499; OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 41-Leitsatz).

  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 14 C 12.2496

    Prozesskostenhilfe; eigenständige Beihilfeberechtigung einer Halbwaise;

    Bei einem Verkauf des Hauses würden erhebliche Kosten wie insbesondere Umzugskosten, Notarkosten etc. entstehen, die in keinem Verhältnis zu den Prozesskosten stehen würden (OLG Karlsruhe, B.v. 30.10.2003 - 15 W 3/03 - FamRZ 2004, 1499).

    Gegen die Zumutbarkeit einer Beleihung des Grundstücks im Wege eines Darlehens durch die Klägerin spricht, dass - ungeachtet der Frage, ob sie überhaupt kreditwürdig wäre - ihr eine Tilgung der Darlehensraten finanziell nicht möglich wäre (OLG Karlsruhe, B.v. 30.10.2003 - 15 W 3/03 - FamRZ 2004, 1499).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 6 E 1287/08
    vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 24 W 21/99 -, FamRZ 1999, 1671, OLG Koblenz, Beschlüsse vom 11. Januar 2001 - 9 WF 1/01 -, FamRZ 2002, 105, und vom 6. Juli 2005 - 9 WF 544/05 -, FamRZ 2006, 136, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2003 - 15 W 3/03 -, FamRZ 2004, 1499, OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2007 - 3 W 68/08 -, FamRZ 2007, 1340.

    vgl. dazu auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2000 - 8 W 606/99 - , OLGR 2000, 111, OLG Koblenz, Beschlüsse vom 11. Januar 2001 und vom 6. Juli 2005, jeweils a.a.O., OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2003, a.a.O..

  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 3 W 68/06

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die Prüfung der Zumutbarkeit der Verwertung

    Aber selbst bei einem zumutbaren Verkauf eines Gebäudegrundstücks ist in vergleichbaren Fällen häufig Prozesskostenhilfe zu bewilligen, allerdings mit der Möglichkeit, gleichzeitig festzulegen, zu welchem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt Zahlungen aus dem Vermögen zu leisten sind (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 288 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 WF 144/08

    Berücksichtigung des Erlöses aus dem Verkauf des Familienheims im Rahmen der

    Keine Partei ist nach § 115 ZPO dazu verpflichtet, einen Kontokorrent-Kredit für die Prozesskosten aufzunehmen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1499; Zöller/Philippi, ZPO , 26. Auflage, § 115 Rn. 63).
  • OLG Brandenburg, 03.12.2020 - 6 W 53/20
    Eine im Einvernehmen mit der Antragsgegnerin zu erwartende Verwertung der Immobilie in nächster Zeit ist nicht zu erwarten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2007 - 3 W 68/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.10.2003 - 15 W 3/03; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.02.2009 - 6 E 1287/08).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.01.2004 - 16 UF 1348/03   

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https://dejure.org/2004,26904
OLG München, 14.01.2004 - 16 UF 1348/03 (https://dejure.org/2004,26904)
OLG München, Entscheidung vom 14.01.2004 - 16 UF 1348/03 (https://dejure.org/2004,26904)
OLG München, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 16 UF 1348/03 (https://dejure.org/2004,26904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung von Vermögen im Ganzen durch Übertragung eines Grundstücks; Schutz der wirtschaftlichen Grundlage einer Familie; Voraussetzungen für die Zustimmungsbedürftigkeit eines Rechtsgeschäfts bei Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 272
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 05.12.2019 - 1 UF 328/19

    Familiengerichtliches Verfahren um die Zustimmung eines Ehegatten zu einem

    Ein größeres Vermögen wird dabei ab einem Betrag von 250.000,- EUR angenommen (OLG München, Urteil vom 14.01.2004 - 16 UF 1348/03 -,BeckRS 2004, 15726; Hammermann, in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein, Familienrecht, 11. Aufl. 2018, Kap. 9 Rn. 33).
  • OLG München, 15.09.2022 - 34 Wx 114/22

    Verfügungsbeschränkung führt zur unrichtigen Grundbucheintragung

    Jedenfalls bei größeren Vermögen wie hier ist die Grenze bei 90% zu ziehen (BGH FGPrax 2013, 142/143; OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 772/774; OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2018, 90/91; OLG Celle FamRZ 2010, 562/563; OLG Jena FamRZ 2010, 1733/1734; OLG München FamRZ 2005, 272; OLG Köln NJW-RR 2005, 4/5; Grüneberg/Siede BGB 81. Aufl. § 1365 Rn. 6; MüKoBGB/Koch 9. Aufl. § 1365 Rn. 31).
  • OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09

    Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1980, 2350. vgl. auch BGH NJW 1993, 2441. OLG München FamRZ 2005, 272, 273), der sich der Senat anschließt, ist bei der Ermittlung des Vermögens und bei der Abwägung, ob ein veräußerter Gegenstand, verglichen mit dem restlichen Vermögen, im Wesentlichen das gesamte Vermögen der verfügenden Ehegatten darstellt, nicht nur der Wert der verbleibenden Vermögensstücke, sondern auch der des veräußerten Grundstücks um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen zu vermindern.
  • OLG Brandenburg, 29.09.2008 - 13 UF 68/08

    Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichsanspruchs durch Arrest

    Bei größerem Vermögen liegt eine Zustimmungsbedürftigkeit nach § 1365 Abs. 1 BGB in der Regel nur vor, wenn dem Veräußerer weniger als 10 % verbleiben (OLG München, FamRZ 2005, 272).
  • OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11

    Grundbuchverfahren: Verfügung über Vermögen als Ganzes durch Immobilienschenkung

    Bei größeren Vermögen wird die Grenze bei etwa 10 % gezogen (BGH FamRZ 1991, 669; OLG München FamRZ 2005, 272/273).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.05.2004 - 20 U 29/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7139
OLG Hamm, 05.05.2004 - 20 U 29/04 (https://dejure.org/2004,7139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.05.2004 - 20 U 29/04 (https://dejure.org/2004,7139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 20 U 29/04 (https://dejure.org/2004,7139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I d; ZPO § 286
    Fehlender Nachweis eines Ausweichmanövers trotz gegenteiliger Zeugenaussage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1264
  • NZV 2004, 528
  • VersR 2004, 1309
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2004 - 20 U 29/04
    Es steht nicht mit dem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (vgl. zu diesem Maßstab des § 286 ZPO nur BGH, NJW 1993, 935, 937 unter II 3 a; NJW 2000, 953, 954 unter II 3 b), fest, dass tatsächlich ein Reh auf die Straße lief.
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2004 - 20 U 29/04
    Dieses Verwandtschaftsverhältnis steht zwar der Glaubwürdigkeit des Zeugen nicht etwa grundsätzlich entgegen (vgl. dazu BGH, NJW 1988, 566, 567 unter II), gibt dem Senat aber vorliegend zusätzlich Anlass für Zweifel.
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2004 - 20 U 29/04
    Es steht nicht mit dem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (vgl. zu diesem Maßstab des § 286 ZPO nur BGH, NJW 1993, 935, 937 unter II 3 a; NJW 2000, 953, 954 unter II 3 b), fest, dass tatsächlich ein Reh auf die Straße lief.
  • OLG Brandenburg, 09.02.2009 - 9 WF 352/08

    Prozesskostenhilfe: Einsatz eines nicht selbst bewohnten Hausgrundstücks zur

    Selbst für den Fall, dass das Grundstück bisher nicht wertausschöpfend belastet ist und deshalb eine grundpfandrechtliche Absicherung einer Kreditaufnahme zur Finanzierung der Prozesskosten weiterhin abstrakt möglich ist, so scheitert diese Art der Verwertung des Vermögens im Streitfall daran, dass die Antragstellerin erkennbar nicht in der Lage ist, die anfallenden Kreditraten zurückführen zu können (vgl. dazu OLG Köln, OLGR 2004, 334; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 288).
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